Private Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot 2027: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Simin Heuser
Autorin
Aktualisiert am: 16.10.2026

Auf einen Blick

  • Start: Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr, bestehende laufen weiter.
  • Förderung: Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Risiko: Es gibt keine Beitragsgarantie. Wer Sicherheit sucht, kann ein Garantieprodukt wählen.
  • Kosten: Beim Standarddepot liegen die Effektivkosten bei maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Erste Anbieter locken Kunden mit Null-Kosten.
  • Steuern und Auszahlung: Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird die Auszahlung. Sie wählen zwischen Auszahlplan und lebenslanger Rente.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Das Altersvorsorgedepot (AVD) löst ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für neue Verträge ab. Es ist ein staatlich gefördertes Depot ohne Garantie, in dem Sie Ihr Geld in Fonds oder ETFs anlegen. Der Staat zahlt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, Steuern fallen erst bei der Auszahlung an. Das Gesetz gilt seit Ende Mai 2026, angeboten werden die Produkte ab Januar.

Altersvorsorgedepot: Funktionsweise und Voraussetzungen

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Vertragsdepot, bei dem Ihr Geld ohne Beitragsgarantie in Fonds oder ETFs angelegt wird. Sie schließen es bei einem zertifizierten Anbieter ab und der Staat fördert Ihre Einzahlungen mit Zulagen. In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung im Alter. Das Depot löst ab 2027 die Riester-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge ab.

Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was ist der Unterschied?

Die Unterschiede liegen bei Förderung, Steuer und Bindung. Im Altersvorsorgedepot erhalten Sie Zulagen, können Ihre Beiträge als Sonderausgaben geltend machen und zahlen erst auf die Auszahlung Steuern. Dafür ist das Geld auf den Ruhestand ausgerichtet, und wer früher aussteigt, muss in vielen Fällen die Förderung zurückzahlen. Ein ETF-Sparplan lässt Ihnen jede Freiheit, bringt aber keine staatlichen Zuschüsse.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot nutzen?

Unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Alle regulär in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, also Arbeitnehmer, Werkstudenten und Azubis
  • Selbstständige und Freiberufler (Neu ab 2027)
  • Beamte und Richter sowie Soldaten und andere Besoldungsempfänger
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Neu ab 2027): Zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten oder Steuerberater
  • Personen in Elternzeit / mit Kindererziehungszeiten sowie pflegende Angehörige.

Ist in einer Ehe eine Person förderberechtigt, gilt der Partner als mittelbar zulageberechtigt und erhält eine Grundzulage von höchstens 175 Euro. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist ausgeschlossen.

Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?

Ein zertifizierter Vertrag erfüllt die Förderkriterien des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft die Vertragsgestaltung auf Antrag des Anbieters vorab und zertifiziert sie. Diese Entscheidung bindet dann die Finanzverwaltung. Denn Zulagen und Sonderausgabenabzug gibt es nur für zertifizierte Verträge. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob das konkrete Produkt zertifiziert ist.

Kostenloser Biallo-Newsletter

Verpassen Sie keine der aktuellen Entwicklungen rund um das Altersvorsorgedepot. Mit unserem Newsletter holen Sie sich die besten Tipps, Infos und Vergleiche von Biallo kostenlos ins Postfach. Jetzt zum Newsletter anmelden – und künftig besser entscheiden!

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Der Staat zahlt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent, auf Beiträge von 360 bis 1.800 Euro weitere 25 Prozent. Hinzu kommen 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige (genau: zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 25 Jahre alt). Außerdem können Sie Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft, ob sich ein höherer Steuervorteil ergibt. Folgende Grenzen gelten prinzipiell:

  • Mindestbetrag: 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat)
  • Fördergrenze (Maximum für Zulagen): 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro pro Monat) für die maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro.

