Das erwartet Sie in diesem Artikel

Krankmeldung schon am ersten Tag, befristete Verträge für vier Jahre, sechsmal verlängerbar, und eine Steuerentlastung ab 2027. Das Reformpaket der Koalition betrifft Beschäftigte und Familien direkt. Wir zeigen, was sich ändern soll, ab wann es gelten könnte und was es für Sie bedeutet.

Das Reformpaket ist da. Im Koalitionsausschuss haben sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD am Mittwochabend auf ein breites Bündel an Maßnahmen und Veränderungen verständigt. Insgesamt 34 Maßnahmen sollen für mehr Wirtschaftswachstum sorgen und grundlegende gesellschaftspolitische Probleme lösen oder zumindest angehen.

Das Gros der geplanten Reformen wird die allermeisten Menschen in Deutschland betreffen, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familienstechen auf den ersten Blick aber drei Punkte heraus. Diese betreffen den Alltag unmittelbar: die Krankmeldung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Arbeitsvertrag und die Steuerlast.

Ein wichtiger Hinweis vorab: Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses müssen noch vom Bundestag und in Teilen vom Bundesrat verabschiedet werden. Dabei sind noch Änderungen möglich, erfahrungsgemäß wird es hier keine 1:1-Umsetzung geben. Nichts von dem, was folgt, ist also bereits geltendes Recht.

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Was die Koalition beschlossen hat

Die Koalition bündelt im Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" insgesamt 34 Maßnahmen aus den Bereichen Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum und Bürokratieabbau. Die Bundesregierung hat die Ergebnisse in einem Dokument online gestellt.

Bei den finanziellen Wirkungen bleibt die Koalition vorsichtig. Wie viel Geld bestimmte Maßnahmen einbringen, steht derweil noch nicht vollständig fest. Finanzminister Lars Klingbeil betonte, dies lasse sich „nicht auf den Euro" genau beziffern.

Krankschreibung ab dem ersten Tag: Attest statt Anruf

Wenn die Vorhaben so umgesetzt würden, dürften Beschäftigte die Änderungen bei der Krankmeldung am schnellsten spüren. Laut Beschlusspapier soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft und gleichzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung nötig werden.

Bisher galt: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorlegen. Künftig soll das bereits am ersten Tag fällig sein. Wie die neuen Regeln genau ausgestaltet werden, ist offen. Offen ist auch noch, ab wann die neuen Regeln gelten sollen und wie sie konkret gesetzlich ausgestaltet werden. Die telefonische Krankschreibung war seit Ende 2023 dauerhaft möglich.

Die Koalition begründet die Verschärfung mit hohen Fehlzeiten. Mehrere Untersuchungen widersprechen dem Zusammenhang aber. So sah beispielsweise die DAK trotz eines Rekordstands bei Krankschreibungen nach Einführung der telefonischen Krankschreibung keinen systematischen Missbrauch. Wenig überraschend reagierte der Hausärzteverband umgehend auf die jetzige Ankündigung der geplanten Änderungen, die er unter anderem mit Verweis auf die ohnehin hohe Belastung der Praxen klar ablehnt.

Befristete Verträge: bis 48 Monate und sechsmal verlängerbar

Wer einen neuen Job beginnt, für den oder die könnte sich ein weiterer Reformvorschlag im Arbeitsvertrag niederschlagen. Bis Ende 2030 geschlossene Beschäftigungsverhältnisse sollen auf bis zu 48 Monate befristet und sechsmal verlängert werden können.

Das ist deutlich mehr, als aktuell möglich. Bislang ist eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nur bis zu zwei Jahren und höchstens dreimal verlängerbar.

Für Betriebe bringt die Regel die von vielen Unternehmen geforderte Flexibilität. Für Beschäftigte bedeutet sie, dass die Phase ohne unbefristeten Vertrag deutlich länger dauern kann. Das erschwert etwa die Planung einer Immobilienfinanzierung oder einer Familiengründung, weil Banken und Vermieter oft auf sichere Einkommen achten.

Steuerentlastung ab 2027: wer profitiert und ab wann

Ein dritter Punkt betrifft alle, die Einkommensteuer zahlen. Laut Beschlusspapier will die Koalition Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer entlasten. Dazu sollen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen, außerdem wird die zweite Steuer-Progressionszone abgeflacht. Das heißt: Bei einem Einkommen zwischen knapp 18.000 Euro und knapp 70.000 Euro steigt der Steuersatz langsamer als bisher.

Allerdings wird diese Reform, so sie kommt, erst ein Jahr später spürbar werden. Bei der Einkommensteuer konnte sich die Koalition nur auf ein kleines Paket einigen. Erst ab 2028 sollen kleine und mittlere Einkommen im größeren Umfang entlastet werden. Zum 1. Januar 2027 soll zunächst der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angehoben werden, ebenso der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Wie stark die Entlastung ausfällt, macht die Koalition an einem Beispiel deutlich: In voller Wirkung ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Gesamtvolumen der Reform gibt das Papier mit rund 10 Milliarden Euro pro Jahr an. Diese Zahlen stammen aus der Koalition selbst, eine unabhängige Berechnung liegt noch nicht vor.

Zur Steuerentlastung gehört auch eine Gegenrechnung, die viele Haushalte betreffen könnte. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird laut Papier von 20 auf 15 Prozent reduziert, der Höchstbetrag sinkt damit von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Wer öfters Handwerker im Haushalt beschäftigt, verliert also an anderer Stelle einen Teil der Entlastung. Finanziert werden soll das Reformpaket zudem über eine gestaffelte Reichensteuer und eine Anhebung des Pauschalsteuersatzes bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent.

Fazit: Entlastung für die einen, mehr Pflichten für die anderen

Familien mit mittleren Einkommen dürften ab 2027, voll ab 2028, spürbar entlastet werden, wenn auch mit Abstrichen beim Handwerkerbonus. Alle Beschäftigten bekommen aber mit dem Attest ab dem ersten Tag und den längeren Befristungen neue Pflichten und mehr Unsicherheit. Entscheidend bleibt nun, was Bundestag und Bundesrat aus den Vorschlägen machen.

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Über den Redakteur Matthias Autenrieth

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Nach Abschluss der Deutschen Journalistenschule und Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Zwischenstation beim Fernsehen, seitdem im Bereich Finanz- und Wirtschaftsjournalismus tätig. Dabei reichte das Spektrum von Ratgebertexten für unterschiedliche Publikumsmedien über Artikel für Fachzeitschriften bis zu Börsenberichten. Zudem unterstützte er diverse Unternehmen bei ihrer internen und externen Kommunikation. Seit 2026 ist er in der Redaktion von biallo.de, wo sein Fokus vor allem auf dem Nutzwert für die Leserinnen und Leser liegt.

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