Altersvorsorge

Frühstart-Rente: Voraussetzungen, Jahrgänge und Antrag für Eltern

Simin Heuser
Autorin
Aktualisiert am: 26.10.2026

Auf einen Blick

  • Der Bundestag hat das Frühstartrentengesetz beschlossen. Gemeinsam mit dem neuen Altersvorsorgedepot soll das Gesetz das deutsche Rentensystem stabilisieren.
  • Gefördert werden Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Für jedes förderberechtigte Kind zahlt der Bund monatlich 10 Euro in einen Altersvorsorgevertrag des Kindes ein.
  • Starten sollen die Jahrgänge 2020 und 2021. Die Zahlungen beginnen 2027, für den Jahrgang 2020 erfolgen sie rückwirkend.
  • Eltern, Großeltern und andere dürfen bis zu 6.840 Euro im Kalenderjahr zusätzlich einzahlen. Steuerlich absetzbar ist das nicht.
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"Kinder" bedeuten auch viele Dinge, an die man denken muss – oder sollte. Nun kommt noch die Altersvorsorge dazu, da ja nichts versäumt werden soll. Aber es gibt gute Gründe dafür.

Wer sein Kind im Sommer 2026 eingeschult hat, kennt den Moment: Schultüte, neuer Ranzen, ein Foto vor der Schule. Dass diese Kinder auch einmal eine Rente brauchen werden, liegt noch in weiter Ferne. Der Staat plant trotzdem schon jetzt, um das wankende deutsche Rentensystem frühzeitig zu stabilisieren: Mit der Frühstart-Rente will der Bund ab dem sechsten Geburtstag monatlich zehn Euro in ein eigenes Depot des Kindes einzahlen, bis es 18 ist. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Was jetzt feststeht, was noch vom Bundesrat abhängt und was Sie als Eltern konkret tun können, ordnet dieser Ratgeber ein. Am Ende zeigt eine Beispielrechnung, was aus den 1.440 Euro des Bundes über fast fünf Jahrzehnte werden kann.

Frühstart-Rente als Teil der Altersvorsorgereform

Die Frühstart-Rente basiert wie das Altersvorsorgedepot auf einer gesetzlichen Reform zur privaten Altersvorsorge, die zum 1. Januar 2027 startet. Die Struktur und der Zusammenhang gestalten sich wie folgt:

Das Altersvorsorgedepot ist die neue, staatlich geförderte Vertragsart für alle Bürger ab 2027, die die alte Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Es ermöglicht eine renditestarke Anlage in ETFs und Fonds ohne starre Beitragsgarantien.

Die Frühstart-Rente ist die spezielle Förderung für Kinder darin: Sie bezeichnet lediglich den staatlichen Zuschuss (die 10 Euro pro Monat), der für Kinder ab dem 6. Geburtstag in ein solches, auf das Kind ausgestelltes Altersvorsorgedepot eingezahlt wird. Dabei kann die Früstartrenten-Förderung nur auf zertifizierte Standarddepots beantragt werden.

Wichtig für die Einordnung: Die Frühstart-Rente ist ein eigenständiges Kinderprogramm. Das Geld fließt in einen eigenen Vertrag des Kindes. Davon zu unterscheiden ist die Kinderzulage, die ein Elternteil für den eigenen Altersvorsorgevertrag erhalten kann. Sie hat mit der Frühstart-Rente nichts zu tun und lässt sich mit ihr nicht verrechnen.

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Welche Kinder anspruchsberechtigt sind

Die Frühstart-Rente richtet sich an Kinder, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Als Startjahrgänge sieht der Gesetzgeber die Jahre 2020 und 2021 vor. Wer in diesen Jahren geboren wurde, gehört also zur ersten Gruppe, deren Förderung 2027 anläuft. Die Förderung gilt für Kinder in der Zeit vom 6. bis zum 18. Geburtstag.

Start und rückwirkende Förderung

Die Deutsche Rentenversicherung weist in ihrer Mitteilung vom 19.10.2026 ausdrücklich darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz befassen; geplant ist das Inkrafttreten aber zum 1. Januar 2027.

