Beim Festgeld gilt das Vertrauensprinzip: Der Sparer vertraut darauf, dass die Bank das Ersparte zum festgelegten Zinssatz vergütet und zum vereinbarten Termin Kapital plus Zinsen vollständig auszahlt. Die Bank vertraut darauf, dass sie mit dem Geld während der Vertragslaufzeit uneingeschränkt arbeiten kann.
Möchten Sparerinnen und Sparer vorzeitig ihr Geld zurück, entstehen der Bank Kosten und meist auch Ertragsverluste. Deshalb ist eine Kündigung von Festgeld und Sparbriefen während der Laufzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.
Vorzeitige Kündigung nur im Notfall
Der Gesetzgeber hat jedoch ein Schlupfloch gelassen, falls Anleger in eine Notlage geraten und dringend Geld brauchen. Nach Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht das Recht, "aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfrist" das Geld zurückzufordern. Wichtige Gründe können beispielsweise der Tod des Kontoinhabers oder das Abrutschen in die Arbeitslosigkeit sein, aber auch eine drohende Insolvenz der Bank. Bei weniger eklatanten Krisenfällen muss die Bank eine Kündigung nicht akzeptieren.
Enthält das Anlagekonto keine Kündigungsregel, liegt es im Ermessen der Bank, das Kapital freizugeben. Möchten Sie über das angelegte Festgeld vorzeitig verfügen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung bei der Bank einreichen. Gibt das Geldhaus grünes Licht, lauern allerdings Kosten und Zinsverluste. Mitunter streichen Kreditinstitute bei einer vorzeitigen Kündigung die Guthabenverzinsung komplett oder gewähren nur einen deutlich reduzierten Zins. Wurden bereits Festgeldzinsen ausgezahlt, werden diese oft mit den Stornokosten verrechnet.
Außerdem darf das Geldhaus bei einer Kündigung Gebühren erheben, deren Höhe nicht gesetzlich geregelt ist. Zinsabschläge und Stornogebühren können zu negativer Rendite und damit zu Kapitalverlust führen. Deswegen sollten Sie auf einem Festgeldkonto möglichst nur Beträge parken, die Sie auch im Notfall entbehren können.