

- Basiszins: 2,10%
- Aktionszins: 3,35% - gültig bis 14.05.2025


- Basiszins: 1,45%
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Im Juli steigen die Renten um 4,57 Prozent. Für drei Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es sogar bis zu 12,41 Prozent mehr. Hiervon profitieren (ehemalige) Erwerbsminderungsrentner und viele Witwen und Witwer.
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab Juli in ganz Deutschland 39,32 Euro. So viel ist nun ein Rentenpunkt wert. Bislang waren es 37,60 Euro. Entsprechende Rentenanpassungsmitteilungen werden derzeit verschickt. Wer bislang zum Beispiel brutto eine Rente von 1.500 Euro erhalten hat, kann ab Juli mit 1.568,55 Euro rechnen. Davon gehen im Schnitt noch 11,5 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Rund drei Millionen Rentner erhalten jedoch ab Juli zusätzlich einen Rentenzuschlag, der jeweils in der Monatsmitte ausgezahlt wird – und zwar bis November 2025. Sie bekommen die Rente also in zwei Raten. Den Zuschlag gibt es, wenn ein Rentenbezieher vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Dieser wird sozusagen als „Trostpflaster“ dafür gezahlt, dass die Betreffenden (oder deren Hinterbliebene) von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in den Jahren 2014 und 2019 nicht profitiert haben. Diese galten nämlich jeweils nur für Neurentner und nicht für die jeweiligen Bestandsrentner. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent, wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
Weiterführende Informationen zur Rentenerhöhung 2024 finden Sie in unserem Experten-Ratgeber im PDF-Format.
Vom Zuschlag profitieren auch Witwen und Witwer, deren verstorbener Ehepartner eine vor 2019 begonnene Erwerbsminderungsrente bezogen hat, sowie viele Witwen und Witwer, deren Ehepartner früh verstorben ist.
„Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Witwen- und Witwerrenten steigen ebenfalls um 4,57 Prozent, ebenso der Einkommensfreibetrag. Witwen und Witwer dürfen künftig neben der Hinterbliebenenrente monatlich ein Nettoeinkommen von 1.038 Euro erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Es gibt über eine halbe Million „Nullrentner“. Das sind Witwer und Witwen, denen die Rente nicht ausgezahlt wird, weil ihr sonstiges Einkommen zuletzt zu hoch war. Steigt die Hinterbliebenenrente – wie dieses Jahr häufig – besonders stark oder sinkt ihr Arbeitseinkommen, so kann die Rente jederzeit wieder aufleben – allerdings nur auf Antrag. Dabei brauchen Betroffene nicht den Anpassungsstichtag „1. Juli“ abzuwarten.
Von sich aus wird die Deutsche Rentenversicherung in solchen Fällen in der Regel nicht aktiv. Wer es verpasst hat, der Rentenversicherung rechtzeitig das Sinken seines Einkommens mitzuteilen, kann einen Überprüfungsantrag stellen. Die Rente kann dann für bis zu vier Jahre nachgezahlt werden.
Wird dieses wie geplant verabschiedet, gibt es für derzeitige und künftige Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht. Das aktuelle Rentenniveau – im Vergleich zum Lohnniveau – darf bis 2039 nicht unterschritten werden. Eine Rentenlücke gibt es aber heute schon: Zusätzliche private Vorsorge bleibt damit unverzichtbar.
Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende wurde 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Ein Plus von 6,4 Prozent. Die Rentenerhöhung liegt mit 4,57 Prozent unter dieser Anstiegsrate. Deshalb fallen nach den Berechnungen des Finanzministeriums rund 244.000 Rentner, die bislang vom Finanzamt zur Kasse gebeten wurden, aus der Steuerpflicht heraus. Durch den Sonderzuschlag von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent rutschen allerdings 114.000 Rentner in die Steuerpflicht. Ein kleiner Teil der außerordentlichen Rentenerhöhung geht damit ans Finanzamt.