Gartenarbeit entspannt, doch der Lärm von Rasenmähern führt oft zu Nachbarschaftsstreit. Wer die gesetzlichen Ruhezeiten ignoriert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wir klären auf, wann Sie Schere und Mäher stehen lassen sollten.

Ein gepflegter Garten ist der Stolz vieler Hausbesitzer. Doch oft bleibt nur das Wochenende, um den Rasen zu stutzen oder die Hecke zu schneiden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: In Deutschland regeln strenge Gesetze, wann Sie lautstarke Geräte einsetzen dürfen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch saftige Bußgelder.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Uhrzeiten Sie für die Gartenarbeit nutzen dürfen und warum der Sonntag als Ruhetag besonders geschützt ist. Zudem erfahren Sie mehr über die rechtlichen Folgen bei Verstößen, damit Ihre Gartenpflege nicht zur Kostenfalle wird.

Ruhezeiten und Lärmschutz

Der Sonntag dient in Deutschland der Erholung und Entspannung. Daher hat der Gesetzgeber klare Regeln im Rahmen des Lärmschutzes geschaffen. Die Geräte- und Maschinenschutzverordnung (BimSchV) untersagt laut Absatz 3, Paragraf 7 BimSchV den Betrieb von motorbetriebenen Geräten an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich. Das bedeutet für Sie: Der Rasenmäher muss an diesen Tagen im Schuppen bleiben.

Diese Vorschriften gelten bundesweit, wobei einzelne Kommunen oder Bundesländer zusätzliche Ruhezeiten festlegen können. Während laute Benzinmäher streng reglementiert sind, dürfen Sie handbetriebene Spindelmäher oder sehr leise Elektro-Modelle unter Umständen nutzen, sofern diese die Nachbarschaft nicht stören. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde über die lokalen Satzungen.

Wann dürfen Sie an Werktagen mähen?

An normalen Werktagen – also von Montag bis Samstag – ist das Rasenmähen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt. Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Viele Gemeinden schreiben eine zusätzliche Mittagsruhe vor, meist im Zeitfenster von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit sollten Sie auf den Einsatz lärmintensiver Maschinen verzichten.

Besonders laute Geräte wie Laubbläser oder Grastrimmer unterliegen oft noch strengeren Regeln. Diese dürfen in Wohngebieten häufig nur zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden, sofern sie nicht über ein spezielles Umweltzeichen verfügen.

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Was muss ich bei Mährobotern beachten?

Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, wenn Sie sich auch bei Mährobotern an die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten halten. Nutzen Sie etwa die Mittagszeit, um den Akku aufzuladen.  

Einige Bundesländer haben bereits Regelungen erlassen, die den Betrieb von Mährobotern an Sonn- und Feiertagen einschränken oder verbieten. So dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen Mähroboter an Sonn- oder Feiertagen laufen lassen, wenn der Lärmpegel des Geräts während des Betriebs 55 Dezibel nicht überschreitet. Auch in Bayern und Niedersachsen wurden ähnliche Regelungen getroffen.

Warum gibt es ein Nachtfahrverbot für Mähroboter?

In Köln dürfen in der Nacht keine Mähroboter mehr fahren. Zu viele Igel und andere Kleintiere wurden durch die scharfen Klingen der Rasenmäher verletzt oder gar getötet. Das Nachtfahrverbot haben auch schon kleinere Gemeinden wie Nuthetal in Brandenburg durchgesetzt. Sobald die Dämmerung einsetzt, dürfen die Geräte nicht mehr fahren. Aber auch am Tag sollten Sie prüfen, ob im Gebüsch oder unter Sträuchern Kleintiere lauern, die der Mähroboter verletzen kann.

Heckenschnitt und Entsorgung: Weitere Vorschriften im Garten

Nicht nur der Lärm ist gesetzlich geregelt. Wenn Sie Ihre Hecken schneiden möchten, müssen Sie den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September beachten. In dieser Zeit ist ein radikaler Rückschnitt laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, um nistende Vögel zu schützen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Heckenschneiden im Frühjahr auf biallo.de.

Auch bei der Entsorgung von Gartenabfällen ist Vorsicht geboten. Wer Grünschnitt oder Erdreste einfach im Wald entsorgt, schadet der Umwelt und riskiert Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Nutzen Sie stattdessen die Biotonne oder den örtlichen Wertstoffhof. Ebenfalls verboten ist der Einsatz chemischer Unkrautvernichter auf Gehwegen oder versiegelten Flächen, da diese das Grundwasser verunreinigen können.

Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder

Wenn Sie gegen die Lärmschutzregelungen Ihres Bundeslands verstoßen, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese können je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen. In Brandenburg sind sogar Bußgelder bis zu 65.000 Euro möglich. 

Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung sind kein Kavaliersdelikt. Je nach Schwere des Verstoßes können die Behörden hohe Bußgelder verhängen.

VerstoßStrafe
Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit oder die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro Bußgeld
Verstoß gegen die vertraglich festgelegte Mittagsruhe im MiethausAbmahnung oder Kündigung des Mietvertrags
Rasenmähen am Sonntag oder an Feiertagenbis zu 50.000 Euro Bußgeld
(Quelle: bussgeldkatalog.org)

In Brandenburg können die Strafen in Extremfällen sogar bis zu 65.000 Euro betragen. Es lohnt sich also, für ein harmonisches Miteinander und zum Schutz Ihres Kontos die Ruhezeiten strikt einzuhalten. Übrigens: Auch andere laute Gartengeräte wie Laubbläser und Motorsägen sind an Sonn- und Feiertagen verboten.

Ein gepflegter Rasen beziehungsweise Garten ist schön, aber die Ruhe der Nachbarn ist wichtiger. Halten Sie sich an die gesetzlichen Ruhezeiten und vermeiden Sie Lärm an Sonn- und Feiertagen. So tragen Sie zu einem harmonischen Miteinander in Ihrer Nachbarschaft bei.

Hatten Sie schon einmal Probleme mit den Ruhezeiten oder gab es Streit in der Nachbarschaft wegen der Gartenarbeit? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Damit Sie in Bezug auf Finanzen und Geld auf dem Laufenden bleiben, empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren. Registrieren Sie sich zudem kostenlos auf unserer Webseite, um Zugriff auf unsere ausführlichen Vergleiche und exklusiven Ratgeber zu erhalten.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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