Die Verbraucherzentralen setzen sich energisch für gesetzliche Regelungen zur Entschädigung bei Bankproblemen ein. Nach den massiven IT-Schwierigkeiten bei Postbank und DSL Bank fordern sie konkrete Maßnahmen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken.
Postbank und DSL Bank gehören seit Januar 2023 zur Deutschen Bank AG. Im Zuge der IT-Migration und der Systeme auf das System der Deutschen Bank kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese hatten plötzlich keinen Zugriff mehr auf ihr Konto, Löschungsbewilligungen wurden nicht bearbeitet und Baudarlehen nicht ausgezahlt. Obwohl die Deutsche Bank AG für die Störungen verantwortlich ist, drohen dem Institut keine nennenswerten Konsequenzen, solange Betroffene ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzen. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet bereits individualisierbare Musterbriefe zur Unterstützung an.
VZ Bayern fordert Entschädigungsanspruch
Marion Zinkeler, geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern, betont die Dringlichkeit eines gesetzlich festgelegten Entschädigungsanspruchs bei gravierenden Störungen im Bankwesen. Finanzdienstleister sollen angemessene Konsequenzen bei selbstverschuldeten Problemen tragen.
Die Verbraucherzentrale Bayern plädiert dafür, dass Entschädigungspauschalen leicht durchsetzbar und ausreichend hoch sein sollten. Damit sollten längere IT-Störungen vermieden werden. Ein gesetzlich verankerter Entschädigungsanspruch würde es Kunden ermöglichen, einfacher und schneller entschädigt zu werden. Gleichzeitig habe solch ein Gesetz eine disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der Banken. Ein unkomplizierter Zugang für Verbraucher könnte über ein standardisiertes Anmeldeverfahren realisiert werden. Denkbar wäre hier etwa ein Onlineportal.
Auch die Verbraucherzentrale Hessen thematisiert das Problem. Katharina Lawrence, Referentin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, verdeutlichte beim verbraucherpolitischen Frühstück anhand konkreter Beispiele die gravierenden Auswirkungen des Postbank-Chaos auf betroffene Bankkunden. Viele waren komplett handlungsunfähig und konnten keine Überweisungen tätigen oder Kontostände abrufen. Die Hilflosigkeit und Verzweiflung der Kunden standen im Mittelpunkt der Diskussion. Es wurde klar, dass die IT-Probleme der Deutschen Bank weitreichende Konsequenzen hatten und dringend gehandelt werden muss.
Die Dramatik für die Bankkunden wird auch in unseren veröffentlichten Kommentaren deutlich.
Entschädigungsansprüche bringen mehr Sicherheit für Bankkunden
Um Bankkunden zukünftig besser zu schützen, plädiert auch Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, für die Einführung eines gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs. Er betont die existenzielle Bedeutung eines funktionierenden Bankkontos für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die pauschalen Entschädigungsrechte sieht er als Disziplinierungsmaßnahme für Anbieter.
Die Teilnehmer des verbraucherpolitischen Frühstücks in Hessen sprachen sich mehrheitlich für einen Schadensersatz zwischen 75,00 und 150,00 Euro pro Tag aus, an dem das Konto nicht nutzbar ist. Dieser Betrag könnte laut Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, ein wichtiger Anreiz für Banken sein, um ihre Software und Systeme krisensicher und stabil zu gestalten.
Was halten Sie von einer gesetzlichen Regelung im Falle von Problemen mit Bankhäusern? Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher entschädigt werden? Gern können Sie uns Ihre Meinung per E-Mail an redaktion@biallo.de senden. Wir empfehlen Ihnen, unseren kostenlosen Newsletter zu abonnieren, um keine Neuigkeiten aus dem Finanzbereich zu verpassen.