Auf einen Blick
  • Viele Banken und Sparkassen informieren ihre Kunden darüber, dass Bareinzahlungen ab 10.000 Euro nur noch mit Herkunftsnachweis des Geldes stattfinden.

  • Welche Herkunftsnachweise werden anerkannt?

  • Warum wurde diese Regel eingeführt?
* Anzeige: Mit Sternchen (*) oder einem (a) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf solch einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.

Sparen können Sie auf verschiedene Art und Weise. Beispielsweise können Sie Geld daheim bunkern, bis Sie eine gewisse Summe zusammen haben. Oder Sie verkaufen etwas Wertvolles und haben plötzlich jede Menge Bargeld im Haus. Seit dem 8. August 2021 können Sie dieses Bargeld nicht mehr einfach zu Ihrer Bank bringen, zumindest nicht, wenn es sich um 10.000 Euro und mehr handelt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge der Geldwäschebekämpfung die Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute angepasst. Diese Änderung wurde bereits am 8. Juni dieses Jahres veröffentlicht. Spätestens zwei Monate nach der Veröffentlichung sollen die Hinweise im Schreiben angewendet werden. Demnach sind Bankkunden ab dem 8. August dazu angehalten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Der Herkunftsnachweis soll bei der Bekämpfung von Geldwäsche helfen.

 

Was passiert, wenn Sie keinen Nachweis erbringen können?

Haben Sie für das Geld keine geeigneten Belege, wird die Einzahlung bei Ihrer Bank abgelehnt. Die Belegpflicht gilt auch für Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, sobald die Summe dieser Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet. Die Einzahlungen unter 10.000 Euro bleiben von der Überprüfung nicht verschont. Banken sollen hier auf risikobasierter Basis überprüfen.

Wollen Sie Bartransaktionen bei einer anderen Bank vornehmen und beispielsweise Bargeld einzahlen, Edelmetalle kaufen oder Währung tauschen, gilt die unbedingte Nachweispflicht bereits ab 2.500 Euro.

Sollten Sie keine Belege für Ihr Geld haben, müssen Sie überlegen, ob Sie sich diese nicht noch beschaffen könnten. Haben Sie beispielsweise erst kürzlich etwas privat verkauft? Fragen Sie beim Käufer an, ob er Ihnen den Erhalt der Ware quittieren kann. Per Kontoauszügen mit regelmäßigen Bargeldabbuchungen könnten Sie beispielsweise höhere Summen nachweisen, die Sie zu Hause versteckt hatten. Damit können Sie beweisen, dass es sich nicht um Schwarzgeld handelt.

Experten gehen aber davon aus, dass Verbraucher und Verbraucherinnen kein Problem bekommen, wenn sie keinen richtigen Nachweis für das Geld haben. Wichtig ist, dass Sie eine logische Erklärung vorbringen können. Das trifft beispielsweise auf eine Hochzeitsfeier zu, bei der Sie viel Bargeld erhalten haben, welches Sie im Anschluss einzahlen möchten.

Banken müssen der Meldepflicht nachkommen

In ihren aktuellen Newslettern weisen viele Banken und Sparkassen daraufhin, dass sie den Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, nachkommen müssen. Das gilt immer dann, wenn Sie keine oder nicht ausreichende Nachweise für Ihr Bargeld haben.

 

Welche Belege sind geeignet für den Nachweis?

Nach Auskunft der BaFin handelt es sich bei folgenden Belegen um einen ausreichenden Nachweis:

  • Ein aktueller Kontoauszug eines Bankkontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (beispielsweise Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
 

Was ist mit Geschäfts- und Firmenkunden?

Gerade bei Firmenkunden und -kundinnen kommt es häufiger vor, dass größere Geldbeträge bei der Sparkasse oder Bank eingezahlt werden. Aus diesem Grund sind gewerbliche Kunden und Kundinnen in der Regel vom Herkunftsnachweis nicht betroffen. Nötig wird die Nachweispflicht allerdings dann, wenn die Bartransaktion wesentlich vom übrigen Einzahlungsverhalten abweicht. Gerade Restaurants, Friseure und andere Geschäfte, die ihre Tageseinnahmen auf die Bank bringen, können in diesem Fall erleichtert aufatmen.

Getränk spendieren
Spendieren Sie unserem Redakteur ein Heißgetränk? 
Mit unseren kostenlosen Verbraucherschutzwarnungen sorgen wir für mehr Sicherheit und helfen vielen Verbrauchern. Wenn Ihnen unsere Arbeit gefällt, würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Redakteur als Wertschätzung einen Kaffee oder Tee spendieren. Denn wir mögen keine Bezahlschranken vor unseren Artikeln. Das motiviert uns.  PayPal >>>
 

Sind Einkäufe über 10.000 Euro in bar verboten?

Kritiker sind sich unsicher, ob mit der neuen Regelung die Geldwäsche in Deutschland tatsächlich eingedämmt wird. Denn Kriminelle nutzen vor allem Bargeldeinkäufe, um illegal erwirtschaftete Einnahmen in den Finanzkreislauf zu bringen. In Deutschland gibt es aktuell noch keine flächendeckende Obergrenze für derartiges Bezahlen mit Bargeld. In anderen europäischen Staaten gibt es diese Grenze bereits. So liegt die Grenze in Griechenland bei 500 Euro und in Kroatien bei 15.000 Euro.

Top-Festgeld aus Deutschland

Bis zu 3,40 Prozent und dazu die deutsche Einlagensicherung? Das bietet die abcFestzins-Geldanlage der abcbank. Bereits ab einer Mindesteinlage von 5.000 Euro können Sie renditekräftig Ihr Erspartes anlegen. Mit der Gewissheit, dass Ihr Geld in guten Händen ist. Denn derzeit gehören diese Festgeldzinsen bei fünf Jahren Laufzeit im Biallo-Vergleich zu den besten in Deutschland.  Jetzt zum Top-Zins anlegen!
Anzeige

Allerdings hat die EU-Kommission angekündigt, dass sie zukünftig ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro für alle Mitgliedsstaaten durchsetzen wollen. EU-Staaten, dessen Limit aktuell niedriger festgelegt ist, können diese niedrige Grenze beibehalten. Noch ist es aber nicht so weit. Erst muss die Mehrheit im Rat der Mitgliedsstaaten und im Europaparlament dafür stimmen. Für die Überwachung soll sogar extra die Behörde Alma (Anti-Money Laundering Authority) gegründet werden.

Teilen:
Franziska Baum

Bereits in ihrer Schulzeit war sie für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war sie als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat sie sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet, welches sie bei biallo.de ebenso einbringt wie ihr Wissen im Social Media Bereich.

Beliebte Artikel