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Strafenkatalog

Bußgeldkatalog: Falschparken und zu schnelles Fahren ist richtig teuer

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 29.01.2024

Auf einen Blick

  • Am 9. November 2021 trat ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft.
  • Temposünder und Falschparker müssen mehr Geld bezahlen.
  • Warum auch das Waschen des Autos im eigenen Garten viel Geld kosten kann, erfahren Sie im Artikel.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Strafe innerorts: 70 Euro für 20 km/h zu viel
  2. Falschparker zahlen hohe Strafgebühren  
  3. Gefährdung für Fußgänger kostet ordentliche Strafe
  4. Verstöße in der Rettungsgasse werden hart bestraft
  5. Bis zu 100.000 Euro Strafe: Auto nur in Waschanlage waschen

Autofahren soll Spaß machen. Wenn Sie erst einmal den teuren Führerschein in der Tasche haben, steht die Suche nach dem eigenen Auto an. Doch häufig fehlt es dann am Kleingeld. In diesem Fall kann für die Anschaffung eines eigenen Autos auch ein Autokredit interessant sein. Auf keinen Fall sollten Sie den Führerschein online im Internet kaufen. Das ist nämlich verboten.

Fakt ist, haben Sie erst einmal das Auto zum Führerschein, kann es losgehen. Allerdings gibt es im Straßenverkehr einiges zu beachten. Hier hilft es weiter, wenn Sie in der Fahrschule gut aufgepasst haben. Ansonsten sind Verstöße seit dem 9. November 2021 richtig teuer. Denn seit diesem Datum trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft, den der Bundesrat beschlossen hatte.

 

Strafe innerorts: 70 Euro für 20 km/h zu viel

Für Raser und Bleifüße ist es derzeit richtig teuer. Zahlte man bei einer Tempoüberschreitung im Ort zwischen 16 und 20 km/h vor November 2021 35 Euro, müssen Sie seitdem 70 Euro bezahlen. Außerhalb von Ortschaften gilt für die gleiche Überschreitung ein Bußgeld von 60 Euro. Punkte gibt es nach wie vor erst ab einer Tempoüberschreitung von 21 km/h.

Bußgelder bei zu schnellem Fahren im Ort 

(ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)

Tempoverstoß km/h Bußgelder innerorts Punkte Fahrverbot in Monaten
 bis 10  30    
 11 - 15  50    
 16 - 20  70    
 21 - 25  115  1  
 26 - 30  180  1  1*
 31 - 40  260  2  1
 41 - 50  400  2  1
 51 - 60  560  2  2
 31 - 70  700  2  3
 über 70  800  2  3

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Quelle: bussgeldkatalog.org, Stand: Dezember 2023.

Bußgelder bei zu schnellem Fahren außerhalb eines Ortes

(ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr)

Tempoverstoß km/h Bußgelder in außerorts Punkte  Fahrverbot in Monaten
 bis 10  20  
 11 - 15  40    
 16 - 20  60    
 21 - 25  100  1  
 26 - 30  150  1  1*
 31 - 40  200  1  1*
 41 - 50  310  2  1
 51 - 60  480  2  1
 61 - 70  600  2  2
 über 70  700  2  3

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Quelle: bussgeldkatalog.org, Stand: Dezember 2023.

 

Falschparker zahlen hohe Strafgebühren  

Normale Parkverstöße wie beispielsweise im Halte- oder Parkverbot werden mit 25 Euro bestraft. Behindern Sie dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer und der Verstoß dauert über eine Stunde an, kostet das 50 Euro. Auch das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet bereits 55 Euro.

Wenn Sie in einer Feuerwehrzufahrt parken zahlen Sie ebenfalls 55 Euro. Richtig teuer wird es, sollten Sie dabei einen Einsatz eines Rettungsfahrzeugs behindern. Dann werden Sie mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg ordentlich zur Kasse gebeten.

