

Millionen Deutsche nutzen "Kauf jetzt, zahle später" ("Buy Now, Pay Later") – oft ohne zu wissen, wie wenig sie dabei rechtlich geschützt sind. Das ändert sich: Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 das neue Verbraucherkreditgesetz verabschiedet. Ab dem 20. November 2026 greifen erstmals gesetzliche Schutzregeln auch für BNPL-Dienste wie Klarna und PayPal.
Sie kennen das sicher: Schnell auf "Zahle in 3 Raten" geklickt und der neue Laptop ist auf dem Weg – zinsfrei, gebührenfrei, ohne großes Nachdenken. Was die meisten dabei nicht ahnen: Solche Bezahlmodelle waren rechtlich bislang eine Grauzone.
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 das neue Verbraucherkreditgesetz verabschiedet. Damit ist der Weg frei: Ab dem 20. November 2026 gelten erstmals gesetzliche Schutzregeln auch für "Buy Now, Pay Later"-Dienste (BNPL) wie Klarna und PayPal sowie Kleinkredite unter 200 Euro. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie ab November haben und was das für Ihren nächsten Ratenkauf bedeutet.
Das bisherige Verbraucherkreditrecht hatte eine klare Schwachstelle: Es galt für klassische Ratenkredite und Dispositionskredite, für "Buy Now, Pay Later"-Modelle und viele Kleinkredite nicht. Wer beim Checkout auf "Pay in 3" klickte, hatte faktisch einen Kredit aufgenommen – aber keinen gesetzlichen Schutzrahmen. Anbieter konnten auf Bonitätsprüfungen verzichten, Widerrufsrechte waren nicht vorgeschrieben, Informationspflichten fehlten.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 schließt der Gesetzgeber diese Lücke. Der Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird deutlich ausgeweitet. Laut Bundesrat fallen ab dem 20. November 2026 auch diese Kreditformen unter die Schutzvorschriften:
Wichtig: Nicht jedes Zahlungsmodell fällt unter das neue Recht. Der Kauf auf Rechnung sowie Zahlungen per Debitkarte bleiben vom Anwendungsbereich ausgenommen.
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Was bringt das für Sie in der Praxis? Ab dem 20. November 2026 haben Sie bei BNPL-Abschlüssen und Kleinkrediten folgende Rechte:
Das müssen Sie sich merken: Das Gesetz wurde am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Die neuen Verbraucherrechte gelten für Sie jedoch erst ab dem 20. November 2026. Bis dahin bleibt das bisherige Recht in Kraft.
Die Regeln gelten für alle Verbraucherkreditverträge, die Sie als Privatperson mit einem gewerblichen Anbieter abschließen. Der typische Anwendungsfall: der Ratenkauf beim Online-Shopping, ein "Pay Later"- oder "Pay in 30"-Dienst an der Kasse. Egal ob über Klarna, PayPal oder ähnliche Dienste – sobald eine Zahlungsverpflichtung entsteht, greift das neue Recht.
Weiterhin ausgenommen bleiben der Kauf auf Rechnung sowie Zahlungen per Debitkarte – dazu Kredite unter Privatpersonen und bestimmte staatliche Förderdarlehen.
Wenn Sie nicht bis November 2026 auf den gesetzlichen Schutz warten möchten, haben Sie übrigens eine naheliegende Alternative: Ein klassischer Ratenkredit unterliegt dem Verbraucherkreditrecht bereits heute vollständig – inklusive Widerrufsrecht und Bonitätsprüfung. Ob sich ein Ratenkredit für Ihre geplante Anschaffung rechnet, zeigt der Biallo-Ratenkredit-Vergleich mit tagesaktuellen Konditionen.


Für die Anbieter ist der Anpassungsdruck real. Dienste, die bisher außerhalb des Verbraucherkreditrechts operierten, müssen ihre Prozesse, Vertragsunterlagen und technischen Systeme bis zum Stichtag grundlegend überarbeiten. Dazu gehören neue Bonitätsprüfungsverfahren, überarbeitete Informationsblätter und die technische Umsetzung des Widerrufsrechts.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher? Kurzfristig können sich die Checkout-Abläufe bei bekannten BNPL-Anbietern verändern: mehr Abfragen vor der Genehmigung, ausführlichere Zustimmungstexte, gelegentlich auch Ablehnungen bei unzureichender Bonität. Das mag anfangs unbequemer sein als das schnelle Klicken von heute. Den besseren Schutz kaufen Sie sich damit aber ein.
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Bis zum 20. November 2026 gilt das alte Recht. Das heißt konkret: Wenn Sie heute einen Ratenkauf über Klarna oder PayPal abschließen, haben Sie gesetzlich noch kein Widerrufsrecht. Schauen Sie im Zweifelsfall in die AGB des jeweiligen Anbieters, ob dieser freiwillig bereits Widerrufsmöglichkeiten einräumt.
Drei Dinge, die Sie teils schon jetzt sinnvoll angehen können:
Nutzen Sie selbst regelmäßig BNPL-Dienste wie Klarna oder PayPal? Haben Sie schon einmal erlebt, dass der fehlende rechtliche Schutz für Sie zum Problem wurde? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Fragen gerne an redaktion@biallo.de – wir lesen jede Nachricht.
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Die neuen Verbraucherrechte gelten erst ab dem 20. November 2026, obwohl das Gesetz bereits am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Bis dahin bleibt das bisherige Recht in Kraft – ein Widerrufsrecht bei zinsfreien BNPL-Modellen ist vor diesem Datum gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Generell nein. Aber: Das hängt vom Anbieter ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Widerrufsrecht bei BNPL-Modellen erst ab dem 20. November 2026. Die reguläre Frist beträgt dann 14 Tage. Kommt ein Anbieter seinen Informationspflichten nicht nach, verlängert sie sich auf 12 Monate und 14 Tage. Einige Dienste räumen freiwillig bereits heute ein Widerrufsrecht ein – schauen Sie dafür in die AGB des jeweiligen Anbieters.
Ab November 2026 müssen Anbieter prüfen, ob Sie den Kredit auch tragen, das heißt zurückzahlen, können. Das kann dazu führen, dass Ratenzahlungen etwas länger dauern oder in Einzelfällen abgelehnt werden. Der Zweck dahinter ist, Sie vor einer unbeabsichtigten Überschuldung zu schützen.
Was den Schufa-Score direkt betrifft: Ob und wie die Abfrage selbst Ihren Score beeinflusst, hängt davon ab, wie der jeweilige Anbieter sie technisch gestaltet. Konditionsanfragen wirken sich nicht auf den Score aus, Kreditanfragen können ihn kurzfristig leicht senken. Wie BNPL-Anbieter das konkret umsetzen werden, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist hingegen: Versäumen Sie eine Rückzahlung, kann der Anbieter das als Zahlungsverzug an die Schufa melden – mit möglichen Folgen für künftige Verträge wie Mietwohnungen, Mobilfunk oder Kredite. Werden Sie abgelehnt, haben Sie außerdem ein neues Recht: Sie können eine kostenlose und detaillierte Auskunft über die Ablehnungsgründe beim Anbieter verlangen.
Ja. Alle BNPL-Dienste, bei denen eine Zahlungsverpflichtung entsteht, also auch die von PayPal angebotenen "Pay in 3"- und "Pay Later"-Modelle, fallen ab dem 20. November 2026 unter das Verbraucherkreditrecht.
Ausdrücklich ausgenommen bleiben der Kauf auf Rechnung und Zahlungen per Debitkarte – dazu Kredite zwischen Privatpersonen und bestimmte staatliche Förderdarlehen.