





Auf einen Blick
Versicherungspleiten sind selten, aber nicht unmöglich. Der Fall der Element Insurance AG zeigt, wie schnell ein Versicherer in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Doch was bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer? In diesem Artikel erklären wir, wie Sie sich schützen können, was bei einer Insolvenz passiert und welche Rechte Sie haben.
Wenn eine Versicherung insolvent ist, stellt sich für Kunden die Frage: Wer zahlt im Schadensfall? Im Fall der Element Insurance AG, die als White-Label-Anbieter für verschiedene Partner tätig war, ist die Lage besonders kompliziert. Viele Versicherte wissen nicht einmal, dass Element der Risikoträger ihrer Police ist. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsunterlagen sorgfältig oder fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach.
Am 8. Januar 2025 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Element Insurance AG eröffnet. Der Insolvenzverwalter Friedemann Schade, Partner der Kanzlei BRL, wurde vom Amtsgericht Charlottenburg bestellt. Das Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es, das Vermögen des Versicherers zu sichern und zu verhindern, dass Gelder aus dem Unternehmen abfließen. Versicherungsverträge laufen während dieser Zeit weiter, jedoch werden keine Schadenszahlungen mehr geleistet.
Aktuell prüft die Bafin gemeinsam mit dem Vorstand von Element und dem Insolvenzverwalter, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Versicherer übertragen werden kann. Sollte dies nicht gelingen, wird ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Wichtig: In diesem Fall enden alle Versicherungsverträge automatisch einen Monat nach der Eröffnung des endgültigen Verfahrens.
Die Element Insurance AG war Risikoträger für zahlreiche Versicherungsprodukte, die über verschiedene Partnerunternehmen angeboten wurden. Zu den Partnern gehören unter anderem:
Wenn Sie über einen dieser Anbieter eine Versicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie Ihre Unterlagen. Schauen Sie ins Kleingedruckte oder fragen Sie direkt beim Anbieter nach, ob Element der Risikoträger Ihrer Police ist.
Wenn Ihre Versicherung insolvent ist, sollten Sie schnell und gezielt handeln. Es gibt klare Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Rechte zu sichern und Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Hier erfahren Sie, was Sie konkret tun können, am Beispiel der Element Insurance AG.
Wenn Sie bereits einen Schadensfall gemeldet haben, aber noch keine Auszahlung erhalten haben, sollten Sie besonders aufmerksam sein! Ab der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens werden keine Leistungen mehr erbracht, um das Vermögen der Versicherung zu sichern. Ihre offenen Forderungen müssen Sie beim Insolvenzverwalter melden. Ob und wann Sie eine Auszahlung erhalten und in welcher Höhe diese ist, hängt davon ab, wie viel Geld im Insolvenzverfahren verfügbar ist.
Laut der Verbraucherzentrale Hamburg kommen Fälle wie bei der Element Insurance AG selten vor. Die Versicherungsbranche in Deutschland gilt als stabil, da strenge Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sicherstellen, dass Versicherer genügend Rücklagen für Schadensfälle bilden. Zudem existieren Sicherungsfonds wie die Protektor AG für Lebensversicherungen oder die Medicator AG für private Krankenversicherungen, die im Insolvenzfall einspringen.
Die Bafin hat im Fall der Element Insurance AG die Insolvenz nicht nur überwacht, sondern auch selbst beantragt. Dies geschah, nachdem Element die Überschuldung gemäß § 19 der Insolvenzordnung gemeldet hatte. Ziel ist es, die Interessen der Versicherten zu wahren und den Schaden zu begrenzen.
Wenn Ihre Versicherung insolvent geht, ist schnelles Handeln gefragt. Prüfen Sie Ihre Verträge, melden Sie Ansprüche an und suchen Sie gegebenenfalls einen neuen Versicherer. Das deutsche System bietet zwar Schutzmechanismen, doch Verzögerungen bei der Auszahlung sind möglich. Bei Bedarf wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder einen auf Versicherungen spezialisierten Anwalt.
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