Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:
Preis: Sind im angegebenen Preis alle Bestandteile enthalten? Bonuszahlungen oder Rabatte für den Anbieterwechsel fallen meist nur einmalig im ersten Jahr an. Sie dürfen also nicht überbewertet werden.
Online-Tarife: Wenn Sie bereits erfahrener Onlinekäufer sind, dann wird Ihnen bekannt sein, dass viele Strom- und Gasanbieter Online-Tarife kostengünstiger anbieten. Hier sollten Sie beachten, dass alle wichtigen Dokumente, auch Preiserhöhungen, nur per E-Mail oder über den persönlichen Kunden-Account einsehbar sind. Das Risiko dabei ist nicht zu unterschätzen, denn schnell wird mal ein wichtiges Dokument ungelesen weggeklickt.
Öko-Strom: Sie wollen etwas für das Klima und die Umwelt tun? Dann können Sie umweltverträglich erzeugte Energie beziehen. Achten Sie darauf, dass nicht alles, was mit Öko ausgezeichnet ist, auch Öko ist. Wichtig ist, dass der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird und der Anbieter in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert. Beim sogenannten "Klimagas" gestaltet sich die Wahl eines entsprechenden Produktes mit hoher Umweltverträglichkeit schwieriger. Wissenswertes über Ökogas erhalten Sie über die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Lesen Sie auch: Photovoltaik – Kraftwerke auf dem Dach lohnen sich
Vorauskasse und Kaution: Stromtarife mit Vorauskasse und Kaution
können sich als sehr nachteilig erweisen, denn im Falle einer Pleite können die geleisteten Zahlungen verloren sein.
Bonustarife: Nicht immer ist sofort ersichtlich, an welche Bedingungen Boni geknüpft sind. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, dass Verbraucher Bonustarife über die AGB genau prüfen und gegebenenfalls beim Lieferanten hinterfragen. Die Höhe eines Bonus kann zum Beispiel vom Stromverbrauch abhängen. In der Regel sind Boni mit einer Mindestlieferzeit von einem Jahr verbunden. Deswegen rechnen sich diese in der Regel nur für das erste Bezugsjahr, da der Grundpreis ohne Bonus oft nicht günstig ist und in manchen Fällen sogar dem der Grundversorgung entspricht. Deswegen gilt, immer zu checken, ob der Vertrag nach einem Jahr kündbar ist.
Pakettarife: Bei manchen Anbietern müssen sich die Kunden verpflichten, eine bestimmte Menge Strom beziehungsweise Gas abzunehmen. "Auch von Paketpreisen raten wir ab. Ist der Verbrauch höher als im Paket vereinbart, muss der Kunde meist Strom beziehungsweise Gas zu deutlich höheren Preisen als in einem Tarif ohne Paket dazukaufen", warnt Dr. Katarzyna Trietz. Zudem sind solche Pakete häufig per Vorauskasse zu zahlen.
Kündigungsfrist und Laufzeit: Hier gilt es, sowohl auf die Kündigungsfrist des bisherigen als auch des künftigen Anbieters zu achten. In der Grundversorgung beträgt sie 14 Tage. "Generell bietet ein Tarif mit einer kurzen Kündigungsfrist von maximal einem Monat und einer Laufzeit von einem Jahr Verbrauchern die größtmögliche Flexibilität. Der Gas- oder Stromtarif sollte dem Verbraucher ermöglichen, kurzfristig auf aktuelle Preisentwicklungen zu reagieren und nach einer kurzen Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln", so Trietz.
Strom- und Gaspreisgarantien: Bei sogenannten "eingeschränkten Preisgarantien" sind Steuern und staatliche Abgaben nicht eingerechnet. Mit einer Erhöhung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) beispielsweise müssten Kunden hinnehmen, dass ihr Strom- beziehungsweise Gaspreis trotz Preisgarantie steigt. Somit bietet eine eingeschränkte Preisgarantie in den meisten Fällen keinen Schutz vor Preiserhöhungen. Sinnvoll ist auch: Die Garantie sollte ab Lieferbeginn gelten – und nicht ab Vertragsunterzeichnung. Bei einer Lieferverzögerung rückt sonst der Zeitpunkt einer ersten möglichen Preiserhöhung rasch näher.