Gut zu wissen: So viel Zulage bringt Ihr Beitrag

Monatlicher BeitragEigenbeitrag im JahrGrundzulageFörderquote
25 Euro300 Euro150 Euro50 %
50 Euro600 Euro240 Euro40 %
100 Euro1.200 Euro390 Euro32,5 %
150 Euro1.800 Euro540 Euro30 %
Berechnet nach der Staffel 50 Prozent bis 360 Euro und 25 Prozent bis 1.800 Euro, ohne Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Steuervorteil. Unter 25 Jahren kämen im ersten Jahr einmalig 200 Euro hinzu.

Wann ist der Steuervorteil höher als die Zulagen?

Der Steuervorteil übersteigt die Zulage, sobald Ihr persönlicher Grenzsteuersatz hoch genug ist. Das Finanzamt vergleicht dann, ob der Sonderausgabenabzug für Ihre Beiträge mehr bringt als die staatliche Förderung, und erstattet die Differenz.

Beispiel bei 42 Prozent Grenzsteuersatz (jährl. Bruttogehalt ca. 70.000 Euro): Sie zahlen den vollen Eigenbeitrag von 1.800 Euro ein. Zusammen mit der Grundzulage von 540 Euro ergibt sich ein Abzugsbetrag von 2.340 Euro. Das entspricht einer Steuerersparnis (42 Prozent) von rund 983 Euro. Nach Abzug der Zulage erhalten Sie etwa 443 Euro Steuerrückerstattung, die Sie zusätzlich anlegen können.

Gibt es eine Kinderzulage?

Ja, für jedes Kind zahlt der Staat 300 Euro Kinderzulage im Jahr. Sie kommt zur Grundzulage hinzu und wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Der Anspruch auf die Kinderzulage ist direkt an das Kindergeld gekoppelt. Solange Sie für ein Kind Kindergeld beziehen, erhalten Sie auch die Kinderzulage. Die Zulage funktioniert nach dem 1:1 Prinzip: Für jeden Euro, den Sie selbst einzahlen, legt der Staat einen Euro Zulage oben drauf, bis der Höchstbetrag erreicht ist.

Was ist der Unterschied zwischen Standarddepot und selbst gemanagter Variante?

Das Standarddepot ist die besonders einfache Variante des Altersvorsorgedepots. Es unterliegt zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben und richtet sich an Menschen ohne Kapitalmarkterfahrung. Es enthält exakt zwei vom Anbieter vorgegebene Fonds:

  • Ein risikoärmerer Fonds (Sicherheitskomponente der Risikoklasse 1 oder 2 von 7, zum Beispiel Anleihen oder andere sichere Anlagen)
  • Ein risikoreicherer bzw. chancenorientierter Fonds (Wachstumskomponente der Risikoklasse 3, 4 oder 5 mit einem höheren Aktienanteil, oft basierend auf Weltindizes wie MSCI World).

In den Jahren vor dem Rentenbeginn schichtet der Anbieter das angesparte Kapital schrittweise in die risikoärmere Anlage um. Beim regulären Altersvorsorgedepot wählen Sie dagegen selbst aus den Fonds und ETFs, die Ihr Anbieter zulässt.

Eine Entscheidungshilfe finden Sie hier.

In welche Produkte kann ich investieren?

Zulässig sind vor allem Fonds und ETFs. Einzelaktien und spekulative Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Welche Produkte Sie konkret wählen können, legt jeder Anbieter in seinen Vertragsbedingungen fest, die Auswahl unterscheidet sich also je nach Angebot.

Kann ich mein bestehendes Depot oder meine ETFs übertragen?

Bestehende ETFs lassen sich nicht einfach in das Altersvorsorgedepot verschieben. Es muss ein neues Altersvorsorgedepot eröffnet werden. Gefördert wird dann nur das Geld, das Sie als Beitrag einzahlen. Sie müssten Ihre Anteile also verkaufen und den Erlös einzahlen, wobei auf Kursgewinne Steuern anfallen können.

