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Berufsleben

Auswandern: Arbeiten im Ausland

Redaktion
Veröffentlicht am: 04.11.2019

Auf einen Blick

  • In den vergangenen Jahren sind jeweils mehr als 200.000 Deutsche ins Ausland zum Arbeiten abgewandert. Besonders beliebtes Zielland ist die Schweiz.
  • Das Gehaltsniveau weicht in vielen Ländern deutlich vom deutschen ab. Gehaltsrechner im Internet ermöglichen Brutto-Netto-Vergleiche. Zu berücksichtigen gilt es die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten.
  • Eine wichtige Frage ist die nach der Besteuerung der Einkünfte. Bleibt die Familie in Deutschland oder ist der Arbeitnehmer ständig weniger als sechs Monate im Ausland, fällt der Großteil der Steuern weiter in der Heimat an.
  • Wer im Ausland arbeitet, muss dort in die Sozialversicherung einzahlen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter entsendet. Ob es sich sozialversicherungsrechtlich um eine Entsendung handelt, entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Wer dauerhaft abwandert, verliert seinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz in Deutschland und muss sich über eine Krankenversicherung im neuen Heimatland absichern.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Lohn und Gehalt
  2. Steuern
  3. Sozialversicherungen
  4. Gesundheitsschutz
  5. Kommunikation
  6. Konten, Depot und Karten
  7. Mobilität
  8. Wichtige Adressen im Internet

Besseres Wetter, bessere Jobs, besseres Umfeld für die Familie, besseres Gehalt: Es gibt viele Gründe für Deutsche, im Ausland ihr Glück auf dem dortigen Arbeitsmarkt zu suchen. In den zurückliegenden drei Jahren sind jeweils weit mehr als 200.000 zumindest zeitweise ins Ausland, um dort zu arbeiten.

Die Länder sind sehr unterschiedlich – und die Regeln auf dem Arbeitsmarkt auch. Darum sollten sich Auswanderungswillige vor dem Weg in die Fremde ausführlich mit dem Traumland beschäftigen. Es gibt aber auch Fragen, für die der Interessent die Antworten kennen sollte, bevor er das Land verlässt. Auch wer dort nur für ein paar Monate tätig ist oder von seiner Firma dorthin entsandt wird, sollte sich zuvor um einige wichtige Fragen kümmern. Damit die Zeit im Ausland nicht in der Kostenfalle endet, hier die wichtigsten Informationen.

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Lohn und Gehalt

Besonders viele Menschen werden derzeit von einer Beschäftigung in der Schweiz angelockt. Dort zahlen die Unternehmen besonders hohe Gehälter – und das auf einem attraktiven Arbeitsmarkt mit vielen Möglichkeiten für Arbeitssuchende aus Deutschland. Gute Luft, Berge und viel Sonne inklusive.

Aber Achtung! Hohe Löhne können auch durch viel höhere Lebenshaltungskosten als bei uns schnell wieder aufgefressen werden. Die Schweiz ist dafür ein gutes Beispiel. Meist ist es aber umgekehrt: Wer im Ausland einen Job sucht, sollte darum wissen, dass das Gehaltsniveau bei uns im Vergleich zu manchen Ländern eher höher ist – dafür in machen Staaten aber die Lebenshaltung billiger. Informieren Sie sich also vor einem längeren Aufenthalt im Ausland.

Gehaltsrechner im Internet können Ihnen dabei eine wertvolle Orientierung bieten. Dort finden Sie für viele Länder auch interessante Brutto-Netto-Vergleiche. Wir empfehlen  wageindicator.de. Aber natürlich ist die Frage "Wie viel kann ich verdienen" nur eine unter vielen.

 

Steuern

Eine sehr wichtige Frage für alle, die im Ausland ihr berufliches Glück suchen: Wird die Abkehr von Deutschland auf Dauer angelegt – oder nur für eine absehbare Zeit? Wer auf jeden Fall zurückkehrt, sollte den Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Dann gilt: Laut deutschem Steuergesetz sind Sie dort steuerpflichtig, wo Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt ist (Paragraf 1 Abs. 1 EStG). Bleibt aber Ihre Familie – und damit der Lebensmittelpunkt - in Deutschland, oder sind Sie ständig weniger als sechs Monate im Jahr diesseits unserer Grenzen, werden Sie die meisten Steuern weiter hierzulande zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nur ins Ausland – zum Beispiel auf Montage – entsendet. Dann bezahlt er in der Regel weiter Ihren Lohn in Deutschland und versteuert ihn auch hier.

