Auf einen Blick
  • Festgeld wird für eine fixe Laufzeit abgeschlossen, eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen.

  • Doch der Gesetzgeber hat hier ein Schlupfloch gelassen. Im Härtefall können Sparer auch vorzeitig aus der Festgeldanlage aussteigen.

  • Allerdings sind Verbraucher hier auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig. 
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Festgeld basiert auf dem Vertrauensprinzip: Der Sparer vertraut darauf, dass die Bank das Ersparte zum festgelegten Zinssatz vergütet und zum vereinbarten Termin Kapital plus Zinsen vollständig auszahlt. Die Bank vertraut darauf, dass sie mit dem Geld während der Vertragslaufzeit uneingeschränkt arbeiten kann.

Möchte der Sparer vorzeitig sein Geld zurück, entstehen der Bank Kosten und meist auch Ertragsverluste. Deshalb ist eine Kündigung von Festgeld und Sparbriefen während der Laufzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.

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Vorzeitige Kündigung nur im Notfall

Der Gesetzgeber hat jedoch ein Schlupfloch gelassen, falls Anleger in eine Notlage geraten und dringend Geld brauchen. Nach Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht das Recht, "aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfrist" das Geld zurückzufordern. Wichtige Gründe können beispielsweise der Tod des Kontoinhabers oder das Abrutschen in Hartz IV sein, aber auch eine drohende Insolvenz der Bank. Bei weniger eklatanten Krisenfällen muss die Bank eine Kündigung nicht akzeptieren.

Enthält das Anlagekonto keine Kündigungsregel, liegt es im Ermessen der Bank, das Kapital freizugeben. Möchten Sie über das angelegte Festgeld vorzeitig verfügen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung bei der Bank einreichen. Gibt das Geldhaus grünes Licht, lauern allerdings Kosten und Zinsverluste. Häufig streichen Kreditinstitute bei einer vorzeitigen Kündigung die Guthabenverzinsung komplett oder gewähren nur einen Alibi-Zins. Wurden bereits Festgeldzinsen ausgezahlt, werden diese in der Regel mit den Stornokosten verrechnet.

Außerdem darf das Geldhaus bei einer Kündigung Gebühren erheben, deren Höhe nicht gesetzlich geregelt ist. Hohe Zinsabschläge und Stornogebühren können zu negativer Rendite und damit zu Kapitalverlust führen.

Biallo Festgeld-Empfehlungen

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 5.000,00€, Laufzeit: 12 Monate, Bonitätsbewertung: mind. hohe Sicherheit, Staat: alle Länder. Die Sortierung erfolgt nach dem Zinssatz. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar. Weitere Details zu Rankingfaktoren.
ANBIETER
ZINSSATZ
BEWERTUNG
S&P-LÄNDERRATING
PRODUKTDETAILS
1
Targobank

3,50 %

175,00

4,3 / 5

★★★★★
★★★★★
AAA Deutschland

höchste Sicherheit

  • 100% Einlagensich.
  • Anlage ohne Limit
2
JT Direktbank

3,40 %

170,00

4 / 5

★★★★★
★★★★★
AA- Tschechien

hohe Sicherheit

  • 100% Einlagensich.
3
Klarna Bank

3,32 %

166,00

4,4 / 5

★★★★★
★★★★★
AAA Schweden

höchste Sicherheit

  • 100% Einlagensich.
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand: 05.06.2023


Festgeld kündigen: Auf die Kulanz der Bank kommt es an

Doch unter welchen Umständen das Geldhaus einer Festgeld-Kündigung zustimmt und welche Gebühren fällig werden, ist von Institut zu Institut unterschiedlich.

"In sozialen Härtefällen kommen wir unseren Kunden auf dem Kulanzweg gerne entgegen, wenn uns der soziale Härtefall glaubhaft dargelegt wird", erklärt Karin Haberl von der Kommunalkredit Invest. Dafür müssen Verbraucher Unterlagen einreichen, die den sozialen Härtefall nachvollziehbar machen, etwa eine Arbeitslosenbescheinigung oder bei Selbstständigen ein Nachweis über den Umsatzrückgang. "Es erfolgt eine nachträgliche Zinsberichtigung mit einer Verzinsung ab Anlagebeginn bis zum Tag der Auflösung zum Transferkontozinssatz von 0,01 Prozent pro Jahr", so Haberl weiter. Allerdings verzichtet die Kommunalkredit Invest auf zusätzliche Bearbeitungs- und Stornogebühren. 

Anders bei der niederländischen Leaseplan Bank. Sie verzichtet zwar auf eine Zinsberichtigung, verlangt allerdings eine Stornogebühr in Höhe von 75 Euro. Diese wird dann über das Referenzkonto eingezogen. Von der Renault Bank Direkt ist zu erfahren, dass eine Auflösung nur im Fall einer „wirklichen finanziellen Notlage“ möglich sei. Dies hänge vom Einzelfall ab und müsse detailliert nachgewiesen werden. Da die Auflösung eines Festgeldkontos immer einen manuellen Bearbeitungsaufwand beansprucht, erhebt die Bank eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro vorzeitig aufgelöstem Konto. Darüber hinaus wird der ursprünglich festgelegte Zinssatz um 50 Prozent reduziert.

Tagesgeld: Hier ist der Neukunde König!

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Flexibles Festgeld als Alternative

Es muss aber nicht immer klassisches Festgeld sein. Es gibt nämlich eine Alternative, die die Flexibilität von Tagesgeld mit den höheren Zinsen von Festgeld kombiniert – das sogenannte flexible Festgeld, auch als Flexgeld bezeichnet. 

Und das funktioniert so: Über einen Teil des Ersparten, meist zwischen zehn bis 50 Prozent, können Anleger pro Jahr frei verfügen. Während der Rest zu den gleichen Konditionen als festverzinste Anlage weiterläuft. Die übrigen Rahmenbedingungen sind dieselben wie beim herkömmlichen Festgeld auch. 

Eine Auswahl an flexiblen Festgeldern

Anbieter Zinsen p.a. Flexibler Anteil
Cosmos Direkt (Zinsstaffel) 0,25 bis 0,65 % (Zinsstaffel) 50 %
NIBC Direct 0,35 % 50 %
IKB  0,15 % 50 %
Pbb Direkt 0,15 % 20 %

Laufzeit 36 Monate, Anlagebetrag 10.000 Euro / Stand 21. Juni 2021

Fazit

Befassen Sie sich vor der Geldanlage in Festgeld oder Sparbriefe stets mit den Bedingungen bei vorzeitiger Kündigung. Fordert die Bank einen vollständigen Zinsverzicht, sollten Sie die Geldanlage überdenken und nach alternativen Angeboten suchen – wie etwa das flexible Festgeld.
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Über den Autor Kevin Schwarzinger
Jahrgang 1988, studierte Geschichte und Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war währenddessen bereits als Werkstudent bei biallo.de angestellt. Seit 2016 ist er Mitglied der Redaktion und verfasst dort überwiegend Artikel zu Geldanlagethemen. Daneben publiziert er regelmäßig in Tageszeitungen, wie Münchner Merkur, Rhein Main Presse, Frankfurter Neue Presse oder Donaukurier.
Co-Autoren:
  Max Geißler
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