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Viele Versicherte kennen und nutzen die elektronische Patientenakte nicht. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät gesetzlich Versicherten, sich an die ePA-Ombudsstellen zu wenden.

Nur etwa jeder Vierte der gesetzlichen Krankenversicherten nutzt die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Demnach wissen Verbraucherinnen und Verbraucher offenbar nicht einmal, dass für sie bereits automatisch eine ePA angelegt wurde und die Krankenkassen verpflichtet sind, Versicherte bei der Verwaltung ihrer Akte zu unterstützen. Der Befragung zufolge gaben sie an, sie hätten keine elektronische Patientenakte beantragt – obwohl diese automatisch eingerichtet wurde, sofern kein Widerspruch erfolgte.

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Was ist die elektronische Patientenakte?

Grundsätzlich gilt: Die ePA ist ein digitales Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, in dem medizinische Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder Daten über die verschriebenen Medikamente gespeichert werden können. Gesetzlich Versicherte erhalten seit 2025 automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprochen haben. Was allerdings laut der Befragung nicht einmal einem Viertel der Versicherten und vor allem älteren Menschen nicht bekannt ist: Krankenkassenmitglieder, die Fragen oder Probleme mit ihrer elektronischen Patientenakte haben, etwa bei der Einrichtung der ePA-App, beim Verwalten von Zugriffsrechten oder dem Löschen von Dokumenten, können sich an die ePA-Ombudsstelle ihrer Krankenkasse wenden.

Das leisten die ePA-Ombudsstellen

Die Ombudsstellen unterstützen auch dabei, den Zugriff bestimmter Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken auf Inhalte der ePA einzuschränken. Außerdem müssen sie Auskunft darüber geben, wer wann auf die elektronische Patientenakte zugegriffen hat. Die Ombudsstellen könnten aber "weder Arztbriefe noch medizinische Befunde oder andere Dokumente in der elektronischen Patientenakte einsehen", sagte Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Versicherte müssen also nicht befürchten, dass Mitarbeitende der Kassen ihre Gesundheitsdaten lesen können, wenn sie sich an die Ombudsstellen wenden."

Den Hamburger Verbraucherschützern zufolge tun die Krankenkassen aber zu wenig, um auf dieses Serviceangebot aufmerksam zu machen. "Gerade weil viele Menschen Schwierigkeiten mit der Einrichtung oder Verwaltung ihrer elektronischen Patientenakte haben, sollten die Krankenkassen ihre Unterstützungsangebote deutlich sichtbarer machen", forderte Vollmer.

So finden Sie die richtige Ombudsstelle

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat deshalb auf ihrer Internetseite eine Übersicht der Ombudsstellen der mitgliederstärksten Krankenkassen veröffentlicht. "Da viele Krankenkassen keine eigene Hotline für die ePA anbieten, erfolgt der Kontakt häufig zunächst über den allgemeinen Kundenservice", teilte die VZ mit. Die Liste mit Kontaktdaten der Krankenkassen finden Sie hier: www.vzhh.de/epa-ombudsstellen.

Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozialpolitik in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin "GELD" entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbstständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelle Bücher: Dein Geld kann mehr!, Rowohlt 2026; Ihr Geld für eine bessere Welt: Der Leitfaden für nachhaltige Anlagen, Wolters Kluwer Steuertipps 2026.

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