Reise

So gelingt Ihr Urlaub

Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 28.06.2018

Wer im Internet auf Reisesuche geht, hat viele Vorteile: Er sieht schnell und bequem alle wichtigen Informationen. Einschlägige Portale führen einen zielsicher zu günstigen Angeboten. Was viele jedoch nicht wissen: Bei Reise- und Beförderungsverträgen besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht – auch nicht bei Online-Buchungen.

Kunden sollten Preise und Leistungen daher sorgfältig vergleichen und auf mögliche Zusatzkosten achten. Gerade bei Billig-Fluggesellschaften kann die eine oder andere Kostenfalle lauern und das vermeintliche Schnäppchen auf Umwegen verteuern. Außerdem sind auch Hotelbewertungen mit Vorsicht zu genießen. Prüfen Sie am besten, wie Ihr favorisiertes Hotel bei einem anderen Portal abschneidet.

Versicherung

Bei Reisen ins Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für gesetzlich Krankenversicherte unverzichtbar. Sie deckt auch Kosten für Kranken- oder Rücktransporte ab. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Verbraucher eine Police wählen, die nicht nur für den medizinisch notwendigen, sondern auch für den medizinisch sinnvollen Transport aufkommt. Empfehlenswert ist etwa die Auslandsreisekrankenversicherung der Ergo Direkt, die im vergangenen Jahr als Testsieger bei der Untersuchung von Stiftung Warentest abgeschnitten hat.

Wer schon früh dran ist mit der Buchung, eine teure Reise antreten möchte oder mit Kindern bzw. Senioren reist, sollte außerdem eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung haben. Grundsätzlich versichert sind dann die Stornokosten vor Reiseantritt, wohingegen die Reiseabbruchkosten nicht bei allen Verträgen übernommen werden. Vergleichen Sie also nicht nur die Tarife, sondern auch die Konditionen. Hier geht es zum Vergleich etlicher Reiseversicherungen.

Zahlungen vor Ort

Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Bank, wie viel Bargeld Sie am Tag abheben können. Bei exotischen Reisezielen, sollten Sie ohnehin vorab Ihre Hausbank informieren, es kann nämlich sonst sein, dass der Automat vor Ort kein Geld ausspuckt.

Handynutzung

Eine gute Nachricht für Urlauber: Seit 15. Juni 2017 entstehen bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten keine Extra-Kosten mehr. Telefonieren, SMS und mobile Datennutzung kosten grundsätzlich genauso viel wie in der Heimat. Wer also eine Telefon- oder Daten-Flatrate hat, nimmt diese auch mit in den Urlaub.

Kreuzfahrer aufgepasst: Auf hoher See gilt die EU Roaming-Verordnung nicht. Gleiches gilt außerhalb Europas.

Lesen Sie auch: Verbraucherfallen rund ums Telefon

Reisemängel

Ihr Flieger hebt zu spät ab oder das Hotel ist ein kompletter Reinfall? In einem gesonderten Artikel haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie sich im Fall von Reisemängel verhalten sollten. Wer sich wehrt, kann mit beträchtlichen Entschädigungen rechnen.

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