Überschuldeter Nachlass

Erbe ausschlagen: Frist, Ablauf und Alternativen

Annette Jäger
Autorin
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 28.08.2026

Auf einen Blick

  • Erben übernehmen grundsätzlich nicht nur Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen.
  • Für die Ausschlagung bleiben meist nur sechs Wochen. Die Erklärung muss formgerecht gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen.
  • Haben Sie die Erbschaft bereits angenommen, können Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinrede helfen, das Privatvermögen zu schützen.
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Ein überschuldeter Nachlass kann für Erben zum finanziellen Risiko werden. Für die Ausschlagung gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Eine Erbschaft bedeutet nicht automatisch einen Geldsegen. Hinterlässt der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen, haften grundsätzlich die Erben dafür. Das Erbe auszuschlagen, kann dann der sicherste Weg sein. Dafür gilt allerdings eine kurze Frist. Ist der Nachlass unübersichtlich oder wurde die Erbschaft bereits angenommen, gibt es Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen.

Kurz erklärt: Ein Erbe können Sie grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Stellung als Erbe erfahren. Die Erklärung muss formgerecht gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen. Haben Sie das Erbe bereits angenommen, können Sie Ihre Haftung unter bestimmten Voraussetzungen auf den Nachlass beschränken.

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Erfahren Sie, wie Sie einen Nachlass prüfen, die Ausschlagungsfrist einhalten und Ihr Privatvermögen vor geerbten Schulden schützen.

Wann sollten Sie ein Erbe ausschlagen?

„Beim Erben gilt: ganz oder gar nicht“, sagt Sigrun Mast, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg. Erben treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Sie übernehmen damit grundsätzlich nicht nur dessen Vermögen, sondern auch seine Nachlassverbindlichkeiten.

Ist der Nachlass eindeutig überschuldet, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Dadurch verlieren Sie Ihre Stellung als Erbe und grundsätzlich Ihre Rechte am Nachlass. Ein Pflichtteilsanspruch bleibt nach einer Ausschlagung nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erhalten.

biallo-Tipp: Verkaufen oder entnehmen Sie keine Nachlassgegenstände vorschnell, solange Sie noch prüfen, ob Sie das Erbe ausschlagen möchten. Bestimmte Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Nach einer Annahme ist eine Ausschlagung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Wer erbt nach einer Ausschlagung?

Schlagen Sie die Erbschaft aus, gilt der Erbanfall an Sie rückwirkend als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt der Person zu, die an Ihrer Stelle Erbe geworden wäre. Wer nachrückt, kann sich aus einem Testament, einer darin bestimmten Ersatzerbfolge oder aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben.

Schlägt beispielsweise ein Sohn das Erbe seines verstorbenen Vaters aus und gilt die gesetzliche Erbfolge, können seine Kinder – also die Enkel des Verstorbenen – nachrücken.

Auch minderjährige Kinder können Erben werden. Ihre gesetzlichen Vertreter müssen daher prüfen, ob die Erbschaft auch für das Kind ausgeschlagen werden soll. Ob dafür eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist, hängt von der konkreten Erbfolge ab.

biallo-Lesetipp: Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und welche Angehörigen wann zum Zuge kommen.

Was passiert, wenn alle Erben ausschlagen?

Schlagen sämtliche in Betracht kommenden Erben die Erbschaft aus, fällt der Nachlass schließlich an den Staat.

Grundsätzlich erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist kein Wohnsitz feststellbar, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt an. In den übrigen Fällen erbt der Bund.

biallo-Lesetipp: Nicht jeder Nachlass ist überschuldet. Gehört ein Haus oder eine Wohnung zum Erbe, stellen sich andere wichtige Fragen – etwa zu Erbschaftsteuer und Freibeträgen. Was Sie beim Erben einer Immobilie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Welche Frist gilt für die Erbausschlagung?

Möchten Sie eine Erbschaft ausschlagen, müssen Sie selbst tätig werden. Das Nachlassgericht prüft nicht automatisch, ob der Verstorbene überschuldet war.

Für die Ausschlagung gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen. Sie beginnt, sobald Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung zum Erben Kenntnis erlangt haben.