Altersvorsorgedepot 2027: Reform, Start und Rechtsstand

Altersvorsorgedepot 2027: Wann startet es, und wie gesichert ist der Rechtsstand?

Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027, ab dann sollen Anbieter die neuen Produkte anbieten. Der Rechtsstand ist gesichert: Der Bundestag beschloss das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde es am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Eigentlich sollte zum Januar auch ein staatliches Standarddepot kommen. Ziel war es, mit diesem staatlichen Angebot einen möglichst niedrigen Preisanker zu setzen, an dem sich Anbieter orientieren müssen. Nachdem die ersten Angebote von Scalable, Quirion und Trade Republic mit teilweise Null-Kosten öffentlich wurden, mehren sich die Zweifel, dass die Regierung es überhaupt noch für notwendig erachtet, ein solches Depot zu günstigen Kosten aufzulegen. Abgesehen davon ist es allein schon aus zeitlichen Gründen unwahrscheinlich, dass eine staatliche Standardvariante pünktlich zum Start des AV-Depots vorliegen wird.

Was ändert sich gegenüber der Riester-Rente?

Die größte Änderung ist die Anlage ohne Beitragsgarantie: Das Altersvorsorgedepot investiert in Fonds und ETFs, bei Riester war das Kapital garantiert. Diese Garantie hat die Renditen enorm gedrückt. Hinzu kamen hohe Kosten, die beim AVD vermieden werden sollen.

Die Grundzulage steigt von bisher 175 Euro auf bis zu 540 Euro und richtet sich nach Ihrem Beitrag. Auch neu ist, dass Selbstständige bei dem Angebot mitgedacht wurden und ebenfalls förderberechtigt sind. Garantieprodukte mit wahlweise 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie zum Rentenbeginn bleiben als Alternative bestehen. Bestehende Riester-Verträge laufen so lange weiter, bis Sie als Kunde tätig werden.

Wo kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen, und wo bekomme ich unabhängige Beratung?

Abschließen können Sie bei Banken, Versicherern, Neobrokern und Fondsgesellschaften, sofern das Produkt zertifiziert ist. Unabhängige Beratung bieten die Deutsche Rentenversicherung und gegen Entgelt die Verbraucherzentralen der Länder.

Chancen, Risiken und Bindung beim Altersvorsorgedepot

Welche Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?

Ein Nachteil ist die fehlende Garantie: Ihr Kapital schwankt mit dem Kapitalmarkt, und am Ende kann in der Theorie weniger übrig sein, als Sie eingezahlt haben. Praktisch haben weltweite Anlagen über Zeiträume von zehn bis 15 Jahren in der Vergangenheit nicht zu Verlusten geführt.

Nachteilig ist auch die Bindung. Das Geld ist für den Ruhestand gedacht, und wer vorzeitig aussteigt, muss in der Regel Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Außerdem sind im Alter die Auszahlungen vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Bei einem regulären ETF-Sparplan zahlen Sie ausschließlich Kapitalertragsteuer auf die Gewinne. Für Menschen, deren Einkommen im Rentenalter höher ist als im Erwerbsleben, ist es daher ab einem gewissen Grenzwert lukrativer, einen regulären ETF-Sparplan abzuschließen.

Welche Kosten fallen an, und gibt es eine Kostenobergrenze?

Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte alle Produkt-, Verwaltungs- und Abschlusskosten Ihre Rendite im Durchschnitt pro Jahr mindern. Für das frei wählbare Depot gibt es keine Kostenobergrenze. Die ersten Angebote zeigen aber, dass die Tendenz zumindest bei Neobrokern in Richtung Null-Kosten geht.

Gibt es eine Beitragsgarantie?

Nein, das Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie, der Gesetzgeber verzichtet darauf bewusst zugunsten höherer Renditechancen. Wer Sicherheit sucht, kann ein Garantieprodukt wählen. Es sichert wahlweise 80 oder 100 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase zu. Dafür sind die Renditechancen geringer, weil Anbieter vorsichtiger anlegen.

