
Haben Sie sich auch schon oft über versteckte Kündigungswege bei Online-Bestellungen geärgert? Damit ist bald Schluss, denn ab Mitte 2026 zwingt ein neues Gesetz Händler zu einem gut sichtbaren Widerrufsbutton. Erfahren Sie hier, wie die einfache Zwei-Klick-Lösung funktioniert und worauf Sie bald achten müssen.
Sie kennen das sicher: Mit nur einem Klick landen Produkte im virtuellen Warenkorb und der Vertrag ist im Bruchteil einer Sekunde abgeschlossen. Möchten Sie diesen Kauf jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist rückgängig machen, beginnt bei vielen Shops eine mühsame Suche. Wo versteckt sich die E-Mail-Adresse? Wo finde ich das richtige Widerrufsformular? Damit ist bald Schluss.
Ein neues Gesetz macht den Widerruf im Internet deutlich leichter. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren sogenannten Widerrufsbutton auf ihrer Website einbauen. Diese Funktion sorgt dafür, dass Sie Verträge künftig genauso unkompliziert widerrufen können, wie Sie diese abschließen. Grundlage hierfür ist eine EU-Richtlinie, die pünktlich zu diesem Stichtag in deutsches Recht umgesetzt wird. Wir erklären Ihnen ausführlich, wie das neue System funktioniert, für welche Verträge es gilt und was Sie dabei beachten müssen.
Für welche Einkäufe der neue Button ab 2026 gilt
Die neue Regelung betrifft alle sogenannten Fernabsatzverträge, die Sie über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen. Das kann eine klassische Webseite im Browser sein, aber auch eine App auf Ihrem Smartphone. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie direkt im Shop eines Händlers einkaufen oder über eine große Vermittlungsplattform beziehungsweise einen Marktplatz. Das Gesetz schließt Waren, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und auch digitale Inhalte ein.
Schließen Sie einen Vertrag hingegen rein klassisch über das Telefon oder im direkten Austausch per E-Mail ab, greift diese Pflicht für den Händler nicht.
Wichtig für Sie zu wissen: Das bloße Vorhandensein des Buttons bedeutet nicht automatisch, dass Sie bei jedem Produkt auch ein Recht auf Rückgabe haben. Der Button erleichtert lediglich den technischen Ablauf. Das grundsätzliche Widerrufsrecht bei Online-Käufen bleibt unverändert. Kaufen Sie etwa schnell verderbliche Waren oder extra für Sie personalisierte Artikel (wie ein graviertes Schmuckstück), entfällt das Widerrufsrecht in der Regel weiterhin – selbst wenn der Shop rein technisch einen solchen Button anzeigt. Der Button begründet also kein neues Recht, er macht ein bestehendes Recht nur einfacher nutzbar.





