"Kinder" bedeuten auch viele Dinge, an die man denken muss – oder sollte. Nun kommt noch die Altersvorsorge dazu, da ja nichts versäumt werden soll. Aber es gibt gute Gründe dafür.
Wer sein Kind im Sommer 2026 eingeschult hat, kennt den Moment: Schultüte, neuer Ranzen, ein Foto vor der Schule. Dass diese Kinder auch einmal eine Rente brauchen werden, liegt noch in weiter Ferne. Der Staat plant trotzdem schon jetzt, um das wankende deutsche Rentensystem frühzeitig zu stabilisieren: Mit der Frühstart-Rente will der Bund ab dem sechsten Geburtstag monatlich zehn Euro in ein eigenes Depot des Kindes einzahlen, bis es 18 ist. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Was jetzt feststeht, was noch vom Bundesrat abhängt und was Sie als Eltern konkret tun können, ordnet dieser Ratgeber ein. Am Ende zeigt eine Beispielrechnung, was aus den 1.440 Euro des Bundes über fast fünf Jahrzehnte werden kann.
Frühstart-Rente als Teil der Altersvorsorgereform
Die Frühstart-Rente basiert wie das Altersvorsorgedepot auf einer gesetzlichen Reform zur privaten Altersvorsorge, die zum 1. Januar 2027 startet. Die Struktur und der Zusammenhang gestalten sich wie folgt:
Das Altersvorsorgedepot ist die neue, staatlich geförderte Vertragsart für alle Bürger ab 2027, die die alte Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Es ermöglicht eine renditestarke Anlage in ETFs und Fonds ohne starre Beitragsgarantien.
Die Frühstart-Rente ist die spezielle Förderung für Kinder darin: Sie bezeichnet lediglich den staatlichen Zuschuss (die 10 Euro pro Monat), der für Kinder ab dem 6. Geburtstag in ein solches, auf das Kind ausgestelltes Altersvorsorgedepot eingezahlt wird. Dabei kann die Früstartrenten-Förderung nur auf zertifizierte Standarddepots beantragt werden.
Wichtig für die Einordnung: Die Frühstart-Rente ist ein eigenständiges Kinderprogramm. Das Geld fließt in einen eigenen Vertrag des Kindes. Davon zu unterscheiden ist die Kinderzulage, die ein Elternteil für den eigenen Altersvorsorgevertrag erhalten kann. Sie hat mit der Frühstart-Rente nichts zu tun und lässt sich mit ihr nicht verrechnen.

