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Gaskunden dürfen sich auf weitere satte Preiserhöhungen einstellen. Denn wie das „Handelsblatt“ berichtet, plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Überarbeitung, auch Novellierung genannt, des Energiesicherungsgesetzes. Mit der Folge, dass Energieunternehmen bei einer „Gaskrise“ die Preise „auf ein angemessenes Niveau“ erhöhen können. Diese Krise tritt ein, wenn die zweite oder dritte Stufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen wird und die Bundesnetzagentur einen deutlichen Rückgang des Gasimports feststellt. Die erste Stufe dieses Notfallplans hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) bereits Ende März verkündet.
Immerhin: Der Gashahn für Verbraucherinnen und Verbraucher wird nicht abgedreht. Laut Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, würden private Haushalte als „geschützte Kunden“ auch im Falle eines russischen Lieferstopps weiter mit Gas versorgt. Aber zu welchem Preis?
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Energiepreise explodieren
Jetzt ist die Aussicht auf weiter steigende Energiepreise sicher nicht das, was Gaskunden hierzulande hören möchten. Denn sie mussten im laufenden Jahr bereits einiges mitmachen. Laut dem Vergleichsportal „Verivox“ schlägt die Gaspreisentwicklung im Jahr 2022 alle Rekorde: „Bereits zu Beginn des Jahres 2022 gab es fast 1.000 Preiserhöhungen regionaler Grundversorger von durchschnittlich 33 Prozent. Wer ein Einfamilienhaus beheizt, muss im Schnitt über 500 Euro mehr bezahlen.“ Zusätzlich treibe der CO2-Preis die Gaskosten – und dieser soll bis 2025 auf 55 Euro je Tonne CO2 steigen.
Verbraucherschützer schlagen Alarm
Die Branche zeigt sich zufrieden mit der Novellierung und spielt den Ball an die Bundesregierung zurück: „Selbstverständlich darf die Preisanpassung nicht zu einer zusätzlichen hohen Belastung der Endkunden führen. Der Staat muss daher Voraussetzungen schaffen, dass die hohen Preise direkt abgefedert werden und gar nicht beim Kunden das Problem der hohen Zahlungen entsteht“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft.
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Aber genau in diesem Punkt hapert es. „Im Fall von noch einmal höheren Gaspreisen sind zusätzlich finanzielle Ausgleichsmaßnahmen für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen nötig. Die bisherigen Entlastungspakete reichen nicht aus“, so Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, gegenüber dem „Handelsblatt“. Die Preisanpassungsmöglichkeiten seien zu großzügig und würden Privathaushalte „mit voller Wucht“ treffen.
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Wie sollen Gaskunden jetzt reagieren?
Es gibt auch eine gute Nachricht: Sollte der Gasanbieter im Zuge der „Gaskrise“ die Preise erhöhen, genießen Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Anbieterwechsel rät die Verbraucherzentrale Bundesverband dazu, flexibel zu bleiben und auf kurze Vertragslaufzeiten zu setzen. Dabei sollten Verbraucher auf drei Punkte achten:
- maximal zwölf Monate Erstvertragslaufzeit
- maximal einen Monat Verlängerung
- maximal einen Monat Kündigungsfrist
Wer über das nötige Kleingeld verfügt, sollte unbedingt über die Modernisierung des Eigenheimes nachdenken. Mit guter Dämmung und sauberer Wärme aus thermischen Solaranlagen können Sie die Kosten deutlich reduzieren. Zwar sind die Kosten für eine Modernisierung hoch, doch der Staat greift hier mit Förderungen Immobilienbesitzern unter die Arme.