Gesundheitsschutz
Das größte Risiko bei einer Beschäftigung im Ausland stellt aber eine Erkrankung dar. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist hierzulande nicht mehr gesetzlich krankenversichert – und muss sich bei einer Krankenversicherung in seiner neuen Heimat anmelden. Wer abhängig beschäftigt ist, für den erledigt das der Arbeitgeber – falls es denn eine gesetzliche Versicherung gibt.
Grundsatz: Wer in das Sozialversicherungssystem im Ausland einzahlt, der erhält auch in unseren Nachbarländern und den wichtigsten Auswanderungszielen einen Krankheitsschutz – nicht immer auf deutschem Niveau.
Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz haben sich darauf verständigt, dass Leistungen der Krankenversicherung auch dort in ähnlicher Form gelten. Arbeitnehmer sollen keine Nachteile erleiden, weil sie in mehreren Mitgliedsstaaten erwerbstätig waren. Wer also gesetzlich versichert ist, benötigt nur die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Sie ist überall dort gültig.
Problem: Selbst innerhalb der EU bietet die Europäische Gesundheitskarte nicht den Schutz, den Sie aus unserem Gesundheitssystem kennen. In der Schweiz beispielsweise gibt es etwa keine Familienversicherung. Eltern müssen alle Kinder einzeln versichern. Wer etwa in Italien, Spanien, Großbritannien oder Portugal als Ausländer zum Arzt muss, hat nur Zugang zu staatlichen Gesundheitszentren. Deren Ausstattung und Behandlungsumfang ist zuweilen rustikal bis rudimentär. Überdies werden viele Leistungen dort gar nicht von der Kasse übernommen.
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Manche Länder außerhalb der EU haben ohnedies keine gesetzliche Krankenversicherung. Und wer weiter entfernt seine Tätigkeit hat, der kann womöglich in einem akuten Notfall seine heimische Krankenversicherung gar nicht erreichen – wegen der Zeitverschiebung. Darum gilt für in Deutschland gesetzlich Versicherte dort ähnliches wie für privat Versicherte: Wer verlässlichen Schutz auf deutschem Niveau will, muss dafür oft extra zahlen. Privat Versicherte müssen ohnehin mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Vorsicht: Manche Versicherungen bieten nur Jahresverträge an. Erkranken Sie im ersten Jahr, ist womöglich gerade diese Erkrankung beim neuen Vertrag ausgeschlossen, wie Omer Dotou vom Bund der Auslandserwerbstätigen (BdAE) berichtet. Manche Auslandskrankenversicherer deckeln die Leistungen auch, so dass etwa eine teure Krebserkrankung größtenteils selbst bezahlt werden muss. Und private Krankenversicherungen regeln ihre Erstattung meist auch über die Deutsche Gebührenordnung für Ärzte. Der Behandler im Ausland kennt diese Abrechnungsordnung oft gar nicht. Darum ist guter Rat vor dem Auslandseinsatz Gold wert. Der BdAE hilft bei der Auswahl guter Policen.
Tipp: Wenn Sie Ihr Arbeitgeber in ein exotisches Land außerhalb Europas entsendet, dann sollten Sie mit ihm auch verhandeln, dass er für Sie und Ihre Familie einen Gesundheitsschutz auf deutschem Niveau bezahlt.
Kommunikation
Wer zwischen Deutschland und dem ausländischen Arbeitsplatz regelmäßig pendelt und in der Heimat noch viele Kontakte hat, sollte seine Telefonverträge darauf ausrichten. Allein mit einer deutschen Handy-Karte führen Sie ständig teure Auslandstelefonate und surfen zu hohen Kosten.
Das gilt allerdings nur für Länder außerhalb der Europäischen Union wie Schweiz. Denn seit Mitte 2019 gibt es in der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Zudem gelten seit Mai 2019 Kosten-Obergrenzen. Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder dürfen nur noch 19 Cent pro Minute und eine SMS höchstens sechs Cent kosten. Vom Ausland gelten die gleichen Höchstpreise.
Beispiel für Nicht-EU: Wenn Sie vom Einsatzort in den USA über Ihr Handy mit einer deutschen Sim-Karte (also einem deutschen Vertrag) Ihren Partner in seinem Urlaub in Italien anrufen, geschieht technisch Folgendes: Der Anruf aus den USA wird zunächst von einem amerikanischen Netzbetreiber zu hohen Kosten nach Deutschland geleitet - und von da dann zum in Deutschland für solche Anrufe vereinbarten Normaltarif nach Italien.
Solche Kosten entstehen sogar, wenn Ihr Handy gar nicht eingeschaltet ist. Einmal im ausländischen Netz eingebucht, lokalisiert es nämlich Ihr deutscher Netzbetreiber im Ausland. Ruft nun ein deutscher Bekannter dieses Telefon an, wird der Anruf ins Ausland weitergeleitet – und dort auf die Mailbox. Die Kosten für das Weiterleiten ins Ausland tragen Sie. Und wenn Sie die Mailbox im Ausland abhören, dann wird es noch mal teuer.
