In der Coronakrise mussten viele Bereiche zurückstecken. Während die Bundesregierung für Familien Hilfepakete schnürte, gingen in vielen Arbeitsbereichen die Mitarbeiter in Kurzarbeit. Neben Hotels, Restaurants und Bekleidungsgeschäften wurden auch die Fitnessstudios geschlossen. Für Mitglieder hieß es während des Lockdowns erst einmal weiterzahlen, ohne eine Leistung zu bekommen.
Bis zum 4. Mai 2022. An dem Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein klares Zeichen gesetzt und entschieden, dass Sie Ihre Beiträge für die Zeit des Lockdowns zurückerhalten. Was Verbraucherinnen und Verbraucher freut, wird die Fitnessstudio-Branche hart treffen. Schließlich musste etwa die Miete weitergezahlt werden und der Rückzahlungsanspruch der Kunden wird bei einigen Fitnessstudios ein riesiges Loch in die Tasche reißen. Denn teils kommen mehrere Hundert Euro zusammen, die Fitnessstudio-Kunden jetzt zurückfordern können. Erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten.