Prämie Elektroauto

Neue E-Auto-Förderung 2026: Wer bekommt 1.500, wer 6.000 Euro?

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 29.04.2026

Auf einen Blick

  • Seit dem 1. Januar 2026 zahlt der Staat 1.500 bis 6.000 Euro Prämie für ein neues Elektroauto, gestaffelt nach Einkommen und Familiengröße.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro, mit zwei Kindern bis zu 90.000 Euro.
  • Anträge laufen voraussichtlich ab Mai 2026 ausschließlich digital über das BAFA, die Identifikation erfolgt zwingend über die BundID.
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Alle wichtigen Informationen zur neuen E-Auto-Förderung.

Sie liebäugeln mit einem Elektroauto? Seit dem 1. Januar 2026 fördert der Staat den Umstieg wieder mit bis zu 6.000 Euro. Anders als beim alten Umweltbonus zählt nicht mehr der Listenpreis, sondern Ihr Einkommen.

Haben Sie sich schon gefragt, ob sich der Umstieg auf ein Elektroauto in diesem Jahr wieder lohnt? Wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit dem 1. Januar 2026 fördert der Staat den Kauf und das Leasing von E-Autos erneut mit einer Kaufprämie. Die Spannweite reicht von 1.500 Euro bis zu 6.000 Euro, abhängig von Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich die maximale Prämie sichern und worauf Sie beim Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) achten müssen.

Das neue Programm löst den alten Umweltbonus ab, der zum 18. Dezember 2023 abrupt beendet wurde. Diesmal kommt es nicht mehr auf den Listenpreis Ihres Wunschautos an, sondern auf Ihre persönliche Einkommenssituation. Damit verschiebt sich die Förderlogik komplett: Wer wenig verdient und Kinder im Haushalt hat, bekommt deutlich mehr Geld vom Staat. Wir verraten Ihnen, wer wie viel bekommt, wie der einstufige Antrag mit BundID funktioniert und welche Stolperfallen Sie unbedingt vermeiden sollten.

Was ist neu an der E-Auto-Förderung 2026?

Die neue E-Auto-Förderung 2026 bricht in mehreren Punkten klar mit dem alten Umweltbonus. Die Bundesregierung hat das Programm am 8. Oktober 2025 beschlossen, die Eckpunkte stehen seit Anfang 2026 fest. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bis 2029 zur Verfügung, das reicht laut Bundesumweltministerium für rund 800.000 Fahrzeuge.

Diese vier Punkte sind die wichtigsten Unterschiede zum alten Programm:

  • Kein Listenpreislimit mehr. Theoretisch ist auch ein teures Elektroauto förderfähig. Entscheidend ist Ihr Einkommen, nicht der Fahrzeugpreis.
  • Soziale Staffelung. Wer wenig verdient, bekommt mehr. Familien mit Kindern erhalten zusätzliche Aufschläge.
  • Nur noch Privatpersonen. Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Selbstständige sind außen vor.
  • Längere Bindung. Die Mindesthaltedauer steigt von zwölf auf 36 Monate ab Erstzulassung.

Der Antrag wird einfacher: Statt zwei Schritten (Bestellung und Zulassung) gibt es jetzt nur noch ein einziges, einstufiges Verfahren beim BAFA. Wer schon ein Elektroauto seit Jahresbeginn 2026 fährt, kann den Antrag rückwirkend stellen.

Wer ist antragsberechtigt für die neue E-Auto-Förderung?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. Pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben, allerdings nur für maximal zwei Kinder. Familien mit zwei oder mehr Kindern sind also bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro förderfähig.

Wichtig für Sie zu wissen: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht Ihr Brutto- oder Nettogehalt. Das zvE finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Es liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen, da Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bereits abgezogen sind. Bei verheirateten Paaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet.

Als Nachweis dienen die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Aus diesen beiden Bescheiden bildet das BAFA den Durchschnitt. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also typischerweise der Mittelwert aus den Bescheiden für 2023 und 2024.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
  • Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen
  • Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Haushalte mit einem zvE über 80.000 Euro (ohne Kinder) bzw. über 90.000 Euro (mit zwei Kindern).

Welche Fahrzeuge werden 2026 gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1, also Personenkraftwagen, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden. Drei Antriebsarten sind förderfähig:

  • Reine Elektroautos (BEV): batterieelektrische Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
  • Plug-in-Hybride (PHEV): Fahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor, die extern aufgeladen werden können
  • Range-Extender (REEV): Elektroautos mit kleinem Hilfsmotor, der bei niedrigem Akkustand Strom erzeugt
  • Brennstoffzellenfahrzeuge: Sie erhalten dieselben Fördersätze wie BEV.

Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen gelten allerdings strenge Klimaschutz-Anforderungen. Vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 ist ein PHEV oder REEV nur förderfähig, wenn er entweder höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt (Typgenehmigungswert) oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht. Ab dem 1. Juli 2027 plant die Bundesregierung eine strengere Regelung, die sich am realen Verbrauch orientiert.

Praktisch: Die genauen CO₂- und Reichweitenwerte stehen im Datenblatt des Herstellers oder Händlers. Lassen Sie sich diese Werte vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen. Damit vermeiden Sie eine böse Überraschung beim BAFA.

Wie hoch ist die Förderung für reine E-Autos?

Die Förderhöhe setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: einer Basisförderung, einem Sozialbonus und einem Kinderbonus. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für ein reines Elektroauto. Pro Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich 500 Euro, allerdings für maximal zwei Kinder. Der Sozialbonus erhöht die Prämie bei einem zvE unter 60.000 Euro um 1.000 Euro und bei einem zvE unter 45.000 Euro um weitere 1.000 Euro.

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Sie für ein reines Elektroauto je nach Einkommen und Familiengröße bekommen:

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenOhne KinderMit einem KindMit zwei oder mehr Kindern
bis 45.000 Euro5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 bis 60.000 Euro4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 bis 80.000 Euro3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
Quelle: Bundesumweltministerium, FAQ zur E-Auto-Förderung

Wichtig für Sie zu wissen: Schon kleine Unterschiede beim Einkommen kosten viel Geld. Wer 44.999 Euro zvE hat, bekommt den vollen Sozialbonus von 2.000 Euro. Bei 45.001 Euro sind es nur noch 1.000 Euro, also 1.000 Euro weniger Förderung. Es lohnt sich also, einen exakten Blick auf den Steuerbescheid zu werfen.

Wie hoch ist die Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender?

Bei einem förderfähigen Plug-in-Hybrid oder Range-Extender halbiert sich die Basisförderung auf 1.500 Euro. Sozialbonus und Kinderbonus gelten genauso wie beim reinen Elektroauto. Maximale Förderung sind hier 4.500 Euro:

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenOhne KinderMit einem KindMit zwei oder mehr Kindern
bis 45.000 Euro3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 bis 60.000 Euro2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 bis 80.000 Euro1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
Quelle: Bundesumweltministerium, FAQ zur E-Auto-Förderung

Kein Angebot ist völlig fehlerfrei. Plug-in-Hybride sind durch die niedrigere Basisförderung und die strengen CO₂- beziehungsweise Reichweiten-Vorgaben deutlich schlechter gestellt als reine E-Autos. Wer flexibel ist, sollte gut rechnen, ob sich der zusätzliche Verbrennungsmotor wirklich lohnt oder ob der direkte Sprung in ein BEV finanziell sinnvoller ist.

Wie beantrage ich die E-Auto-Förderung beim BAFA?

Den Antrag stellen Sie ausschließlich online über das BAFA. Das Antragsportal soll laut Bundesumweltministerium voraussichtlich im Mai 2026 öffnen. Die Förderung kann rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 beantragt werden. Sie haben dafür bis zu zwölf Monate nach der Zulassung Zeit.

Neu ist die zwingende Identifikation über die BundID, das zentrale Bürgerkonto des Bundes. Ohne BundID-Zugang gibt es keinen Antrag. Für die Anmeldung bei der BundID brauchen Sie entweder:

  • den aktivierten Online-Personalausweis (eID) mit der AusweisApp,
  • ein ELSTER-Zertifikat, das Sie auch für Ihre Steuererklärung nutzen, oder
  • alternative Anmeldemöglichkeiten wie eIDAS oder ein Benutzerkonto mit Passwort.

Ein echter Vorteil: Wenn Sie ELSTER bereits nutzen, können Sie den BundID-Zugang in wenigen Minuten einrichten. Setzen Sie hingegen auf den Online-Personalausweis, brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone und die kostenlose AusweisApp des Bundes.

So läuft der Antrag in vier Schritten ab:

  1. Förderfähiges E-Auto kaufen oder leasen. Lassen Sie sich vom Händler die CO₂-Werte und die Reichweite schriftlich bestätigen, sofern Sie einen Plug-in-Hybrid wählen.
  2. Fahrzeug auf sich zulassen. Erst nach der Zulassung auf Sie als Privatperson können Sie den Antrag stellen.
  3. BundID-Konto einrichten. Halten Sie ELSTER-Zertifikat oder Online-Personalausweis bereit.
  4. Antrag online beim BAFA einreichen. Laden Sie alle Unterlagen direkt im Portal hoch.

