Flugverspätungen

EU-Fluggastrechte vor der Deadline: Das gilt jetzt für Ihren Sommerflug

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 12.06.2026
Startendes Flugzeug.

Bis 15. Juni 2026 berät die EU-Kommission, ob Fluggäste künftig schon ab drei Stunden Flugverspätung Entschädigung erhalten. Für Ihren Sommerflug gelten noch die bisherigen Regeln: Die Fluggesellschaft zahlt bei entsprechenden Verspätungen 250, 400 oder 600 Euro, je nach Flugdistanz. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Anspruch kostenlos durchsetzen.

Planen Sie in diesem Sommer einen Flug in den Urlaub? Dann werfen Sie vielleicht gerade einen nervösen Blick nach Brüssel. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist das Regelwerk, das Ihnen bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro sichert. Genau diese Verordnung steht vor einer möglichen Reform, und die Frist dafür läuft am 15. Juni 2026 ab.

Die gute Nachricht für Ihre aktuelle Buchung: Solange keine neue Regel beschlossen und in Kraft ist, gilt der Status quo. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen jetzt konkret zusteht, wann Sie leer ausgehen und über welche kostenlosen Wege Sie Ihr Geld holen, ohne einen Cent an Provision abzugeben.

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Was bis zum 15. Juni 2026 auf dem Spiel steht

Bis zum 15. Juni 2026 läuft das förmliche Vermittlungsverfahren zwischen Europäischem Parlament und EU-Rat. Der Ausgang ist offen.

Der zentrale Streitpunkt ist die Verspätungsschwelle. Parlament und Mitgliedstaaten sind sich über die Reformdetails uneins. Das Parlament will die Drei-Stunden-Schwelle für Kurzstreckenflüge beibehalten, während Mitgliedstaaten eine Anhebung auf vier Stunden anstreben. Im Gespräch ist außerdem ein Kompromiss, bei dem Ausgleichszahlungen weiterhin ab drei Stunden Verspätung möglich sein sollen, die vollen 600 Euro auf der Langstrecke künftig wohl erst ab vier Stunden. Weiterhin auf der Tagesordnung: Airlines sollen Passagiere aktiv und umfassender über Verspätungen informieren müssen.

Für Ihre Sommerbuchung ist die gute Nachricht: Beide Ausgänge ändern aktuell nichts an Ihren Rechten. Einigen sich Parlament und Rat doch noch, greifen die neuen Regeln nicht von heute auf morgen. Ein beschlossener Kompromiss bräuchte Umsetzungszeit, und das Parlament pocht ohnehin auf den Erhalt der Drei-Stunden-Schwelle. Scheitert die Einigung dagegen bis zum Stichtag, verfällt der Reformvorschlag, und die Verordnung von 2004 bleibt unverändert in Kraft. Für Ihren Flug in diesem Sommer heißt das in beiden Fällen: Es gelten weiterhin die bekannten Beträge ab drei Stunden Verspätung.

Das gilt jetzt: 250, 400 oder 600 Euro

Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt allein von der Flugstrecke ab, nicht vom Ticketpreis. Beträgt die Verspätung am Endziel mindestens drei Stunden, können Sie einen Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben. Die genaue Höhe richtet sich nach der Entfernung Ihres Endziels: 400 Euro bei Mittelstrecken über 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, sowie 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 Kilometer. Für kurze Strecken bis 1.500 Kilometer sind es 250 Euro.

Ein Punkt, den viele übersehen: Bei mittlerer Verspätung darf die Airline kürzen. Hat sich Ihr Flug bis zu vier Stunden verspätet, darf die Airline die Entschädigung um die Hälfte kürzen. Dann bekommen Sie statt 600 Euro nur 300 Euro, statt 400 Euro nur 200 Euro und statt 250 Euro nur 125 Euro (Art. 7 Abs. 2c FluggastrechteVO).

Wichtig für Sie zu wissen: Der Anspruch greift nicht nur bei Verspätung. Er gilt ebenso bei Annullierung und bei verweigerter Beförderung wegen Überbuchung. Mehr Details finden Sie in unserem Biallo-Ratgeber zu Fluggastrechten.

Wann Sie leer ausgehen: außergewöhnliche Umstände und Fristen

Nicht jede Verspätung bringt Ihnen Bargeld. Keinen Anspruch haben Sie, wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweist. Dazu zählen etwa Unwetter oder Streiks. Airlines berufen sich gern darauf, doch der Begriff ist eng gefasst. Lassen Sie sich nicht vorschnell abwimmeln.

Achten Sie außerdem auf die Zeit. In Deutschland unterliegen Ausgleichsansprüche nach EU261 nach der Rechtsprechung grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung von typisch drei Jahren, gerechnet ab Jahresende. Ein Flug aus dem Sommer 2026 verjährt also erst Ende 2029. Trotzdem gilt: Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Beweislage.

Kennen Sie eigentlich die versteckten Kosten auf Ihren Flugtickets?

