Gesetzesänderungen

Neue Regelungen und Gesetze: Was sich ab April 2024 ändert

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 20.03.2024

Fast monatlich gibt es neue Gesetze und Regeln im Bereich der Finanzen. Den Überblick zu behalten, fällt da oft nicht leicht. Dabei können die kleinen Änderungen große Auswirkungen auf Ihr Geld haben. Was sich ab April 2024 ändert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Zu Ihrer Entlastung hatte die Bundesregierung festgelegt, dass die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt wird. Ab April 2024 steigt die Mehrwertsteuer wieder auf die normalen 19 Prozent an. Bereits zum 1. Januar dieses Jahres war die Strom- und Gaspreisbremse weggefallen. Für Sie heißt das, wieder tiefer in die Tasche greifen zu müssen oder alternativ auf den Verbrauch beim Heizen zu achten. Erfahren Sie, wie Sie Heizkosten sparen können.

Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt

Auch beim Elterngeld tut sich etwas. Bisher lag die Grenze, die den Anspruch auf Elterngeld begründet, bei 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird Ihr Nachwuchs nach dem 1. April 2024 auf die Welt kommen, sinkt die Einkommensgrenze auf 200.000 Euro. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist diese Grenze auch für Alleinerziehende geplant.  

Ab April 2025 soll es eine weitere Senkung der Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro geben.

Auch bei der Elternzeit gibt es neue Regelungen. Bei Geburten ab dem 1. April 2024 wird die gemeinsame Elternzeit beider Elternteile auf einen Monat reduziert. Zudem dürfen Sie diese gemeinsame Zeit nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate Ihres Kindes nehmen. Sie können die Elternzeit aber weiterhin von zwölf auf 14 Monate aufzustocken.

Neu: Qualifizierungsgeld für Angestellte

Eine neue Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit ist das Qualifizierungsgeld. Dieses kann ab dem 1. April 2024 beantragt werden. Droht Ihrer Firma, bedingt durch den Strukturwandel, ein Verlust von Arbeitsplätzen, Sie könnten jedoch durch gezielte Schulungen weiterbeschäftigt werden, steht das Qualifizierungsgeld zur Verfügung. Es ist unabhängig von der Betriebsgröße, Ihrem Alter oder Ihrer bisherigen Qualifikation. Das Arbeitsentgelt der Bundesagentur für Arbeit wird mit dem Qualifizierungsgeld (zu einem geringeren Prozentsatz) ersetzt. Geregelt wird dies im Aus- und Weiterbildungsgesetz.

Vergünstigtes Deutschlandticket für Studenten

Während der Normalpreis des Deutschlandtickets bei 49,90 Euro liegt, zahlen Studenten mit Beginn des Sommersemesters 2024 einen vergünstigten Preis. Für nur 29,40 Euro können Studierende bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Ob das günstigere Deutschlandticket auch in Ihrer Studienstadt zur Verfügung steht, erfragen Sie am besten beim Studentenwerk. Übrigens: Auch für das Deutschlandticket haben Sie beim Streik der Bahnen die Möglichkeit, Geld zurückzufordern.  

Gefördertes Berufsorientierungspraktikum

Sie sind bei Ihrer Berufswahl noch unentschlossen? Dann haben Sie ab April 2024 die Möglichkeit, sich für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum zu bewerben. Dabei übernimmt der Staat die Fahrt- und Unterkunftskosten. Allerdings gilt dies nur bei kurzen, regionalen und überregionalen Praktika.

Mindestlohnerhöhung für einige Berufsgruppen

Sie sind Geselle oder Gesellin im Bereich Maler und Lackierer? Dann können Sie sich ab April auf eine Mindestlohnerhöhung freuen. Zukünftig erhalten Sie mindestens 15 Euro pro Stunde. Ungelernten Arbeitskräften aus diesem Bereich stehen mindestens 13 Euro Bruttolohn pro Stunde zu.

Auch die Sicherheitskräfte an Flughäfen in Bayern (ausgenommen Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit bestandener behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft dürfen sich freuen. Ab April gibt es 18,32 Euro Mindestlohn. Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte bekommen ab April mindestens 16,95 Euro.  

Wird Cannabis legalisiert?

Die Abstimmung des Bundesrats am 22. März steht noch aus. Stimmt dieser dem neuen Gesetz zu, könnte der Besitz und der Konsum von Cannabis ab dem 1. April 2024 für Erwachsene erlaubt sein. Bis zu 25 Gramm für den Eigenbedarf und im privaten Eigenanbau sogar 50 Gramm sowie bis zu drei Cannabis-Pflanzen dürfen Sie dann besitzen. Die Bundesregierung hatte dem Gesetz bereits am 23. Februar 2024 zugestimmt.

Amazon verkürzt Rückgabefrist

Der Versandriese Amazon verkürzt die Rückgabefrist für einige Artikel bereits ab dem 25. März von 30 auf 14 Tage. Betroffen davon sind Produkte wie Kameras, Elektronik-Artikel, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Videos/DVDs. Ausgeschlossen von der neuen Regelung sind Amazon-Geräte und Amazon Renewed-Produkte.

Venedig verlangt Eintritt, Barcelona erhöht Kurtaxe

Der Italien- beziehungsweise Spanienurlaub könnte künftig teurer werden. Vor allem dann, wenn Sie nach Venedig und Barcelona möchten. Ab dem 25. April bittet Venedig seine Tagesbesucher an ausgewählten Terminen zur Kasse. Mit den eingenommenen Eintrittsgeldern sollen Stadt und Natur erhalten werden. Barcelona dagegen erhöht die Kurtaxe zum 1. April von 2,57 Euro auf 3,25 Euro pro Person.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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