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Strom- und Gaspreise

Geld sparen mit Strom- und Gasanbieterwechsel

Kerstin Weinzierl
Redakteurin
Aktualisiert am: 30.01.2019

Auf einen Blick

  • Die Strom- und Gaspreise steigen vielerorts wieder. Zahlreiche Haushalte in Deutschland sind von den Preiserhöhungen ihrer Energieversorger betroffen.
  • Das gilt vor allem für Verbraucher, die noch in einem teuren Grundversorgertarif des örtlichen Anbieters sind.
  • Wie beim Strom ist es auch beim Gas wichtig, die Preise der Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Was sollten Sie dabei beachten? Was sind die wichtigsten Tipps?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Strom- oder Gasanbieter wechseln. Aber wie?

Wie beim Strom, sind auch beim Gas die Beschaffungskosten der Energieversorger zuletzt stark gestiegen und deswegen werden viele Haushalte im Jahr 2019 tiefer in die Tasche greifen müssen.

So hat Verivox, das Heidelberger Vergleichsportal, 247 Stromanbieter gefunden, die kurz vor dem Jahreswechsel Preiserhöhungen für den Dezember und zum 1. Januar ankündigten. Ebenso beim Gas: Verivox identifizierte 224 von insgesamt 710 bundesdeutschen Grundversorgern, die ihre Preise dieses Jahr um durchschnittlich 7,7 Prozent anheben wollen. 

In diesem Zusammenhang macht Dr. Katarzyna Trietz, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, deutlich: "Verbraucher müssen die aktuellen Preiserhöhungen bei Gas und Strom nicht hinnehmen. Insbesondere Verbrauchern, die noch in einem teuren Grundversorgungstarif sind, empfehlen wir, über einen Wechsel des Tarifs nachzudenken." Hier sind laut Trietz die Sparpotenziale für Verbraucher am höchsten und die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen.

Aber nicht nur Geld können Verbraucher sparen. Durch einen Wechsel haben Haushalte auch die Möglichkeit, beispielsweise eine nachhaltige Stromerzeugung zu unterstützen.

 

Strom- oder Gasanbieter wechseln. Aber wie?

Die immer noch hohe Anzahl von Haushaltskunden, die über die Grundversorgung mit Strom beliefert werden, zeigt, dass noch nicht alle Verbraucher ihr mögliches Sparpotential erkannt haben. Eine Umstellung des Vertrages oder gar der Wechsel des Lieferanten kann sich im Geldbeutel stark bemerkbar machen.

Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

Preis: Sind im angegebenen Preis alle Bestandteile enthalten? Bonuszahlungen oder Rabatte für den Anbieterwechsel fallen meist nur einmalig im ersten Jahr an. Sie dürfen also nicht überbewertet werden.

Online-Tarife: Wenn Sie bereits erfahrener Onlinekäufer sind, dann wird Ihnen bekannt sein, dass viele Strom- und Gasanbieter Online-Tarife kostengünstiger anbieten. Hier sollten Sie beachten, dass alle wichtigen Dokumente, auch Preiserhöhungen, nur per E-Mail oder über den persönlichen Kunden-Account einsehbar sind. Das Risiko dabei ist nicht zu unterschätzen, denn schnell wird mal ein wichtiges Dokument ungelesen weggeklickt.

Öko-Strom: Sie wollen etwas für das Klima und die Umwelt tun? Dann können Sie umweltverträglich erzeugte Energie beziehen. Achten Sie darauf, dass nicht alles, was mit Öko ausgezeichnet ist, auch Öko ist. Wichtig ist, dass der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird und der Anbieter in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert. Beim sogenannten "Klimagas" gestaltet sich die Wahl eines entsprechenden Produktes mit hoher Umweltverträglichkeit schwieriger. Wissenswertes über Ökogas erhalten Sie über die Verbraucherzentrale Brandenburg.

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Vorauskasse und Kaution: Stromtarife mit Vorauskasse und Kaution
können sich als sehr nachteilig erweisen, denn im Falle einer Pleite können die geleisteten Zahlungen verloren sein.
Bonustarife: Nicht immer ist sofort ersichtlich, an welche Bedingungen Boni geknüpft sind. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, dass Verbraucher Bonustarife über die AGB genau prüfen und gegebenenfalls beim Lieferanten hinterfragen. Die Höhe eines Bonus kann zum Beispiel vom Stromverbrauch abhängen. In der Regel sind Boni mit einer Mindestlieferzeit von einem Jahr verbunden. Deswegen rechnen sich diese in der Regel nur für das erste Bezugsjahr, da der Grundpreis ohne Bonus oft nicht günstig ist und in manchen Fällen sogar dem der Grundversorgung entspricht. Deswegen gilt, immer zu checken, ob der Vertrag nach einem Jahr kündbar ist.

