Warum wurde geklagt?
Geklagt hatten drei Wohnungseigentümer aus Berlin, Köln und Sachsen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Verband Haus & Grund Deutschland unterstützten zwei Verfahren wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die Bewertung von Wohnimmobilien im Zuge der Neuberechnung der Grundsteuer. Der Grund: Die verwendeten pauschalisierten Werte entsprechen weder den Marktverhältnissen vor Ort, noch berücksichtigen sie wertbeeinflussende Faktoren. Für eine 54 Quadratmeter große Eigentumswohnung in Köln setzte das Finanzamt einen Bodenrichtwert von 2.280 Euro an.
Für ein Grundstück in unmittelbarer Nähe, aber in besserer Wohnlage, das denselben Eigentümern gehört, dagegen nur 530 Euro. Dieser große Unterschied war für die Kläger nicht nachvollziehbar. Sie wollten den Ansatz des niedrigeren Werts auch für ihr Wohngrundstück erreichen. Ohne Erfolg. Die vom Finanzamt errechnete Wertsteigerung von 130 Prozent im Vergleich zur früheren Bewertung bleibt bestehen.
Im Berliner Fall argumentierten die Kläger, dass die angesetzte Pauschalmiete nach dem neuen Bewertungsgesetz nicht realistisch sei. Sie vermieten eine Eigentumswohnung in der Hauptstadt für 5,07 Euro pro Quadratmeter. Für die Neubewertung im Zuge der Grundsteuerreform (Stichtag: 1.1.2022) verwendete die Finanzbehörde den amtlichen Pauschalwert von 9,32 Euro pro Quadratmeter. Diese fiktive monatliche Kaltmiete liegt rund 84 Prozent über der tatsächlich erzielten Miete. Die Vermieter können die Miete aber nicht einfach erhöhen, da eine Anhebung nur in einem engen Rahmen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich ist. Der Berliner Mietspiegel wies zu diesem Zeitpunkt eine ortsübliche Miete von lediglich 6,47 Euro pro Quadratmeter aus.
Die angesetzte Miete lässt sich also gar nicht erzielen, wird aber zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Trotz dieser offensichtlichen Widersprüche in Einzelfällen sehen die obersten Finanzrichter den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Bei allen Klägern führte die Neubewertung ihrer Immobilien zu einer deutlich höheren Steuerbelastung.