Kinder des Jahrgangs 2020 haben entsprechend zum Start des Gesetzes ihren sechsten Geburtstag bereits gefeiert und damit vor dem Start der Zahlungen. Für die Monate zwischen diesem Geburtstag und dem Jahresende zahlt der Bund die zehn Euro deshalb nachträglich ein. Kinder des Jahrgangs 2021 werden erst 2027 sechs. Ihre Förderung läuft vom Geburtstag an regulär.

Für Kinder ohne Vertrag legt der Bund die Frühstart-Rente selbst an. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen "Frühstartrente" errichtet, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Die Mittel sollen laut Beschlussempfehlung ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds fließen. Der Bund gleicht Verluste nicht aus, einen Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung gibt es nicht.

Schließen Sie später einen Vertrag ab, zahlt die Zentrale Zulagenstelle ein einmaliges Startkapital ein, das den bis dahin kollektiv angelegten Beträgen samt Erträgen entspricht. Danach fließen die 10 Euro bis zum 18. Geburtstag vierteljährlich über den Anbieter in den Vertrag des Kindes. Ein nachträglicher geförderter Vertragsabschluss ist bis zum 35. Lebensjahr möglich. Ein danach geschlossener Vertrag wird nicht mehr gefördert, und die nicht verwendeten Mittel eines Geburtsjahrgangs gehen nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dieser Jahrgang 35 wird, an den Bundeshaushalt zurück.

Zertifizierter Vertrag und Beantragung

Die Förderung fließt ausschließlich in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, der auf den Namen des Kindes läuft. Vorgesehen ist dafür das Standarddepot nach dem neuen Altersvorsorgerecht. Für dieses Produkt gilt allgemein eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr. Bis zum 18. Geburtstag darf der Anbieter laut Gesetzentwurf allerdings keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben.

 Einen eigenen Förderantrag müssen Eltern nicht ausfüllen. Sie eröffnen den Vertrag beim Anbieter Ihrer Wahl und erteilen ihm eine Vollmacht. Auf dieser Grundlage beantragt der Anbieter die Zahlungen bei der zentralen Zulagenstelle, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. 

Eltern sollten beim Standarddepot auf die Wahlmöglichkeiten achten. Nach aktuellem Stand sehen die geförderten Standarddepots eine Kombination aus einem renditeorientierten und einem sicherheitsorientierten Anteil vor. Wie die Anbieter das konkret ausgestalten, steht teilweise noch nicht fest. Gesetzlich ist auch eine Aktienquote von 100 Prozent nicht ausgeschlossen. Für Kinder mit einem sehr langen Anlagehorizont spricht vieles für einen sehr hohen bis zu einem reinen Aktienanteil, weil sich Kursschwankungen über Jahrzehnte eher ausgleichen. Garantiert ist das nicht, und der Bund gleicht Verluste nicht aus. Aber es lohnt sich ein Blick darauf, wie groß der sicherheitsorientierte Anteil bei den jeweiligen Anbietern ist und ob er sich anpassen lässt.

Praktische Reihenfolge für Eltern:

Anbieter (zum Beispiel Hausbank oder Online Broker) und Standarddepot auswählen.

  1. Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) Ihres Kindes suchen. Zu finden ist diese auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das meist kurz nach der Geburt per Post kam oder auf dem Kindergeldnachweis.
  2. Den Vertrag auf den Namen des Kindes eröffnen.
  3. Sparrate festlegen (falls zusätzlicher Betrag gewünscht)
  4. Die Vollmacht für die Beantragung der Förderung erteilen.
  5. Prüfen, ob der Anbieter die Förderung tatsächlich abruft; der Eingang der 10 Euro monatlich sollte im Depot nachvollziehbar sein.

Welche Anbieter dabei sind und was sie verlangen, dokumentieren wir im Anbieter-Tracker zum Altersvorsorgedepot.

Eigenbeiträge, Bindung und Auszahlung

Neben den 10 Euro des Bundes dürfen Eltern, Großeltern oder Dritte in den Vertrag des Kindes einzahlen, und zwar bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr. Für diese Eigenbeiträge gibt es weder eine Zulage noch eine steuerliche Absetzbarkeit bei den Einzahlenden. Die Erträge im Depot bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Besteuert wird erst nachgelagert während der späteren Auszahlung.

