





Auf einen Blick
In der türkischen Währungskrise scheint Licht am Ende des Tunnels in Sicht zu sein. So konnte sich die türkische Lira seit ihrem Rekordtief Ende August 2024 gegenüber Euro und US-Dollar stabilisieren. Zur Erinnerung: Noch 2023 verlor die türkische Lira gegenüber dem Euro fast 40 Prozent an Wert. Anfang 2020 kostete die türkische Lira noch etwa 0,15 Euro. Aktuell steht sie bei etwa 0,03 Euro (Stand: 15. Januar 2025).
Sorgenkind bleibt die hohe Inflation. Auch wenn die Teuerung im Dezember den niedrigsten Stand seit über einem Jahr markiert, liegt die Inflationsrate in der Türkei immer noch bei rund 44 Prozent. Den höchsten Stand im laufenden Jahr hatte die Teuerungsrate im Mai mit gut 75 Prozent erreicht, seither ist sie kontinuierlich gesunken.
Der Rückgang der Inflationsrate könnte ein Indiz dafür sein, dass die Geldpolitik der türkischen Notenbank allmählich Wirkung zeigt. Die Zentralbank hatte im Juni 2023 eine Kehrtwende vollzogen: Die Währungshüter hoben den Leitzins in mehreren Schritten an, von anfänglich 8,5 Prozent auf 50 Prozent seit März 2024, wo er seither verharrt.
Trotz der geldpolitischen Straffung erscheinen die Wachstumsaussichten für die türkische Wirtschaft noch solide. Zwar ist das reale Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal lediglich um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal gewachsen. Für das Gesamtjahr erwartete der Internationale Währungsfonds (IWF) laut September-Prognose aber ein Plus von 3,0 Prozent.
Im Festgeld- und Tagesgeld-Vergleich von biallo.de finden sich mehrere Banken mit türkischer Herkunft. Dazu gehören die Garantibank, Vakifbank, Yapi Kredi, KT Bank, Denizbank, Akbank, Oyak Anker Bank und Isbank*. Die Geldinstitute zahlen teils überdurchschnittliche Zinsen.
Beim Tagesgeld punktet etwa die Garantibank, die für Neukunden 3,00 Prozent in Aussicht stellt – für drei Monate garantiert (danach: 1,25 Prozent pro Jahr). Beim Festgeld bietet zum Beispiel die KT Bank 3,10 Prozent für ein Jahr Laufzeit (jeweiliger Stand: 15. Januar 2025). An der Einlagensicherung ist die Herkunft dieser Institute nicht abzulesen. So ist die Garantibank der niederländischen Einlagensicherung unterstellt. Bei der KT Bank greift die deutsche Einlagensicherung.
Laut Bundesverband deutscher Banken (BdB) spielt die Eigentümerschaft eines Instituts im Entschädigungsfall keine Rolle. "Bei einem selbstständigen deutschen Tochterunternehmen handelt es sich um eine Bank, die nach deutschem Recht gegründet wurde und komplett deutschem Aufsichtsrecht unterliegt. Die Bank ist daher auch Pflichtmitglied bei einer deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung", sagt BdB-Sprecherin Tanja Beller.
Im Falle des Eintritts eines Entschädigungsfalles bei unselbstständigen Zweigstellen von Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben und die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, werde die Entschädigung durch die ausländische Einlagensicherung durchgeführt, die eine Kooperationsvereinbarung mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) haben.
"Unselbstständige Niederlassungen von Kreditinstituten aus Staaten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR sind Mitglieder der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Darüber hinaus wirken viele ausländische Banken am freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken mit", so Beller weiter. Durch die freiwillige Einlagensicherung beträgt die zusätzliche Sicherungsgrenze maximal fünf Millionen Euro pro Sparer (ab 2025 maximal drei Millionen Euro pro Sparer). Mitglieder im Einlagensicherungsfonds sind zum Beispiel die Akbank und Isbank.
Alle wichtigen Informationen zur Besteuerung von Fest- und Tagesgeldkonten finden Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
Bei der Garantibank International handelt es sich um die niederländische Tochter der Türkiye Garanti Bankası A.Ş. – Hauptsitz ist nicht wie bei der Mutter Istanbul, sondern Amsterdam. Daher sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person über die Einlagensicherung der Niederlande geschützt, die wie Deutschland von den US-Ratingagenturen ein sogenanntes Triple-A-Rating erhalten, also für einen Schuldner mit erstklassiger Bonität stehen.
Denizbank und Vakifbank International haben zwar auch jeweils türkische Mutterbanken, sind aber rechtlich eigenständige Aktiengesellschaften mit Hauptsitz in Wien. Deshalb ist hier die österreichische Einlagensicherung zuständig (100.000 Euro pro Person). Österreich genießt bei der US-Ratingagentur S&P Global die zweithöchste Bonität mit einem "AA+"-Rating.
KT Bank, Isbank und Akbank haben ihren Hauptsitz jeweils in Deutschland und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert. Im Entschädigungsfall springt daher die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein. Zudem sind Isbank und Akbank wie oben erwähnt freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.
Allerdings weist die Bafin darauf hin, dass es für die freiwilligen Sicherungseinrichtungen keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung gibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Anleger unserer Meinung nach daher nie mehr als 100.000 Euro bei einer Bank anlegen und Anlagen auf mehrere Geldhäuser verteilen. Bei den Empfehlungen von biallo.de werden grundsätzlich nur Anbieter aus Ländern mit hoher Bonität in der Auswahl berücksichtigt (mindestens Note "AA-" bei Standard & Poor’s).
Dass die türkischen Mutterkonzerne Geld von ihren europäischen Niederlassungen abziehen könnten oder Zugriff auf deren Kundeneinlagen haben, darüber brauchen sich Anleger laut Bafin keine Sorgen zu machen. "Die Großkreditverordnung beschränkt das Volumen von gruppeninternen Krediten auf 100 Prozent der anrechnungsfähigen Eigenmittel. Das heißt, eine Bank darf nicht mehr als 100 Prozent ihrer anrechnungsfähigen Eigenmittel als Kredite an ihre Mutterbank vergeben", sagt Bafin-Sprecherin Dominika Kula gegenüber biallo.de.
Eigenmittel eines Instituts seien die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital – darunter fallen nicht die Einlagen beim Institut. "Die Bafin und die Bundesbank erhalten laufend Meldungen über diese Berechnungsgrößen und überwachen, ob sie eingehalten werden. Zudem sind Institute verpflichtet, Überschreitungen der Großkreditgrenzen der Bafin ad hoc anzuzeigen."