Auf einen Blick
  • Ab 9. November 2021 tritt ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft.

  • Temposünder und Falschparker müssen künftig mehr Geld bezahlen.

  • Was sind die wichtigsten Änderungen am Bußgeldkatalog?
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Autofahren soll Spaß machen. Wenn Sie erst einmal den teuren Führerschein in der Tasche haben, steht die Suche nach dem eigenen Auto an. Doch häufig fehlt es dann am Kleingeld. In diesem Fall kann für die Anschaffung eines eigenen Autos auch ein Autokredit interessant sein. Auf keinen Fall sollten Sie den Führerschein online im Internet kaufen. Das ist nämlich verboten.

Fakt ist, haben Sie erst einmal das Auto zum Führerschein, kann es losgehen. Allerdings gibt es im Straßenverkehr einiges zu beachten. Hier hilft es weiter, wenn Sie in der Fahrschule gut aufgepasst haben. Ansonsten werden Verstöße ab dem 9. November 2021 richtig teuer. Denn ab diesem Datum tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, den der Bundesrat beschlossen hat. Und die Änderungen haben es in sich.

 

Doppelte Strafe innerorts: 70 Euro für 20 km/h zu viel

Für Raser wird es ab November richtig teuer. Zahlte man bei einer Tempoüberschreitung im Ort zwischen 16 und 20 km/h bisher 35 Euro, müssen Sie zukünftig 70 Euro bezahlen. Außerhalb von Ortschaften gilt für die gleiche Überschreitung zukünftig ein Bußgeld von 60 Euro. Punkte gibt es nach wie vor erst ab einer Tempoüberschreitung von 21 km/h.

Bußgelder bei zu schnellem Fahren im Ort

Tempoverstoß km/h Bußgelder innerorts Punkte Fahrverbot in Monaten
 bis 10
 30    
 11 - 15  50    
 16 - 20  70    
 21 - 25  115  1  
 26 - 30  180  1  1*
 31 - 40  260  2  1
 41 - 50  400  2  1
 51 - 60  560  2  2
 31 - 70
 700  2  3
 über 70
 800  2  3

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Quelle: bussgeldkatalog.org, Stand: Oktober 2021.

Bußgelder bei zu schnellem Fahren außerhalb eines Ortes

Tempoverstoß km/h Bußgelder in außerorts Punkte  Fahrverbot in Monaten
 bis 10  20
 
 11 - 15  40    
 16 - 20  60    
 21 - 25  100  1  
 26 - 30  150  1  1*
 31 - 40  200  1  1*
 41 - 50  310  2  1
 51 - 60  480  2  1
 61 - 70
 600  2  2
 über 70
 700  2  3

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Quelle: bussgeldkatalog.org, Stand: Oktober 2021.

 

Falschparker zahlen auch mehr

Mit lediglich zehn Euro mehr werden normale Parkverstöße wie beispielsweise im Halte- oder Parkverbot ab November mit 25 Euro bestraft. Behindern Sie dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer und der Verstoß dauert über eine Stunde an, kostet das zukünftig 50 Euro statt bisher 30 Euro. Auch das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet mit 55 Euro ab November 20 Euro mehr als bisher.

Wenn Sie in einer Feuerwehrzufahrt parken kostet das ebenfalls 55 Euro. Richtig teuer wird es, sollten Sie dabei einen Einsatz eines Rettungsfahrzeugs behindern. Dann werden Sie mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg ordentlich zur Kasse gebeten.

Neu hinzugekommen ist das Falschparken auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge. Parken Sie hier widerrechtlich, müssen Sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.

Verstöße beim Parken

Bußgeldtatbestand Bußgelder in Euro Punkte
 Parkverbot missachtet  20  
 – länger als 1 Stunde  40
 
 – länger als 1 Stunde mit Behinderung  50  
 – mit Behinderung  40  
 in zweiter Reihe geparkt  55  
 – mit Behinderung  80  1
 – mit Gefährdung  90  1
 – mit Sachbeschädigung  110  1
 – länger als 15 Minuten  85  1
 – länger als 15 Minuten mit Behinderung  90  1
 in Feuerwehrzufahrt geparkt  55  
 – dadurch Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert  100  1
 unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt  55  
 unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt  55  
 – mit Behinderung  70  1
 – mit Gefährdung  80  1
 – mit Sachbeschädigung  100  1
 – länger als 1 Stunde  70  1
 – länger als 1 Stunde mit Behinderung  80  1
 Höchstparkdauer überschritten    
 – bis 30 Minuten  20  
 – bis 1 Stunde  25  
 – bis 2 Stunden  30  
 – bis 3 Stunden  35  
 – länger als 3 Stunden  40  

Quelle: ADAC e.V., Stand: Oktober 2021.

 

Gefährdung für Fußgänger kostet ordentliche Strafe

Wenn Sie als Autofahrer oder Motorrad-, Moped- oder Mofafahrer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese dadurch gefährden, müssen Sie, wenn Sie erwischt werden, ordentlich in die Tasche greifen. Bisher kostete dies 70 Euro. Ab 9. November zahlen Sie für diesen Verstoß saftige 140 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Für rücksichtslose Radfahrer droht in solchen Fällen ein Bußgeld von 70 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.

Es gibt für Ihr Depot keine Alternative zu Aktien?

Auch Anleihen bieten die Möglichkeit, in ausgewählte Unternehmen zu investieren. Diese können im Vergleich mit Aktien durchaus konkurrenzfähig sein. Aber: Die Qualität der Anleihen muss stimmen! Nur so ist ein geringes Ausfallrisiko im Portfolio gewährleistet. Darauf legt auch Solidvest größten Wert. Die Online-Vermögensverwaltung der DJE Kapital AG setzt unter anderem auf die festverzinslichen Wertpapiere. Und diese werden – wie die Aktien auch – vom Research-Team der DJE Kapital AG für die Portfolios ausgewählt. Dafür führen die Kapitalmarktexperten jedes Jahr hunderte Gespräche mit Unternehmensentscheidern, um maßgebliche Informationen in den Selektionsprozess einzubinden und die bestmögliche Anlageentscheidung treffen zu können. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie mit Anleihen Ihr Depot stabilisieren.

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Verstöße in der Rettungsgasse werden härter bestraft

Bereits aktuell müssen Sie 200 Euro blechen und bekommen zwei Punkte in Flensburg, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden. Ab 9. November kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu. Bei einer Behinderung werden aus den 200 gleich 240 Euro, bei Gefährdung 280 Euro und bei einer Sachbeschädgigung 320 Euro.

Kommen Sie auf die waghalsige Idee durch die Rettungsgasse zu fahren, zahlen Sie mindestens 240 Euro, kassieren zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Gefährden Sie bei der Durchfahrt jemanden, erhöht sich die Geldstrafe auf 280 Euro. Bei einer Sachbeschädigung werden sogar 320 Euro fällig.

Übrigens: Bei den aktuellen Tankpreisen könnte sich eine Kreditkarte mit Tankrabatt lohnen oder Sie sparen mit der richtigen Tank-App den einen oder anderen Euro. Der Bußgeldkatalog ist nicht nur für das eigene Auto zutreffend. Auch wenn Sie mit einem Leasing-Wagen unterwegs sind, müssen Sie sich an die Regeln halten.

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Franziska Baum

Bereits in ihrer Schulzeit war sie für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war sie als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat sie sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet, welches sie bei biallo.de ebenso einbringt wie ihr Wissen im Social Media Bereich.

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