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Geldanlage

Festgeld: Vorzeitig kündigen oder besser warten?

Kevin Schwarzinger
Redaktionsleitung
Aktualisiert am: 09.07.2024

Auf einen Blick

  • Festgeld wird für eine fixe Laufzeit abgeschlossen, eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen.
  • Der Gesetzgeber hat jedoch ein Schlupfloch gelassen. Im Härtefall können Sparer auch vorzeitig aus der Festgeldanlage aussteigen.
  • Allerdings sind Verbraucherinnen und Verbraucher dabei auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig. 
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Vorzeitige Kündigung nur im Notfall
  2. Festgeld kündigen: Auf die Kulanz der Bank kommt es an
  3. Flexibles Festgeld als Alternative
  4. Fazit: Auf die Bedingungen achten 

Beim Festgeld gilt das Vertrauensprinzip: Der Sparer vertraut darauf, dass die Bank das Ersparte zum festgelegten Zinssatz vergütet und zum vereinbarten Termin Kapital plus Zinsen vollständig auszahlt. Die Bank vertraut darauf, dass sie mit dem Geld während der Vertragslaufzeit uneingeschränkt arbeiten kann.

Möchten Sparerinnen und Sparer vorzeitig ihr Geld zurück, entstehen der Bank Kosten und meist auch Ertragsverluste. Deshalb ist eine Kündigung von Festgeld und Sparbriefen während der Laufzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Vorzeitige Kündigung nur im Notfall

Der Gesetzgeber hat jedoch ein Schlupfloch gelassen, falls Anleger in eine Notlage geraten und dringend Geld brauchen. Nach Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht das Recht, "aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfrist" das Geld zurückzufordern. Wichtige Gründe können beispielsweise der Tod des Kontoinhabers oder das Abrutschen in die Arbeitslosigkeit sein, aber auch eine drohende Insolvenz der Bank. Bei weniger eklatanten Krisenfällen muss die Bank eine Kündigung nicht akzeptieren.

Enthält das Anlagekonto keine Kündigungsregel, liegt es im Ermessen der Bank, das Kapital freizugeben. Möchten Sie über das angelegte Festgeld vorzeitig verfügen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung bei der Bank einreichen. Gibt das Geldhaus grünes Licht, lauern allerdings Kosten und Zinsverluste. Mitunter streichen Kreditinstitute bei einer vorzeitigen Kündigung die Guthabenverzinsung komplett oder gewähren nur einen deutlich reduzierten Zins. Wurden bereits Festgeldzinsen ausgezahlt, werden diese oft mit den Stornokosten verrechnet.

Außerdem darf das Geldhaus bei einer Kündigung Gebühren erheben, deren Höhe nicht gesetzlich geregelt ist. Zinsabschläge und Stornogebühren können zu negativer Rendite und damit zu Kapitalverlust führen. Deswegen sollten Sie auf einem Festgeldkonto möglichst nur Beträge parken, die Sie auch im Notfall entbehren können.

Biallo Festgeld Empfehlung

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Festgeld kündigen: Auf die Kulanz der Bank kommt es an

Doch unter welchen Umständen das Geldhaus einer Festgeld-Kündigung zustimmt und welche Gebühren fällig werden, ist von Institut zu Institut unterschiedlich. Einige Beispiele, wie Banken die vorzeitige Kündigung handhaben: 

ING*: Die Direktbank lässt eine vorzeitige Auszahlung des gesamten Festgeld-Betrags nur in Ausnahmefällen zu. Diese sind der Tod des Kontoinhabers, eine Scheidung – oder eine persönliche Notsituation wie etwa eine Privatinsolvenz: "Das bedeutet, Ihre Schulden sind so hoch, dass Sie sie nicht mehr abbezahlen können." Tritt der Kündigungsfall ein, zeigt sich die Bank kulant. So erhalten die Kunden alle Zinserträge bis zum Zeitpunkt der Kündigung, bereits ausgezahlte Zinsen verbleiben bei den Kunden. Eine Gebühr für die vorzeitige Kündigung fällt nicht an.

