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Ein Job im Ausland kann beruflich und persönlich neue Perspektiven eröffnen. Doch bevor Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien, in die Schweiz oder in ein anderes Land verlagern, sollten Sie einige wichtige Fragen klären: Brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis? Wo zahlen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge? Wie sind Sie krankenversichert – und was passiert mit Ihren Rentenansprüchen? Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie achten sollten, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten.
Wer im Ausland arbeiten möchte, sollte vor allem Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht, Steuern, Sozialversicherung und Krankenversicherung klären. Innerhalb der EU gelten für EU-Bürger besondere Freizügigkeitsregeln. Außerhalb der EU hängen Arbeits- und Aufenthaltsrecht dagegen vom jeweiligen Zielland ab.
Ob Sie im Ausland arbeiten dürfen, hängt vor allem von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zielland ab. Innerhalb der EU profitieren deutsche Staatsangehörige von der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Als deutscher beziehungsweise anderer EU-Bürger benötigen Sie grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat angestellt oder selbstständig arbeiten möchten. Auch das ht ist für Arbeitnehmer innerhalb der EU weitgehend abgesichert. Je nach Dauer des Aufenthalts können allerdings Registrierungs- oder Meldepflichten bestehen.
Für einen Job außerhalb der EU müssen Sie dagegen die Aufenthalts- und Beschäftigungsregeln des jeweiligen Landes prüfen. Je nach Staat und Tätigkeit können beispielsweise ein Arbeitsvisum, eine Aufenthaltserlaubnis oder weitere Genehmigungen erforderlich sein. Informieren Sie sich deshalb vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bei den zuständigen Behörden des Ziellandes. Zusätzliche Voraussetzungen können gelten, wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
Bei reglementierten Berufen kann eine Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation erforderlich sein, bevor Sie die Tätigkeit im Zielland aufnehmen dürfen. Innerhalb der EU gibt es hierfür gemeinsame Anerkennungsregeln; welche Voraussetzungen gelten, hängt jedoch vom Beruf und vom jeweiligen Staat ab.
biallo-Lesetipp: Sie möchten Ihren deutschen Job behalten? Wenn Sie nicht zu einem ausländischen Arbeitgeber wechseln, sondern nur zeitweise aus dem Ausland für Ihren deutschen Arbeitgeber arbeiten möchten, gelten andere Regeln. Unser Ratgeber erklärt, was Sie bei Homeoffice im Ausland und Workation beachten müssen.
Ein höheres Bruttogehalt bedeutet im Ausland nicht automatisch, dass Ihnen am Monatsende mehr Geld bleibt. Entscheidend sind neben Steuern und Sozialabgaben vor allem die Lebenshaltungskosten im Zielland. Mieten, Lebensmittel, Mobilität, Kinderbetreuung und Krankenversicherung können sich erheblich von den Kosten in Deutschland unterscheiden.
Vergleichen Sie deshalb nicht nur Bruttogehälter. Interessanter ist, welches Nettoeinkommen Ihnen nach Steuern und Sozialabgaben bleibt und welche laufenden Kosten Sie davon bestreiten müssen.
Bei der Jobsuche innerhalb Europas können Sie das EURES-Netzwerk nutzen. Es bietet Stellenangebote sowie Informationen zu Arbeits- und Lebensbedingungen in EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit berät zu Stellensuche, Bewerbungen, Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung im Ausland.
Ein Umzug ins Ausland kostet Geld – etwa für Kaution, Reise, Umzug oder die ersten Wochen vor Ort. Wer frühzeitig eine Reserve ansparen möchte, kann das Geld sicher auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto zurücklegen. Mit dem Tagesgeld-Vergleich von biallo finden Sie aktuelle Angebote und Zinsen. Steht der Umzug erst in einigen Monaten oder Jahren an und benötigen Sie einen Teil des Geldes bis dahin sicher nicht, kann auch Festgeld eine Möglichkeit sein.
Wo Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich nicht allein anhand der Zahl Ihrer Aufenthaltstage bestimmen. Entscheidend sind unter anderem Ihr Wohnsitz und Ihre steuerliche Ansässigkeit, der Staat, in dem Sie tatsächlich arbeiten, sowie das jeweilige nationale Steuerrecht. Besteht zwischen Deutschland und dem Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen, regelt dieses, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht.
Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, kann bereits dadurch weiterhin eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland bestehen. Nach Paragraph 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz sind natürliche Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Besonders häufig sorgt dabei die sogenannte 183-Tage-Regel für Missverständnisse.
Die 183-Tage-Regel bedeutet nicht, dass Sie nach 183 Tagen automatisch nur noch im Ausland Steuern zahlen. Sie ist Bestandteil vieler Doppelbesteuerungsabkommen und betrifft insbesondere die Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn zusteht.
Welche Voraussetzungen gelten und wie die 183 Tage berechnet werden, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Deshalb sollten Sie vor einem längerfristigen Job im Ausland das konkrete Abkommen mit Ihrem Zielland prüfen.
biallo-Lesetipp: Sie möchten Ihren Ruhestand im Ausland verbringen? Grundsätzlich kann jeder, der eine gesetzliche Rente in Deutschland bezieht, sich diese auch in sein gewähltes Auslandsdomizil überweisen lassen. Jedoch müssen Ruheständler, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Welche Regeln bei der Rente im Ausland gelten, haben wir in einem Ratgeber für Sie zusammengefasst.
Wer ausschließlich in einem anderen Staat arbeitet, unterliegt grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht des Staates, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Innerhalb der EU sorgen europäische Koordinierungsregeln dafür, dass Beschäftigte grundsätzlich nur einem Sozialversicherungssystem unterliegen.
Ausnahmen gelten beispielsweise für Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber nur vorübergehend ins Ausland entsandt werden. Bei einer Entsendung in einen anderen EU-Staat kann das Sozialversicherungsrecht des bisherigen Beschäftigungsstaates unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 24 Monate weitergelten. Als Nachweis dient die A1-Bescheinigung.
Außerhalb der EU kommt es darauf an, ob Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat und welche Versicherungszweige dieses umfasst. Für Staaten ohne entsprechendes Abkommen gelten wiederum andere Regeln. Deshalb sollte die sozialversicherungsrechtliche Situation vor der Arbeitsaufnahme individuell geprüft werden.
Ein Wechsel ins ausländische Sozialversicherungssystem bedeutet nicht automatisch, dass bereits erworbene deutsche Rentenansprüche verloren gehen.
Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten verschiedener Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Rentenansprüchen koordiniert. Die einzelnen Staaten zahlen später grundsätzlich jeweils die Rente, die sich aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten ergibt. Für Staaten mit Sozialversicherungsabkommen können vergleichbare Regelungen bestehen.
Deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können außerdem grundsätzlich freiwillige Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sofern keine deutsche Versicherungspflicht besteht.
Wer Arbeitslosengeld bezieht und in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz Arbeit suchen möchte, kann den deutschen Leistungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend mitnehmen. Dafür benötigen Sie das Portable Document U2. Der Leistungsbezug ist grundsätzlich für drei Monate möglich und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf höchstens sechs Monate verlängert werden. Die Bundesagentur für Arbeit sollte unbedingt vor der Abreise eingeschaltet werden.
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Welche Krankenversicherung für Sie gilt, hängt davon ab, welchem Sozialversicherungssystem Sie unterliegen. Wer dauerhaft ausschließlich in einem anderen EU-Staat arbeitet, ist grundsätzlich im Sozialversicherungssystem des Beschäftigungsstaates versichert. Die konkreten Leistungen richten sich nach dessen Vorschriften.
Anders kann es beispielsweise bei einer vorübergehenden Entsendung oder bei Grenzgängern aussehen. Innerhalb Europas gibt es für solche Fälle besondere Koordinierungsregeln und Nachweise wie die A1-Bescheinigung oder das Formular S1.
Bei einem Umzug in einen Staat außerhalb der EU sollten Sie vor Arbeitsbeginn klären, welcher gesetzliche oder private Krankenversicherungsschutz vorgeschrieben ist und welche Leistungen er umfasst. Eine zusätzliche private Absicherung kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise Rücktransport oder bestimmte Behandlungskosten nicht ausreichend abgesichert sind.
biallo-Tipp: Auch bei längeren Auslandsaufenthalten lohnt sich ein Blick auf den Versicherungsschutz. Welche Policen sinnvoll sind und welche Sie sich sparen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Welche Reiseversicherungen sind sinnvoll?“
Was passiert, wenn Sie im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen? Unser Ratgeber „Krank im Ausland“ erklärt, welche Kosten übernommen werden, welche Nachweise Sie benötigen und wann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.
