

- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 21.06.2025


- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 21.07.2025


- Basiszins: 1,45%
- Aktionszins: 2,95% - gültig bis 21.06.2025
Es erscheint uns mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass sich die Bank in einer Schieflage befindet und die Institutssicherung einspringen muss.
Die Raiffeisenbank im Hochtaunus und die Volksbank Mittelhessen haben jetzt Fusionsgespräche offiziell bestätigt. Einer endgültigen Entscheidung müssen die diesjährigen Vertreterversammlungen der Banken zustimmen.
Bei einem Crowdfunding-Projekt der Bank ist es offenbar zum Zahlungsverzug gekommen.
Wir haben unsere Einschätzungen daher aktualisiert und eine weitere Leserfrage zur "nachrangigen Einlage" unten im Beitrag ergänzt.
Schon wieder hat sich eine deutsche Genossenschaftsbank wohl verspekuliert. Dass es diesmal ausgerechnet die Raiffeisenbank im Hochtaunus (Meine Bank) betrifft, finden wir bei biallo.de besonders bedauerlich. Schließlich hatten wir die Produkte immer wieder aufgrund ihrer guten Konditionen empfohlen.
Gerade deshalb möchten wir Sie zum Thema auf dem Laufenden halten und Sie mit allen nötigen Informationen versorgen. Wir aktualisieren diesen Beitrag regelmäßig und passen unsere Einschätzungen an den aktuellen Kenntnisstand an.
Es erscheint uns mittlerweile (Stand 13.3.2025) sehr wahrscheinlich, dass sich die Raiffeisenbank im Hochtaunus bei der Vergabe von gewerblichen Immobilienkrediten übernommen hat. Allerdings hat die Bank für 2024 noch keinen Jahresabschluss vorgelegt und auch anderweitig keine konkreten Aussagen dazu gemacht.
Für ein finanzielles Problem spricht unter anderem, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) laut übereinstimmenden Medienberichten der Bank untersagt hat, weitere Kredite zu vergeben. Laut eigener Aussage vergibt die Bank bereits seit Mai 2024 keine neuen Immobilienkredite mehr.
Außerdem haben die Raiffeisenbank im Hochtaunus und die Volksbank Mittelhessen mitgeteilt, dass Sie über eine Fusion verhandeln. Laut Handelsblatt gehen "Insider" davon aus, dass die Raiffeisenbank vor der Fusion noch den Institutsschutz der Genossenschaftsbanken in Anspruch nehmen muss.
2023 hatte die Raiffeisenbank bereits ein deutlich negatives Bewertungsergebnis ausgewiesen. Das konnte aber größtenteils durch das gestiegene Zinsergebnis kompensiert werden. Bei der Vorstellung des Jahresberichts war die Bank noch optimistisch und hatte sogar ihre Dividende erhöht. Offenbar hat sich die Lage seither weiter verschlechtert. Gegenüber dem Handelsblatt hat die Bank bestätigt, dass sie bei Immobilienkrediten weitere Wertberichtigungen erwartet.
Bei den Genossenschaftsbanken gibt es derzeit ungewöhnlich viele Sanierungsfälle und Schlagzeilen. Sparerinnen und Sparer müssen sich davon grundsätzlich nicht beunruhigen lassen. Denn erstens haben die Genossenschaftsbanken auch 2024 mit insgesamt steigenden Gewinnen überzeugt. Zweitens sind dort angelegte Gelder praktisch in unbegrenzter Höhe über die Institutssicherung geschützt.
Bedauerlich sind die Vorfälle, weil die deutschen Genossenschaftsbanken – wie sonst vielleicht nur noch die Sparkassen – für finanzielle Sicherheit und solides Wirtschaften stehen. Über sie haben Bankkunden nicht nur einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Sie ermöglichen ihren Mitgliedern auch Teilhabe und Mitbestimmung im Finanzwesen.
Immerhin hat der BVR mittlerweile eine Weiterentwicklung der Institutssicherung angekündigt, der die angeschlossenen Banken stärker in die Pflicht nimmt und eine frühere Reaktion bei Problemen ermöglichen soll.
Bei biallo.de haben wir uns intensiv mit den Konditionen der Raiffeisenbank im Hochtaunus auseinandergesetzt und diese für gut befunden. Immer wieder haben wir ihre Produkte auf unserer Website auch aktiv beworben. Bislang hat sich an unserer Einschätzung nichts geändert. Die Konditionen der Bank sind nach wie vor gut und Einlagen auf Sparkonten können aufgrund der Kombination aus gesetzlicher Einlagensicherung und Institutsschutz als sicher gelten.
