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Auf einen Blick
Wir leben in einer digitalen Welt. Bestellungen erfolgen online, Zeitungen werden online gelesen und die Kommunikation findet ebenfalls online statt. Oftmals werden die Daten der Nutzerinnen und Nutzer allerdings im Netz nicht hinreichend geschützt. Hacker haben es dadurch einfacher, an die sensiblen Daten zu gelangen.
Hier sei zum Beispiel an das Datenleck der Firma Modern Solution oder an das jüngste Datenleck bei Banken erinnert. Hier sei zum Beispiel an das Datenleck der Firma Modern Solution und das jüngste Datenleck bei Banken erinnert. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, welches die Verbraucherrechte stärkt.
Wurden die Betroffenen bei einer Schadenersatzforderung bisher immer gebeten, nachzuweisen, dass die geklauten Daten auch wirklich missbraucht werden, fällt dies nun weg. Sind Ihre Daten in die falschen Hände geraten, reicht es dem EuGH aus, wenn Sie Angst davor haben, dass Ihre Daten missbraucht werden. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass bereits ein immaterieller Schaden entsteht, wenn eine Person befürchten muss, dass die gestohlenen Daten missbraucht werden.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal begrüßt die Entscheidung (Urt. v. 14.12.2023, Rs. C-340/21) der Richter:
Dass die Rechte der Verbraucher mehr in den Vordergrund rücken, hat bereits ein Urteil des EuGH im Frühjahr gezeigt. Damals wurde festgelegt, dass es keine Bagatellgrenze für die Schwere des Schadens geben darf (Urt. v. 04.05.2023, Rs. C-300/21).
Während die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit diesem Urteil gestärkt werden, wird es für Unternehmen weit schwieriger. Denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Unternehmen und Behörden nach einem Hackerangriff in der Beweislast sind. Sie müssen nachweisen, dass die Schutzmaßnahmen geeignet waren und sie für den Schaden nicht verantwortlich sind.
Mit dieser Entscheidungsfindung festigt das Gericht die DSGVO-Grundsätze und vor allem die Rechte der Verbraucher entscheidend. Unternehmen und Behörden dagegen sollten ihr Risikomanagment stärken und Versicherungspolicen überprüfen, um eventuelle Haftungsschäden abzudecken. Außerdem sollten die Firmen in die Sicherheit der personenbezogenen Daten investieren.
Ausgangspunkt für das aktuelle Urteil war ein Rechtsstreit vor dem Obersten Verwaltungsgericht Bulgariens. Dort äußerte eine Klägerin ihre Sorgen, Befürchtungen und Ängste vor einem möglichen künftigen Missbrauch ihrer Daten. Vorausgegangen war eine Hackerangriff, bei dem personenbezogene Daten bulgarischer Bürgerinnen und Bürger aus den Datenbanken der Nationalen Agentur für Einnahmen im Internet veröffentlicht wurden.
Das Urteil des EuGH ist richtungsweisend. Oder sehen Sie das anders? Gern können Sie uns Ihre Meinung an redaktion@biallo.de senden. Außerdem empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren, um keine Neuigkeiten aus der Finanzwelt zu verpassen.