Sobald Ihr Kind volljährig wird, übernimmt es den Vertrag komplett selbst. Ab diesem Moment hat Ihr Kind das Recht, das Standarddepot in ein freies, selbstverwaltetes DIY-Altersvorsorgedepot umzuwandeln.

Grundsätzlich gilt: Das Guthaben ist für das Alter bestimmt. Eine Auszahlung ist daher nicht vor dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Wer den Vertrag vorzeitig kündigt, kann die Eigenbeiträge nur unter den gesetzlichen Bedingungen zurückbekommen; die Staatsförderung unterliegt dabei den Rückforderungsregeln des Gesetzes. Ein Anbieterwechsel bleibt hingegen dauerhaft möglich.

Was daraus werden kann: eine Beispielrechnung

Wir haben nachgerechnet, was die 1.440 Euro des Bundes unter verschiedenen Annahmen bewirken. Unterstellt ist eine konstante jährliche Rendite, monatliche Einzahlung über 144 Monate und anschließend Verbleib des Guthabens im Depot bis zum 67. Lebensjahr. Kosten, Steuern und Inflation sind nicht abgezogen. Die Werte sind Rechenbeispiele und keine Prognose. 

SzenarioEingezahlt bis 18Stand mit 18Stand mit 67
Nur Bund (10 Euro), 4 % Rendite1.440 Euro1.803 Euro12.321 Euro
Nur Bund (10 Euro), 6 % Rendite1.440 Euro2.024 Euro35.179 Euro
Bund plus 10 Euro Eltern, 6 %2.880 Euro4.049 Euro70.358 Euro
Bund plus 25 Euro Eltern, 6 %5.040 Euro7.085 Euro123.126 Euro
Lesehilfe: Bei sechs Prozent Rendite wächst das Staatsgeld bis zum 18. Geburtstag auf rund 2.024 Euro. Der eigentliche Hebel liegt in den folgenden 49 Jahren Anlagedauer, in denen sich dieser Betrag mehr als versiebzehnfacht. Ein Kostenabschlag von bis zu einem Prozentpunkt pro Jahr würde die Endwerte spürbar verringern; Zeit und Rendite wirken stärker als die Höhe der Einzahlung.

Fragen und Antworten zur Frühstartrente

Ab welchem Jahrgang gibt es die Frühstart-Rente?

Die Förderung startet mit den Jahrgängen 2020 und 2021. Die Zahlungen sollen 2027 beginnen, der Jahrgang 2020 erhält sie rückwirkend.

Wie viel zahlt der Staat in die Frühstart-Rente ein?

Der Bund überweist 10 Euro pro Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag. Das sind höchstens 144 Monate und 1.440 Euro pro Kind. Die Beträge landen in einem Vertrag auf den Namen des Kindes.

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?

Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen. Wenn Sie einen zertifizierten Vertrag abschließen und dem Anbieter eine Vollmacht erteilen, beantragt dieser die Förderung bei der zentralen Zulagenstelle.

Darf ich zusätzlich einzahlen?

Ja, bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr. Eltern, Großeltern und Dritte sind dazu berechtigt. Eine staatliche Zulage oder einen Steuerabzug gibt es dafür nicht.

Wann kann das Geld ausgezahlt werden?

Das Guthaben ist für die Altersvorsorge reserviert. Altersleistungen sind grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Ausgezahlte Beträge werden nachgelagert besteuert.

Ist das Gesetz schon in Kraft?

Noch nicht. Der Bundestag hat das Frühstartrentengesetz am 16.10.2026 beschlossen, die abschließende Befassung des Bundesrats steht aus. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Simin Heuser hat in Köln Volkswirtschaftslehre studiert und bereits während des Studiums für verschiedene Fondsgesellschaften und FinTechs gearbeitet. Ihr Fachwissen setzt sie auch als freie Finanzjournalistin ein. Ein Interesse gilt der Rolle von Frauen in der Finanzwelt - ein Bereich, in dem sie sich für mehr Aufklärung engagiert. Bei Investments konzentriert sie sich auf Aktienfonds und fühlt sich besonders im Bereich der nachhaltigen Geldanlage zuhause.

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