Stellen Sie sich vor, Sie gehen auf Online-Shoppingtour und alle können zusehen. Bereits im Juni 2021 wurde ein riesiger Datenskandal durch einen bekannten IT-Spezialisten eher durch Zufall aufgedeckt. Betroffen sind die Kunden von Modern Solution und mehr als 700.000 Verbraucher. Die Daten stammen von zahlreichen Händlern, welche ihre Produkte über renommierte Handelsplattformen wie Otto, Kaufland (früher REAL), Media Markt, Check24, Rakuten, Tyre24, Idealo, Hood und Crowdfox anbieten.
Demnach sollen Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und teilweise sogar Bankverbindungen von rund 700.000 Endverbrauchern im Internet einsehbar gewesen sein – und das über drei Jahre hinweg. Grund dafür war ein schlecht gesicherter Händlerzugang des Gelsenkirchener Dienstleisters Modern Solution. Zu den Kunden von Modern Solution gehören Händler, die ihre Produkte auf verschiedenen Online-Marktplätzen anbieten. Die Software von Modern Solution bindet die Händler über eine Schnittstelle an verschiedene Marktplätze wie Otto, Kaufland oder Check24 an.
Betroffene wurden nicht informiert
Medienanwalt Christian Solmecke meint, dass seither wenig passiert ist. Denn die Kunden wurden über den Datenskandal nicht informiert. In seinen Augen ist das ein „Unding“, da die Gefahr besteht, dass die betroffenen Daten bereits im Darknet gehandelt wurden. Damit wäre Kriminellen Tür und Tor geöffnet, mit den sensiblen Daten echte Straftaten zu begehen. Ein typischer Identitätsdiebstahl ist möglich.
Nachdem die Tagesschau und die SWR-Sendung PlusMinus in aktuellen Beiträgen die katastrophale Aufarbeitung des Skandals moniert hatten, gewinnt das Thema wieder an Bedeutung.
Haben Sie Anspruch auf Schadenersatz?
Auch die Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE befasst sich mit dem Thema. Die Kanzlei stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob auch Ihre Daten von dem Datenleck betroffen sind.
Wir haben mit Christian Solmecke Kontakt aufgenommen und ihn zum aktuellen Fall befragt. So wollten wir unter anderem wissen, ob alle 700.000 betroffenen Verbraucher seiner Meinung nach Anspruch auf Schadenersatz haben.
Christian Solmecke: „Völlig richtig. Jeder der vom Datenleck betroffen ist, hat auch einen Anspruch auf Schadenersatz. Dies ergibt sich aus Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung.“