Wann sollten Sie ein Erbe ausschlagen?
„Beim Erben gilt: ganz oder gar nicht“, sagt Sigrun Mast, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg. Erben treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Sie übernehmen damit grundsätzlich nicht nur dessen Vermögen, sondern auch seine Nachlassverbindlichkeiten.
Ist der Nachlass eindeutig überschuldet, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Dadurch verlieren Sie Ihre Stellung als Erbe und grundsätzlich Ihre Rechte am Nachlass. Ein Pflichtteilsanspruch bleibt nach einer Ausschlagung nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erhalten.
biallo-Tipp: Verkaufen oder entnehmen Sie keine Nachlassgegenstände vorschnell, solange Sie noch prüfen, ob Sie das Erbe ausschlagen möchten. Bestimmte Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Nach einer Annahme ist eine Ausschlagung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Wer erbt nach einer Ausschlagung?
Schlagen Sie die Erbschaft aus, gilt der Erbanfall an Sie rückwirkend als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt der Person zu, die an Ihrer Stelle Erbe geworden wäre. Wer nachrückt, kann sich aus einem Testament, einer darin bestimmten Ersatzerbfolge oder aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben.
Schlägt beispielsweise ein Sohn das Erbe seines verstorbenen Vaters aus und gilt die gesetzliche Erbfolge, können seine Kinder – also die Enkel des Verstorbenen – nachrücken.
Auch minderjährige Kinder können Erben werden. Ihre gesetzlichen Vertreter müssen daher prüfen, ob die Erbschaft auch für das Kind ausgeschlagen werden soll. Ob dafür eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist, hängt von der konkreten Erbfolge ab.
biallo-Lesetipp: Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und welche Angehörigen wann zum Zuge kommen.
Was passiert, wenn alle Erben ausschlagen?
Schlagen sämtliche in Betracht kommenden Erben die Erbschaft aus, fällt der Nachlass schließlich an den Staat.
Grundsätzlich erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist kein Wohnsitz feststellbar, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt an. In den übrigen Fällen erbt der Bund.
biallo-Lesetipp: Nicht jeder Nachlass ist überschuldet. Gehört ein Haus oder eine Wohnung zum Erbe, stellen sich andere wichtige Fragen – etwa zu Erbschaftsteuer und Freibeträgen. Was Sie beim Erben einer Immobilie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.