Pakettarife: Bei manchen Anbietern müssen sich die Kunden verpflichten, eine bestimmte Menge Strom beziehungsweise Gas abzunehmen. "Auch von Paketpreisen raten wir ab. Ist der Verbrauch höher als im Paket vereinbart, muss der Kunde meist Strom beziehungsweise Gas zu deutlich höheren Preisen als in einem Tarif ohne Paket dazukaufen", warnt Dr. Katarzyna Trietz. Zudem sind solche Pakete häufig per Vorauskasse zu zahlen.

Kündigungsfrist und Laufzeit: Hier gilt es, sowohl auf die Kündigungsfrist des bisherigen als auch des künftigen Anbieters zu achten. In der Grundversorgung beträgt sie 14 Tage. "Generell bietet ein Tarif mit einer kurzen Kündigungsfrist von maximal einem Monat und einer Laufzeit von einem Jahr Verbrauchern die größtmögliche Flexibilität. Der Gas- oder Stromtarif sollte dem Verbraucher ermöglichen, kurzfristig auf aktuelle Preisentwicklungen zu reagieren und nach einer kurzen Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln", so Trietz.

Strom- und Gaspreisgarantien: Bei sogenannten "eingeschränkten Preisgarantien" sind Steuern und staatliche Abgaben nicht eingerechnet. Mit einer Erhöhung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) beispielsweise müssten Kunden hinnehmen, dass ihr Strom- beziehungsweise Gaspreis trotz Preisgarantie steigt. Somit bietet eine eingeschränkte Preisgarantie in den meisten Fällen keinen Schutz vor Preiserhöhungen. Sinnvoll ist auch: Die Garantie sollte ab Lieferbeginn gelten – und nicht ab Vertragsunterzeichnung. Bei einer Lieferverzögerung rückt sonst der Zeitpunkt einer ersten möglichen Preiserhöhung rasch näher.

Service: Stimmt beim neuen Stromlieferanten der Service? Rufen Sie doch vor einem Wechsel einfach mal bei der Service-Hotline an. Hängen Sie dann bereits lange in der Warteschleife, ist dies kein gutes Zeichen. Hilfreich sind hier auch Kommentare im Internet. Bei vielen Strom-Vergleichsrechnern können Kunden Beurteilungen zu ihrem neuen Anbieter abgeben. Alternativ oder zusätzlich einfach mal den Anbieternamen und den Begriff "Erfahrungen" in eine Suchmaschine eingeben.
Lieferbeginn und Rücktritt: Idealerweise sollte der neue Energieversorger einen konkreten Lieferbeginn nennen – nicht nur einen voraussichtlichen. Im Zweifelsfall immer nachhaken. Im Vertrag sollte ein Rücktrittsrecht enthalten sein, wenn die Strom- beziehungsweise Gaslieferung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgt. Am Tag des Lieferbeginns sollte man sich den jeweiligen Zählerstand notieren und diesen dem alten und neuen Lieferanten nachweisbar per Einschreiben mitteilen.

Preisanpassungsklausel: Enthält der Vertrag des neuen Anbieters eine Preisanpassungsklausel? Hier sollten sachliche Gründe für eine Anpassung genannt sein. Außerdem ist ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung einzuräumen. Lieferanten müssen die Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus mitteilen. Verbraucher, die ein entsprechendes Schreiben oder eine E-Mail erhalten, haben die Möglichkeit, dann eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Diese ist dem Energieversorger in einem Schreiben per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.

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Über die Redakteurin Kerstin Weinzierl

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"Back-to-the-Roots", dieses Motto war ausschlaggebend, dass Kerstin Weinzierl sich 2018 bei biallo.de bewarb. Zuviel "IT-Gedöns" prägten ihre berufliche Vorgeschichte. Dabei vermisste sie die Kreativität, das Schreiben und die journalistische Arbeit. Die Themen von biallo.de sind schlichtweg spannend und dieser Meinung ist sie heute noch. Guter Content ist für Kerstin nicht nur trendig, sondern auch immer vorausschauend. Daher fühlt sie sich in den Themenwelten der Digitalisierung und Nachhaltigkeit besonders wohl. Somit weckten auch die Robo-Advisor und Fintechs sofort ihr Interesse und in diesen Bereichen konnte sie schnell ihre Expertise ausbauen. Privat verbiegt sich Kerstin beim Yoga oder ist mit ihrer Familie gerne auf dem heimischen Ammersee mit dem SUP Board.

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