
Deutschland- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 2,90% - gilt für die ersten 6 Monate

Deutschland- Basiszins: 0,60%
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Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der CRONBANK durchgegriffen und ein ganzes Bündel an Auflagen angeordnet – samt Sonderbeauftragtem im Haus. Auslöser sind gravierende Mängel im Kreditgeschäft und bei der Geldwäsche-Prävention. Wir erklären, wie ernst die Lage für Sparerinnen und Sparer wirklich ist und wann Sie an Ihre Einlagensicherung denken sollten.
Vertrauen Sie Ihr Erspartes einer Bank an, möchten Sie sicher sein, dass dort alles seine Ordnung hat. Bei der CRONBANK aus Dreieich sieht die Finanzaufsicht BaFin das gerade nicht gegeben – und greift mit einem ganzen Bündel an Auflagen durch. Wir zeigen Ihnen, was hinter dem Schritt steckt und ob Ihr Geld dort weiter gut aufgehoben ist.
Am 29. Mai 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ein Maßnahmenpaket gegen die CRONBANK Aktiengesellschaft öffentlich gemacht. Das Institut muss seine interne Organisation auf Vordermann bringen und seine Vorkehrungen gegen Geldwäsche deutlich verbessern. Damit das auch wirklich geschieht, hat die Aufsicht einen Sonderbeauftragten ins Haus geschickt. Obendrein soll die Bank mehr Eigenkapital zurücklegen, als das Gesetz im Normalfall verlangt.
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Auslöser war eine Sonderprüfung, die bereits im August 2025 abgeschlossen wurde. Das Ergebnis fiel nicht schmeichelhaft aus: Die Prüfer fanden gravierende Schwachstellen, vor allem im Kreditgeschäft und beim Schutz vor Geldwäsche. Aus Sicht der Aufsicht verstößt die Bank damit gegen zwei zentrale Regelwerke – das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG).
Hinter dem sperrigen Begriff der "ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation" steckt eine simple Idee: Eine Bank muss so aufgestellt sein, dass sie Gesetze einhält und wirtschaftlich vernünftig handelt. Konkret heißt das unter anderem, dass ein Kreditinstitut sorgfältig prüft, ob ein Kreditnehmer seine Raten überhaupt stemmen kann, dass Sicherheiten realistisch bewertet werden und genug fachkundiges Personal die Kreditrisiken im Blick behält.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, verdächtige Geldflüsse zu erkennen und zu stoppen. Dazu gehört eine ehrliche Risikoanalyse des eigenen Geschäfts und es gehören interne Schutzvorkehrungen, die im Alltag auch funktionieren. Genau hier hatte die CRONBANK nach Einschätzung der Aufseher erhebliche Lücken.
Stellt die Aufsicht Mängel fest, kann sie unterschiedlich reagieren. Sie kann eine Frist setzen, bis zu der die Bank alles in Ordnung gebracht haben muss. Sie kann verlangen, dass das Institut regelmäßig über die Fortschritte berichtet. Und sie kann zusätzliches Eigenkapital einfordern – als Puffer, der die Risiken abfängt, solange die Organisation noch nicht rund läuft. Bei der CRONBANK hat die BaFin alle drei Hebel gezogen.
Der bestellte Sonderbeauftragte spielt dabei eine Schlüsselrolle: Er begleitet die Aufarbeitung im Haus und meldet der Aufsicht laufend, wie weit die Bank mit der Beseitigung der Mängel ist.
Wichtig für Sie als Kunde: Die Anordnungen sind seit dem 14. April 2026 (Geschäftsorganisation samt Sonderbeauftragtem) beziehungsweise dem 6. Mai 2026 (erhöhte Eigenmittel) bestandskräftig. Sie greifen also bereits.
Ein solcher Eingriff klingt dramatischer, als er für Sie als Sparer unmittelbar ist. Die Maßnahmen sind ein Aufsichtsinstrument, mit dem die BaFin Risiken früh einhegt – und nicht das Eingeständnis einer Schieflage. Die gesetzliche Einlagensicherung bleibt davon unberührt: Guthaben sind im Sicherungsfall bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Trotzdem gilt: Wenn die eigene Bank ins Visier der Aufsicht gerät, lohnt es sich, die Entwicklung im Auge zu behalten und im Zweifel die eigene Einlagenhöhe an der 100.000-Euro-Grenze auszurichten.
Wie reagieren Sie, wenn Ihre Bank in die Schlagzeilen gerät – bleiben Sie gelassen oder schichten Sie Ihr Erspartes vorsorglich um? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne per Mail an redaktion@biallo.de!
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