Was passiert bei einem Börsencrash kurz vor dem Rentenbeginn?

Im Standarddepot schützt eine automatische Umschichtung: In den Jahren vor der Auszahlungsphase wechselt es schrittweise in einen risikoärmeren Fonds. Im frei gewählten Depot müssen Sie selbst umschichten, sonst trifft Sie ein Kursrutsch voll. Die Auszahlphase startet zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr, und das Kapital bleibt auch in dieser Auszahlphase nach Ihren Wünschen angelegt.

Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase besteuert?

In der Ansparphase fallen auf Wertsteigerungen und Erträge keine Steuern an. Ihre Beiträge können Sie zudem als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Steuervorteil höher ausfällt als die Zulage und erstattet gegebenenfalls den Restbetrag. Besteuert wird erst die Auszahlung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Wie wird die Auszahlung im Alter besteuert?

Die Auszahlungen aus den geförderten Beiträgen und Zulagen versteuern Sie in der Rente mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der im Ruhestand in der Regel niedriger liegt als im Berufsleben. Von ungeförderten Beiträgen (also Einzahlungen, die über den Förderhöchstbetrag hinausgehen) wird im Ruhestand lediglich der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter zu Beginn der Auszahlung. Bei Rentenbeginn mit 65 oder 66 beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Bei Rentenbeginn mit 67 beträgt er 17 Prozent, mit 68 16 Prozent und mit 69 und 70 15 Prozent.

Fallen in der Auszahlphase Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?

Ob in der Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt von Ihrer Krankenversicherungsform ab:

  • Gesetzlich Pflichtversicherte: Für Rentnerinnen und Renter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, sind die Auszahlungen komplett abgabenfrei.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte: Als freiwillig gesetzlich versicherte Person zahlen Sie den vollen allgemeinen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag sowie den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung auf die Auszahlung des Altersvorsorgedepots.
  • Privat Versicherte (PKV): Die Auszahlungen haben keinen Einfluss auf die Beiträge. Ihre PKV-Prämie berechnet sich unabhängig von Ihren Alterseinkünften, weshalb das Depotguthaben beitragsneutral ausgezahlt wird.

Ab wann komme ich an mein Geld, und wie läuft die Auszahlung ab?

Die Auszahlphase beginnt in der Regel zwischen dem 65. und 70. Geburtstag, den genauen Zeitpunkt legen Sie selbst fest. Wer die gesetzliche Rente früher bezieht, kann den Start vorziehen. Sie können zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan wählen. Im Falle der Verrentung wird Ihr angespartes Depotguthaben bei Renteneintritt in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. 

Der Auszahlungsplan dagegen muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen und die Höhe der monatlichen Auszahlungen wird vom Anbieter mindestens alle drei Jahre neu berechnet. Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen Sie bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag steuerfrei entnehmen oder für andere Zwecke (z. B. Immobilien-Tilgung) nutzen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Was passiert mit dem Vermögen im Todesfall?

Das Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar, allerdings abhängig von der Beziehung zur verstorbenen Person. Wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das Depot erbt, bleibt die staatliche Förderung komplett unangetastet.

Erben Ihre Kinder oder andere Personen, sieht der Staat dies als "förderschädliche Verwendung" an. Das Depotkapital und die erzielten Kursgewinne gehen dann an die Erben über. Alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen allerdings an den Staat zurückgezahlt werden. Ausgenommen sind Kinder mit Kindergeldanspruch: Wird das Kapital als Waisenrente ausgezahlt, bleibt die Förderung vorübergehend erhalten. Endet der Kindergeldanspruch, müssen jedoch rückwirkend alle Zulagen zurückgezahlt werden.

Wer das Altersvorsorgedepot in eine lebenslange Rente umgewandelt hat, vererbt bei Tod nichts, es sei denn, es wurde eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren vereinbart.

