Wie sicher ist Festgeld und Tagesgeld bei einer schwedischen Bank?
Bei schwedischen Banken mit Niederlassung in Deutschland sind 100.000 Euro pro Bank und Kunde im Falle einer Bankenpleite abgesichert. Andernfalls liegt die Obergrenze bei 1,05 Millionen Schwedischen Kronen (rund 90.500 Euro; Stand 18. November 2024). Ist der Betrag der Einlagensicherung in Schwedischen Kronen angegeben, gibt es ein Wechselkursrisiko, falls Sie ein entsprechend hohes Guthaben bei der Bank anlegen. Das ist beispielsweise bei der TF Bank der Fall. Bei Klarna und der Ikano Bank sind 100.000 Euro abgesichert. Diese Informationen finden Sie beispielsweise im "Informationsbogen für Einleger" der jeweiligen Bank.
Schweden spielt in Sachen Bonität in der ersten Liga und erhält von den großen US-Ratingagenturen (S&P, Fitch und Moody's) eine Triple-A-Bewertung, also das bestmögliche Länderrating. Entsprechend gilt auch die schwedische Einlagensicherung als sehr zuverläsig.
Was mache ich im Worst-Case-Szenario einer Bankpleite?
Im Fall einer Bankenpleite sollten Sie automatisch innerhalb von sieben Werktagen entschädigt werden. So sehen es die rechtlichen Regelungen vor. Selbst aktiv werden müssen Sie nur, falls Sie innerhalb dieser Frist Ihr Geld nicht zurückbekommen. Denn laut der Pressestelle der schwedischen Einlagensicherung besteht die Möglichkeit, dass Ansprüche verjähren – wenn auch erst nach einigen Jahren.
Gut zu wissen: Bei unselbstständigen Zweigstellen ausländischer Banken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken für die Entschädigung zuständig. Ansonsten kümmert sich die schwedische Reichsschuldenverwaltung ("Riksgälden") direkt um die Entschädigung. Letzteres gilt etwa für die TF Bank, Klarna und die Ikano Bank.
Was ist steuerlich bei einer Festgeldanlage aus Schweden zu beachten?
Die schwedische Quellensteuer liegt bei vergleichsweise hohen 30 Prozent, die zu 15 Prozent aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland anrechenbar sind. Allerdings wird die Quellensteuer lediglich für Dividenden fällig. Zinserträge sind von der Quellensteuer nicht betroffen. Deutsche Sparer benötigen daher keine Ansässigkeitsbescheinigung, um die ausländische Steuer zu vermeiden.
Sie müssen sich aber um die Versteuerung ihrer Zinsgewinne in Deutschland selbst kümmern, indem sie die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Alle weiteren wichtigen Informationen zur Besteuerung von Tages- und Festgeld finden Sie in einem weiteren Artikel auf biallo.de.
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