Falls Sie Kunde der Bank geworden sind, womöglich auch aufgrund unserer Einschätzung, möchten wir Sie jetzt bestmöglich über die aktuelle Lage informieren und Sie bei wichtigen Entscheidungen unterstützen.
Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren. Die Einlagen auf Sparkonten sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde geschützt und die Bank selbst ist an die Institutssicherung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Dieses System hat bisher jede mögliche Pleite einer Mitgliedsbank verhindert und auch dafür gesorgt, dass noch nie ein Anleger deswegen Geld verloren hat, wie der BVR regelmäßig betont.
Es ist außerdem gut möglich, dass sich für Kunden der Raiffeisenbank selbst im Falle einer Fusion zunächst rein gar nichts ändert. Die Marke "Meine Bank" könnte bestehen bleiben und vorhandene Verträge einfach weitergeführt werden. So lief es beispielsweise bei der Fusion der Volksbank Mittelhessen mit der Volksbank Feldatal ab. Für deren "Kunden und Beschäftigte ändert sich durch die Fusion nichts", hieß es dazu bei der Volksbank Mittelhessen im Dezember 2024. Genauso liefen die Fusionen mit der Volksbank Schupbach und dem VR-Bankverein Bad HersfeldRotenburg ab.
Je nachdem, welche Produkte Sie bei der Bank nutzen, könnten die folgenden Tipps Ihnen bei der künftigen Entscheidungsfindung helfen.
Im Falle einer Fusion sollten Sie die Vertragsbedingungen der neuen Bank genau prüfen. Das gilt besonders für Girokonten. Denn falls Sie das Konto tatsächlich wechseln möchten, sollten Sie dafür genügend Zeit einplanen. So stellen Sie sicher, dass alle Zahlungspartner wirklich die neue Bankverbindung nutzen, bevor Sie das alte Konto kündigen.
Beim Tagesgeld können Sie spontaner entscheiden. Aktuell sind die Konditionen durchaus noch attraktiv – auch für Tagesgeld-Bestandskunden. Es gilt also, was beim Tagesgeldkonto immer gilt: Falls die Zinsen spürbar sinken, können Sie Ihr Geld recht schnell und einfach abziehen. Eine formale Kündigung können Sie eventuell später nachholen.
Beim Festgeld ist zu erwarten, dass das Konto zum vereinbarten Zins und der vereinbarten Laufzeit auch bei einer Fusion einfach weiterläuft. Falls sich Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wäre ein Sonderkündigungsrecht denkbar. Allerdings müssen Sparer hier die Entwicklung abwarten. Die Verbraucherzentrale Hessen wollte sich auf eine Anfrage von biallo.de zum Thema bislang bisher nicht äußern. In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung beim Festgeld nicht zu empfehlen, da sie mit hohen Kosten einhergehen kann.
Die in Genossenschaftsanteile investierten Beträge können als sicher gelten, auch wenn die Bank den Institutsschutz der Genossenschaftsbanken in Anspruch nehmen muss. Es besteht also kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Wir raten Mitgliedern aber, Ihre Rechte auf Mitsprache und Auskunft wahrzunehmen.
Wer sich von seinen Geschäftsanteilen trennen möchte, kann noch bis Mitte dieses Jahres kündigen, um den nächsten Termin zum Ausstieg zu nutzen. Es gilt nämlich eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr. Wirksam wird die Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres, das am 31.12.2025 endet. Regulär würde die Auszahlung dann mit der darauffolgenden Vertreterversammlung erfolgen.
Für den Fall einer Fusion mit der Volksbank Mittelhessen ergäbe sich eine zusätzliche Möglichkeit zum Ausstieg. Zu erwarten wäre ein Umtausch der Anteile der alten Bank in Anteile der neuen Bank zum gleichen Wert. Wer heute also Mitglied der Raiffeisenbank ist, würde dann Mitglied der Volksbank werden. Das ist aber keine Pflicht. Sie haben nämlich ein "Recht zur Ausschlagung". Die Regelung hierfür findet sich in Paragraf 90 des Umwandlungsgesetzes (UmwG).
Am Rande erwähnt: Bei der Volksbank Mittelhessen sind derzeit nur Anteile im Wert insgesamt höchstens 250 Euro pro Person erhältlich. Bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus konnten zeitweise 50.000 Euro und mehr investiert werden. Wer dies getan hat, dürfte also ohnehin einen (großen) Teil davon ausbezahlt bekommen, falls die Raiffeisenbank in der Volksbank aufgeht.