Was passiert bei Kündigung oder Anbieterwechsel?

Eine Kündigung mit Auszahlung vor Rentenbeginn gilt meist als förderschädlich: Sie müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter soll künftig einfacher werden. Besteht Ihr Vertrag beim bisherigen Anbieter bereits mindestens fünf Jahre, muss dieser den Übertrag komplett kostenfrei durchführen. Ist der Vertrag jünger als fünf Jahre, darf der Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Auch der neue Anbieter darf für die Einrichtung und den Einzug des Kapitals eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro berechnen.

Was geschieht, wenn ich zeitweise weniger oder nichts einzahlen kann?

Wenn Sie zeitweise weniger oder gar nichts in Ihr Altersvorsorgedepot (AVD) einzahlen können, ist das flexibel möglich und führt nicht zum Verlust Ihres bereits angesparten Guthabens.

Da es sich um ein Depot und nicht um eine klassische Versicherung handelt, können Sie Ihre Sparraten in der Regel jederzeit unkompliziert anpassen oder pausieren. Die Zulage richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag: Wer weniger einzahlt, erhält weniger Förderung, in beitragsfreien Jahren gibt es keine.

Ist das Vermögen bei Grundsicherung oder Pfändung geschützt?

Ja, das geförderte Vermögen im Altersvorsorgedepot (AVD) ist in der Ansparphase rechtlich vor Pfändungen und der Anrechnung bei staatlicher Grundsicherung (wie Bürgergeld) geschützt. Da das AVD in das bewährte staatliche System zertifizierter Altersvorsorgeverträge integriert wird, greift hier ein privilegierter Sonderstatus. Der Pfändungsschutz, der in der Ansparphase galt, erlischt mit der Auszahlung. Sobald das Geld aus dem Depot auf Ihrem normalen Girokonto landet, ist es für Gläubiger pfändbar. 

Bei der Grundsicherung im Alter gilt: Ihre monatliche Auszahlung wird auf die staatliche Hilfe angerechnet. Es gibt jedoch einen Freibetrag von maximal 281,50 Euro im Monat, den Sie behalten dürfen (die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei, vom Rest bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei). Wichtig: Dieser Freibetrag gilt nach aktuellem Stand primär für eine lebenslange Rente, nicht zwingend für den zeitlich befristeten Auszahlungsplan.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot? Die Entscheidungshilfe

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot, für wen eher nicht?

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich für unterschiedliche Gruppen, allerdings aus verschiedenen Gründen. Familien mit Kindern und Menschen mit kleinem Einkommen, die nicht viel einzahlen, erhalten im Verhältnis zu ihrem eigenen Beitrag die höchste Förderung, weil die Zulagen hier besonders stark ins Gewicht fallen. Gutverdiener können sich über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zusätzlich Geld vom Finanzamt zurückholen. Bei hohem Einkommen fällt der Steuervorteil nämlich größer aus als die Zulage. Diese Differenz wird über die Steuererklärung erstattet. Nicht zuletzt profitieren besonders junge Menschen, die über einen möglichst langen Zeitraum einzahlen: Je länger der Zeithorizont, desto stärker der Zinseszinseffekt.

Weniger geeignet ist es für alle, die jederzeit über ihr Geld verfügen möchten. Menschen, deren Einkommen im Alter höher ausfällt als im Erwerbsleben, können sogar einen Nachteil gegenüber einem regulären ETF-Sparplan haben. Denn die Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz vollständig besteuert. So kann die Steuerlast im Alter den Vorteil aus Zulagen und Sonderausgabenabzug teilweise oder sogar ganz aufzehren, während Erträge aus einem ETF-Sparplan lediglich mit der Abgeltungsteuer belastet werden. Für laufende Kosten gilt: Je höher die Kosten, desto unattraktiver das Angebot. Schon kleine Veränderungen in der Kostenstruktur kann einen erheblichen Einfluss auf die Auszahlungshöhe.

