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Ob Unfall oder Krankheit: Jeder kann plötzlich entscheidungsunfähig werden. Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer medizinische und rechtliche Entscheidungen für Sie trifft. Ohne diese Dokumente bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Vollmachten und Verfügungen regeln verbindlich, wer im Notfall für Sie handeln darf.
Selbst nicht mehr entscheiden können – das kann in jedem Alter passieren. Verfügungen und Vorsorgevollmachten sind eine Chance, sich mit existenziellen Fragen zu beschäftigen und eigene Wünsche zu formulieren. Für Angehörige ist das eine Entlastung.
Wer nicht mehr in der geistigen Verfassung ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, braucht Beistand. Das Gericht bestimmt dann einen Betreuer, der alle Angelegenheiten regelt, von der Gesundheitsfürsorge bis hin zu Finanzgeschäften. Auch wenn das Betreuungsgericht häufig einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige damit betraut, ist das kein Automatismus. Leben nahe Verwandte zu weit entfernt, kann ein fremder Betreuer oder eine Betreuerin infrage kommen. Und was weiß der oder die schon über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse? Wer sein Leben gestalten will, wenn er selbst nicht mehr entscheiden kann, sollte vorsorgen. "Das ist eine gute Gelegenheit, sich mit existenziellen Fragen des eigenen Lebens zu beschäftigen, und es entlastet Angehörige", sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Manchmal verlängert Medizin ein Leben, das von den Betroffenen nicht mehr als lebenswert empfunden wird. Wer in solchen Situationen mitbestimmen möchte, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, was man hinsichtlich Schmerzlinderung, Palliativmedizin oder auch Unterbringung in einem Pflegeheim oder Hospiz wünscht, sollte eine Patientenverfügung verfassen. Angehörige müssen dann nicht selbst schwere Entscheidungen treffen – etwa, wann lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden sollen. Der Hausarzt oder Organisationen wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz beraten zu den Inhalten. „Gleichzeitig sollte man eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfassen. Die darin genannte Person kann dann die Verfügung im Ernstfall durchsetzen“, rät Grieble.
Biallo-Lesetipp: Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Patientenverfügung und wie Sie diese richtig erstellen.

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DeutschlandMit einer Vorsorgevollmacht setzt man eine Vertrauensperson ein, die alle Rechtsgeschäfte für einen regelt: Gesundheitsfragen, Aufenthaltsort, Finanzen, Rechtsangelegenheiten. Man kann auch mehrere Personen bevollmächtigen und die Aufgabengebiete aufteilen. "Eine Vorsorgevollmacht ist ein weitreichendes Dokument, es gibt keine Kontrollstelle, die prüft, ob die Vertrauensperson im Sinne des Verfassers handelt", sagt Grieble. Eine zusätzliche Bankvollmacht zu erteilen, sei ratsam. Zwar sollten Banken auch eine Vorsorgevollmacht beachten, aber in der Praxis würden sie häufig auf dem Zusatzdokument bestehen. Dazu muss man bei seiner Bank die bevollmächtigte Person legitimieren.
Biallo-Lesetipp: Details zur rechtssicheren Gestaltung lesen Sie in unserem Beitrag zur Vorsorgevollmacht und wie Sie eine solche erstellen.
Wer keine enge Vertrauensperson kennt, sollte lieber eine Betreuungsverfügung verfassen. Auch darin lässt sich eine Person ernennen, die die Betreuung übernehmen soll, aber das Gericht hat ein Auge darauf: Einmal im Jahr muss der Betreuer eine Vermögensaufstellung einreichen. „Liegt sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung vor, hat die Vollmacht Vorrang“, sagt Grieble.
Biallo-Lesetipp: Wann dieses Dokument sinnvoll ist, erklären wir im Ratgeber zur Betreuungsverfügung.
Eltern sollten sich Gedanken machen, wer für ihre minderjährigen Kinder sorgt, wenn sie es selbst nicht mehr können, etwa weil beide versterben. Gerade auch für Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, kann das wichtig sein. Denn Familiengerichte übertragen in der Regel die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, unabhängig davon, ob dieser sich bisher um das Kind gekümmert hat oder überhaupt Interesse an dem Kind hat. Die Sorgerechtsverfügung ist ein Leitfaden für das Gericht, wer als Vormund für das Kind agieren soll. Die Verfügung wird in der Regel immer als Teil eines Testaments verfasst, kann aber auch alleiniger Gegenstand eines Testaments sein. Das Dokument muss handschriftlich verfasst sein.
Biallo-Lesetipp: Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Sorgerechtsverfügung für Eltern: Vormundschaft für Kinder festlegen.
Für Vollmachten und Verfügungen gibt es zahlreiche Mustervorlagen, die ein guter Leitfaden für Formulierungen sind. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet solche Formulare an, ebenso die Verbraucherzentrale wie auch unser Partner optimal-vorsorgen.de. Die Dokumente sollten regelmäßig aktualisiert werden, vor allem, wenn sich Lebensumstände ändern. "Wichtig ist, Angehörige zu informieren, wo Dokumente zu finden sind, damit sie im Ernstfall Beachtung finden", sagt Grieble. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Gebühr registrieren. Ärzte und Gerichte rufen im Notfall ab, ob Vorsorgedokumente vorliegen.
Der Gang zum Notar ist nicht zwingend notwendig. Allerdings kann es bei komplexen Sachverhalten – etwa, wenn große Vermögenswerte vorhanden sind, Immobiliengeschäfte zu tätigen sind oder ein Unternehmen zu führen ist – sinnvoll sein, einen Notar einzubinden, der auch eine Beratung bieten kann.
Rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gibt es viele Unsicherheiten. Die folgenden Fragen und Antworten klären die wichtigsten Punkte.
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson direkt – sie kann sofort handeln, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Eine Betreuungsverfügung greift erst, wenn das Gericht einen Betreuer bestellt. Sie gibt dem Gericht lediglich einen Hinweis, wen Sie sich als Betreuer wünschen. Liegt beides vor, hat die Vollmacht Vorrang.
Nein. Die Patientenverfügung regelt ausschließlich medizinische Maßnahmen – etwa ob lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden sollen. Finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten sind damit nicht abgedeckt. Ergänzen Sie sie deshalb unbedingt durch eine Vorsorgevollmacht.
Nein – das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Ohne eine ausdrückliche Vollmacht haben auch Ehepartner kein automatisches Vertretungsrecht. Seit 2023 gibt es zwar ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehepaare, das aber nur für akute medizinische Situationen gilt und auf sechs Monate begrenzt ist.
Für die meisten Fälle genügt die Schriftform mit Datum und Unterschrift. Notariell beglaubigt oder beurkundet werden muss die Vollmacht jedoch, wenn Immobiliengeschäfte oder die Führung eines Unternehmens eingeschlossen sein sollen. Eine notarielle Beglaubigung empfiehlt sich auch, wenn Banken die Vollmacht akzeptieren sollen.
Im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Registrierung ist gegen eine geringe Gebühr möglich und stellt sicher, dass Ärzte und Gerichte im Notfall schnell feststellen können, ob Vorsorgedokumente vorliegen. Informieren Sie zusätzlich Ihre Vertrauenspersonen darüber, wo die Originale aufbewahrt werden.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung, aber es empfiehlt sich, die Dokumente alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen – oder immer dann, wenn sich Ihre Lebensumstände wesentlich ändern, etwa durch Heirat, Scheidung, den Tod einer Vertrauensperson oder eine schwere Erkrankung.