


Auf einen Blick
Sie liebäugeln mit einem Elektroauto? Seit dem 1. Januar 2026 fördert der Staat den Umstieg wieder mit bis zu 6.000 Euro. Anders als beim alten Umweltbonus zählt nicht mehr der Listenpreis, sondern Ihr Einkommen.
Haben Sie sich schon gefragt, ob sich der Umstieg auf ein Elektroauto in diesem Jahr wieder lohnt? Wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit dem 1. Januar 2026 fördert der Staat den Kauf und das Leasing von E-Autos erneut mit einer Kaufprämie. Die Spannweite reicht von 1.500 Euro bis zu 6.000 Euro, abhängig von Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich die maximale Prämie sichern und worauf Sie beim Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) achten müssen.
Das neue Programm löst den alten Umweltbonus ab, der zum 18. Dezember 2023 abrupt beendet wurde. Diesmal kommt es nicht mehr auf den Listenpreis Ihres Wunschautos an, sondern auf Ihre persönliche Einkommenssituation. Damit verschiebt sich die Förderlogik komplett: Wer wenig verdient und Kinder im Haushalt hat, bekommt deutlich mehr Geld vom Staat. Wir verraten Ihnen, wer wie viel bekommt, wie der einstufige Antrag mit BundID funktioniert und welche Stolperfallen Sie unbedingt vermeiden sollten.
Die neue E-Auto-Förderung 2026 bricht in mehreren Punkten klar mit dem alten Umweltbonus. Die Bundesregierung hat das Programm am 8. Oktober 2025 beschlossen, die Eckpunkte stehen seit Anfang 2026 fest. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bis 2029 zur Verfügung, das reicht laut Bundesumweltministerium für rund 800.000 Fahrzeuge.
Diese vier Punkte sind die wichtigsten Unterschiede zum alten Programm:
Der Antrag wird einfacher: Statt zwei Schritten (Bestellung und Zulassung) gibt es jetzt nur noch ein einziges, einstufiges Verfahren beim BAFA. Wer schon ein Elektroauto seit Jahresbeginn 2026 fährt, kann den Antrag rückwirkend stellen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. Pro Kind unter 18 Jahren im Haushalt verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben, allerdings nur für maximal zwei Kinder. Familien mit zwei oder mehr Kindern sind also bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro förderfähig.
Wichtig für Sie zu wissen: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht Ihr Brutto- oder Nettogehalt. Das zvE finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Es liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen, da Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bereits abgezogen sind. Bei verheirateten Paaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Als Nachweis dienen die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Aus diesen beiden Bescheiden bildet das BAFA den Durchschnitt. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also typischerweise der Mittelwert aus den Bescheiden für 2023 und 2024.
Nicht antragsberechtigt sind:
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1, also Personenkraftwagen, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden. Drei Antriebsarten sind förderfähig:
Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen gelten allerdings strenge Klimaschutz-Anforderungen. Vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 ist ein PHEV oder REEV nur förderfähig, wenn er entweder höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt (Typgenehmigungswert) oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht. Ab dem 1. Juli 2027 plant die Bundesregierung eine strengere Regelung, die sich am realen Verbrauch orientiert.
Praktisch: Die genauen CO₂- und Reichweitenwerte stehen im Datenblatt des Herstellers oder Händlers. Lassen Sie sich diese Werte vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen. Damit vermeiden Sie eine böse Überraschung beim BAFA.
Die Förderhöhe setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: einer Basisförderung, einem Sozialbonus und einem Kinderbonus. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für ein reines Elektroauto. Pro Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich 500 Euro, allerdings für maximal zwei Kinder. Der Sozialbonus erhöht die Prämie bei einem zvE unter 60.000 Euro um 1.000 Euro und bei einem zvE unter 45.000 Euro um weitere 1.000 Euro.
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Sie für ein reines Elektroauto je nach Einkommen und Familiengröße bekommen:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne Kinder | Mit einem Kind | Mit zwei oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
Wichtig für Sie zu wissen: Schon kleine Unterschiede beim Einkommen kosten viel Geld. Wer 44.999 Euro zvE hat, bekommt den vollen Sozialbonus von 2.000 Euro. Bei 45.001 Euro sind es nur noch 1.000 Euro, also 1.000 Euro weniger Förderung. Es lohnt sich also, einen exakten Blick auf den Steuerbescheid zu werfen.
