Meldepflicht gemäß AWV

Tages- und Festgeld im Ausland: Auslandsüberweisung melden – so geht’s

Kevin Schwarzinger
Redaktionsleitung
Veröffentlicht am: 11.03.2022

Auf einen Blick

  • In Zeiten von Mini- und Negativzinsen konnten in den vergangenen Jahren hauptsächlich die Tages- und Festgelder ausländischer Anbieter glänzen.
  • Wer allerdings ein Sparkonto im Ausland eröffnet, muss sein Erspartes auch mittels Auslandsüberweisung transferieren und diese Überweisung der Deutschen Bundesbank melden.
  • Wir erklären, warum Sie Ihre Überweisung auf ein ausländisches Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto dennoch in vielen Fällen nicht melden müssen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Welche grenzüberschreitenden Zahlungen muss ich melden?
  2. Woran erkenne ich eine Überweisung ins Ausland?
  3. Tagesgeld bei ausländischen Banken – keine Meldepflicht?
  4. Festgeld bei ausländischen Banken – was gilt?
  5. So einfach melden Sie die Überweisung bei der Bundesbank an
  6. Das „Allgemeine Meldeportal Statistik“
  7. Welche Strafen drohen, wenn ich die AWV-Meldung verpasse?
  8. Anmeldung verpasst – was kann ich tun?
  9. Haben Sie noch Fragen?

Die meisten Zinssparer dürften es wissen: Die höchsten Zinsen auf Tages- und Festgeld gibt es seit geraumer Zeit im Ausland. So haben französische, schwedische und niederländische Banken oftmals deutlich höhere Zinsen im Angebot.

Was aber viele nicht wissen: Wer Geld auf ein ausländisches Konto überweist, muss das ab einer bestimmten Höhe den deutschen Behörden melden. Doch wie funktioniert das genau?

 

Welche grenzüberschreitenden Zahlungen muss ich melden?

Grundsätzlich gilt: Überweisen Sie mehr als 12.500 Euro auf ein ausländisches Bankkonto, müssen Sie das gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Deutschen Bundesbank melden. Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) soll sicherstellen, dass die Geldströme aus Deutschland ins Ausland sowie umgekehrt kontrolliert werden können.

Gut zu wissen: Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese von der Meldepflicht ausgenommen.

Von der Meldepflicht betroffen sind:

  • Barzahlungen,
  • Lastschriftabbuchungen,
  • Schecks und Wechsel aus dem Ausland eingelöst,
  • Aufrechnungen und Verrechnungen mit internationalen Kunden sowie
  • die Einbringung von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.

 

Woran erkenne ich eine Überweisung ins Ausland?

Ob Sie eine Überweisung ins Ausland tätigen, sehen Sie ganz einfach an der IBAN der Empfängerbank. Beginnt die IBAN nicht dem sogenannten Ländercode „DE“ geht das Geld auf ein ausländisches Konto.

Ausgewählte Länder-Kürzel im Überblick

Land Ländercode
 Estland  EE
 Frankreich  FR
 Italien  IT
 Luxemburg  LU
 Niederlande  NL
 Österreich  AT
 Schweden  SE
 Spanien  ES

Quelle: iban.de

 

Tagesgeld bei ausländischen Banken – keine Meldepflicht?

Eröffnen Sie etwa ein Tagesgeldkonto bei der Openbank aus Spanien oder der estnischen Bigbank, müssen Sie Ihren Sparbetrag ins entsprechende Ausland überweisen. Allerdings müssen Sie die Tagesgeldanlage auch dann nicht melden, wenn Sie einen Betrag über 12.500 Euro auf Ihr Anlagekonto überweisen. Die Deutsche Bundesbank erklärt dazu, dass Sie von der Meldepflicht befreit sind, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht mehr als zwölf Monate beträgt. 

 

Festgeld bei ausländischen Banken – was gilt?

