Das erwartet Sie in diesem Artikel

Wer mit Haustier eine Mietwohnung sucht, hat in vielen Fällen schlechte Karten: Nur gut ein Drittel aller Angebote in Deutschland lässt Hund, Katze und Co. zu. Am schwersten ist die Suche im Süden und Westen, zeigt eine Auswertung. Deutlich leichter geht's im Osten.

Ein Haustier gehört für viele zum Zuhause. Bei der Wohnungssuche kann es jedoch zum Problem werden. Wer mit Hund, Katze und Co. umzieht, muss nicht nur auf die passender Lage, Wohnungsgröße und Miethöhe achten. Er braucht auch das Ja des Vermieters zur Tierhaltung. Und das ist in Deutschland nicht unbedingt die Regel: Bundesweit sind nur 37 Prozent der Mietangebote haustierfreundlich, zeigt jetzt eine Auswertung von ImmoScout24.

Nur jedes dritte Mietangebot ist haustierfreundlich

Für die Untersuchung hat das Immobilienportal alle im Januar 2026 auf der Plattform inserierten Mietwohnungen ausgewertet. Das Ergebnis wurde jetzt veröffentlicht. Ausdrücklich erlaubt sind Haustiere demnach nur in acht Prozent aller Mietinserate. Bei weiteren 29 Prozent ist die Haltung nach Vereinbarung möglich. Zusammen ergibt das die 37 Prozent „haustierfreundliche Angebote". Jeder fünfte Vermieter schließt Tiere ganz aus, beim Rest fehlt eine Angabe. Für Wohnungssuchende heißt das oft: Die Haustierfrage wird erst auf Nachfrage geklärt.

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Wohnungssuche mit Tier: Im Süden wird's eng

Am schwersten haben es Wohnungssuchende mit Tier im Süden und Südwesten. In Baden-Württemberg etwa schließen 35 Prozent der Angebote Haustiere ausdrücklich aus, mehr als in jedem anderen Bundesland. Auch Rheinland-Pfalz, Bayern und das Saarland liegen mit jeweils rund 30 Prozent weit vorne bei den Absagen. Die folgende Karte zeigt, wo Vermieterinnen und Vermieter Hund und Katze gegenüber eher offen sind – und wo Tierhalter häufig auf ein Nein stoßen.

Wo Haustiere erwünscht sind - und wo nicht

Anteil haustierfreundlicher Angebote an Wohnungsinseraten
Quelle: ImmoScout24

Auffällig: Im Osten sind die Vermieter beim Thema Tiere offenbar deutlich entspannter. So finden sich in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen in mehr als der Hälfte der Fälle tierfreundliche Wohnungsinserate.

Haustier in Großstädten: Leipzig top, Hamburg flop

Ganz ähnlich schaut es in den Großstädten aus: Leipzig ist unter den acht größten Städten die haustierfreundlichste Metropole: 47 Prozent der Angebote sind dort haustierfreundlich. Am unteren Ende stehen Hamburg und München (siehe Tabelle):

Metropole
Haustierfreundliche
Angebote
Leipzig47 %
Berlin38 %
Düsseldorf34 %
Frankfurt a.M.33 %
Köln29 %
Stuttgart27 %
München26 %
Hamburg25 %
Quelle: ImmoScout24

So verbessern Sie mit Haustier ihre Chancen

Doch wie findet man mit Haustier am besten eine Wohnung? Tierhalter sollten das Thema früh und offen ansprechen, rät ImmoScout24. Hilfreich seien konkrete Angaben zu Art, Größe, Alter und Verhalten des Tieres. Bei Hunden könne eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Vertrauen schaffen. Auch Referenzen aus früheren Mietverhältnissen können Vorbehalte abbauen. Anzeigen ohne Angabe zur Tierhaltung sind übrigens kein Ausschluss: Gerade in solchen Fällen kann sich die Nachfrage lohnen.

Bei alle denen, die selbst Eigentümer sind, stellt sich die Frage ohnehin nicht. Sie entscheiden selbst über die Tierhaltung. Ob sich der Schritt von der Miete zum Eigentum dabei rechnet, können Sie mit dem Baufinanzierungsrechner von biallo.de kalkulieren. Gute Anbieter von Baufinanzierungen finden Sie in unserem Baufinanzierungs-Vergleich:

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 18.08.2026

Miete und Haustier: Fragen und Antworten

Darf der Vermieter Hunde und Katzen im Mietvertrag pauschal verbieten?

Nein, nicht als pauschale Klausel im Mietvertrag. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine formularmäßige Vertragsklausel, die Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos verbietet, unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20. (BGH, Urteil vom 20. März 2013, Az. VIII ZR 168/12). Ein solches Totalverbot benachteiligt Mieter unangemessen.

Wenn ein Totalverbot unwirksam ist, warum kann in Inseraten trotzdem "keine Haustiere" stehen?

Weil ein Inserat kein Mietvertrag ist. Das BGH-Urteil betrifft eine Klausel im Vertrag, nicht die Angebotsphase davor. Ein Vermieter darf im Inserat "keine Haustiere" schreiben und danach auswählen, mit wem er überhaupt einen Vertrag schließt. Erst wenn der laufende Vertrag ein pauschales Totalverbot enthält, greift die Rechtsprechung.

Brauche ich für Kleintiere die Erlaubnis des Vermieters?

Nein. Kleintiere wie Fische, Hamster, Wellensittiche oder Meerschweinchen dürfen ohne Genehmigung gehalten werden. Auch eine Klausel, die nur bestimmte Kleintiere zulässt, ist laut Rechtsprechung unwirksam. Bei Hunden und Katzen gilt das dagegen nicht.

Kann der Vermieter die Zustimmung zu einem Hund verweigern?

Ja, aber nicht willkürlich. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen, etwa Sicherheits- oder Störungsgründe. Maßgeblich ist eine Interessenabwägung zwischen dem Wohnwert für den Mieter und dem Schutz von Gebäude und Mitbewohnern.

Über den Redakteur Andreas Jalsovec

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Hat als Redakteur in mehreren (Wirtschafts-) Redaktionen gearbeitet – unter anderem beim Anlegermagazin Börse Online, bei der Münchner Abendzeitung, der Schwäbischen Zeitung und der Nachrichtenagentur epd. Der promovierte Ökonom schreibt vor allem über Anleger- und Verbraucherthemen. Vor seinem Wechsel zu Biallo.de war er für die Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung tätig.

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