Das einstufige Verfahren ersetzt die frühere Doppelantragstellung. Sie reichen also nur noch einmal Unterlagen ein, statt zwei Anträge mit Zwischenfristen zu jonglieren.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Folgende Dokumente müssen Sie beim Antrag laut BMUKN-Stand vom 31. März 2026 einreichen:

  • die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide (maximal drei Jahre alt) der antragstellenden Person und gegebenenfalls des Partners
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auf Ihren Namen
  • den Kauf- oder Leasingvertrag als Kopie
  • den Kindergeldnachweis der Familienkasse, falls Sie den Kinderbonus geltend machen
  • bei Plug-in-Hybriden zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs als Nachweis der CO₂-Werte oder elektrischen Reichweite.

Die Details der Förderrichtlinie veröffentlicht das Bundesumweltministerium voraussichtlich kurz vor dem Portalstart. Damit Sie keine Aktualisierung verpassen, abonnieren Sie am besten unseren kostenlosen Biallo-Newsletter zu Finanz- und Verbraucherthemen.

Was bedeutet die 36-Monate-Haltefrist?

Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Sie müssen Ihr E-Auto also drei Jahre lang behalten und auf sich zugelassen halten, sonst droht eine Rückforderung der kompletten Prämie. Die Frist gilt sowohl für Käufer als auch für Leasingnehmer. 

Damit will der Bund verhindern, dass Förderfahrzeuge sofort mit Gewinn auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen. Erinnern Sie sich an den alten Umweltbonus? Dort waren es nur zwölf Monate. Mit der Verdreifachung zieht der Gesetzgeber die Schraube spürbar an.

Wichtig für Sie zu wissen: Bei Leasing gilt die 36-Monate-Frist genauso wie beim Kauf. Klassische 24-Monats-Leasingverträge sind damit für die Förderung nicht mehr geeignet. Achten Sie also schon bei der Vertragsverhandlung auf eine Laufzeit von mindestens drei Jahren.

Wie unterscheidet sich Kauf vom Leasing bei der Förderhöhe?

Bei der Förderhöhe gibt es keinen Unterschied: Sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gelten dieselben Beträge und dieselben Voraussetzungen. Der Antrag wird in beiden Fällen vom Halter des Fahrzeugs gestellt, beim Leasing also vom Leasingnehmer und nicht vom Händler.

Drei Punkte sollten Sie beim Leasing besonders im Blick haben:

  • Vertragslaufzeit mindestens 36 Monate. Kürzere Verträge sind nicht förderfähig.
  • Zulassung auf den Leasingnehmer. Das Fahrzeug muss auf Ihren Namen zugelassen sein, nicht auf eine Leasinggesellschaft.
  • Förderung als Anzahlung nutzen. Viele Leasingnehmer reichen die spätere BAFA-Auszahlung als Sonderzahlung ein, um die Monatsrate zu senken.

Wer eher zum Kauf tendiert, sollte vorab einen Blick in den unabhängigen Biallo-Autokredit-Vergleich werfen. Damit prüfen Sie Zinsen und Konditionen mehrerer Anbieter auf einen Schlag.

Wann fließt das Geld auf Ihr Konto?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags überweist das BAFA die Prämie direkt auf das Konto, das Sie im Antragsformular angegeben haben. Eine genaue Bearbeitungszeit hat das BAFA für das neue Programm noch nicht kommuniziert. Beim alten Umweltbonus dauerte die Abwicklung nach Antragseingang in der Regel vier bis acht Wochen. Vermutlich wird sich die Bearbeitung in einer ähnlichen Größenordnung bewegen.

Den Bundesanteil müssen Sie also zunächst aus eigener Tasche vorstrecken. Wer den Kaufpreis komplett über einen Autokredit finanziert, zahlt in der Wartezeit Zinsen auf eine Summe, die später erstattet wird.

„Die soziale Staffelung der neuen Förderung gefällt mir richtig gut. Endlich landet das Geld dort, wo es den Umstieg tatsächlich ermöglicht, nämlich bei Familien und Haushalten mit kleinem und mittlerem Einkommen. Was mich allerdings ärgert: Genau diese Haushalte müssen die Prämie erst einmal vorstrecken. Wer ohnehin knapp kalkuliert, hat dafür meist keinen Spielraum. Hier sollte das BAFA für eine schnelle Auszahlung sorgen oder zumindest klar kommunizieren, mit welchen Bearbeitungszeiten Antragstellerinnen und Antragsteller rechnen müssen.“
Franziska Baum, Redakteurin

Manche Autobanken bieten inzwischen Vorfinanzierungsmodelle für die E-Auto-Prämie an. Damit bauen Sie die erwartete Prämie direkt in Ihren Kredit ein und profitieren ab dem ersten Tag von einer niedrigeren Monatsrate. Sobald das Geld vom BAFA eintrifft, leisten Sie eine kostenlose Sondertilgung.

Was gilt für gebrauchte E-Autos?

Gebrauchte Elektroautos sind komplett aus der Förderung gefallen. Anders als beim alten Umweltbonus, der unter strengen Bedingungen auch junge Gebrauchtwagen einschloss, fördert das Programm 2026 ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.

