Mein Konto Meine Bibliothek
x
EuGH-Urteil

Hackerangriffe und Datenlecks: Schadensersatz-Forderung wird einfacher

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 18.12.2023

Auf einen Blick

  • Nach einem Hackerangriff mussten betroffene Personen bisher nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet werden, um Schadenersatz einzufordern.
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte nun ein Urteil, das die Verbraucherrechte nach einem Datenklau deutlich stärkt.
  • Was der EuGH entschieden hat und welche Auswirkungen das Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher hat, lesen Sie im Artikel.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Angst vor Missbrauch der Daten ist ausreichend
  2. Für Unternehmen wird es schwerer

Wir leben in einer digitalen Welt. Bestellungen erfolgen online, Zeitungen werden online gelesen und die Kommunikation findet ebenfalls online statt. Oftmals werden die Daten der Nutzerinnen und Nutzer allerdings im Netz nicht hinreichend geschützt. Hacker haben es dadurch einfacher, an die sensiblen Daten zu gelangen.

Hier sei zum Beispiel an das Datenleck der Firma Modern Solution oder an das jüngste Datenleck bei Banken erinnert. Hier sei zum Beispiel an das Datenleck der Firma Modern Solution und das jüngste Datenleck bei Banken erinnert. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, welches die Verbraucherrechte stärkt.

 

Angst vor Missbrauch der Daten ist ausreichend

Wurden die Betroffenen bei einer Schadenersatzforderung bisher immer gebeten, nachzuweisen, dass die geklauten Daten auch wirklich missbraucht werden, fällt dies nun weg. Sind Ihre Daten in die falschen Hände geraten, reicht es dem EuGH aus, wenn Sie Angst davor haben, dass Ihre Daten missbraucht werden. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass bereits ein immaterieller Schaden entsteht, wenn eine Person befürchten muss, dass die gestohlenen Daten missbraucht werden.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal begrüßt die Entscheidung (Urt. v. 14.12.2023, Rs. C-340/21) der Richter:

  • „Dies ist meiner Meinung nach das einzige richtige Ergebnis. Schließlich ist in der DSGVO ein weites Verständnis des Schadensbegriffs festgelegt. Den Gesetzgebern der DSGVO ging es darum, die Rechte der Betroffenen von DSGVO-Verstößen zu stärken. Im Einklang mit diesen Zielen der DSGVO hat der EuGH nun entschieden und in seinen Urteilsgründen dieses Verständnis auch noch einmal betont. Zwar hatte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen ebenfalls betont, dass allein die Befürchtung eines künftigen Missbrauchs Schadensersatz begründen könne. Er wollte dies aber einschränken, indem er forderte, es müsse sich um einen ‚realen und sicheren emotionalen Schaden und nicht nur um ein Ärgernis oder eine Unannehmlichkeit‘ handeln. Diese unscharfe Differenzierung nachzuweisen, hätte es für Verbraucher vor Gericht schwieriger gemacht. Der EuGH hat sich jedoch gegen eine solche Einschränkung entschieden.“

Dass die Rechte der Verbraucher mehr in den Vordergrund rücken, hat bereits ein Urteil des EuGH im Frühjahr gezeigt. Damals wurde festgelegt, dass es keine Bagatellgrenze für die Schwere des Schadens geben darf (Urt. v. 04.05.2023, Rs. C-300/21).

 

Für Unternehmen wird es schwerer

Während die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit diesem Urteil gestärkt werden, wird es für Unternehmen weit schwieriger. Denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Unternehmen und Behörden nach einem Hackerangriff in der Beweislast sind. Sie müssen nachweisen, dass die Schutzmaßnahmen geeignet waren und sie für den Schaden nicht verantwortlich sind.

Mit dieser Entscheidungsfindung festigt das Gericht die DSGVO-Grundsätze und vor allem die Rechte der Verbraucher entscheidend. Unternehmen und Behörden dagegen sollten ihr Risikomanagment stärken und Versicherungspolicen überprüfen, um eventuelle Haftungsschäden abzudecken. Außerdem sollten die Firmen in die Sicherheit der personenbezogenen Daten investieren.

Ausgangspunkt für das aktuelle Urteil war ein Rechtsstreit vor dem Obersten Verwaltungsgericht Bulgariens. Dort äußerte eine Klägerin ihre Sorgen, Befürchtungen und Ängste vor einem möglichen künftigen Missbrauch ihrer Daten. Vorausgegangen war eine Hackerangriff, bei dem personenbezogene Daten bulgarischer Bürgerinnen und Bürger aus den Datenbanken der Nationalen Agentur für Einnahmen im Internet veröffentlicht wurden.

Das Urteil des EuGH ist richtungsweisend. Oder sehen Sie das anders? Gern können Sie uns Ihre Meinung an redaktion@biallo.de senden. Außerdem empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren, um keine Neuigkeiten aus der Finanzwelt zu verpassen.

Biallo Tagesgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 1 Monat, Sicherheit: . Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Produktdetails
Anbieter
Zinssatz
3,50% /
29,17 €
Bewertung
5/5
S&P Länderrating
AAANiederlande
Produktdetails
  • Basiszins: 1,25%
  • Aktionszins: 3,50% - gültig bis 31.12.2024
Zum Anbieter*
Anbieter
Zinssatz
3,50% /
29,17 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAADeutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 1,25%
  • Aktionszins: 3,50% - gültig bis 13.03.2025
Zum Anbieter*
Anbieter
Zinssatz
3,41% /
28,42 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAASchweden
Produktdetails
  • Basiszins: 2,16%
  • Aktionszins: 3,41%
Zum Anbieter*
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 14.11.2024

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.