Mein Konto Meine Bibliothek
x
Nicht auf Entschädigungszahlung warten

Gas- oder Stromvertrag gekündigt: Jetzt Schadenersatz sichern

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 27.05.2022

Auf einen Blick

  • Billiganbieter für Strom und Gas haben seit Dezember 2021 Verträge vorzeitig gekündigt.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen dadurch oft einen höheren Betrag für neue Verträge.
  • RightNow zahlt Ihnen beim Abtreten Ihre Rechte eine sofortige Entschädigung.
  • Was Sie dafür tun müssen und wer Anspruch auf Schadenersatz hat, erfahren Sie im Artikel.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. RightNow entschädigt sofort
  2. Was kostet der Service von RightNow?
  3. Bei welchen Strom- und Gasanbietern hilft RightNow?
  4. Welche Informationen müssen Sie bereitstellen?
  5. Wie hoch ist der Schadenersatz?

Seit Dezember 2021 haben viele günstige Anbieter für Strom und Gas die Verträge gekündigt. Der Grund war ein zu hoher Preisdruck auf dem Energiemarkt. Die Energiepreise sind enorm gestiegen und die Billiganbieter wollten zum Teil ihren Vertragspflichten nicht mehr nachkommen. Die Kündigungen sind nach Meinung von Verbraucherschützern aber zu Unrecht und auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt. Deswegen hatte die Verbraucherzentrale Hessen aufgerufen, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen.

Natürlich können Sie als betroffene Personen mit einem eigenen Anwalt vor Gericht gehen oder sich der Klage der Verbraucherzentrale anschließen. Am Ende wissen Sie aber nicht, ob Sie gewinnen und wann dieser Zeitpunkt sein wird. Sie warten mitunter Jahre auf die Entschädigung, die Ihnen im Prozess gegebenenfalls zugesprochen wird. Und dabei brauchen Sie das Geld in der aktuellen Krise vielleicht ganz dringend. Denn auch wenn Sie im Alltag sparen, haben viele von Ihnen mit den steigenden Benzin- und Lebensmittelpreisen mehr als zu kämpfen.

 

RightNow entschädigt sofort

Die Lösung heißt RightNow. Der Anbieter möchte helfen und gebündelt gegen Stromio, Grünwelt Energie, gas.de und Co. vorgehen. Dabei wartet das Unternehmen mit der Entschädigungszahlung aber nicht, bis die Sammelklage vor Gericht Erfolg hat. RightNow geht in Vorleistung und kauft Ihnen Ihren Anspruch auf Schadenersatz ab und bietet Ihnen damit eine sofortige Entschädigung für die höheren Energiepreise.

Wie funktioniert das?

Zunächst müssen Sie dafür die wichtigsten Fragen zu Ihrer Kündigung beantworten? Unter anderem wird abgefragt, welcher Billiganbieter Ihnen gekündigt hat. Zusätzlich müssen Sie ein paar Unterlagen zusammensuchen und diese an RightNow senden.

Im Anschluss prüft das Unternehmen Ihren Anspruch anhand der eingereichten Unterlagen. Innerhalb von acht bis zehn Wochen erfahren Sie, welche Entschädigung Ihnen RightNow anbieten kann. Sie bekommen ein unverbindliches Angebot zum Kauf Ihres Anspruchs zugesandt.

Sie entscheiden dann, ob Sie das Angebot annehmen. Tun Sie dies, erhalten Sie per Post eine Abtretungserklärung, welche Sie unterschrieben zurücksenden sollen. Nach dem Eingang der Abtretungserklärung wird Ihnen innerhalb von zwei bis vier Wochen der Schadenersatz ausgezahlt. Mit der rechtlichen Durchsetzung gegen den Strom- oder Gasanbieter haben Sie dann nichts mehr zu tun.

