Kündigung von Energie-Verträgen

Stromio: Sich an bundesweiter Musterfeststellungsklage beteiligen

Horst Biallo
Redakteur & Gründer
Aktualisiert am: 15.02.2022

Auf einen Blick

  • Stromio und Grünwelt haben Tausenden Kunden kurzfristig gekündigt.
  • Strom und Gas bekommen die Leute nun vom örtlichen Grundversorger.
  • Geld zurück durch bundesweite Musterfestellungsklage?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Kunden bekommen weiter Strom und Gas
  2. Deshalb flattern einem die Kündigungen ins Haus
  3. Diese Rechte haben die Kunden
  4. Sich an Musterfeststellungsklage beteiligen
  5. Teurere Energiepreise auffangen
  6. Einen erneuten Wechsel nicht scheuen

"Heute kommen wir leider mit einer unerfreulichen Nachricht auf Sie zu. Leider machen es uns die fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten unmöglich, Ihre Versorgung mit Gas fortzusetzen. Wir sehen uns daher leider gezwungen, die Lieferung mit Gas kurzfristig einzustellen", teilte Grünwelt seinen Kunden Anfang letzten Monats mit.

Und fast gleichlautend die Mail von Stromio, nur, dass statt "Lieferung von Gas" nun von der "Lieferung mit Strom" die Rede ist. Die Kündigung erfolgte hier zum 21. Dezember 2021. Dass beide Schreiben ganz ähnlich klingen, hat einen Grund: Die Grünwelt Wärmestrom GmbH in Kaarst bei Düsseldorf vermittelte den Strom der Stromio GmbH und das Gas von der "gas.de" Versorgungsgesellschaft, die im gleichen Hause sitzt.

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Kunden bekommen weiter Strom und Gas

Niemand, der ein solches Schreiben erhalten hat oder in Zukunft erhält muss fürchten, plötzlich im Dunkeln oder Kalten zu sitzen. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass in einem solchen Fall der örtliche Grundversorger einzuspringen hat. Berliner Stromio-Kunden bekommen derzeit Post von Vattenfall. Im Münchner Süden springen die Energienetze Bayern bei der Gaslieferung ein. Und beim Strom die Bayernwerk Netz GmbH. Der Kunde merkt den Wechsel des Lieferanten zunächst gar nicht nach dem Motto: Gas ist Gas und Strom ist Strom. Im Frankfurter Raum bekommt Mainova viele Kunden, die vorher bei Grünwelt waren.

 

Deshalb flattern einem die Kündigungen ins Haus

Betroffen von den Kündigungen sind vor allem preisbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher. Das sind die, die über Vergleichsportale wie Check24 einen günstigeren Anbieter in Sachen Strom oder Gas gefunden und dem örtlichen Anbieter daraufhin gekündigt haben. Oder durch den neuen Anbieter den alten "Lebewohl" sagen lassen. Diese günstigen Firmen haben auf den Spotmärkten kurzfristig billig eingekauft und diese Preisvorteile an die Kunden weitergegeben. Grundversorger hingegen schließen langfristige Verträge und leiden daher nicht so sehr unter den enormen Preissteigerungen, die es in den letzten Monaten für Gas und Strom gegeben hat.

 

Diese Rechte haben die Kunden

Stromio und Co. haben sich zwar vertraglich verpflichtet, die Energie zu einer vereinbarten Zeit zum vereinbarten Preis zu liefern. Insofern sind die Kündigungen nicht rechtens. Aber kein Verbraucher sollte versuchen, sein Recht auf die Fortsetzung der Belieferung einzuklagen. Das macht keinen Sinn. Wichtiger ist, die eigenen Zahlungen rechtzeitig einzustellen beziehungsweise zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Grünwelt beziehungsweise Stromio haben übrigens die letzten Beträge im November abgebucht und dann im Dezember gekündigt.

