Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer sollten sich beeilen. Eigentlich sollte die Grundsteuererklärung bis Ende Oktober abgegeben werden. Doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher taten sich damit schwer. Die Steuerbüros waren und sind teils überlastet, weil viele Betroffene die Erklärung über die Steuerberater erstellen lassen. Aber auch wer sich selbst durchkämpfen möchte, versucht die Erklärung so lange wie möglich rauszuzögern.
Laut Bundesfinanzministerium sind rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland von der Grundsteuerreform betroffen und müssen die Erklärung abgeben. Dazu zählen aber nicht nur Hausbesitzer. Auch die Besitzer von Eigentumswohnungen, unbebauten Grundstücken, Gärten oder Obstwiesen sind betroffen. Pächter von Kleingärten und anderen Objekten müssen sich darauf einstellen, dass der Verpächter Sie um Mithilfe bittet.
Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31. Januar
Aufgrund der sehr zögerlichen Abgabe der Grundsteuererklärung hatten die Finanzminister der Länder entschieden, die Abgabefrist zu verlängern. Neben der Entlastung der Bürger sorgte dieser Schritt auch für eine Entlastung der Steuerbüros. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich für die Verlängerung der Abgabefrist ausgesprochen. Allerdings lag die Entscheidung bei den Ländern.
Die Verlängerung der Abgabe erfolgt um ganze drei Monate. Statt Ende Oktober 2022 können Sie die Grundsteuererklärung jetzt bis Ende Januar 2023 abgeben. Das twitterte der Bundesminister für Finanzen am 13. Oktober 2022:
"Die Frist zur #Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen. CL”
Damit fiel vielen steuerpflichtigen Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern ein Stein und vor allem eine große Last vom Herzen. Dennoch müssen Sie sich jetzt beeilen, wenn Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben.