Sonderzuschlag Mitte Juli
Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Rund drei Millionen Rentner erhalten jedoch ab Juli zusätzlich einen Rentenzuschlag, der jeweils in der Monatsmitte ausgezahlt wird – und zwar bis November 2025. Sie bekommen die Rente also in zwei Raten. Den Zuschlag gibt es, wenn ein Rentenbezieher vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Dieser wird sozusagen als „Trostpflaster“ dafür gezahlt, dass die Betreffenden (oder deren Hinterbliebene) von Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in den Jahren 2014 und 2019 nicht profitiert haben. Diese galten nämlich jeweils nur für Neurentner und nicht für die jeweiligen Bestandsrentner. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent, wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.
- Beispiel: Ein Altersrentner hat zuvor ab 2013 Erwerbsminderungsrente bezogen. Deshalb kann er mit einer Extrazahlung von 7,5 Prozent rechnen. Hat er bislang eine Rente in Höhe von 1.500 Euro erhalten, so steigt diese zunächst auf 1.568,55 Euro. Darauf wird dann der Zuschlag berechnet. Dieser beträgt (1.568,55 Euro x 7,5 Prozent =) 117,64 Euro. Insgesamt kann er ab Juli mit einem Rentenplus von 186,19 Euro rechnen. Der Zuschlag bleibt – abgesehen von der Rentenerhöhung 2025 – bis November 2025 unverändert. Von da an wird er bei der Rente eingerechnet. Der insgesamt gezahlte Betrag bleibt unverändert.
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Zuschlag auch für Hinterbliebene
Vom Zuschlag profitieren auch Witwen und Witwer, deren verstorbener Ehepartner eine vor 2019 begonnene Erwerbsminderungsrente bezogen hat, sowie viele Witwen und Witwer, deren Ehepartner früh verstorben ist.
Keine Antragstellung
„Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Witwen- und Witwerrenten
Die Witwen- und Witwerrenten steigen ebenfalls um 4,57 Prozent, ebenso der Einkommensfreibetrag. Witwen und Witwer dürfen künftig neben der Hinterbliebenenrente monatlich ein Nettoeinkommen von 1.038 Euro erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
“Nullrentner”
Es gibt über eine halbe Million „Nullrentner“. Das sind Witwer und Witwen, denen die Rente nicht ausgezahlt wird, weil ihr sonstiges Einkommen zuletzt zu hoch war. Steigt die Hinterbliebenenrente – wie dieses Jahr häufig – besonders stark oder sinkt ihr Arbeitseinkommen, so kann die Rente jederzeit wieder aufleben – allerdings nur auf Antrag. Dabei brauchen Betroffene nicht den Anpassungsstichtag „1. Juli“ abzuwarten.