- Basiszins: 2.1%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 05.01.2025
- Basiszins: 2.7%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 05.02.2025
- Basiszins: 1.5%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 05.01.2025
Auf einen Blick
Bevor Sie Tagesgeld oder Festgeld im Ausland anlegen, sollten Sie sich über die Steuern des jeweiligen Anlagelandes informieren. Zusätzlich zur deutschen Abgeltungsteuer kann in manchen Ländern nämlich noch eine ausländische Quellensteuer anfallen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wo es eine ausländische Quellensteuer gibt, wie hoch sie in den EU-Ländern ist und wie Sie eine doppelte Besteuerung vermeiden.
Der Begriff Quellensteuer bezieht sich allgemein auf Steuern, die bei einer Zahlung direkt – an der Quelle – einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Das ist unter anderem bei Lohn- und Kapitalertragsteuern der Fall.
Wenn Sie im Ausland Geld anlegen, kann der dortige Staat eine Quellensteuer auf die Erträge einbehalten. Das gilt für Zinsen auf Tages- und Festgeldkonten genauso wie zum Beispiel für Dividenden von Aktien ausländischer Unternehmen.
Im Tagesgeld- und Festgeld-Vergleich von biallo.de finden Sie zahlreiche Banken mit ausländischer Einlagensicherung. Ausländische Quellensteuern sind dort in der Regel aber kein Thema. Das hat einerseits mit den Herkunftsländern der Banken zu tun. Andererseits unterhalten viele Banken in Deutschland Zweigniederlassungen. Entscheidend für die Steuer ist nämlich, ob Sie bei einer ausländischen Bank direkt oder bei einer Zweigniederlassung anlegen. Zwei Beispiele:
1. J&T Direktbank: Bei diesem Institut handelt es sich um die deutsche Zweigniederlassung der tschechischen Privat- und Investmentbank J&T Banka. Das Geld ist somit zwar über die tschechische Einlagensicherung geschützt, wird aber in Deutschland versteuert. Aus diesem Grund zieht die Bank die deutsche Abgeltungssteuer auch automatisch ein und Sie können einen Freistellungsauftrag einrichten, um Ihre Freibeträge zu nutzen.
2. Suresse Direkt Bank: Bei dem Institut handelt es sich um eine Marke der spanischen Santander Consumer Finance mit Niederlassung in Belgien. Damit gilt die spanische Einlagensicherung. Die Zinsen werden aber wie bei einer Anlage in Belgien versteuert. Das heißt: Regulär fällt die belgische Quellensteuer von 30 Prozent an. Indem Sie bei Kontoeröffnung eine Steuerresidenzbescheinigung ausstellen, reduziert sich die Steuer auf null Prozent. Die deutsche Abgeltungsteuer wird nicht automatisch eingezogen. Stattdessen geben Sie die Zinsen in Ihrer Steuererklärung an.
Ob Sie in einem Land Quellensteuern auf Kapitalerträge zahlen, hängt von den dortigen Steuerregeln ab. Außerdem gibt es oftmals ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Anlageland. Dieses legt Höchstsätze für die Steuer fest. Daher müssen Sie in vielen Fällen nicht den vollen, sondern nur einen ermäßigten Steuersatz bezahlen. Das geschieht aber oft nicht automatisch, sondern erst nachdem Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit in Deutschland nachgewiesen haben.
In vielen EU-Ländern müssen Sie sich bei der Geldanlage über Steuerfragen keine Gedanken machen. In Frankreich oder Schweden zahlen Sie beispielsweise generell keine Steuern auf Ihre Zinsen. In Österreich oder Lettland zum Beispiel ist die Sache etwas komplizierter.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Steuersätze aller EU-Länder, die für Tages- und Festgeldkonten von Anlegern gelten, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Unter “Quellensteuer” finden Sie den Satz, den das jeweilige Land standardmäßig erhebt. Dieser lässt sich durch den rechtzeitigen Nachweis der Steuerpflicht in Deutschland vielfach auf die “Reduzierte Quellensteuer” senken.
