Auf einen Blick
  • Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass ab 2025 eine neue Grundsteuerberechnung gelten soll.

  • Aus diesem Grund müssen Immobilien- und Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben.

  • Die Finanzminister der Länder hatten sich auf eine Verlängerung der Abgabefrist geeinigt. Wie lange haben Sie jetzt noch Zeit?
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Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer sollten sich beeilen. Eigentlich sollte die Grundsteuererklärung bis Ende Oktober abgegeben werden. Doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher taten sich damit schwer. Die Steuerbüros waren und sind teils überlastet, weil viele Betroffene die Erklärung über die Steuerberater erstellen lassen. Aber auch wer sich selbst durchkämpfen möchte, versucht die Erklärung so lange wie möglich rauszuzögern.

Laut Bundesfinanzministerium sind rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland von der Grundsteuerreform betroffen und müssen die Erklärung abgeben. Dazu zählen aber nicht nur Hausbesitzer. Auch die Besitzer von Eigentumswohnungen, unbebauten Grundstücken, Gärten oder Obstwiesen sind betroffen. Pächter von Kleingärten und anderen Objekten müssen sich darauf einstellen, dass der Verpächter Sie um Mithilfe bittet.

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Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31. Januar

Aufgrund der sehr zögerlichen Abgabe der Grundsteuererklärung hatten die Finanzminister der Länder entschieden, die Abgabefrist zu verlängern. Neben der Entlastung der Bürger sorgte dieser Schritt auch für eine Entlastung der Steuerbüros. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich für die Verlängerung der Abgabefrist ausgesprochen. Allerdings lag die Entscheidung bei den Ländern.

Die Verlängerung der Abgabe erfolgt um ganze drei Monate. Statt Ende Oktober 2022 können Sie die Grundsteuererklärung jetzt bis Ende Januar 2023 abgeben. Das twitterte der Bundesminister für Finanzen am 13. Oktober 2022:

"Die Frist zur #Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen. CL”

Damit fiel vielen steuerpflichtigen Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern ein Stein und vor allem eine große Last vom Herzen. Dennoch müssen Sie sich jetzt beeilen, wenn Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben.

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Auf neue Grundsteuerreform achten

Die neue Grundsteuerreform tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Als wesentliche Änderung ist vor allem die bundesweite Neubewertung von Grundstücken hervorzuheben. Allein im Bundesland Baden-Württemberg sollen in den kommenden Jahren 5,6 Millionen Steuerobjekte neu bewertet werden. Dabei wird für jedes Grundstück anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise ein typisierter Verkehrswert ermittelt. Alle weiteren Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber:
Die neue Grundsteuer kommt: Wie sich die Grundsteuer künftig bemisst: Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines kleinen Eigenheims? Vielleicht wohnen Sie auch zur Miete. Dann herzlich willkommen im Club! Denn die jetzt angelaufene Reform der Grundsteuer betrifft im Prinzip alle Bundesbürger – denn wir zahlen sie auch alle! Ein Überblick über Hintergründe und Folgen der angelaufenen Grundsteuer-Reform.
 

Welche Grundsteuer-Software ist die beste?

Haben Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung nicht an den Steuerberater weitergegeben, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Dabei ist guter Rat teuer. Welche Software sollen Sie nutzen? In unserem Artikel erfahren Sie, welche Grundsteuer-Software die Stiftung Warentest empfiehlt. Einer der wichtigsten Werte, welcher in der Grundsteuererklärung abgerufen wird, ist der Bodenrichtwert. Wir erklären Ihnen, was hinter dem Bodenrichtwert steckt.

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Franziska Baum

Bereits in ihrer Schulzeit war sie für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war sie als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat sie sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet, welches sie bei biallo.de ebenso einbringt wie ihr Wissen im Social Media Bereich.

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