Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Warum wurden Negativzinsen eingeführt?
  2. Das Urteil: Wann sind Negativzinsen unzulässig?
  3. Was bedeutet das Urteil für Sie?
  4. So fordern Sie Ihr Geld zurück
  5. Signalwirkung für die Zukunft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Negativzinsen, die durch intransparente Vertragsklauseln eingeführt wurden, sind unzulässig. Diese Entscheidung betrifft Millionen Bankkundinnen und Bankkunden in Deutschland. Das Urteil schafft Klarheit für zukünftige Niedrigzinsphasen. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Wir erklären, worauf Sie jetzt achten sollten und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

Warum wurden Negativzinsen eingeführt?

In den vergangenen Jahren führten viele Banken und Sparkassen Negativzinsen ein. Dies geschah vor dem Hintergrund der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die den Einlagezins für Banken über längere Zeit negativ hielt. Kreditinstitute gaben diese Belastung an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Sie mussten also nicht nur auf Zinsen verzichten, sondern sogar Gebühren für ihre Guthaben zahlen.

Ein Beispiel: Die Sparkasse Vogtland führte 2020 ein "Verwahrentgelt" von 0,7 Prozent pro Jahr für Einlagen über 5.000,01 Euro ein. Diese Praxis führte zu einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen, die schließlich vor dem BGH verhandelt wurde.

Das Urteil: Wann sind Negativzinsen unzulässig?

Am 4. Februar 2025 entschied der BGH, dass Negativzinsen in vielen Fällen rechtlich unzulässig sind. Besonders kritisch sah das Gericht Klauseln, die für Sie als Verbraucher nicht transparent waren. Konkret erklärte der BGH:

  • Bei Sparverträgen und Tagesgeldkonten: Negativzinsen sind generell unzulässig.
  • Bei Girokonten: Entscheidend ist die Transparenz der Vereinbarungen. Im Fall der Sparkasse Vogtland waren die Klauseln nicht ausreichend klar formuliert, weshalb die Erhebung der Negativzinsen rechtswidrig war.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Bankkundinnen erheblich, da es klare Grenzen für die Erhebung von Negativzinsen setzt. Banken und Sparkassen können nun nicht mehr ohne Weiteres zusätzliche Gebühren einführen, die für Verbraucherinnen schwer nachvollziehbar sind. Diese Entscheidung sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit in der Beziehung zwischen Banken und deren Kundinnen und Kunden. Sie verhindert, dass Banken in Niedrigzinsphasen die wirtschaftliche Belastung einfach auf ihre Kundinnen und Kunden abwälzen, ohne dass diese sich dagegen wehren können. Das Urteil trägt somit dazu bei, ein faires Gleichgewicht zwischen den Interessen von Banken und Verbraucherinnen sowie Verbrauchern herzustellen.

Für Sie bedeutet das konkret: Haben Sie in der Vergangenheit Negativzinsen gezahlt, können Sie diese möglicherweise zurückfordern. Das Urteil gibt Ihnen das Recht, gegen unzulässige Gebühren vorzugehen. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet etwa eine umfassende Beratung an und unterstützt Sie bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Rückforderungen. Auch andere Verbraucherzentralen in Deutschland stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Alternativ können Sie sich auch an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, der Sie bei der Rückforderung der Negativzinsen unterstützt. Dieser sollte am besten als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt spezialisiert sein.

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So fordern Sie Ihr Geld zurück

Das Urteil des BGH bietet Ihnen die Möglichkeit, zu viel gezahlte Negativzinsen von Ihrer Bank oder Sparkasse zurückzufordern. Damit Sie dabei nichts übersehen, sollten Sie systematisch vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten:

  • Kontoauszüge prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihre Bank oder Sparkasse Negativzinsen berechnet hat. Achten Sie dabei besonders auf Gebühren, die als "Verwahrentgelt" bezeichnet wurden.
  • Rückforderung beantragen: Wenden Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse und fordern Sie die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge.
  • Beratung nutzen: Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet Unterstützung bei der Berechnung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch ein Kontowechsel könnte sinnvoll sein, falls Ihr Institut etwa hohe Kontoführungsgebühren verlangt. Falls Sie auf der Suche nach einem neuen Girokonto sind, können Sie auch unseren Girokonto-Vergleich nutzen.

Kritischer Blick: Warum müssen Verbraucher selbst aktiv werden?

Trotz des klaren Urteils des Bundesgerichtshofs liegt die Verantwortung, zu viel gezahlte Negativzinsen zurückzufordern, allein bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Banken und Sparkassen sind nicht verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden automatisch zu entschädigen oder von sich aus die Rückzahlungen vorzunehmen. Das bedeutet, dass Sie selbst aktiv werden müssen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Diese Vorgehensweise wirft jedoch Fragen auf. Warum werden Banken nicht dazu verpflichtet, unrechtmäßig erhobene Gebühren eigenständig zurückzuzahlen? Für viele Kundinnen und Kunden, insbesondere ältere Menschen oder Personen mit wenig Wissen über ihre Rechte, stellt dies eine unnötige Hürde dar. Sie könnten dadurch Rückzahlungen verpassen, obwohl sie rechtlich Anspruch darauf hätten.

Das Urteil ist zwar ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz, zeigt jedoch auch, dass die Verantwortung oft auf die Schultern der Betroffenen abgewälzt wird. Wir von biallo.de fragen uns, ob zukünftige Regelungen klarer zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher gestaltet werden können, um solche zusätzlichen Belastungen zu vermeiden.

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Rückzahlungsansprüche womöglich verjährt?

Zu Unrecht gezahlte Negativzinsen können Sie nun von Ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob diese Ansprüche womöglich verjährt sind. Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen beruhigt: "Ansprüche, die im Jahr 2022 entstanden sind, sind bis zum Ende des Jahres 2025 noch nicht verjährt." Er ergänzt: "Möglicherweise sind auch ältere Ansprüche nicht verjährt, wenn die Kundinnen bereits verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen haben. Wenn sie mit der Bank über diesen Zins gestritten haben, wenn es ein Gerichtsverfahren oder Ähnliches gab, dann können Kund*innen auch noch deutlich ältere Forderungen geltend machen."

Es ist daher ratsam, Ihre Unterlagen genau zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Ihnen zustehende Rückzahlungen nicht durch die Verjährung verloren gehen.

Signalwirkung für die Zukunft

Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Vergangenheit, sondern auch auf kommende Niedrigzinsphasen. Michael Hummel, Jurist der Verbraucherzentrale Sachsen, betont: "Das Thema bleibt relevant, auch wenn die aktuelle Zinslage entspannt ist. Für die Zukunft brauchen wir klare rechtliche Vorgaben." Das Urteil schafft diese Vorgaben und schützt Sie vor unangemessenen Gebühren.

Ihre Meinung ist gefragt

Was halten Sie von diesem Urteil? Haben Sie selbst Erfahrungen mit Negativzinsen gemacht? Schreiben Sie uns an redaktion@biallo.de. Außerdem laden wir Sie ein, unseren kostenlosen Newsletter zu abonnieren. So bleiben Sie über wichtige Finanz- und Geldthemen informiert. Ebenfalls kostenfrei ist die Registrierung auf unserer Webseite. Einmal eingeloggt, profitieren Sie unter anderem von Vorteilen wie den ausführlichen Vergleichen, dem Wechselwecker und der Möglichkeit, sich wichtige Artikel zu merken.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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