Schonfrist

Grundsteuererklärung: Abgabefrist endet am 31. Januar 2023

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 03.01.2023

Auf einen Blick

  • Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass ab 2025 eine neue Grundsteuerberechnung gelten soll.
  • Aus diesem Grund müssen Immobilien- und Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben.
  • Die Finanzminister der Länder hatten sich auf eine Verlängerung der Abgabefrist geeinigt. Wie lange haben Sie jetzt noch Zeit?
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31. Januar
  2. Auf neue Grundsteuerreform achten
  3. Welche Grundsteuer-Software ist die beste?

Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer sollten sich beeilen. Eigentlich sollte die Grundsteuererklärung bis Ende Oktober abgegeben werden. Doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher taten sich damit schwer. Die Steuerbüros waren und sind teils überlastet, weil viele Betroffene die Erklärung über die Steuerberater erstellen lassen. Aber auch wer sich selbst durchkämpfen möchte, versucht die Erklärung so lange wie möglich rauszuzögern.

Laut Bundesfinanzministerium sind rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland von der Grundsteuerreform betroffen und müssen die Erklärung abgeben. Dazu zählen aber nicht nur Hausbesitzer. Auch die Besitzer von Eigentumswohnungen, unbebauten Grundstücken, Gärten oder Obstwiesen sind betroffen. Pächter von Kleingärten und anderen Objekten müssen sich darauf einstellen, dass der Verpächter Sie um Mithilfe bittet.

 

Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31. Januar

Aufgrund der sehr zögerlichen Abgabe der Grundsteuererklärung hatten die Finanzminister der Länder entschieden, die Abgabefrist zu verlängern. Neben der Entlastung der Bürger sorgte dieser Schritt auch für eine Entlastung der Steuerbüros. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich für die Verlängerung der Abgabefrist ausgesprochen. Allerdings lag die Entscheidung bei den Ländern.

Die Verlängerung der Abgabe erfolgt um ganze drei Monate. Statt Ende Oktober 2022 können Sie die Grundsteuererklärung jetzt bis Ende Januar 2023 abgeben. Das twitterte der Bundesminister für Finanzen am 13. Oktober 2022:

"Die Frist zur #Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen. CL”

Damit fiel vielen steuerpflichtigen Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern ein Stein und vor allem eine große Last vom Herzen. Dennoch müssen Sie sich jetzt beeilen, wenn Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben.

 

Auf neue Grundsteuerreform achten

 

Welche Grundsteuer-Software ist die beste?

Haben Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung nicht an den Steuerberater weitergegeben, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Dabei ist guter Rat teuer. Welche Software sollen Sie nutzen? In unserem Artikel erfahren Sie, welche Grundsteuer-Software die Stiftung Warentest empfiehlt. Einer der wichtigsten Werte, welcher in der Grundsteuererklärung abgerufen wird, ist der Bodenrichtwert. Wir erklären Ihnen, was hinter dem Bodenrichtwert steckt.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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