 

Sich an Musterfeststellungsklage beteiligen

Die Verbraucherzentrale Hessen zieht mit einer Musterfeststellungklage für viele Betroffene vor Gericht. Von einem Urteil können dann alle Verbraucher, die sich daran beteiligt haben, gleichermaßen profitieren – und zwar bundesweit ohne, dass einem Kosten entstehen. Die Verbraucherschützer haben zahlreiche Einzelfälle bei Gericht eingereicht. Dies prüft aktuell, ob es genügend gleiche Fälle gibt. Davon ist auszugehen. Wenn ja, eröffnet das Gericht ein Klageregister, in das sich alle Geschädigten eintragen können. Wer sich dieser Klage anschließen will, sollte den finanziellen Schaden beziffern können. Wie das geht, lesen Sie bei der Verbraucherzentrale Hessen hier.

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Teurere Energiepreise auffangen

In der Regel müssen die Kundinnen und Kunden damit rechnen, dass der Grundversorger den Strom und das Gas wesentlich teurer anliefert. Dies ist ein Schaden, den die kündigenden Unternehmen zu tragen haben. Bei denen deswegen vorstellig zu werden, dürfte in der Praxis allerdings schwierig sein. Was aber geht: Stromio und Co. haben die monatlichen Beträge per Lastschrift vom Kundenkonto eingezogen. Man sollte zumindest den letzten Betrag wieder zurückholen. Das geht rückwirkend bis zu acht Wochen. Damit fangen Sie einen Teil der künftigen Preiserhöhungen auf.

Wer bereits eingezogenes Geld einer Abbuchung rückgängig macht, das zeigt die Erfahrung, erhält von Grünwelt ganz dreist eine Mahnung. In diesem Fall sollte man diesen Betrag mit dem Schaden aufrechnen, der durch die Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasversorger entstanden ist.

Einige Grundversorger hantieren auch mit unterschiedlichen Preisen. Die Stammkunden erhalten günstigere Tarife als die neuen Kunden, die ihnen aufgrund der Kündigungen ins Haus flattern. Rheinenergie in Köln knüpft neuen Kunden stattliche 72,8 Cent pro Kilowattstunde ab, während die Stammkunden nur 30,76 Cent zahlen. Den 1.400 ehemaligen Stromio-Kunden aus Osnabrück knüpfen die örtlichen Stadtwerke nun 61,88 Cent pro Kilowattstunde ab. Das ist mehr als das Doppelte der üblichen Tarife.

Eine solche Preispolitik ist sehr umstritten. "Für so eine Bestrafung wechselwilliger Verbraucher haben wir kein Verständnis", sagt Hans Weinreuter, Energiereferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gegenüber der FAZ. "Ein Bäcker, der einen Kunden lange nicht gesehen hat, kann von diesem auch nicht einfach 20 Cent mehr für das Brötchen verlangen, wenn dieser plötzlich wieder im Laden steht." Er räumt aber auch ein, dass es dazu bisher keine Rechtsprechung gibt.

 

Einen erneuten Wechsel nicht scheuen

Wenn Sie Post vom Grundversorger bekommen, teilt der Ihnen nicht nur die neuen Preise mit, sondern macht Sie auch auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam. So schreibt Vattenfall an seine neuen Kunden: "Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Vorgabe und bietet Ihnen die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Lieferbeginn einen für Sie optimalen Stromtarif zu finden.“ Das heißt: Wem der Grundversorger zu teuer ist, der sollte wieder wechseln. Andererseits wollen Vattenfall und Co. die neuen Kunden auch nicht wieder verlieren. Die Berliner schreiben daher gleich: "Daher empfehlen wir Ihnen, noch vor Ablauf der drei Monate in einen für Sie günstigeren Vattenfall-Stromtarif zu wechseln."

Ihre Vorauszahlungen für Strom und Gas sind zu hoch? In einem weiteren Artikel erklären wir Ihnen, was Sie gegen zu hohe Vorauszahlungen tun können.

Über den Redakteur & Gründer Horst Biallo

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Jahrgang 1954, studierte Wirtschaft und absolvierte eine Ausbildung zum Wirtschaftsjournalisten bei der Tageszeitung Die Welt. Später machte er sich selbstständig, schrieb für Wirtschaftswoche, Stern und zahlreiche Tageszeitungen. Er ist Autor mehrerer Fachbücher, u.a. "Die geheimen deutschen Weltmeister" und "Die Doktormacher". Im Jahr 1999 gründete er das Verbraucherportal www.biallo.de, vier Jahre später www.geldsparen.de und 2009 www.biallo.at. Horst Biallo ist verheiratet und hat drei Kinder.

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