Wie hoch kann die Rente aus dem Altersvorsorgedepot ausfallen?

Die Rentenhöhe hängt vor allem von Einzahlung, Laufzeit und Rendite nach Kosten ab. Wer 30 Jahre lang 150 Euro im Monat einzahlt, kommt zusammen mit der Zulage auf ein Endkapital von 100.000 bis 200.000 Euro, je nachdem, welche Rendite der Markt liefert. Eine Garantie auf diese Werte gibt es im Depot nicht. Nicht selten sind Auszahlungen von bis zu 800 Euro oder mehr.

Altersvorsorgedepot, Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge und ETF-Sparplan: Wie schneiden sie im Vergleich ab?

Die fünf Wege unterscheiden sich vor allem bei Förderung, Garantie und Zugriff. Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen und Steuervorteile ohne Garantie. Riester gibt es nur noch als Bestandsvertrag. Die Rürup-Rente (Basisrente) richtet sich besonders an Selbstständige, die betriebliche Altersvorsorge lebt vom Arbeitgeberzuschuss, und der ETF-Sparplan bietet die größte Flexibilität ohne Förderung. Viele kombinieren mehrere Bausteine.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, und kann ich wechseln?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Neue Verträge nach dem alten Riester-Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich. Ein freiwilliger Wechsel läuft folgendermaßen ab:

  • Neues Depot eröffnen: Sie eröffnen ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
  • Übertrag beauftragen: Sie erteilen dem neuen Anbieter den Auftrag, das Guthaben vom alten Riester-Vertrag einzuziehen. Der neue Anbieter kümmert sich um die Abwicklung mit dem alten Versicherer oder Fondsanbieter.
  • Keine Kündigung durch Sie: Kündigen Sie den Riester-Vertrag niemals eigenhändig, da dies als schädliche Verwendung gilt und zum Verlust der Zulagen führt.
  • Geldwert-Übertragung: Der alte Anbieter löst die bestehenden Fonds oder Versicherungsstrukturen zum Stichtag auf und überweist das ermittelte Deckungskapital direkt als Geldbetrag an das neue Depot (Cash-Übertrag).
  • Mitnahme der Förderung: Alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten und werden eins zu eins mitübertragen.
  • Kosten: Ist Ihr alter Riester-Vertrag älter als fünf Jahre, ist der Übertrag kostenfrei. Bei Verträgen unter fünf Jahren darf der alte Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr erheben, und auch der neue Anbieter kann eine Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro verlangen.

· Unwiderruflichkeit: Nach dem Übertrag ins neue System ist eine Rückkehr zur klassischen alten Riester-Förderung nicht mehr möglich.

Welche Fehler sollte man beim Altersvorsorgedepot vermeiden?

Teure Fehler passieren vor allem an fünf Stellen:

  • Zu wenig einzahlen und die volle Grundzulage verschenken.
  • Die Beiträge in der Steuererklärung nicht als Sonderausgaben angeben.
  • Ein Produkt mit hohen laufenden Kosten wählen.
  • Eine Garantiestufe ohne Prüfung nehmen, obwohl sie die Rendite drückt.

Im Börsencrash panisch verkaufen oder den Riester-Vertrag vorschnell kündigen.

Simin Heuser hat in Köln Volkswirtschaftslehre studiert und bereits während des Studiums für verschiedene Fondsgesellschaften und FinTechs gearbeitet. Ihr Fachwissen setzt sie auch als freie Finanzjournalistin ein. Ein Interesse gilt der Rolle von Frauen in der Finanzwelt - ein Bereich, in dem sie sich für mehr Aufklärung engagiert. Bei Investments konzentriert sie sich auf Aktienfonds und fühlt sich besonders im Bereich der nachhaltigen Geldanlage zuhause.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.