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Wer länger im Ausland arbeitet, sollte darum dort nicht auf den deutschen Netzbetreiber und den Vertrag mit ihm setzen. Es empfiehlt sich vielmehr, im Ausland eine zweite Sim-Karte eines dortigen Netzbetreibers zu nutzen. Das kann auch eine Prepaid-Karte eines dortigen Discounters sein. Die gibt es auch mit Internettarifen. Mit der können Sie im Ausland surfen und Ihre dortigen Inlandstelefonate günstig gestalten – und sind unter dieser Nummer auch für deutsche Anrufer zu erreichen. Außerdem gibt es auch spezialisierte Prepaid-Anbieter, mit deren Karten Sie nach Deutschland aus dem jeweiligen Arbeitsland so billig telefonieren können wie daheim.
Bei Ihren Aufenthalten in Deutschland können Sie dann die deutsche Karte nutzen. Wenn Sie dort nur noch sehr selten sind, kann dies auch in Deutschland die Prepaid-Variante sein. Ihre Telefonnummer können Sie in den Billig-Vertrag mitnehmen.
Tipp: Schaffen Sie sich als In- und Auslands-Pendler ein zweites Handy an, wenn Sie außerhalb der EU arbeiten. In einem steckt dann die deutsche Karte, im anderen die ausländische. So ist Ihnen stets einfach klar, mit wem Sie gerade zu welchen Bedingungen in welchem Land telefonieren.
Konten, Depot und Karten
Zumindest wer zeitweilig im Ausland arbeitet, möchte dafür nicht gleich seine ganzen Kontoverbindungen kappen. Jenseits der deutschen Grenze mit dem heimischen Konto zu arbeiten, kann teuer werden. Zwar sind die meisten Konten inzwischen problemlos online zu führen. Doch Sie nehmen natürlich immer Transaktionen im Ausland vor, wenn Sie dort die Girocard einsetzen.
Außerdem verbieten es manche Banken, ein Girokonto zu führen, wenn der Besitzer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat. Es gibt aber umgekehrt auch Banken, wie etwa die DKB*, die sogar die Eröffnung eines deutschen Girokontos auch für im Ausland lebende Deutsche ermöglichen.
Wichtig: Sie sollten Ihre Bankgeschäfte möglichst günstig auch im Ausland führen können. Bei Comdirect* oder DKB können Sie zum Beispiel mit der kostenlosen Kreditkarte ohne Gebühren weltweit Geld abheben. Bei der ING* geht das in der gesamten Eurozone. Mittelfristig ist aber zumindest zusätzlich ein Konto am Einsatzort sinnvoll. Und kurzfristig dann, wenn ein Arbeitgeber im Ausland genau dorthin Ihr Gehalt überweisen möchte.
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Geldanlagen ins Ausland zu transferieren, lohnt sich dagegen im Wesentlichen nur, wenn Sie wirklich lebenslang Ihre Verbindungen nach Deutschland kappen. Denn gerade bei der Sicherheit der Einlagen auf Banken mit Sitz in Deutschland und allgemein der Solidität des hiesigen Bankensystems können nur wenige andere Länder ähnlich gute Bedingungen bieten.
Mobilität
Wer nur zeitweilig im Ausland arbeitet, der muss mobil bleiben. Oft ist das Auto das von Pendlern am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. Deshalb ist es sinnvoll, einen Kfz-Schutzbrief bei einem Versicherer oder bei einem Autoclub abzuschließen. Dadurch werden im Fall einer Panne oder eines Unfalls auch Ersatzwagen, Übernachtungen, Rückreise oder sogar eine Krankenrückführung bezahlt. Allerdings gelten die meisten Schutzbriefe nur für Europa und einige angrenzende Mittelmeerländer – viele auch in Osteuropa nur eingeschränkt.
Wer nur ein Auto hat und die, die darin sitzen, absichern will, für den sind die Schutzbriefe der Versicherer hochinteressant. Denn sie bieten rund um dieses versicherte Fahrzeug ganz ähnliche Leistungen bei Panne, Unfall oder einer Erkrankung des Fahrers im Ausland, wie die Schutzleistungen der großen Automobilklubs ACE, ADAC, AVD oder VCD. Wenn aber etwa Ihr Partner oder die Kinder ein eigenes Auto fahren, so gilt der Schutz nicht für diese Fahrzeuge – anders als bei der Familien-Mitgliedschaft, wie sie die Klubs bieten.
Weiterer Nachteil: Wenn Sie die Versicherung wechseln, dann müssen Sie beim neuen Versicherer auch wieder extra einen neuen Schutzbrief abschließen. Überdies gewähren manche Versicherer den Schutzbrief nur beim Abschluss einer teuren Kaskoversicherung. Wer sich länger als 185 Tage im Ausland aufhält, muss sein Fahrzeug aber ohnehin in der neuen Heimat anmelden – auch in der EU. Denn selbst hier gibt es noch kein EU-weites Zulassungsrecht. Ihr Auto müssen Sie im Ausland dann natürlich neu versichern – bei einer Versicherung, die ihren Sitz in diesem Land hat.
Tipp: Erhalten Sie sich Ihren deutschen Schadensfreiheitsrabatt. Das geht, indem Sie sich bei Ihrer deutschen Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob sie eine Tochterfirma in Ihrem Zielland hat – oder kurz vor der Ummeldung zu einer solchen Versicherung noch in Deutschland wechseln. Nach dem Umzug können Sie dann Ihr Fahrzeug im Ausland bei dieser Gesellschaft mit dem in Jahren erfahrenen Rabatt versichern. Das kann Hunderte Euro sparen.
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