Wichtig: Wer nicht schon vor dem Abenteuer Ausland geklärt hat, wo er seine Steuer abführen muss, auf den kommen womöglich hohe Strafen zu. Diese Klärung ist allein Ihre Aufgabe, auch wenn Sie angestellt werden.

All Ihr inländisches und ausländisches Einkommen müssen Sie im Ausland versteuern, wenn Sie und/oder Ihre Familie den Aufenthaltsort dorthin verlegen, weil Sie dort für mehr als sechs Monate im Jahr arbeiten. Dann sind also auch die Steuern für Einkünfte aus der Vermietung Ihres Hauses in Deutschland im Ausland zu zahlen. Auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Leistungsboni müssen Sie dort versteuern.

Den Papierkrieg mit dem Finanzamt bei der Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland erleichtern Sie sich, wenn Sie in Deutschland eine Freistellung von der hiesigen Lohnsteuer beantragen. Diese Freistellungsbescheinigung kann das Finanzamt maximal drei Jahre ausstellen.

Erkundigen Sie sich im Gegenzug beim ausländischen Finanzamt rechtzeitig über notwendige Steuerzahlungen dort – und lassen Sie sich bescheinigen, dass Sie dort Ihre Steuer zahlen. Damit haben Sie auch schon die Unterlagen für Ihren Antrag auf Befreiung oder Anrechnung der im Ausland bereits bezahlten Steuer beim deutschen Finanzamt. Dass Sie nicht doppelt abkassiert werden, regeln Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit den meisten Staaten hat.

Sie sollten deshalb überlegen, ob es sinnvoll ist, den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben, indem Sie etwa Ihr Haus verkaufen oder vermieten oder ein Mietverhältnis aufkündigen. Kurzfristige Zwischenvermietung dagegen (kürzer als sechs Monate) ist keine solche Wohnsitzaufgabe. Wenn Sie im Ausland versteuern wollen, müssen Sie dort mindestens 183 Tage tätig sein – und als Lohnempfänger Ihr Salär von einem Arbeitgeber im Zielland bekommen.

Wichtig: Die Hälfte der Tage sind nicht die Hälfte der Arbeitstage. Zu den Tagen, die das Finanzamt einberechnet, zählen auch Wochenende, Feiertage, Krankheitstage in der Heimat, Urlaub oder Streiktage.

Übrigens: Länder, in denen Sie gar keine Steuern mehr zahlen, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben – die gibt es praktisch nicht mehr. Und wer in exotische Niedrigsteuerparadiese wechseln möchte, der sollte bei einer Anstellung dort auch bedenken: Es gelten mit dem Arbeitsvertrag für ihn womöglich auch exotische Arbeitsrechtsregeln. In manchen arabischen Ländern können die etwa direkt an der Scharia ausgerichtet sein – und bei Nichteinhalten etwa der islamischen Fastenregeln drakonische Strafen zur Folge haben. Da relativiert sich mancher Steuervorteil.

Sie möchten Ihren Ruhestand im Ausland vrebringen? Grundsätzlich kann jeder, der eine gesetzliche Rente in Deutschland bezieht, sich diese auch in sein gewähltes Auslandsdomizil überweisen lassen. Jedoch müssen Ruheständler, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Welche Regeln bei der Rente im Ausland gelten, haben wir in einem Ratgeber für Sie zusammengefasst.

 

Sozialversicherungen

Wer im Ausland arbeitet, zahlt auch dort nach den Regeln des Landes in die Sozialversicherung ein. Es sei denn, der Mitarbeiter wird von seiner Firma nur zeitweilig ins Ausland entsandt. Ob diese Aufgaben im Ausland auch sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung sind, entscheidet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf Antrag des Arbeitgebers. Nur bei einer solchen Entsendung kann der Arbeitnehmer im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben. Aber auch nur, wenn es mit dem Entsendeort ein Sozialversicherungsabkommen gibt, das sämtliche Sozialversicherungszweige betrifft. Wenn es aber – wie mit vielen arabischen Ländern – solche Regelungen nicht gibt, müssen Sie dem hiesigen Sozialversicherungssystem Adieu sagen, solange Sie dort tätig sind.