Sind Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag als Erbe eingesetzt, beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht.

Eine Frist von sechs Monaten gilt, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland hatte oder wenn Sie sich bei Beginn der Ausschlagungsfrist im Ausland aufhielten.

Versäumen Sie die Frist, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen.

Wo und wie können Sie das Erbe ausschlagen?

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Sie können die Erklärung dort zur Niederschrift abgeben oder in öffentlich beglaubigter Form einreichen, beispielsweise über einen Notar. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail reichen nicht aus.

Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin. Lassen Sie die Erklärung notariell beglaubigen, muss sie innerhalb der Ausschlagungsfrist beim Nachlassgericht eingehen.

Was tun, wenn der Nachlass unübersichtlich ist?

Nicht immer lässt sich innerhalb weniger Wochen zuverlässig feststellen, ob ein Nachlass überschuldet ist. „Es ist häufig so, als kaufe man die Katze im Sack“, sagt Rechtsanwältin Mast.

Nach Monaten können bislang unbekannte Immobilienanteile oder andere Vermögenswerte auftauchen. Ebenso können sich erst später Gläubiger melden.

Wer unsicher ist, ob er eine Erbschaft ausschlagen oder annehmen soll, sollte deshalb möglichst früh erbrechtlichen Rat einholen. Nach Ansicht von Mast kann es im Einzelfall sinnvoller sein, das Erbe anzunehmen und anschließend die Haftung zu beschränken: „Es ist einfacher, mit den Folgen einer Annahme umzugehen, als eine Ausschlagung rückgängig zu machen.“

Diese Einschätzung ist keine allgemeingültige Empfehlung. Welche Entscheidung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Nachlass und der persönlichen Situation ab.

biallo-Lesetipp: Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge verändern und Ihren Nachlass nach den eigenen Vorstellungen regeln. Wir erklären, welche Formvorgaben dabei gelten.

So schützen Sie Ihr Privatvermögen trotz Annahme

Auch wenn Sie das Erbe angenommen haben oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist, müssen Sie nicht zwangsläufig unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen haften. Dafür kommen insbesondere Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Dürftigkeitseinrede infrage.

Nachlassverwaltung bei unübersichtlichem Erbe

Bei komplexen oder schwer überschaubaren Nachlässen können Erben beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen.

Ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter verwaltet den Nachlass und begleicht daraus die Nachlassverbindlichkeiten. Bleibt danach Vermögen übrig, erhalten die Erben den Rest.

Nachlassinsolvenz bei überschuldetem Nachlass

Ist der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet, kommt ein Nachlassinsolvenzverfahren infrage. Dabei werden die vorhandenen Vermögenswerte eingesetzt, um die Nachlassgläubiger so weit wie möglich zu befriedigen.

Mit Eröffnung des Verfahrens wird die Haftung grundsätzlich auf den Nachlass beschränkt. Das Privatvermögen der Erben bleibt damit grundsätzlich vor den Forderungen der Nachlassgläubiger geschützt.

Wichtig: Erfahren Erben von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses, müssen sie unverzüglich die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Verzögern sie den Antrag schuldhaft, können sie gegenüber den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich sein.

Dürftigkeitseinrede bei zu geringem Nachlass

Reicht der Nachlass nicht aus, um die Kosten einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu decken, kann die sogenannte Dürftigkeitseinrede helfen.

Damit können Erben die Befriedigung eines Nachlassgläubigers aus ihrem Privatvermögen verweigern, soweit der Nachlass nicht ausreicht. Die Einrede wirkt nicht automatisch, sondern muss gegenüber dem jeweiligen Gläubiger geltend gemacht werden.

Der vorhandene Nachlass steht dabei grundsätzlich weiterhin zur Befriedigung der Nachlassgläubiger zur Verfügung.

Müssen Sie trotz Ausschlagung die Bestattung bezahlen?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch trägt grundsätzlich der Erbe die Beerdigungskosten.

Davon zu unterscheiden ist die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach den Gesetzen der Bundesländer. Sie kann nahe Angehörige auch dann treffen, wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Können den hierzu Verpflichteten die erforderlichen Bestattungskosten nicht zugemutet werden, können die Kosten nach § 74 SGB XII vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden.