Immerhin: Die Dividende der Volksbank Mittelhessen liegt seit vielen Jahren stabil bei 5,50 Prozent.
Dank der Zuschriften unserer Leser wissen wir, dass es bei mindestens einem Funding (Bahnstraße in Willich) zum Zahlungsverzug gekommen ist. Für weitere Informationen rund um die Crowdinvesting-Plattform sind wir mit der Bank in Austausch und werden Sie hier zeitnah mit weiteren Informationen dazu versorgen.
Aus unserer Sicht spricht aktuell wenig dagegen, das Tagesgeldkonto der Bank noch zu nutzen und gegebenenfalls auch neu zu eröffnen. Schließlich gilt hier neben der Institutssicherung auch die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Bank und Kunde. Außerdem können Sie Ihr Geld im Zweifelsfall schnell abziehen. Wir raten aber dazu, die Zinsentwicklung und auch die weitere Entwicklung der Bank genau im Auge zu behalten.
Die Volksbank Mittelhessen hat bereits viel Erfahrung mit der Integration kleinerer Institute. Aktuell werden bereits die Volksbank Schupbach und die Volksbank Feldatal integriert. Der VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg wurde erst kürzlich integriert.
Wie lange es bis zu einer Fusion dauern könnte, ist reine Spekulation. Wie die Vereinigung mit der VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg gezeigt hat, kann ein Zusammenschluss aber in weniger als einem Jahr abgeschlossen sein. Die erste offizielle Meldung hierzu stammt vom April 2024. Zum Jahreswechsel wurde die Fusion offiziell abgeschlossen.
Damit die Fusion mit der Raiffeisenbank im Hochtaunus mit der Volksbank Mittelhessen beschlossen werden kann, braucht es auf jeden Fall noch die Zustimmung der Vertreterversammlungen beider Banken. Laut Mitteilung beider Banken wäre dies in der zweiten Jahreshälfte soweit.
Die Vertreterversammlung findet üblicherweise im Mai oder Juni statt. Für die meisten Mitglieder, die Ihre Rechte auf Mitbestimmung ausüben möchten, ist aber vor allem die nächste Vertreterwahl entscheidend. Hier können nämlich alle Mitglieder darüber entscheiden, wer an der Vertretersammlung überhaupt teilnimmt. Die Vertreterwahl findet laut Satzung alle vier Jahre statt, letztmalig 2022. Der nächste Termin wäre also erst 2026. Um Einfluss auf die diesjährige Vertreterversammlung auszuüben, bleibt den meisten Mitgliedern daher vor allem, sich an die bereits gewählten Vertreter oder direkt an die Bank zu wenden.
Genossenschaftsanteile unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Anleger können aber darauf vertrauen, dass die Institutssicherung greift. Falls die Raiffeisenbank in eine ernsthafte Notlage gerät, sollte also der BVR eingreifen und eine Pleite verhindern. Wir gehen davon aus, dass Mitglieder in diesem Fall ihre Anteile zum Nennwert ausgezahlt bekommen oder diese gegen Anteile einer neuen Bank zum gleichen Nennwert eintauschen können. Letzteres wäre im Falle einer Fusion denkbar.
Über die Dividende wird jedes Jahr auf der Vertreterversammlung entschieden. Vorgeschlagen wird sie von der Bank bereits im Vorhinein bei der Bekanntgabe der Geschäftszahlen. Die Dividende ist abhängig vom Gewinn, den die Bank im Vorjahr erwirtschaftet hat. Da wir von einer Schieflage der Bank ausgehen, erscheint eine Dividende unwahrscheinlich.
Die Bank wirbt nach wie vor mit einem außerordentlich hohen Zins für ihre "nachrangige Einlage". Dabei handelt es sich praktisch um einen Sparbrief mit Nachrangabrede.
Als Anleger sollten Sie wissen, dass die Anlage im Falle einer Insolvenz nicht geschützt wäre, weil sie nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt. Anleger müssen sich also zu 100 Prozent auf die Institutssicherung des BVR verlassen.
Ob der hohe Zins dieses Risiko aufwiegt, ist eine Frage der persönlichen Abwägung.
Dann schreiben Sie uns gerne an redaktion@biallo.de. Wir werden uns bemühen, Fragen zeitnah zu beantworten. Außerdem wollen wir weitere Themen und Aspekte in diesen Beitrag aufnehmen und allen Lesern zur Verfügung stellen.