So holen Sie Ihr Geld kostenlos zurück

Der erste Schritt ist immer derselbe, egal welchen Weg Sie danach gehen. Wer Entschädigungsansprüche geltend machen möchte, wendet sich zunächst an die Fluggesellschaft. Sie wenden sich entweder mit einem eigenständig verfassten Schreiben oder einem von der Fluggesellschaft vorgegebenen Formular an die Airline. Bei einem eigenständig verfassten Schreiben können Sie auf den Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückgreifen. Halten Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege bereit. Setzen Sie eine Frist und bleiben Sie hartnäckig.

Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie ab, stehen Ihnen drei kostenlose Wege offen.

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp): Diese privatrechtliche Stelle ist die erste Adresse, wenn Ihre Airline Mitglied ist. Das Schlichtungsverfahren wird von den Reise- und Verkehrsunternehmen finanziert. Für die Reisenden ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Die Erfolgsquote ist hoch: Am Ende des Schlichtungsverfahrens steht in über 80 bis 90 Prozent der Fälle eine für beide Seiten akzeptable rechtsverbindliche Einigung.

Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz: Diese behördliche Auffangstelle springt ein, wenn Ihre Airline keiner privaten Schlichtungsstelle angehört. Sie schlichtet Ansprüche zwischen 10,01 und 5.000 Euro, und das nur bei privat gebuchten Flügen, nicht bei Geschäftsreisen. Auch hier brauchen Sie zuerst die Airline: Entweder Sie haben Ihre Ansprüche dort geltend gemacht und zwei Monate lang keine Reaktion bekommen, oder die Airline hat abgelehnt. Dann können Sie sich direkt an das BfJ wenden. 

Besonders bequem geht das über den Onlinedienst des Justizministeriums: Auf diesem Formular prüfen Sie in rund zehn Minuten, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, und reichen bei Bedarf digital eine Klage ein. 

Musterbrief plus eigenes Vorgehen: Wenn Sie es selbst in die Hand nehmen, kommen Sie mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale und etwas Geduld oft ans Ziel. Bleibt die Airline stur, ist die Schlichtung der nächste Schritt, und danach steht Ihnen weiterhin der Gang vor Gericht offen.

Ein Wermutstropfen bei der Schlichtung: Sie ist freiwillig. Eine Airline, die ganz blockiert, kann nicht gezwungen werden. Dann bleibt nur der Klageweg oder ein Dienstleister.

„Wenn Sie Ihre Summe (bis zu 600 Euro) zurückerstattet haben wollen, brauchen Sie keinen teuren Dienstleister. Die staatlich anerkannten Schlichtungsstellen arbeiten neutral und kosten Sie keinen Cent.“
Franziska Baum, Redakteurin biallo.de

Inkasso-Dienstleister: schnell, aber mit Abzug

Spezialisierte Portale nehmen Ihnen die Arbeit ab und tragen das Kostenrisiko. Sie werden nur im Erfolgsfall bezahlt, behalten dann aber eine Provision ein, häufig 20 bis 30 Prozent Ihrer Entschädigung. Aus 600 Euro werden so schnell nur noch gut 400 Euro. Für alle, die den Aufwand komplett abgeben wollen, kann das passen. Wer ein paar Briefe selbst schreibt, behält die volle Summe. Weitere Informationen finden Sie in unserem Biallo-Ratgeber zu Fluggastrechten.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Haben Sie schon einmal eine Entschädigung bei der Airline durchgesetzt, und welchen Weg sind Sie gegangen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

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Häufige Fragen zu den EU-Fluggastrechten 2026

Gilt 2026 noch die Entschädigung ab drei Stunden Verspätung?

Ja. Solange keine Reform beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt die Drei-Stunden-Schwelle weiter. Für Ihre Sommerbuchung 2026 ändert sich nichts, auch wenn die Verhandlungen bis zum 15. Juni 2026 in eine Reform münden sollten, denn neue Regeln bräuchten Umsetzungszeit.

Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugverspätung zu?

Je nach Flugstrecke sind es 250, 400 oder 600 Euro. Maßgeblich ist die Entfernung zum Endziel, nicht der Ticketpreis. Bei einer Verspätung bis zu vier Stunden darf die Airline den Betrag auf bestimmten Strecken um die Hälfte kürzen.

Was kostet mich die Schlichtungsstelle?

Nichts. Für Reisende ist das Schlichtungsverfahren sowohl bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr als auch beim Bundesamt für Justiz kostenlos. Die Kosten tragen die Verkehrsunternehmen.

Wann verjährt mein Anspruch auf Entschädigung?

In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Anspruch aus dem Sommer 2026 verjährt damit Ende 2029.

Hinweis zur Einordnung: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einordnung der aktuellen Rechtslage und keine Rechtsberatung. Wir erklären die geltenden Entschädigungsregeln und die kostenlosen Durchsetzungswege, treffen aber keine Entscheidung für Sie. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Anspruch besteht, hängt von Strecke, Verspätungsdauer und Ursache ab. Prüfen Sie das vor jedem Schritt selbst, gegebenenfalls mit Unterstützung einer Verbraucherzentrale.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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