Rasenmähen an Sonntagen und Feiertagen ist in Deutschland in der Regel verboten. Der Grund dafür sind der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz und die Ruhezeiten. Diese dienen der Erholung und zum Kraft sammeln. Bei Verstößen drohen teils saftige Bußgelder.
Ruhezeiten und Lärmschutz
Der Sonntag ist den Deutschen heilig. Für viele gilt dieser Tag der Ruhe und Entspannung. Deswegen hat der Gesetzgeber spezielle Lärmschutzregelungen eingeführt. Diese Regelungen können je nach Bundesland variieren, aber grundsätzlich gilt: An Sonntagen und Feiertagen dürfen keine lauten Maschinen betrieben werden.
Die Geräte- und Maschinenschutzverordnung (BimSchV) regelt die Einsatzzeiten. Laut Absatz 3, Paragraf 7 BimSchV ist der Betrieb von motorbetriebenen Maschinen an Sonn- und Feiertagen prinzipiell verboten. Dies betrifft auch das Rasenmähen.