Die Solaris (früher Solarisbank) ist ein Technologieunternehmen aus Berlin. Neben der Vollbanklizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und Europäischen Zentralbank (EZB) besitzt Solaris Lizenzen für E-Geld und Wertpapierhandel. Damit ist die Bank europaweit im Finanzwesen tätig. Doch nun gab es für das 2016 gegründete Unternehmen eine Strafe von der Bafin. Ganze 6,5 Millionen Euro soll Solaris zahlen. Erfahren Sie mehr zum Hintergrund.
Auch wenn Solaris keine Bank, sondern eine “Banking-as-a-Service-Plattform" ist, muss das Unternehmen melden, wenn es um Geldwäschebetrug gehen könnte. Diese Meldungen müssen unverzüglich an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) gehen. Sobald der Verdacht besteht, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte, müssen die Kreditinstitute eine Meldung abgeben.
Die Bafin hat nun festgestellt, dass Solaris systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat. Aus diesem Grund wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 6,5 Millionen Euro festgesetzt. Der Bescheid ist rechtskräftig. Der Bescheid der Bafin ist insofern interessant, als dass das Unternehmen Partner von vielen Neobanken ist.
Negativ-Meldung deckt sich mit Kundenerfahrungen
Wieder einmal die Solaris – das werden wohl einige von Ihnen denken. Und ganz falsch ist dieser Gedankengang auch nicht. Die Negativ-Meldung der Bafin rundet das mittlerweile nicht mehr so gute Gesamtbild des Unternehmens ab. Denn auch viele Kundinnen und Kunden der Solaris bewerten das Unternehmen schlecht. Auf Trustpilot gibt es mit 2,2 von fünf Punkten nur eine mangelhafte Bewertung.
Auch einige Leserinnen und Leser von biallo.de haben schon negative Erfahrungen mit Banken, welche mit Solaris zusammenarbeiten, machen müssen. Was halten Sie von der Solaris? Gern können Sie uns Ihre Meinung an redaktion@biallo.de senden. Damit Sie keine News aus dem Finanzbereich verpassen, empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren.
Quelle: Bafin