Land | Quellensteuer | Reduzierte Quellensteuer |
Belgien | 30 % | 0 % |
Bulgarien | 10 % | 5 % |
Dänemark | 0 % | - |
Deutschland | -* | - |
Estland | 0 % | - |
Finnland | 0 % | - |
Frankreich | 0 % | - |
Griechenland | 15 % | 10 %* |
Irland | 20 % | 0 % |
Italien | 0 % | - |
Kroatien | 12 % | 0 % |
Lettland | 20 % | 10 % |
Litauen | 15 % | 10 % |
Luxemburg | 0 % | - |
Malta | 0 % | - |
Niederlande | 0 % | - |
Österreich | 25 % | 0 % |
Polen | 20 % | 5 % |
Portugal | 28 % | 15 % |
Rumänien | 10 % | 0 % |
Schweden | 0 % | - |
Slowakei | 19 % | 0 % |
Slowenien | 5 % | - |
Spanien | 19 % | 0 % |
Tschechische Republik | 15 % | 0 % |
Ungarn | 0 % | - |
(Republik) Zypern | 0 % | - |
*Für deutsche Anleger gibt es in Deutschland keine zusätzliche Quellensteuer. Die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer fällt unabhängig vom Anlageland an. **Reduktion aktuell bei keiner uns bekannten Bank möglich. Stand der Angaben: 1.1.2024; Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, eigene Recherche
Die Steuersätze und alle weiteren Informationen in diesem Beitrag dienen nur der Ersteinschätzung. Sie können keine professionelle und individuelle Steuerberatung ersetzen. Für Richtigkeit und Aktualität können wir nicht garantieren.
Bei der reduzierten Quellensteuer handelt es sich um den Steuersatz, den Sie als deutscher Anleger auch dann noch bezahlen, wenn Sie bereits nachgewiesen haben, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Den reduzierten Satz können Sie aber auf Ihre in Deutschland gezahlte Abgeltungsteuer vollständig anrechnen lassen.
In den meisten EU-Ländern liegt die Quellensteuer für deutsche Anleger bereits bei null Prozent oder es gibt einen reduzierten Steuersatz von null Prozent. Damit die Quellensteuer auf den ermäßigten Satz reduziert wird, müssen Sie meist eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung einreichen. Wichtig ist es, die Bescheinigung rechtzeitig abzuschicken, da sie der Bank mit einer bestimmten Frist vor der ersten Zinszahlung vorliegen muss. Am besten erledigen Sie dies schon im Rahmen der Kontoeröffnung.
Es gibt allerdings Banken, bei denen die Ermäßigung nicht möglich ist, beispielsweise bei der lettischen European Merchant Bank, die ihre Sparkonten hierzulande über Zinsportale anbietet.
Im Ausland gezahlte Quellensteuern können Sie vom deutschen Fiskus zurückbekommen, indem Sie sie auf die in Deutschland gezahlte Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) anrechnen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im selben Jahr in Deutschland bereits Abgeltungsteuern in ausreichender Höhe bezahlen. Außerdem können Sie sich nur den Steuersatz anrechnen lassen, der sich nicht bereits im Ausland vermeiden lässt. In Ländern mit einem reduzierten Steuersatz ist nur dieser anrechenbar.
Haben Sie einen höheren Satz gezahlt, können Sie sich den Unterschied von den ausländischen Behörden zurückerstatten lassen, was aber oft mit einigem Aufwand verbunden ist. Alles hierzu lesen Sie in unserem Ratgeber Quellensteuer im Ausland: So vermeiden Sie eine Doppelbesteuerung.
Ausländische Banken ziehen die deutschen Steuern nicht automatisch ein. Sie können daher auch keinen Freistellungsauftrag einrichten. Stattdessen müssen Sie die Zinseinnahmen selbst in der Steuererklärung angeben. Hier kommt dann auch der jährliche Sparerpauschbetrag zur Geltung.
In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur Besteuerung von Fest- und Tagesgeld.