Fast identisch verhält es sich bei ausländischen Festgeldkonten. Sie müssen alle Geldanlagen über 12.500 Euro melden, bei denen eine Laufzeit über zwölf Monate (bei fehlender vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit) vereinbart wurde. Bei einer Laufzeit bis 12 Monate müssen Sie die Überweisung auf das ausländische Anlagekonto auch dann nicht melden, wenn der Betrag 12.500 Euro übersteigt.

Das heißt im Klartext: Eröffnen Sie etwa ein Festgeldkonto mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, können Sie einen beliebig hohen Geldbetrag darauf überweisen, ohne es der Bundesbank melden zu müssen.

 

So einfach melden Sie die Überweisung bei der Bundesbank an

Um eine Auslandsüberweisung zu melden, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten. In jedem Fall müssen Sie selbst aktiv werden und den Transfer der Bundesbank bekanntgeben. Die eigene Bank oder ein Zahlungsdienstleister, wie beispielsweise Klarna, kann das nicht für Sie erledigen. Um Ihre Überweisung der Bundesbank zu melden, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten.

Per Telefon

Die wohl einfachste und schnellste Lösung ist es, wenn Sie Ihre Auslandsüberweisung der Deutschen Bundesbank telefonisch melden. Dafür gibt es eine spezielle Service-Hotline, bei der Sie gebührenfrei anrufen können. Der Vorteil: Sie werden direkt mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin verbunden und so ist es ausgeschlossen, dass Sie vielleicht im Eifer des Gefechts eine wichtige Angabe vergessen. Zu erreichen ist die Deutsche Bundesbank unter +49 800 1234 111 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr.

Per E-Mail

Wer nicht persönlich mit der Bundesbank in Kontakt treten möchte, kann seinen Auslandsgeldtransfer auch per E-Mail an szawstat-dtazv@bundesbank.de oder direkt mittels des Kontaktformulars auf der Internetseite der Bundesbank.

Wichtig ist, dass eine Meldung die folgenden Punkte beinhaltet:

  • Vor- und Nachnamen
  • Das Land, in das das Geld gesendet oder aus dem das Geld empfangen wurde
  • Den Überweisungszweck
  • Den Überweisungsbetrag
  • Gegebenenfalls eine Meldenummer
  • Die eigenen Kontaktdaten, bei möglichen Rückfragen (E-Mail und Telefonnummer)

 

Das „Allgemeine Meldeportal Statistik“

Die Bundesbank bietet mittlerweile auch ein eigenes Meldeportal, das die Meldung von Auslandsüberweisungen erleichtern soll. Haben Sie bereits eine eigene Meldenummer, können Sie sich auf dem Portal registrieren und Ihre Meldung im Mitgliederbereich machen. Auf der Webseite der Bundesbank finden Sie weitere Informationen zu dem Portal, sowie die Links zur Erstanmeldung.

 

Welche Strafen drohen, wenn ich die AWV-Meldung verpasse?

Die Meldung muss spätestens bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats bei der Bundesbank eingehen. Passiert das nicht, begeht man eine Straftat – und das kann teuer werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Anmeldung verpasst – was kann ich tun?

Sie haben verpasst, Ihre Auslandsüberweisung der Bundesbank zu melden? Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige können Sie das drohende Bußgeld noch abwenden. Eine Selbstanzeige ist nur dann gültig, wenn noch keine Ermittlungen aufgenommen wurden. Die zuständige Behörde für die Selbstanzeige ist nicht die Deutsche Bundesbank, sondern das jeweilige Hauptzollamt.

 

Haben Sie noch Fragen?

Falls Sie noch weitere allgemeine Fragen haben, erreichen Sie unseren Leserservice per E-Mail unter redaktion@biallo.de. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und ergänzen bei Bedarf unseren Artikel.

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Über den Redaktionsleiter Kevin Schwarzinger

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Jahrgang 1988, studierte Geschichte und Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war währenddessen bereits als Werkstudent bei biallo.de angestellt. Seit 2016 ist er Mitglied der Redaktion und verfasst dort überwiegend Artikel zu Geldanlagethemen. Daneben publiziert er regelmäßig in Tageszeitungen, wie Münchner Merkur, Rhein Main Presse, Frankfurter Neue Presse oder Donaukurier.

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