Das erwartet Sie in diesem Artikel
Dass die Deutsche Bank die Postbank übernommen hat, dürfte nichts Neues sein. Doch im Zuge der Systemumstellung ist es dieses Jahr bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Problemen gekommen. Die Postbank-App und das Onlinebanking wurden dem Banking der Deutschen Bank angepasst. Am Ende gab es massive Beschwerden der Postbank-Kunden.
Diese dürften auch der Auslöser dafür sein, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Postbank aufgefordert hat, die Mängel im Kundenservice schnellstmöglich abzustellen. Welche Probleme die Bafin noch bei der Postbank sieht, erfahren Sie im Artikel.
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Nicht nur Mängel im Kundenservice
In ihrer Pressemitteilung berichtet die Bafin von Beeinträchtigungen im Kundenservice seit dem Jahreswechsel 2022/2023. Zu verschiedenen Störungen im Online- und Mobilebanking kommen noch mangelnde Erreichbarkeit des telefonischen Kunden-Supports sowie lange Bearbeitungszeiten bei Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten und bei der Auflösung beziehungsweise Abwicklung von Konten und Rückzahlung von Spareinlagen. Gerade auch bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungskonten muss es große Schwierigkeiten geben. Auf die Kundinnen und Kunden der Postbank hat dies teils massive Auswirkungen.
Sowohl die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten sich aufgrund der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern an die Bafin gewandt und um Einschreiten der Aufsichtsbehörde gebeten. Auch bei biallo.de haben sich gehäuft Leserinnen und Leser gemeldet, die beim Banking ein Problem mit der Postbank haben.
Postbank und Deutsche Bank bekommen Vorgaben
Da die Postbank eine Tochter der Deutschen Bank ist, erhalten beide die Vorgaben der Bafin, welche zum Abstellen der Mängel führen sollen. Die Erwartungen der Bafin an die Geldinstitute sind deutlich. Die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sollen störungsfrei angeboten werden. Unter anderem soll das Onlinebanking so zur Verfügung stehen, dass Sie als Kundinnen und Kunden jederzeit Ihre Bankgeschäfte erledigen können. Außerdem sollen die Fristen bei der Einrichtung der Pfändungsschutzkonten und zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden. Zudem muss die Bank es ermöglichen, Kundenaufträge innerhalb eines vertretbaren Zeitraums zu bearbeiten.
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Im Einzelfall vor Gericht
Die Bafin sichert Ihnen zu, dass sie den gemeldeten Anliegen umfassend nachgeht. Dabei setzt die Aufsichtsbehörde auch auf Ombudsleute, die Streitfälle eventuell außergerichtlich schlichten können. Dennoch empfiehlt die Bafin, dass Sie Ihre Forderungen zivilrechtlich geltend machen sollten, wenn Ihnen durch das Verhalten der Postbank ein Schaden entstanden oder ein Gewinn entgangen ist. Diese Entscheidung könnten nur Gerichte fällen.
Wir sind gespannt, wie die Postbank die Forderungen umsetzt. Gerne können Sie uns als Kundin oder Kunde der Postbank mitteilen, ob bei Ihnen das Banking funktioniert und Sie den Kundenservice problemlos erreichen. Schreiben Sie uns an [email protected].
Erst kürzlich hat die Postbank mitgeteilt, dass sie zukünftig auch Apple Pay unterstützen möchte. Aufpassen sollten Sie als Kundin oder Kunde der Postbank, dass Sie nicht auf Phishing-Nachrichten hereinfallen. Am besten abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter, damit Sie keine Neuigkeiten zur Postbank und anderen Finanzthemen mehr verpassen.
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