Bei einem förderfähigen Plug-in-Hybrid oder Range-Extender halbiert sich die Basisförderung auf 1.500 Euro. Sozialbonus und Kinderbonus gelten genauso wie beim reinen Elektroauto. Maximale Förderung sind hier 4.500 Euro:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne Kinder | Mit einem Kind | Mit zwei oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
Kein Angebot ist völlig fehlerfrei. Plug-in-Hybride sind durch die niedrigere Basisförderung und die strengen CO₂- beziehungsweise Reichweiten-Vorgaben deutlich schlechter gestellt als reine E-Autos. Wer flexibel ist, sollte gut rechnen, ob sich der zusätzliche Verbrennungsmotor wirklich lohnt oder ob der direkte Sprung in ein BEV finanziell sinnvoller ist.
Den Antrag stellen Sie ausschließlich online über das BAFA. Das Antragsportal soll laut Bundesumweltministerium voraussichtlich im Mai 2026 öffnen. Die Förderung kann rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 beantragt werden. Sie haben dafür bis zu zwölf Monate nach der Zulassung Zeit.
Neu ist die zwingende Identifikation über die BundID, das zentrale Bürgerkonto des Bundes. Ohne BundID-Zugang gibt es keinen Antrag. Für die Anmeldung bei der BundID brauchen Sie entweder:
Ein echter Vorteil: Wenn Sie ELSTER bereits nutzen, können Sie den BundID-Zugang in wenigen Minuten einrichten. Setzen Sie hingegen auf den Online-Personalausweis, brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone und die kostenlose AusweisApp des Bundes.
So läuft der Antrag in vier Schritten ab:
Das einstufige Verfahren ersetzt die frühere Doppelantragstellung. Sie reichen also nur noch einmal Unterlagen ein, statt zwei Anträge mit Zwischenfristen zu jonglieren.
Folgende Dokumente müssen Sie beim Antrag laut BMUKN-Stand vom 31. März 2026 einreichen:
Die Details der Förderrichtlinie veröffentlicht das Bundesumweltministerium voraussichtlich kurz vor dem Portalstart. Damit Sie keine Aktualisierung verpassen, abonnieren Sie am besten unseren kostenlosen Biallo-Newsletter zu Finanz- und Verbraucherthemen.
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Sie müssen Ihr E-Auto also drei Jahre lang behalten und auf sich zugelassen halten, sonst droht eine Rückforderung der kompletten Prämie. Die Frist gilt sowohl für Käufer als auch für Leasingnehmer.
Damit will der Bund verhindern, dass Förderfahrzeuge sofort mit Gewinn auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen. Erinnern Sie sich an den alten Umweltbonus? Dort waren es nur zwölf Monate. Mit der Verdreifachung zieht der Gesetzgeber die Schraube spürbar an.
Wichtig für Sie zu wissen: Bei Leasing gilt die 36-Monate-Frist genauso wie beim Kauf. Klassische 24-Monats-Leasingverträge sind damit für die Förderung nicht mehr geeignet. Achten Sie also schon bei der Vertragsverhandlung auf eine Laufzeit von mindestens drei Jahren.
Bei der Förderhöhe gibt es keinen Unterschied: Sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gelten dieselben Beträge und dieselben Voraussetzungen. Der Antrag wird in beiden Fällen vom Halter des Fahrzeugs gestellt, beim Leasing also vom Leasingnehmer und nicht vom Händler.
Drei Punkte sollten Sie beim Leasing besonders im Blick haben:
Wer eher zum Kauf tendiert, sollte vorab einen Blick in den unabhängigen Biallo-Autokredit-Vergleich werfen. Damit prüfen Sie Zinsen und Konditionen mehrerer Anbieter auf einen Schlag.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags überweist das BAFA die Prämie direkt auf das Konto, das Sie im Antragsformular angegeben haben. Eine genaue Bearbeitungszeit hat das BAFA für das neue Programm noch nicht kommuniziert. Beim alten Umweltbonus dauerte die Abwicklung nach Antragseingang in der Regel vier bis acht Wochen. Vermutlich wird sich die Bearbeitung in einer ähnlichen Größenordnung bewegen.
Den Bundesanteil müssen Sie also zunächst aus eigener Tasche vorstrecken. Wer den Kaufpreis komplett über einen Autokredit finanziert, zahlt in der Wartezeit Zinsen auf eine Summe, die später erstattet wird.