Lesen Sie auch: Was Sie bei hohen Geldtransfers beachten sollten

Mehr Netto: Viele Auslandsarbeitnehmer wollen gar nicht im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben, um Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu sparen. Das bedeutet vielleicht mehr Netto vom Brutto – aber oft auch weniger Versicherungsschutz als in Deutschland. Die bisher eingezahlte Rente geht aber nicht verloren. Als Ruheständler bekommen Sie einfach Ihre Rente aus den Töpfen zweier nationaler Systeme. Manche Länder außerhalb der EU haben zum Beispiel gar kein Rentenversicherungssystem. Sie als Auswanderer können in diesem Fall auch freiwillig weiter in Deutschland in die Rente einzahlen.

Tipp: Wenn Sie Detailfragen dazu haben, sollten Sie sich durchaus auch an die Experten der ausländischen und deutschen Versicherungsträger wenden. In Deutschland finden Sie Kontakt dazu bei der Deutschen Rentenversicherung.

Formulare: Die richtigen Formulare sind zumindest im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inzwischen vereinheitlicht: Wer Ansprüche aus der Sozialversicherung in anderen EWR-Staaten (dazu gehört rechtlich auch die Schweiz) anmelden will, kann auf zahlreiche EU-Formulare zurückgreifen.

Arbeitslos: Sind Sie arbeitslos und suchen im europäischen Ausland einen Job? Dann können Sie maximal drei Monate lang das deutsche Arbeitslosengeld auch dort weiterbeziehen. Natürlich nur auf Antrag, den es bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit gibt (Portable Document U2 bzw. Bescheinigung E303). Achtung: Dieses Dokument müssen Sie der ausländischen Arbeitsverwaltung nach der Ausfertigung innerhalb von sechs Tagen vorlegen. Sonst gibt es kein Arbeitslosengeld mehr.

Die Behörde, die im Ausland für das Arbeitslosengeld zuständig ist, kann noch wichtig sein: Denn, wenn Sie dort schon eine Stelle gefunden haben – aber bei besseren Aussichten wieder zurück nach Deutschland wollen, muss dieses Amt Ihnen das folgende Formular ausfertigen: Portable Document U1 bzw. Bescheinigung E 301. Damit weist die Auslandsstelle die Versicherungs- und Beschäftigungszeiten im Ausland nach der Rückkehr wieder der Arbeitsagentur nach. Mehr dazu erfahren Sie in einer Broschüre der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterer interessanter Beitrag für Sie: Immobilie im Ausland kaufen – Ihre Rechte und Pflichten

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Gesundheitsschutz

Das größte Risiko bei einer Beschäftigung im Ausland stellt aber eine Erkrankung dar. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist hierzulande nicht mehr gesetzlich krankenversichert – und muss sich bei einer Krankenversicherung in seiner neuen Heimat anmelden. Wer abhängig beschäftigt ist, für den erledigt das der Arbeitgeber – falls es denn eine gesetzliche Versicherung gibt.

Grundsatz: Wer in das Sozialversicherungssystem im Ausland einzahlt, der erhält auch in unseren Nachbarländern und den wichtigsten Auswanderungszielen einen Krankheitsschutz – nicht immer auf deutschem Niveau.

Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz haben sich darauf verständigt, dass Leistungen der Krankenversicherung auch dort in ähnlicher Form gelten. Arbeitnehmer sollen keine Nachteile erleiden, weil sie in mehreren Mitgliedsstaaten erwerbstätig waren. Wer also gesetzlich versichert ist, benötigt nur die Europäische Krankenversicherungskarte, um sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Sie ist überall dort gültig.

Problem: Selbst innerhalb der EU bietet die Europäische Gesundheitskarte nicht den Schutz, den Sie aus unserem Gesundheitssystem kennen. In der Schweiz beispielsweise gibt es etwa keine Familienversicherung. Eltern müssen alle Kinder einzeln versichern. Wer etwa in Italien, Spanien, Großbritannien oder Portugal als Ausländer zum Arzt muss, hat nur Zugang zu staatlichen Gesundheitszentren. Deren Ausstattung und Behandlungsumfang ist zuweilen rustikal bis rudimentär. Überdies werden viele Leistungen dort gar nicht von der Kasse übernommen.

Lesen Sie auch unseren Ratgeber zu Fremdwährungskonten.

