Welche Rolle der Betriebsrat spielt
Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, ist Ihr Schutz noch stärker. Bei der Lage der täglichen Arbeitszeit, ihrer Verteilung auf die Wochentage, den Pausen und auch bei Überstunden hat der Betriebsrat ein echtes, erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann solche Punkte nicht allein festlegen, sondern muss sich mit dem Betriebsrat einigen. Ordnet er Schichtpläne oder Überstunden ohne dessen Zustimmung an, sind diese Weisungen unwirksam, und der Betriebsrat kann das notfalls gerichtlich stoppen.
Auch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Gesetz würde an dieser Mitbestimmung nichts ändern. Im Gegenteil: Über eine Betriebsvereinbarung ließen sich gerade die Grenzen festlegen, innerhalb derer flexiblere Tage überhaupt zulässig wären. Wo es keinen Betriebsrat gibt, bleibt Ihr Arbeitsvertrag der zentrale Schutz, und dort lohnt sich vor jeder Änderung der genaue Blick.
Die Geld-Frage: Was ändert sich für Ihren Lohn?
Hier kommt die wahrscheinlich überraschendste Erkenntnis: Einen automatischen Zuschlag für Überstunden gibt es im deutschen Recht ohnehin nicht, und zwar völlig unabhängig von dieser Reform. Das Arbeitszeitgesetz regelt nur, wie lange Sie maximal arbeiten dürfen, nicht, wie diese Stunden bezahlt werden.
Ob und in welcher Höhe Sie für Mehrarbeit einen Zuschlag bekommen, ergibt sich allein aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Viele Branchentarifverträge sehen solche Zuschläge vor, oft zwischen 25 und 50 Prozent. Ohne eine solche Regelung haben Sie aber nur Anspruch auf die normale Vergütung der geleisteten Stunden, nicht auf ein Extra.
Eine feste Untergrenze schützt Sie trotzdem: Jede gearbeitete Stunde muss mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro liegt. Vereinbarte Zuschläge dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, sie kommen obendrauf.
Vorsicht ist bei Pauschalklauseln geboten. Sätze wie "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten" finden sich in vielen Verträgen. Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn klar erkennbar ist, wie viele Überstunden damit gemeint sind. Eine schwammige Pauschale, die jede beliebige Mehrarbeit umfasst, hält vor Gericht in der Regel nicht stand.
Genau an dieser Stelle wird die geplante Zeiterfassung für Sie zum Vorteil. Nur wer seine Stunden lückenlos dokumentiert hat, kann im Streitfall belegen, was tatsächlich gearbeitet wurde. Solange Ihr Betrieb noch kein System bereitstellt, lohnt sich Ihre eigene Aufzeichnung: Beginn, Ende, Pausen, dienstliche Mails am Abend und angeordnete Überstunden sollten schriftlich festgehalten werden.