Erstattung

BGH-Urteil: Fitnessstudio-Mitglieder bekommen Beiträge zurück

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 28.09.2022

Auf einen Blick

  • Mitglieder von Fitnessstudios mussten während der Lockdowns in der Coronapandemie die Mitgliedsbeiträge weiterzahlen.
  • Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge für die Zeit der Lockdowns. Das sind oft mehr als 100 Euro.
  • Was müssen Sie tun, um Ihr Geld zurückzubekommen?
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was hat der BGH genau beschlossen?
  2. Was bedeutet das Urteil für Sie?

In der Coronakrise mussten viele Bereiche zurückstecken. Während die Bundesregierung für Familien Hilfepakete schnürte, gingen in vielen Arbeitsbereichen die Mitarbeiter in Kurzarbeit. Neben Hotels, Restaurants und Bekleidungsgeschäften wurden auch die Fitnessstudios geschlossen. Für Mitglieder hieß es während des Lockdowns erst einmal weiterzahlen, ohne eine Leistung zu bekommen.

Bis zum 4. Mai 2022. An dem Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein klares Zeichen gesetzt und entschieden, dass Sie Ihre Beiträge für die Zeit des Lockdowns zurückerhalten. Was Verbraucherinnen und Verbraucher freut, wird die Fitnessstudio-Branche hart treffen. Schließlich musste etwa die Miete weitergezahlt werden und der Rückzahlungsanspruch der Kunden wird bei einigen Fitnessstudios ein riesiges Loch in die Tasche reißen. Denn teils kommen mehrere Hundert Euro zusammen, die Fitnessstudio-Kunden jetzt zurückfordern können. Erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten.

Spendieren Sie unserem Redakteur ein Heißgetränk?
Mit unseren kostenlosen Verbraucherschutzwarnungen sorgen wir für mehr Sicherheit und helfen vielen Verbrauchern. Wenn Ihnen unsere Arbeit gefällt, würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Redakteur als Wertschätzung einen Kaffee oder Tee spendieren. Denn wir mögen keine Bezahlschranken vor unseren Artikeln. Das motiviert uns.   PayPal >>>

 

Was hat der BGH genau beschlossen?

Zum einen hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass Mitgliederbeiträge für die Zeit der Lockdowns zurückgezahlt werden müssen. Gemeint sind damit die Zeiträume, in denen die Fitnessstudios geschlossen waren. Außerdem dürfen Fitnessstudios die Verträge nicht an die veränderten Umstände anpassen und die Laufzeit verlängern. Kündigungen, zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, müssen folglich akzeptiert werden.

 

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Sie sind Mitglied in einem Fitnessstudio? Da Sie während der Lockdowns das Studio nicht nutzen konnten, können Sie Ihre Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Das müssen Sie allerdings aktiv tun, indem Sie Ihr Fitnessstudio anschreiben. Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief verfasst, welchen Sie für die Rückzahlung nutzen können. Passen SIe das Schreiben auf sich an, indem Sie Ihre Daten beim Ansender eingeben und Ihre Vertragsnummer ergänzen. Außerdem müssen die Anschrift Ihres Fitnessstudios kennen und Ihre IBAN im Schreiben ergänzen. Auf diese Weise können Sie je nach Einzelfall und Dauer der Schließung mehrere Hundert Euro zurückfordern, was die Haushaltskasse deutlich entlastet.

Übrigens: Wenn Sie einen Gutschein aufgrund der Corona-Pandemie erhalten haben, können Sie sich diesen auch auszahlen lassen, so er nicht genutzt oder nur teilweise genutzt wurde. Auch dafür hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief erstellt, den Sie mit Ihren Daten anpassen müssen.

Sie sind froh, dass Sie Geld zurückbekommen, weil dieses in der aktuellen Krise bereits knapp wird? Dann haben wir hier noch ein paar Spartipps für den Alltag. Sie können sich noch Geld zur Seite legen und wollen dieses sicher angelegt wissen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Festgeld-Vergleich.

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.