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Spätestens seit diesem Jahr gibt es wieder stattliche Zinsen auf Tages- und Festgeldkonten. Beim Tagesgeld winken in der Spitze mehr als vier Prozent. Auch beim Festgeld hat sich mittlerweile die Vier vor dem Komma bei etlichen Laufzeiten etabliert. Das Problem: Auch der deutsche Fiskus möchte daran mitverdienen. So fällt neben der Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag und je nach Konfession Kirchensteuer an. Das nagt neben der hohen Inflation gehörig an der Rendite. In diesem Beitrag erklären wir, wie hoch die Besteuerung auf Zinserträge ausfällt und worauf Anlegerinnen und Anleger speziell bei ausländischen Banken achten müssen.
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Tagesgeld und Festgeld: Bis zu 28 Prozent gehen an den Fiskus
Zinsen auf Festgeldanlagen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer, hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Macht insgesamt im schlechtesten Fall knapp 28 Prozent.
Die Abgeltungssteuer führen deutsche Banken direkt an das Finanzamt ab. Nicht besteuert werden Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 1.000 Euro im Jahr pro Person. Ein doppelt so hoher "Sparerpauschbetrag” gilt bei der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren. Voraussetzung ist, dass Sie der Bank einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilen.
- Wichtig: Für das Steuerjahr 2022 gelten die alten Freigrenzen von 801 Euro (Ledige) beziehungsweise 1.602 Euro (Verheiratete). In unserem Ratgeber zur Besteuerung von Kapitaleinkünften erfahren Sie, worauf Sie bei ausländischen Geldanlagen achten müssen und wie Sie Zinsen steuerfrei einstreichen können.
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Sparerfreibetrag nutzen
Bis zur Höhe von 1.000 Euro je Sparer bleiben Zinsen vom Zugriff des Staates verschont. Bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Möglich macht das der sogenannte Sparerpauschbetrag. Sie können den Freistellungsauftrag entweder direkt auf der Internetseite Ihrer Bank oder per Post anlegen sowie ändern. Manche Banken offerieren auch spezielle Kinderkonten, wodurch sich für jeden Sprössling der entsprechende Sparerpauschbetrag nutzen lässt.
Freistellungsauftrag
Voraussetzung dafür ist, dass Sie der Bank einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilen. Besitzen Sie Tages- beziehungsweise Festgeldkonten bei mehreren Banken, können Sie den Freistellungsauftrag aufteilen. Sie können dabei Ihrer Bank über das Internet die Höhe des Freistellungsauftrages mitteilen.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Gesamteinkünfte für das Steuerjahr 2022 10.347 Euro bei Ledigen (2023: 10.908 Euro) und 20.694 Euro pro Jahr bei Verheirateten (2023: 21.816 Euro) sind steuerfrei. Das heißt: Liegen Ihre Einkünfte unter dieser Grenze, können Sie beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und erhalten gezahlte Kapitalertragsteuern zurück. Hier erhalten Sie eine Vorlage zur Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen.
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Warnhinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Ausländische Banken führen die Abgeltungsteuer nicht automatisch ab
Legen Sie Ihr Geld bei einer deutschen Bank an, führt diese automatisch die fällige Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt ab. Anders ist das bei ausländischen Banken ohne Zweigniederlassung in Deutschland. In diesem Fall müssen Sie selbst Ihre Zinserträge mittels der Anlage KAP dem Finanzamt melden. Verschweigen sollten Sie Ihre erwirtschafteten Erträge auf keinen Fall, denn es drohen empfindliche Strafen wegen Steuerhinterziehung.
Ausländische Banken: Doppelbesteuerung vermeiden
Wenn Sie bei einem ausländischen Institut ein Tagesgeld- oder Festgeld eröffnen, kann unter Umständen eine nationale Quellensteuer anfallen. Um eine solche Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen sich mit einer sogenannten Ansässigkeitsbescheinigung nachweisen, dass Ihr Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. Und da Deutschland mit etlichen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, können Sie die Steuer auf den Prozentsatz drücken, der im Abkommen festgelegt wurde. Dieser liegt dann nicht selten bei null Prozent. Sowohl die Höhe der Quellensteuer als auch die Steuerermäßigung ist von Staat zu Staat unterschiedlich.
Wichtig: Auslandsüberweisungen melden
Wenn Sie mehr als 12.500 Euro auf ein ausländisches Bankkonto überweisen, müssen Sie das gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Deutschen Bundesbank melden. Damit soll sichergestellt werden, dass Geldströme, die aus oder nach Deutschland fließen, kontrolliert werden können. Handelt es sich aber um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von 12.500 Euro, müssen diese nicht gemeldet werden.
Diese Regel gilt in erster Linie beim Festgeld. Allerdings nur, wenn die Laufzeit mehr als zwölf Monate beträgt. Bei einer Zinsbindung von bis zu zwölf Monaten müssen Sie die Überweisung auch dann nicht melden, wenn der Betrag die Obergrenze von 12.500 Euro deutlich übersteigt. Beim Tagesgeld ist diese Regelung hingegen hinfällig, da es weder feste Laufzeit noch Kündigungsfrist gibt.