Manche Autobanken bieten inzwischen Vorfinanzierungsmodelle für die E-Auto-Prämie an. Damit bauen Sie die erwartete Prämie direkt in Ihren Kredit ein und profitieren ab dem ersten Tag von einer niedrigeren Monatsrate. Sobald das Geld vom BAFA eintrifft, leisten Sie eine kostenlose Sondertilgung.
Gebrauchte Elektroautos sind komplett aus der Förderung gefallen. Anders als beim alten Umweltbonus, der unter strengen Bedingungen auch junge Gebrauchtwagen einschloss, fördert das Programm 2026 ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.
Trotzdem kann sich der Kauf eines gebrauchten E-Autos rechnen. Sie sparen den Wertverlust der ersten zwei oder drei Jahre, der bei Elektroautos oft besonders hoch ausfällt. Wichtig ist eine sorgfältige Batterieprüfung, denn der Akku ist das teuerste Bauteil im Auto. Lassen Sie sich beim Händler ein zertifiziertes Batteriegutachten zeigen oder beauftragen Sie einen unabhängigen Test.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) greift unabhängig von der Kaufprämie. Das bedeutet: Auch wenn Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen, dürfen Sie die jährliche THG-Prämie von bis zu 300 Euro für sich beantragen, sofern der Vorbesitzer sie für das laufende Jahr noch nicht abgerufen hat. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur THG-Quote für Elektroautos.
Die staatliche Kaufprämie ist nicht das einzige Förderinstrument. Folgende Programme können Sie zusätzlich nutzen, ohne dass die BAFA-Prämie gekürzt wird:
Nicht kombinierbar ist die Kaufprämie hingegen mit einer gewerblichen Nutzung. Sobald Sie das Fahrzeug betrieblich abschreiben oder die Mehrwertsteuer ziehen, fallen Sie aus dem Privatpersonen-Kreis heraus und damit aus der Förderung.
Die Kaufprämie ist nur ein Baustein. Wer 2026 ein Elektroauto fährt, profitiert zusätzlich von handfesten Steuervorteilen:
Tiefer in die einzelnen Vorteile steigen wir in unserem Ratgeber zu den Steuervorteilen beim Elektroauto ein.
Wer den alten Umweltbonus von 2016 bis 2023 noch im Kopf hat, muss in mehreren Punkten umdenken. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Unterschiede zwischen beiden Programmen:
| Merkmal | Alter Umweltbonus (bis 17.12.2023) | Neue E-Auto-Förderung (ab 1.1.2026) |
|---|---|---|
| Maximale Förderhöhe | bis zu 4.500 Euro (BEV) | bis zu 6.000 Euro (BEV) |
| Förderlogik | einheitlich, plus Herstelleranteil | gestaffelt nach Einkommen, ohne Herstelleranteil |
| Antragsberechtigt | Privatpersonen und Unternehmen | nur Privatpersonen |
| Listenpreis-Limit | maximal 45.000 Euro netto (Basismodell) | kein Listenpreis-Limit |
| Plug-in-Hybride | nicht förderfähig (seit 2023) | förderfähig mit CO₂- und Reichweiten-Auflagen |
| Gebrauchtwagen | unter Bedingungen förderfähig | nicht mehr förderfähig |
| Mindesthaltedauer | 12 Monate (Kauf) | 36 Monate (Kauf und Leasing) |
| Antragsverfahren | zweistufig | einstufig, mit BundID |
Der größte Unterschied: Beim alten Umweltbonus haben sich die Autohersteller mit einem eigenen Anteil an der Prämie beteiligt. Dieser Herstelleranteil wurde direkt von der Rechnung abgezogen, sodass Sie nur den staatlichen Anteil beim BAFA beantragen mussten. Im neuen Programm zahlt der Staat allein. Hersteller-Rabatte gibt es zwar weiterhin, sie laufen aber separat und sind nicht mehr Teil der Förderlogik.
Halten Sie schon vor dem Portalstart im Mai 2026 Ihre beiden letzten Einkommensteuerbescheide und den Kindergeldnachweis griffbereit. So reichen Sie den Antrag direkt am ersten Tag ein. Wer schnell ist, sichert sich einen guten Platz im Fördertopf, bevor die drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds aufgebraucht sind.



Was halten Sie von der neuen sozialen Staffelung der E-Auto-Förderung? Werden Sie 2026 auf ein Elektroauto umsteigen, oder schreckt Sie die 36-Monate-Bindung? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Meinungen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
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