Ab dem 1. Januar 2027 sollen die Zuzahlungen bei Medikamenten für 74 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 50 Prozent steigen – beschlossen vom Bundeskabinett am 29. April 2026. Chronisch Kranke, Geringverdiener und Vielverbraucher von Heilmitteln wären besonders betroffen. Wer jetzt die Belastungsgrenze kennt und die richtige Kasse wählt, kann gegensteuern.
Eine Zuzahlung in der Apotheke, eine weitere für die Physiotherapie, dann noch der Krankenhaustagessatz – und plötzlich läuft die Rechnung spürbar aus dem Ruder. Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel Sie tatsächlich jedes Jahr aus eigener Tasche für Ihre Gesundheit zahlen?
Diese Frage wird ab dem 1. Januar 2027 noch drängender. Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und darin eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent festgeschrieben. Was das konkret für Ihr Portemonnaie bedeutet, wer sich schützen kann – und wer die Erhöhung zum Teil sogar aufhalten kann – erfahren Sie hier.
Was sich ab dem 1. Januar 2027 genau ändert
Die wichtigste Zahl vorab: Die allgemeine Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro auf künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro – eine Erhöhung um 50 Prozent. Das gilt für verschriebene Medikamente ebenso wie für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Für häusliche Krankenpflege gilt ebenfalls die neue Obergrenze von 15 Euro je Verordnung.
Wer stationär behandelt wird, zahlt künftig 15 Euro pro Krankenhaustag statt bisher 10 Euro – die Höchstdauer von 28 Tagen pro Jahr bleibt unverändert. Neu und aus Verbrauchersicht besonders relevant: Die Zuzahlungsbeträge werden künftig jährlich an die Entwicklung der Grundlohnrate angepasst. Das bedeutet, dass die Eigenleistungen in den Folgejahren automatisch steigen können – ohne dass dafür ein neues Gesetz erforderlich wäre.
Das sollten Sie wissen: Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 11. Juni 2026 geplant, die Verabschiedung soll noch vor der Sommerpause 2026 erfolgen. Änderungen bis zur finalen Fassung sind möglich.