Checkliste: So gehen Sie bei einem überschuldeten Erbe vor

Die folgende Übersicht hilft Ihnen, die kurze Ausschlagungsfrist einzuhalten und vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden:

  • Notieren Sie, wann Sie vom Erbfall und Ihrer Stellung als Erbe erfahren haben.
  • Prüfen Sie, ob die sechs- oder sechsmonatige Ausschlagungsfrist gilt.
  • Prüfen Sie Testament, Erbvertrag und Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Vermögenswerte und Schulden.
  • Verkaufen oder entnehmen Sie keine Nachlassgegenstände vorschnell.
  • Prüfen Sie, wer nach Ihrer Ausschlagung als Erbe nachrücken würde.
  • Denken Sie dabei insbesondere an minderjährige Kinder.
  • Erklären Sie die Ausschlagung frist- und formgerecht gegenüber dem Nachlassgericht.
  • Holen Sie bei einem unübersichtlichen Nachlass fachlichen Rat ein.
  • Prüfen Sie nach einer Annahme Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinrede.

Häufige Fragen zur Erbausschlagung

Die wichtigsten Antworten zu Frist, Ablauf und Folgen der Erbausschlagung finden Sie hier noch einmal kompakt zusammengefasst.

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?

Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen. Sie beginnt, sobald Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Erbenstellung erfahren. Bei bestimmten Auslandsfällen beträgt die Frist sechs Monate.

Kann ich ein Erbe per Brief oder E-Mail ausschlagen?

Nein. Die Erklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden.

Was kostet es, ein Erbe auszuschlagen?

Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Wert des Nachlasses. Ist der Nachlass überschuldet, beträgt die Gebühr für die Ausschlagung mindestens 30 Euro. Lassen Sie die Erklärung über einen Notar beglaubigen, können zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer anfallen.

Kann ich nur die Schulden ausschlagen?

Nein. Sie können eine Erbschaft grundsätzlich nur als Ganzes annehmen oder ausschlagen. Einzelne Schulden oder Vermögensgegenstände können Sie nicht auswählen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft als angenommen. Dann können Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinrede infrage kommen, um die Haftung zu begrenzen.

Müssen meine Kinder ebenfalls ausschlagen?

Das kann notwendig sein. Durch Ihre Ausschlagung können Ihre Kinder als Erben nachrücken. Bei minderjährigen Kindern müssen die gesetzlichen Vertreter handeln. Ob zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Erbfolge ab.

Muss ich nach der Ausschlagung die Bestattungskosten tragen?

Das kann der Fall sein. Die Ausschlagung beseitigt nicht automatisch eine Bestattungspflicht nach dem jeweiligen Landesrecht. Ist die Kostentragung nicht zumutbar, kann eine Übernahme der erforderlichen Kosten durch den Sozialhilfeträger infrage kommen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle erbrechtliche oder steuerliche Beratung.

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Erfahren Sie, wie Sie einen Nachlass prüfen, die Ausschlagungsfrist einhalten und Ihr Privatvermögen vor geerbten Schulden schützen.

Verwendete Quellen

Expertinneninterview: Sigrun Mast, Rechtsanwältin, Schwerpunkt Erbrecht, Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Hamburg. https://www.rosepartner.de/team/sigrun-mast.html 

Landesamt für Finanzen Würzburg Internet: https://www.lff.bayern.de 

Bürgerliches Gesetzbuch: §1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html; §1990 Dürftigkeitseinrede des Erben https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1990.html 

Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/erbe-ausschlagen-das-muessen-sie-wissen-32411 

Bundesnotarkammer: https://www.notar.de/themen/vererben-und-schenken/gesetzliche-erbfolge 

Bundesministerium der Justiz: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99046002086000/herausgeber/MV-9575287/region/130000000000 

Schuldnerberatung: (VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH): https://www.schuldnerberatung.de/duerftigkeitseinrede/ 

Mustervorlage Dürftigkeitseinrede: https://www.schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/duerftigkeitseinrede-muster.pdf 

Justizportal der Länder (Gerichtssuche): https://justiz.de/index.php 

Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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