





Auf einen Blick
Französische Banken punkten mit einer guten Einlagensicherung und konkurrenzfähigen Zinsen. Deutsche Sparerinnen und Sparer müssen auf Zinseinnahmen in Frankreich außerdem keine ausländische Quellensteuer zahlen. Ein Blick auf die Tagesgeld- und Festgeld-Angebote im Nachbarland kann sich daher lohnen.
Hier erfahren Sie, was Sie bei einer Geldanlage in Frankreich beachten sollten und welche französischen Banken derzeit besonders attraktive Zinsen bieten.
Französische Banken wie etwa die Renault Bank direkt oder die Stellantis Direktbank (früher: PSA Direktbank) sind bereits seit geraumer Zeit fester Bestandteil des Festgeld-Vergleichs von biallo.de. Bei Festgeld liegen die Zinsen dieser Institute merklich über dem Durchschnitt. Nachfolgend finden Sie die besten Festgeldangebote von französischen Banken.
Auch beim Tagesgeld können sich die Angebote französischer Geldhäuser durchaus sehen lassen. Hier winken attraktive Zinsen aus Frankreich:
Zur Beurteilung der Einlagensicherung dient in erster Linie die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Staates – das Länderrating. Frankreich wurde hier zuletzt am 31. Mai von der größten Ratingagentur S&P Global von AA auf AA- abgewertet. Als Grund nannte die Agentur vor allem das hohe Haushaltsdefizit. Die Ratingnote ist damit bei allen drei großen US-Agenturen immer noch sehr gut. Der Abstand zu den am besten bewerteten Ländern wie Deutschland oder den Niederlanden hat sich allerdings etwas vergrößert.
Agentur | Rating |
---|---|
S&P | AA- |
Moody's | Aa2 |
Fitch | AA- |
(Stand: Dezember 2024)
Grundsätzlich gilt: Bankeinlagen sind innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu einer maximalen Anlagesumme von 100.000 Euro pro Bank und Kunde gesetzlich geschützt, so will es die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung. Diese Regelung gilt auch für deutsche Anleger, die ihr Konto bei einem französischen Geldinstitut führen beziehungsweise dort Geld angelegt haben.
Es gibt aber kein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem. Die Einlagensicherung ist also national organisiert: Der sogenannte „Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“ (FGDR), gebildet per Gesetz vom 25. Juni 1999, schützt Kunden bei Insolvenz des kontoführenden Geldinstituts mit Hauptsitz in Frankreich. Einlagen werden im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Werktagen ausgezahlt. Eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung wie etwa in Deutschland gibt es in Frankreich nicht.
Eine Besonderheit gibt es allerdings bei der Consorsbank*: Sie ist als Marke der BNP Paribas SA Niederlassung Deutschland auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Dadurch sind Einlagen bis fünf Millionen Euro pro Privatkunde bei der Bank zusätzlich über die freiwillige Einlagensicherung in Deutschland geschützt.
Handelt es sich um Einlagen bei Zweigniederlassungen deutscher Banken in Frankreich, kommt es gemäß § 56 Einlagensicherungsgesetz zur Zusammenarbeit mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). „Im Entschädigungsfall würde dann die örtliche Einlagensicherung im Namen und auf Rechnung der EdB die Entschädigung durchführen“, sagt Dominik Müller-Feyen, Direktor Finanzmarktstabilität des Bundesverbands deutscher Banken.
Anders als bei Dividenden fällt für deutsche Anleger auf in Frankreich erwirtschaftete Zinsen keine Quellensteuer des Nachbarlands an. Um die deutsche Abgeltungsteuer kommen Anlegerinnen und Anleger allerdings nicht herum. Weitere Informationen zur Besteuerung ausländischer Geldanlagen erhalten Sie in unserem Ratgeber „Festgeld im Ausland anlegen“.
Über unseren Biallo-Index können Sie genau nachvollziehen, wie hoch die durchschnittlichen Zinsen gerade stehen. Unser Index aktualisiert sich fortlaufend und dynamisch, um Ihnen zu jedem Zeitpunkt einen aktuellen Überblick zu verschaffen.