Sie erhalten somit in etwa 15 Wochen das Geld. Und das unabhängig davon, ob RightNow am Ende mit der Sammelklage vor Gericht Erfolg hat. Selbst bei einer Niederlage behalten Sie das Geld.

Wo kann man jetzt noch sparen?
Sofort im Alltag Geld sparen – so geht's
Bei den aktuell steigenden Preisen fragen Sie sich, wie Sie noch Geld sparen können? Wir  geben Ihnen ein paar nützliche Spartipps. So schlagen die Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, Drogerieprodukten sowie Diesel und Benzin nicht so sehr auf Ihren Geldbeutel.


 

Was kostet der Service von RightNow?

Für Sie ist der Service des Unternehmens kostenlos. Außer Zeit für die Zusammenstellung der Unterlagen investieren Sie hier nichts. Jetzt könnten Sie sich fragen, wie sich das für RightNow rechnet? Das ist ganz einfach. Die Firma versucht vor Gericht mehr herauszuholen, als sie Ihnen ausgezahlt hat. Aber egal, wie das Verfahren am Ende ausgeht – auch bei einer geringeren Zahlung, wenn die Billiganbieter nicht zahlen können oder RightNow den Prozess verliert – Sie selbst gehen keinerlei Risiko ein.

 

Bei welchen Strom- und Gasanbietern hilft RightNow?

Infrage kommen zunächst einmal die Anbieter für Strom und Gas, welche ihren Kundinnen und Kunden seit Dezember 2021 die Verträge vorzeitig gekündigt haben. Die prominentesten Beispiele sind die Stromio GmbH, Grünwelt Energie und gas.de.

Wenn Sie das Formular auf der Webseite von RightNow ausfüllen, sehen Sie sofort, ob Sie für eine Entschädigungszahlung in Betracht kommen könnten.

 

Welche Informationen müssen Sie bereitstellen?

Damit das Legal Tech-Unternehmen Ihren Anspruch richtig ausrechnen kann, müssen Sie folgende Unterlagen an die Firma senden:

  • Kündigungsschreiben Ihres ehemaligen Anbieters
  • Lieferbestätigung Ihres ehemaligen Anbieters vom Vertragsschluss
  • falls vorhanden: Jahresabrechnung aus dem Jahr 2021 inklusive der neuen Preisbedingungen
  • falls vorhanden: Neue Preisbedingungen beim Ersatzversorger oder im neuen Strom- oder Gasvertrag

 

Wie hoch ist der Schadenersatz?

Das können wir an dieser Stelle nicht konkret sagen. Der Grund: Die Entschädigungszahlung hängt von mehreren Faktoren ab. Ihr Anspruch berechnet sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen Ihren ehemaligen Vertragskonditionen und Ihren neuen Energiepreisen. Zusätzlich fließen die Restlaufzeit des ehemaligen Vertrags, Ihr Standort sowie der Jahresverbrauch in die Berechnung ein.

Keine Panik, wenn Sie nach der Kündigung durch den Billiganbieter vom Grundversorger zu einem günstigeren Versorger gewechselt sind. Besteht auch da eine Differenz zwischen dem alten und dem neuen Anbieter, steht Ihnen unter Umständen ebenfalls ein Schadenersatz zu.

Sie möchten keine Neuigkeiten aus dem Finanzbereich mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren. Schon gewusst? Wenn Sie Mitglied in einem Fitnessstudio sind und während Corona nicht trainieren konnten, stehen Ihnen die gezahlten Mitgliedsbeiträge zu.

Wenn Sie eine Ankündigung der Erhöhung des Strompreises erhalten, sollten Sie auch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter in Betracht ziehen. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen ohnehin zu. Prüfen Sie vor dem Wechsel aus der Grundversorgung ganz genau, ob der potenziell neue Anbieter wirklich günstiger ist. Aktuell sind trotz Preiserhöhung in vielen Regionen die regionalen Versorger im Grundtarif noch die günstigsten Anbieter.

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.