Leaseplan Bank: Auch für das niederländische Institut sind eine geschiedene Ehe oder eine Privatinsolvenz wichtige Gründe, um eine vorzeitige Kündigung zuzulassen. Die Bank nennt außerdem den Bezug von Arbeitslosengeld. Auch bei der Leaseplan Bank erhalten die Kunden die Zinsen bis zum Auflösungstag ausgezahlt. Für die vorzeitige Kündigung wird eine Gebühr von 75 Euro fällig.

Volkswagen Bank*: Die Autobank nennt auf Anfrage keine konkreten Gründe, die eine vorzeitige Auflösung eines Festgeldkontos rechtfertigen. Dies werde "individuell im Kundenfall geprüft". Kundinnen und Kunden müssten entsprechende Nachweise erbringen. Bereits angefallene Zinsen zahlt die Bank aus. Eine Gebühr für die Auflösung werde "je nach vorliegender Situation ermittelt". 

Renault Bank direkt*: Auch bei der Renault Bank direkt wird über die vorzeitige Kündigung eines Festgeldkontos "im Einzelfall entschieden". Tritt der Kündigungsfall ein, werde der Zinssatz des laufenden Jahres halbiert. Bereits ausgezahlte Zinserträge bleiben jedoch unberührt. Die Bank verlangt für die vorzeitige Auflösung des Kontos 50 Euro.

 

Flexibles Festgeld als Alternative

Es muss aber nicht immer klassisches Festgeld sein. Es gibt nämlich eine Alternative, die die Flexibilität von Tagesgeld mit den höheren Zinsen von Festgeld kombiniert – das sogenannte flexible Festgeld, auch als Flexgeld bezeichnet. 

Und das funktioniert so: Über einen Teil des Ersparten können Anleger pro Jahr frei verfügen. Das können zehn Prozent sein, 50 Prozent, manchmal aber auch 100 Prozent. Der nicht ausgezahlte Betrag läuft zu den gleichen Konditionen als festverzinste Anlage weiter. Die übrigen Rahmenbedingungen sind dieselben wie beim herkömmlichen Festgeld. 

Eine Auswahl an flexiblen Festgeldern

Anbieter 1 Jahr1   3 Jahre1  4 Jahre1 Flexibler Anteil 
CA Auto Bank* --- --- 2,90 % 100 %
IKB  2,75 % 2,75 % 2,75 % 50 %
NIBC  2,70 % 2,70 %  2,70 %  50 % 
Openbank*  3,45 % --- --- 100 %
Pbb Direkt  2,25 % 2,50 %  --- 20 %

1Zins pro Jahr; 2bei vorzeitiger Kündigung fällt der Zins auf 1,5%; Stand 9. Juli 2024

 

Fazit: Auf die Bedingungen achten 

Befassen Sie sich vor der Geldanlage in Festgeld oder Sparbriefe stets mit den Bedingungen bei vorzeitiger Kündigung. Fordert die Bank einen vollständigen Zinsverzicht, sollten Sie die Geldanlage überdenken und nach alternativen Angeboten suchen – wie etwa das flexible Festgeld. In einem weiteren Ratgeber erfahren Sie mehr über dieses sogenannte Flex- oder Kündigungsgeld.

Biallo Tagesgeld Empfehlung

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Über den Redaktionsleiter Kevin Schwarzinger

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Jahrgang 1988, studierte Geschichte und Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war währenddessen bereits als Werkstudent bei biallo.de angestellt. Seit 2016 ist er Mitglied der Redaktion und verfasst dort überwiegend Artikel zu Geldanlagethemen. Daneben publiziert er regelmäßig in Tageszeitungen, wie Münchner Merkur, Rhein Main Presse, Frankfurter Neue Presse oder Donaukurier.

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