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Datenleck

Datenskandal: Haben 700.000 Endverbraucher Anspruch auf Schadenersatz?

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 15.02.2022

Auf einen Blick

  • Über eine Million Daten von rund 700.000 Endverbrauchern standen öffentlich zugänglich im Internet.
  • Grund dafür war ein Datenleck der Firma Modern Solution, welche Unternehmen wie Kaufland, Otto und Media-Markt betreut.
  • Steht den betroffenen Verbrauchern Schadenersatz laut dem Datenschutzgesetz zu?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Betroffene wurden nicht informiert
  2. Haben Sie Anspruch auf Schadenersatz?
  3. Wie hoch kann der Schadenersatz ausfallen?
  4. Was können Betroffene jetzt tun?

Stellen Sie sich vor, Sie gehen auf Online-Shoppingtour und alle können zusehen. Bereits im Juni 2021 wurde ein riesiger Datenskandal durch einen bekannten IT-Spezialisten eher durch Zufall aufgedeckt. Betroffen sind die Kunden von Modern Solution und mehr als 700.000 Verbraucher. Die Daten stammen von zahlreichen Händlern, welche ihre Produkte über renommierte Handelsplattformen wie Otto, Kaufland (früher REAL), Media Markt, Check24, Rakuten, Tyre24, Idealo, Hood und Crowdfox anbieten.

Demnach sollen Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und teilweise sogar Bankverbindungen von rund 700.000 Endverbrauchern im Internet einsehbar gewesen sein – und das über drei Jahre hinweg. Grund dafür war ein schlecht gesicherter Händlerzugang des Gelsenkirchener Dienstleisters Modern Solution. Zu den Kunden von Modern Solution gehören Händler, die ihre Produkte auf verschiedenen Online-Marktplätzen anbieten. Die Software von Modern Solution bindet die Händler über eine Schnittstelle an verschiedene Marktplätze wie Otto, Kaufland oder Check24 an.

 

Betroffene wurden nicht informiert

Medienanwalt Christian Solmecke meint, dass seither wenig passiert ist. Denn die Kunden wurden über den Datenskandal nicht informiert. In seinen Augen ist das ein „Unding“, da die Gefahr besteht, dass die betroffenen Daten bereits im Darknet gehandelt wurden. Damit wäre Kriminellen Tür und Tor geöffnet, mit den sensiblen Daten echte Straftaten zu begehen. Ein typischer Identitätsdiebstahl ist möglich.

Nachdem die Tagesschau und die SWR-Sendung PlusMinus in aktuellen Beiträgen die katastrophale Aufarbeitung des Skandals moniert hatten, gewinnt das Thema wieder an Bedeutung.

 

Haben Sie Anspruch auf Schadenersatz?

Auch die Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE befasst sich mit dem Thema. Die Kanzlei stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob auch Ihre Daten von dem Datenleck betroffen sind.

Wir haben mit Christian Solmecke Kontakt aufgenommen und ihn zum aktuellen Fall befragt. So wollten wir unter anderem wissen, ob alle 700.000 betroffenen Verbraucher seiner Meinung nach Anspruch auf Schadenersatz haben.

Christian Solmecke: „Völlig richtig. Jeder der vom Datenleck betroffen ist, hat auch einen Anspruch auf Schadenersatz. Dies ergibt sich aus Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung.“

Christian Solmecke im Biallo.de Interview.

Christian Solmecke im Interview mit biallo.de

 

Wie hoch kann der Schadenersatz ausfallen?

Da das Datenleck von Modern Solution eine Pflichtverletzung darstellt, ergibt sich laut Solmecke zugunsten der Verbraucher ein Schadenersatzanspruch aus Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Laut dem Anwalt vertreten die Gerichte die Meinung, dass Urteile zu Schadenersatzansprüchen aus Artikel 82 DSGVO bei Verstößen eine Signalwirkung haben sollten. Die Höhe der festgelegten Gelder soll eine abschreckende Wirkung erzielen.

In einer Pressemitteilung der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE wird davon berichtet, dass einem Kläger wegen einer verspäteten Beantwortung eines Auskunftsanspruchs nach Artikel 15 DSGVO 5.000 Euro (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2020, Az. 9 Ca 6557/18) zugesprochen wurden.

Wir wollten von Solmecke zudem wissen, wie er die Chance für die 700.000 betroffenen Verbraucher einschätzt.

Christian Solmecke: „Fakt ist: Jeder Betroffene hat einen Schadensersatzanspruch, den er geltend machen kann. Fakt ist auch: In der Vergangenheit haben zahlreiche Betroffene eines vergleichbaren Datenlecks vierstellige Summen zugesprochen bekommen. Unser Ziel ist es, einen gerechten Ausgleich für unsere Mandanten zu erzielen. Angesichts der teils hochsensiblen Daten, die lange Zeit im Internet frei zugänglich waren, halte ich eine vierstellige Summe auch hier für absolut angemessen.“

 

Was können Betroffene jetzt tun?

Falls auch Ihre Daten von dem Datenskandal betroffen sind, können Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen. Da derartige Prozesse unter Umständen sehr kostenintensiv sind, lohnt sich das aktuell nur dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Diese übernimmt möglicherweise die Kosten für den Rechtsstreit.

Haben Sie einen Schadenersatz zugesprochen bekommen? Dann könnten Sie Ihr Geld zum Beispiel in einen ETF-Sparplan oder als Festgeld anlegen und vermehren. Übrigens zeigen wir Ihnen anhand der ING, wie Sie einen ETF-Sparplan anlegen.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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