Auf einen Blick
  • Ihre Giro- und Kreditkarte sperren Sie entweder telefonisch oder via Onlinebanking.
  • Bei Verlust Ihrer Geldkarten sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten
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Prüfen Sie in regelmäßigen und kurzen Abständen, ob Ihre Giro- oder Kreditkarte noch vorhanden ist. Sobald Ihre Geldkarten von der Deutschen Kreditbank AG nicht mehr auffindbar sind, sollten Sie diese sperren. Schließlich besteht das Risiko, dass Sie die Geldkarten verloren haben oder diese gestohlen wurden. Eine Sperre der Kreditkarte oder Ihrer Giro Card richten Sie bei der DKB entweder komfortabel über das Onlinebanking oder per telefonischer Sperrhotline ein.

Telefonisch sperren Sie Ihre Giro- oder Kreditkarten direkt bei der Deutschen Kreditbank unter der Telefonnummer +49 (0)30 120 300 00. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Alternativ können Sie die Geldkarten der DKB auch über den bundesweiten Sperr-Notruf 116 116 (Deutschland) sperren.

Kreditkarte und Girokarte über das Onlinebanking der DKB sperren

Im Urlaub oder auf Reisen ist die Kartensperrung per Telefon wahrscheinlich am schnellsten. Sollten Sie einen sicheren Computer mit Internetzugang oder Ihr Smartphone mit der DKB-Banking-App dabei haben, dann können Sie die Karten über das Onlinebanking sperren: 

  • Rufen Sie sich die Webseite der DKB (dkb.de) auf und klicken Sie oben rechts auf “Anmelden”. 
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Klicken Sie im linken Seitenmenü unter “Mein Banking” auf “Service”. 
  • Suchen Sie den Bereich “Konto und Karten” und klicken Sie darunter auf “Karten sperren”.
  • Jetzt wählen Sie zunächst einen Grund für die Sperrung und danach die zu sperrende Karte aus. Abschließend bestätigen Sie den Hinweis, indem Sie ein Häkchen davor setzen und klicken auf “Sperren und bestellen >”.

Der Screenshot zeigt, wie man bei der DKB die Karte sperren kann.

Alternativ nehmen Sie die Sperrung auf dem Smartphone über die App DKB-Banking vor. Nach der Sperrung Ihrer Kreditkarte oder Girokarte erhalten Sie von der DKB automatisch eine neue Karte samt PIN.

Müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten?

Nachdem sich die Kreditkarte oder Girokarte nicht mehr in Ihren Händen befindet, könnte diese von Dritten missbraucht werden. Zudem sind Sie nach einem Diebstahl oder Missbrauch Opfer einer Straftat. Deshalb empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Suchen Sie dafür am besten die nächste Polizeidienststelle auf. Die Beamten können für Ihre Girokarte auch eine Sperre im KUNO Karten-Sperrdienst einrichten. 

Der KUNO Karten-Sperrdienst sperrt Ihre Karte auch für SEPA-Laschriftzahlungen. Das ist besonders wichtig, da die Banken in der Regel nur eine Sperre für Kartenzahlungen mit PIN einrichten. In vielen Geschäften oder Tankstellen zahlen Sie heute jedoch mit Ihrer Unterschrift. Diese Zahlungen werden durch das KUNO-Sperrsystem verhindert. Die Einrichtung der Sperre kann nur persönlich bei der Polizei beantragt werden, wenn Ihre Karte gestohlen wurde oder Sie diese verloren haben.

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Über den Autor Mike Belschner

Mike, Jahrgang 1971, ist Online-Redakteur und bringt seine Expertise bei biallo.de im Bereich Verbraucherthemen sowie in Ratgeber und Anleitungen ein. Er ist erst dann zufrieden, wenn der Leser die Lösung für sein Problem gefunden hat. Als Verkäufer, freier Autor, Unternehmer und erfolgreicher Gründer bringt er viel Erfahrung und “Internet-Geist” mit. 2016 gründete Mike das Verbraucherschutzportal onlinewarnungen.de, später verbraucherschutz.com, welches bereits 3 Jahre später zu den führenden Webseiten im Bereich Verbraucherschutz gehörte. Nach dem Verkauf des Projektes verstärkt Mike das Biallo-Team seit 2020. 

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