Auch das Falschparken auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge kann teuer werden. Parken Sie hier widerrechtlich, müssen Sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.

Verstöße beim Parken

Bußgeldtatbestand Bußgelder in Euro Punkte
 Parkverbot missachtet  20  
 – länger als 1 Stunde  40  
 – länger als 1 Stunde mit Behinderung  50  
 – mit Behinderung  40  
 in zweiter Reihe geparkt  55  
 – mit Behinderung  80  1
 – mit Gefährdung  90  1
 – mit Sachbeschädigung  110  1
 – länger als 15 Minuten  85  1
 – länger als 15 Minuten mit Behinderung  90  1
 in Feuerwehrzufahrt geparkt  55  
 – dadurch Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert  100  1
 unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt  55  
 unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt  55  
 – mit Behinderung  70  1
 – mit Gefährdung  80  1
 – mit Sachbeschädigung  100  1
 – länger als 1 Stunde  70  1
 – länger als 1 Stunde mit Behinderung  80  1
 Höchstparkdauer überschritten    
 – bis 30 Minuten  20  
 – bis 1 Stunde  25  
 – bis 2 Stunden  30  
 – bis 3 Stunden  35  
 – länger als 3 Stunden  40  

Quelle: bussgeldkatalog.de, Stand: Dezember 2023.

 

Gefährdung für Fußgänger kostet ordentliche Strafe

Wenn Sie als Autofahrer oder Motorrad-, Moped- oder Mofafahrer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese dadurch gefährden, müssen Sie, wenn Sie erwischt werden, ordentlich in die Tasche greifen. Für diesen Verstoß zahlen Sie saftige 140 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Für rücksichtslose Radfahrer droht in solchen Fällen ein Bußgeld von 70 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.

 

Verstöße in der Rettungsgasse werden hart bestraft

Bilden Sie keine Rettungsgasse müssen Sie 200 Euro blechen und bekommen zwei Punkte in Flensburg plus ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Behinderung werden aus den 200 gleich 240 Euro, bei Gefährdung 280 Euro und bei einer Sachbeschädgigung 320 Euro.

Kommen Sie auf die waghalsige Idee durch die Rettungsgasse zu fahren, zahlen Sie mindestens 240 Euro, kassieren zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Gefährden Sie bei der Durchfahrt jemanden, erhöht sich die Geldstrafe auf 280 Euro. Bei einer Sachbeschädigung werden sogar 320 Euro fällig.

 

Bis zu 100.000 Euro Strafe: Auto nur in Waschanlage waschen

Die Strafen rund ums Auto können schon extrem lästig sein, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten. So könnten Sie bei einem bestimmten Verstoß sogar bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen. Doch was dürfen Sie hier nicht tun? Viele Verbraucher und Verbraucherinnen mit Haus und Garten nutzen gern die Möglichkeit, das Auto vor der eigenen Tür zu waschen. Doch genau hier ist besondere Vorsicht geboten. Denn das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt, giftige oder wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser einzuführen (Paragraf 48, WHG).

Sie müssen zunächst prüfen, ob es an der Stelle, wo Sie Ihr Auto waschen, eine Abflussmöglichkeit für das Schmutzwasser gibt. Denn genau dieses darf nicht in den Boden sickern. Für das Gesetz gibt es allerdings keine bundesweit einheitliche Regelung. Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, was erlaubt und was untersagt ist. In Sachsen kann die Grundwasserverschmutzung durch große Mengen wassergefährdender Flüssigkeiten bis zu 100.000 Euro kosten.

Übrigens: Bei den aktuellen Tankpreisen könnte sich eine Kreditkarte mit Tankrabatt lohnen oder Sie sparen mit der richtigen Tank-App den einen oder anderen Euro. Der Bußgeldkatalog gilt nicht nur für das eigene Auto. Auch wenn Sie mit einem Leasing-Wagen unterwegs sind, müssen Sie sich an die Regeln halten.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 13.12.2024

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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