So holen Sie Ihr Geld kostenlos zurück
Der erste Schritt ist immer derselbe, egal welchen Weg Sie danach gehen. Wer Entschädigungsansprüche geltend machen möchte, wendet sich zunächst an die Fluggesellschaft. Sie wenden sich entweder mit einem eigenständig verfassten Schreiben oder einem von der Fluggesellschaft vorgegebenen Formular an die Airline. Bei einem eigenständig verfassten Schreiben können Sie auf den Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückgreifen. Halten Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege bereit. Setzen Sie eine Frist und bleiben Sie hartnäckig.
Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie ab, stehen Ihnen drei kostenlose Wege offen.
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp): Diese privatrechtliche Stelle ist die erste Adresse, wenn Ihre Airline Mitglied ist. Das Schlichtungsverfahren wird von den Reise- und Verkehrsunternehmen finanziert. Für die Reisenden ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Die Erfolgsquote ist hoch: Am Ende des Schlichtungsverfahrens steht in über 80 bis 90 Prozent der Fälle eine für beide Seiten akzeptable rechtsverbindliche Einigung.
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz: Diese behördliche Auffangstelle springt ein, wenn Ihre Airline keiner privaten Schlichtungsstelle angehört. Sie schlichtet Ansprüche zwischen 10,01 und 5.000 Euro, und das nur bei privat gebuchten Flügen, nicht bei Geschäftsreisen. Auch hier brauchen Sie zuerst die Airline: Entweder Sie haben Ihre Ansprüche dort geltend gemacht und zwei Monate lang keine Reaktion bekommen, oder die Airline hat abgelehnt. Dann können Sie sich direkt an das BfJ wenden.
Besonders bequem geht das über den Onlinedienst des Justizministeriums: Auf diesem Formular prüfen Sie in rund zehn Minuten, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, und reichen bei Bedarf digital eine Klage ein.
Musterbrief plus eigenes Vorgehen: Wenn Sie es selbst in die Hand nehmen, kommen Sie mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale und etwas Geduld oft ans Ziel. Bleibt die Airline stur, ist die Schlichtung der nächste Schritt, und danach steht Ihnen weiterhin der Gang vor Gericht offen.
Ein Wermutstropfen bei der Schlichtung: Sie ist freiwillig. Eine Airline, die ganz blockiert, kann nicht gezwungen werden. Dann bleibt nur der Klageweg oder ein Dienstleister.