Innerhalb der EU können Sie Ihren deutschen Mobilfunktarif grundsätzlich zu Inlandskonditionen nutzen. Das EU-Roaming ist allerdings für vorübergehende Auslandsaufenthalte gedacht. Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und Ihre deutsche SIM überwiegend dort nutzen, kann der Anbieter nach den Fair-Use-Regeln zusätzliche Roamingaufschläge verlangen.
Bei einem dauerhaften Umzug kann deshalb ein Tarif eines Anbieters im Zielland sinnvoll sein. Außerhalb der EU sollten Sie die Roamingkosten Ihres deutschen Tarifs unbedingt vorab prüfen.
Ob Sie Ihr deutsches Girokonto behalten können, hängt von den Bedingungen Ihrer Bank ab. Informieren Sie das Institut über einen dauerhaften Wohnsitzwechsel und prüfen Sie, ob Konto, Karten und Wertpapierdepot auch mit einer ausländischen Anschrift weitergeführt werden können.
Bei einem Job im EU-Ausland kann zusätzlich ein Konto im Beschäftigungsland praktisch sein. Wer sich rechtmäßig in einem EU-Staat aufhält, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Basiskonto innerhalb der EU. Eine Bank darf einen Antrag auf ein solches Konto nicht allein deshalb ablehnen, weil Sie in einem anderen EU-Land wohnen.
Achten Sie außerdem auf Gebühren für Kartenzahlungen, Bargeldabhebungen und Fremdwährungsumsätze.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich dort anmelden. Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt ohne Wechsel des gewöhnlichen Wohnsitzes ist dagegen regelmäßig keine Ummeldung erforderlich.
Als gewöhnlicher Wohnsitz gilt innerhalb der einschlägigen EU-Regeln grundsätzlich der Ort, an dem Sie wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich leben – typischerweise mehr als 185 Tage im Jahr. Bei beruflichen und persönlichen Bindungen in unterschiedlichen Staaten gelten zusätzliche Regeln.
Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre deutsche Kfz-Versicherung im Zielland und für die geplante Aufenthaltsdauer ausreichenden Schutz bietet.
Für Jobsuche, Sozialversicherung und rechtliche Fragen im Ausland gibt es mehrere offizielle Anlaufstellen. Diese Angebote helfen bei der Vorbereitung und teilweise auch bei der konkreten Stellensuche.
Wer nicht nur vorübergehend im Ausland arbeiten, sondern seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft verlagern möchte, stellt sich möglicherweise irgendwann auch die Frage nach einer eigenen Immobilie. Vor einem Kauf sollten Finanzierung, Kaufrecht, Nebenkosten und steuerliche Regeln des jeweiligen Landes genau geprüft werden.
biallo-Lesetipp: Eigenes Zuhause im Ausland geplant? Unser Ratgeber „Auslandsimmobilie kaufen“ zeigt, worauf Sie bei Kauf, Finanzierung, Nebenkosten und Steuern achten sollten.
Je früher Sie die wichtigsten Formalitäten klären, desto geringer ist das Risiko unangenehmer Überraschungen nach dem Umzug. Diese Punkte sollten vor Arbeitsbeginn auf Ihrer Liste stehen.
Brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis und wo zahlen Sie Steuern und Sozialabgaben? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmer, die einen Job im Ausland aufnehmen möchten.
Ja. Als EU-Bürger benötigen Sie grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Staat angestellt oder selbstständig zu arbeiten. Je nach Aufenthaltsdauer können allerdings Registrierungs- und Meldepflichten bestehen.
Das hängt unter anderem von Wohnsitz, steuerlicher Ansässigkeit, Tätigkeitsort und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die häufig genannte 183-Tage-Regel entscheidet darüber nicht allein.
Wer ausschließlich in einem anderen Staat arbeitet, unterliegt grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht des Beschäftigungsstaates. Für Entsendungen, Grenzgänger und Tätigkeiten in mehreren Staaten gelten Sonderregeln.
Nein. Bereits erworbene deutsche Rentenansprüche gehen durch eine Beschäftigung im Ausland nicht einfach verloren. Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten zudem nach europäischen Regeln koordiniert.
Innerhalb der europäischen Koordinierungsregeln kann Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen zunächst für drei Monate zur Jobsuche mitgenommen werden. Eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann möglich sein. Dafür benötigen Sie vor der Abreise das Portable Document U2.

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