Manche Länder außerhalb der EU haben ohnedies keine gesetzliche Krankenversicherung. Und wer weiter entfernt seine Tätigkeit hat, der kann womöglich in einem akuten Notfall seine heimische Krankenversicherung gar nicht erreichen – wegen der Zeitverschiebung. Darum gilt für in Deutschland gesetzlich Versicherte dort ähnliches wie für privat Versicherte: Wer verlässlichen Schutz auf deutschem Niveau will, muss dafür oft extra zahlen. Privat Versicherte müssen ohnehin mit der Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Vorsicht: Manche Versicherungen bieten nur Jahresverträge an. Erkranken Sie im ersten Jahr, ist womöglich gerade diese Erkrankung beim neuen Vertrag ausgeschlossen, wie Omer Dotou vom Bund der Auslandserwerbstätigen (BdAE) berichtet. Manche Auslandskrankenversicherer deckeln die Leistungen auch, so dass etwa eine teure Krebserkrankung größtenteils selbst bezahlt werden muss. Und private Krankenversicherungen regeln ihre Erstattung meist auch über die Deutsche Gebührenordnung für Ärzte. Der Behandler im Ausland kennt diese Abrechnungsordnung oft gar nicht. Darum ist guter Rat vor dem Auslandseinsatz Gold wert. Der BdAE hilft bei der Auswahl guter Policen.

Tipp: Wenn Sie Ihr Arbeitgeber in ein exotisches Land außerhalb Europas entsendet, dann sollten Sie mit ihm auch verhandeln, dass er für Sie und Ihre Familie einen Gesundheitsschutz auf deutschem Niveau bezahlt.

 

Kommunikation

Wer zwischen Deutschland und dem ausländischen Arbeitsplatz regelmäßig pendelt und in der Heimat noch viele Kontakte hat, sollte seine Telefonverträge darauf ausrichten. Allein mit einer deutschen Handy-Karte führen Sie ständig teure Auslandstelefonate und surfen zu hohen Kosten.

Das gilt allerdings nur für Länder außerhalb der Europäischen Union wie Schweiz. Denn seit Mitte 2019 gibt es in der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Zudem gelten seit Mai 2019 Kosten-Obergrenzen. Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder dürfen nur noch 19 Cent pro Minute und eine SMS höchstens sechs Cent kosten. Vom Ausland gelten die gleichen Höchstpreise.

Beispiel für Nicht-EU: Wenn Sie vom Einsatzort in den USA über Ihr Handy mit einer deutschen Sim-Karte (also einem deutschen Vertrag) Ihren Partner in seinem Urlaub in Italien anrufen, geschieht technisch Folgendes: Der Anruf aus den USA wird zunächst von einem amerikanischen Netzbetreiber zu hohen Kosten nach Deutschland geleitet - und von da dann zum in Deutschland für solche Anrufe vereinbarten Normaltarif nach Italien.

Solche Kosten entstehen sogar, wenn Ihr Handy gar nicht eingeschaltet ist. Einmal im ausländischen Netz eingebucht, lokalisiert es nämlich Ihr deutscher Netzbetreiber im Ausland. Ruft nun ein deutscher Bekannter dieses Telefon an, wird der Anruf ins Ausland weitergeleitet – und dort auf die Mailbox. Die Kosten für das Weiterleiten ins Ausland tragen Sie. Und wenn Sie die Mailbox im Ausland abhören, dann wird es noch mal teuer.

Lesen Sie auch: Sparen bei Anrufen zum Handy im Ausland

Wer länger im Ausland arbeitet, sollte darum dort nicht auf den deutschen Netzbetreiber und den Vertrag mit ihm setzen. Es empfiehlt sich vielmehr, im Ausland eine zweite Sim-Karte eines dortigen Netzbetreibers zu nutzen. Das kann auch eine Prepaid-Karte eines dortigen Discounters sein. Die gibt es auch mit Internettarifen. Mit der können Sie im Ausland surfen und Ihre dortigen Inlandstelefonate günstig gestalten – und sind unter dieser Nummer auch für deutsche Anrufer zu erreichen. Außerdem gibt es auch spezialisierte Prepaid-Anbieter, mit deren Karten Sie nach Deutschland aus dem jeweiligen Arbeitsland so billig telefonieren können wie daheim.

Bei Ihren Aufenthalten in Deutschland können Sie dann die deutsche Karte nutzen. Wenn Sie dort nur noch sehr selten sind, kann dies auch in Deutschland die Prepaid-Variante sein. Ihre Telefonnummer können Sie in den Billig-Vertrag mitnehmen.

Tipp: Schaffen Sie sich als In- und Auslands-Pendler ein zweites Handy an, wenn Sie außerhalb der EU arbeiten. In einem steckt dann die deutsche Karte, im anderen die ausländische. So ist Ihnen stets einfach klar, mit wem Sie gerade zu welchen Bedingungen in welchem Land telefonieren.

