Chancen, Risiken und Bindung beim Altersvorsorgedepot
Welche Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?
Ein Nachteil ist die fehlende Garantie: Ihr Kapital schwankt mit dem Kapitalmarkt, und am Ende kann in der Theorie weniger übrig sein, als Sie eingezahlt haben. Praktisch haben weltweite Anlagen über Zeiträume von zehn bis 15 Jahren in der Vergangenheit nicht zu Verlusten geführt.
Nachteilig ist auch die Bindung. Das Geld ist für den Ruhestand gedacht, und wer vorzeitig aussteigt, muss in der Regel Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Außerdem sind im Alter die Auszahlungen vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Bei einem regulären ETF-Sparplan zahlen Sie ausschließlich Kapitalertragsteuer auf die Gewinne. Für Menschen, deren Einkommen im Rentenalter höher ist als im Erwerbsleben, ist es daher ab einem gewissen Grenzwert lukrativer, einen regulären ETF-Sparplan abzuschließen.
Welche Kosten fallen an, und gibt es eine Kostenobergrenze?
Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte alle Produkt-, Verwaltungs- und Abschlusskosten Ihre Rendite im Durchschnitt pro Jahr mindern. Für das frei wählbare Depot gibt es keine Kostenobergrenze. Die ersten Angebote zeigen aber, dass die Tendenz zumindest bei Neobrokern in Richtung Null-Kosten geht.
Gibt es eine Beitragsgarantie?
Nein, das Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie, der Gesetzgeber verzichtet darauf bewusst zugunsten höherer Renditechancen. Wer Sicherheit sucht, kann ein Garantieprodukt wählen. Es sichert wahlweise 80 oder 100 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase zu. Dafür sind die Renditechancen geringer, weil Anbieter vorsichtiger anlegen.
Was passiert bei einem Börsencrash kurz vor dem Rentenbeginn?
Im Standarddepot schützt eine automatische Umschichtung: In den Jahren vor der Auszahlungsphase wechselt es schrittweise in einen risikoärmeren Fonds. Im frei gewählten Depot müssen Sie selbst umschichten, sonst trifft Sie ein Kursrutsch voll. Die Auszahlphase startet zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr, und das Kapital bleibt auch in dieser Auszahlphase nach Ihren Wünschen angelegt.
Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase besteuert?
In der Ansparphase fallen auf Wertsteigerungen und Erträge keine Steuern an. Ihre Beiträge können Sie zudem als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Steuervorteil höher ausfällt als die Zulage und erstattet gegebenenfalls den Restbetrag. Besteuert wird erst die Auszahlung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Wie wird die Auszahlung im Alter besteuert?
Die Auszahlungen aus den geförderten Beiträgen und Zulagen versteuern Sie in der Rente mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der im Ruhestand in der Regel niedriger liegt als im Berufsleben. Von ungeförderten Beiträgen (also Einzahlungen, die über den Förderhöchstbetrag hinausgehen) wird im Ruhestand lediglich der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter zu Beginn der Auszahlung. Bei Rentenbeginn mit 65 oder 66 beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Bei Rentenbeginn mit 67 beträgt er 17 Prozent, mit 68 16 Prozent und mit 69 und 70 15 Prozent.
Fallen in der Auszahlphase Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
Ob in der Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt von Ihrer Krankenversicherungsform ab:
- Gesetzlich Pflichtversicherte: Für Rentnerinnen und Renter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, sind die Auszahlungen komplett abgabenfrei.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Als freiwillig gesetzlich versicherte Person zahlen Sie den vollen allgemeinen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag sowie den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung auf die Auszahlung des Altersvorsorgedepots.
- Privat Versicherte (PKV): Die Auszahlungen haben keinen Einfluss auf die Beiträge. Ihre PKV-Prämie berechnet sich unabhängig von Ihren Alterseinkünften, weshalb das Depotguthaben beitragsneutral ausgezahlt wird.
Ab wann komme ich an mein Geld, und wie läuft die Auszahlung ab?
Die Auszahlphase beginnt in der Regel zwischen dem 65. und 70. Geburtstag, den genauen Zeitpunkt legen Sie selbst fest. Wer die gesetzliche Rente früher bezieht, kann den Start vorziehen. Sie können zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan wählen. Im Falle der Verrentung wird Ihr angespartes Depotguthaben bei Renteneintritt in eine lebenslange Leibrente umgewandelt.
Der Auszahlungsplan dagegen muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen und die Höhe der monatlichen Auszahlungen wird vom Anbieter mindestens alle drei Jahre neu berechnet. Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen Sie bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag steuerfrei entnehmen oder für andere Zwecke (z. B. Immobilien-Tilgung) nutzen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.
Was passiert mit dem Vermögen im Todesfall?
Das Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar, allerdings abhängig von der Beziehung zur verstorbenen Person. Wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das Depot erbt, bleibt die staatliche Förderung komplett unangetastet.
Erben Ihre Kinder oder andere Personen, sieht der Staat dies als "förderschädliche Verwendung" an. Das Depotkapital und die erzielten Kursgewinne gehen dann an die Erben über. Alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen allerdings an den Staat zurückgezahlt werden. Ausgenommen sind Kinder mit Kindergeldanspruch: Wird das Kapital als Waisenrente ausgezahlt, bleibt die Förderung vorübergehend erhalten. Endet der Kindergeldanspruch, müssen jedoch rückwirkend alle Zulagen zurückgezahlt werden.
Wer das Altersvorsorgedepot in eine lebenslange Rente umgewandelt hat, vererbt bei Tod nichts, es sei denn, es wurde eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren vereinbart.
Was passiert bei Kündigung oder Anbieterwechsel?
Eine Kündigung mit Auszahlung vor Rentenbeginn gilt meist als förderschädlich: Sie müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter soll künftig einfacher werden. Besteht Ihr Vertrag beim bisherigen Anbieter bereits mindestens fünf Jahre, muss dieser den Übertrag komplett kostenfrei durchführen. Ist der Vertrag jünger als fünf Jahre, darf der Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Auch der neue Anbieter darf für die Einrichtung und den Einzug des Kapitals eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro berechnen.
Was geschieht, wenn ich zeitweise weniger oder nichts einzahlen kann?
Wenn Sie zeitweise weniger oder gar nichts in Ihr Altersvorsorgedepot (AVD) einzahlen können, ist das flexibel möglich und führt nicht zum Verlust Ihres bereits angesparten Guthabens.
Da es sich um ein Depot und nicht um eine klassische Versicherung handelt, können Sie Ihre Sparraten in der Regel jederzeit unkompliziert anpassen oder pausieren. Die Zulage richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag: Wer weniger einzahlt, erhält weniger Förderung, in beitragsfreien Jahren gibt es keine.