Trotzdem kann sich der Kauf eines gebrauchten E-Autos rechnen. Sie sparen den Wertverlust der ersten zwei oder drei Jahre, der bei Elektroautos oft besonders hoch ausfällt. Wichtig ist eine sorgfältige Batterieprüfung, denn der Akku ist das teuerste Bauteil im Auto. Lassen Sie sich beim Händler ein zertifiziertes Batteriegutachten zeigen oder beauftragen Sie einen unabhängigen Test.

Lässt sich die Förderung mit anderen Zuschüssen kombinieren?

Die staatliche Kaufprämie ist nicht das einzige Förderinstrument. Folgende Programme können Sie zusätzlich nutzen, ohne dass die BAFA-Prämie gekürzt wird:

  • Regionale Förderprogramme. Einige Bundesländer, Städte und Gemeinden zahlen eigene Zuschüsse, vor allem für Wallboxen und private Ladeinfrastruktur. Die Konditionen finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt oder bei Ihrer örtlichen Energieagentur.
  • THG-Quote. Pro Jahr lassen sich rund 200 bis 300 Euro für die eingesparten CO₂-Emissionen Ihres E-Autos kassieren. Die Quote gilt nur für reine Elektroautos, nicht für Plug-in-Hybride.
  • Hersteller-Aktionen. Viele Autobauer bieten zusätzliche Rabatte, Inzahlungnahme-Boni oder Wallbox-Pakete an. Diese Aktionen sind in der Regel mit der staatlichen Förderung kombinierbar.
  • Kfz-Steuerbefreiung. Für reine Elektroautos gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer bis Ende 2035.
  • Geringere Dienstwagenversteuerung. Wer sein E-Auto auch dienstlich nutzt, profitiert von der 0,25-Prozent-Regel statt der 1-Prozent-Regel.

Nicht kombinierbar ist die Kaufprämie hingegen mit einer gewerblichen Nutzung. Sobald Sie das Fahrzeug betrieblich abschreiben oder die Mehrwertsteuer ziehen, fallen Sie aus dem Privatpersonen-Kreis heraus und damit aus der Förderung.

Welche Steuervorteile kommen oben drauf?

Die Kaufprämie ist nur ein Baustein. Wer 2026 ein Elektroauto fährt, profitiert zusätzlich von handfesten Steuervorteilen:

  • Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2035 für reine Elektroautos. Das bringt je nach Fahrzeug schnell mehrere Hundert Euro Ersparnis pro Jahr.
  • Geringere Dienstwagenversteuerung mit der 0,25-Prozent-Regelung statt 1 Prozent für rein elektrische Fahrzeuge. Damit haben Sie monatlich ein dickeres Plus auf der Lohnabrechnung.
  • Steuerfreies Laden beim Arbeitgeber bis Ende 2030.
  • Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge und E-Lastenräder bis Ende 2030 (allerdings nur für gewerbliche Käufer).

Tiefer in die einzelnen Vorteile steigen wir in unserem Ratgeber zu den Steuervorteilen beim Elektroauto ein.

Wie unterscheidet sich die neue Förderung vom alten Umweltbonus?

Wer den alten Umweltbonus von 2016 bis 2023 noch im Kopf hat, muss in mehreren Punkten umdenken. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Unterschiede zwischen beiden Programmen:

MerkmalAlter Umweltbonus (bis 17.12.2023)Neue E-Auto-Förderung (ab 1.1.2026)
Maximale Förderhöhebis zu 4.500 Euro (BEV)bis zu 6.000 Euro (BEV)
Förderlogikeinheitlich, plus Herstelleranteilgestaffelt nach Einkommen, ohne Herstelleranteil
AntragsberechtigtPrivatpersonen und Unternehmennur Privatpersonen
Listenpreis-Limitmaximal 45.000 Euro netto (Basismodell)kein Listenpreis-Limit
Plug-in-Hybridenicht förderfähig (seit 2023)förderfähig mit CO₂- und Reichweiten-Auflagen
Gebrauchtwagenunter Bedingungen förderfähignicht mehr förderfähig
Mindesthaltedauer12 Monate (Kauf)36 Monate (Kauf und Leasing)
Antragsverfahrenzweistufigeinstufig, mit BundID
Quelle: BAFA-Richtlinien sowie Bundesumweltministerium, FAQ zur E-Auto-Förderung

Der größte Unterschied: Beim alten Umweltbonus haben sich die Autohersteller mit einem eigenen Anteil an der Prämie beteiligt. Dieser Herstelleranteil wurde direkt von der Rechnung abgezogen, sodass Sie nur den staatlichen Anteil beim BAFA beantragen mussten. Im neuen Programm zahlt der Staat allein. Hersteller-Rabatte gibt es zwar weiterhin, sie laufen aber separat und sind nicht mehr Teil der Förderlogik.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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