 

Konten, Depot und Karten

Zumindest wer zeitweilig im Ausland arbeitet, möchte dafür nicht gleich seine ganzen Kontoverbindungen kappen. Jenseits der deutschen Grenze mit dem heimischen Konto zu arbeiten, kann teuer werden. Zwar sind die meisten Konten inzwischen problemlos online zu führen. Doch Sie nehmen natürlich immer Transaktionen im Ausland vor, wenn Sie dort die Girocard einsetzen.

Außerdem verbieten es manche Banken, ein Girokonto zu führen, wenn der Besitzer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat. Es gibt aber umgekehrt auch Banken, wie etwa die DKB*, die sogar die Eröffnung eines deutschen Girokontos auch für im Ausland lebende Deutsche ermöglichen.

Wichtig: Sie sollten Ihre Bankgeschäfte möglichst günstig auch im Ausland führen können. Bei Comdirect* oder DKB können Sie zum Beispiel mit der kostenlosen Kreditkarte ohne Gebühren weltweit Geld abheben. Bei der ING* geht das in der gesamten Eurozone. Mittelfristig ist aber zumindest zusätzlich ein Konto am Einsatzort sinnvoll. Und kurzfristig dann, wenn ein Arbeitgeber im Ausland genau dorthin Ihr Gehalt überweisen möchte.

Lesen Sie auch:Festgeld im Ausland anlegen

Geldanlagen ins Ausland zu transferieren, lohnt sich dagegen im Wesentlichen nur, wenn Sie wirklich lebenslang Ihre Verbindungen nach Deutschland kappen. Denn gerade bei der Sicherheit der Einlagen auf Banken mit Sitz in Deutschland und allgemein der Solidität des hiesigen Bankensystems können nur wenige andere Länder ähnlich gute Bedingungen bieten.

 

Mobilität

Wer nur zeitweilig im Ausland arbeitet, der muss mobil bleiben. Oft ist das Auto das von Pendlern am häufigsten genutzte Verkehrsmittel. Deshalb ist es sinnvoll, einen Kfz-Schutzbrief bei einem Versicherer oder bei einem Autoclub abzuschließen. Dadurch werden im Fall einer Panne oder eines Unfalls auch Ersatzwagen, Übernachtungen, Rückreise oder sogar eine Krankenrückführung bezahlt. Allerdings gelten die meisten Schutzbriefe nur für Europa und einige angrenzende Mittelmeerländer – viele auch in Osteuropa nur eingeschränkt.

Wer nur ein Auto hat und die, die darin sitzen, absichern will, für den sind die Schutzbriefe der Versicherer hochinteressant. Denn sie bieten rund um dieses versicherte Fahrzeug ganz ähnliche Leistungen bei Panne, Unfall oder einer Erkrankung des Fahrers im Ausland, wie die Schutzleistungen der großen Automobilklubs ACE, ADAC, AVD oder VCD. Wenn aber etwa Ihr Partner oder die Kinder ein eigenes Auto fahren, so gilt der Schutz nicht für diese Fahrzeuge – anders als bei der Familien-Mitgliedschaft, wie sie die Klubs bieten.

Weiterer Nachteil: Wenn Sie die Versicherung wechseln, dann müssen Sie beim neuen Versicherer auch wieder extra einen neuen Schutzbrief abschließen. Überdies gewähren manche Versicherer den Schutzbrief nur beim Abschluss einer teuren Kaskoversicherung. Wer sich länger als 185 Tage im Ausland aufhält, muss sein Fahrzeug aber ohnehin in der neuen Heimat anmelden – auch in der EU. Denn selbst hier gibt es noch kein EU-weites Zulassungsrecht. Ihr Auto müssen Sie im Ausland dann natürlich neu versichern – bei einer Versicherung, die ihren Sitz in diesem Land hat.

Tipp: Erhalten Sie sich Ihren deutschen Schadensfreiheitsrabatt. Das geht, indem Sie sich bei Ihrer deutschen Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob sie eine Tochterfirma in Ihrem Zielland hat – oder kurz vor der Ummeldung zu einer solchen Versicherung noch in Deutschland wechseln. Nach dem Umzug können Sie dann Ihr Fahrzeug im Ausland bei dieser Gesellschaft mit dem in Jahren erfahrenen Rabatt versichern. Das kann Hunderte Euro sparen.

 

Wichtige Adressen im Internet

Über die Chancen und Regeln auf dem Arbeitsmarkt wichtiger Staaten, Sozialversicherungen, Gesundheitsschutz und vieles mehr können Sie sich hier informieren:

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