Gesetzliche Krankenversichung

GKV-Reform 2027: Zuzahlungen steigen um 50 Prozent – so schützen Sie Ihr Gesundheitsbudget

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 12.05.2026
Es soll eine GKV-Reform geben. Unter anderem sollen die Zuzahlungen um 50 % steigen.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen die Zuzahlungen bei Medikamenten für 74 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 50 Prozent steigen – beschlossen vom Bundeskabinett am 29. April 2026. Chronisch Kranke, Geringverdiener und Vielverbraucher von Heilmitteln wären besonders betroffen. Wer jetzt die Belastungsgrenze kennt und die richtige Kasse wählt, kann gegensteuern.

Eine Zuzahlung in der Apotheke, eine weitere für die Physiotherapie, dann noch der Krankenhaustagessatz – und plötzlich läuft die Rechnung spürbar aus dem Ruder. Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel Sie tatsächlich jedes Jahr aus eigener Tasche für Ihre Gesundheit zahlen? 

Diese Frage wird ab dem 1. Januar 2027 noch drängender. Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und darin eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent festgeschrieben. Was das konkret für Ihr Portemonnaie bedeutet, wer sich schützen kann – und wer die Erhöhung zum Teil sogar aufhalten kann – erfahren Sie hier.

Was sich ab dem 1. Januar 2027 genau ändert

Die wichtigste Zahl vorab: Die allgemeine Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro auf künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro – eine Erhöhung um 50 Prozent. Das gilt für verschriebene Medikamente ebenso wie für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Für häusliche Krankenpflege gilt ebenfalls die neue Obergrenze von 15 Euro je Verordnung.

Wer stationär behandelt wird, zahlt künftig 15 Euro pro Krankenhaustag statt bisher 10 Euro – die Höchstdauer von 28 Tagen pro Jahr bleibt unverändert. Neu und aus Verbrauchersicht besonders relevant: Die Zuzahlungsbeträge werden künftig jährlich an die Entwicklung der Grundlohnrate angepasst. Das bedeutet, dass die Eigenleistungen in den Folgejahren automatisch steigen können – ohne dass dafür ein neues Gesetz erforderlich wäre.

Das sollten Sie wissen: Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 11. Juni 2026 geplant, die Verabschiedung soll noch vor der Sommerpause 2026 erfolgen. Änderungen bis zur finalen Fassung sind möglich.

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Was Sie konkret mehr zahlen – ein Rechenbeispiel

Die Zuzahlung bei Physiotherapie besteht aus zwei Teilen – einer festen Pauschale je Verordnung und einem variablen Anteil von 10 Prozent der Behandlungskosten. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten dreimal im Jahr eine Heilmittelverordnung über je sechs Physio-Einheiten. Der GKV-Abrechnungssatz liegt je Einheit bei rund 25 Euro – das sind 150 Euro je Verordnung.

Bisher zahlen Sie: 10 Euro Pauschale + 15 Euro (10 % von 150 Euro) = 25 Euro je Verordnung, also 75 Euro im Jahr für drei verschriebene Heilmittelverordnungen. Ab 2027 steigt die Pauschale auf 15 Euro: 15 Euro Pauschale + 15 Euro Prozentzuzahlung = 30 Euro je Verordnung, also 90 Euro im Jahr. Für das Rechenbeispiel mit drei verschriebenen Verordnungen wäre das eine Mehrbelastung für die Physiotherapie von 15 Euro.

Dazu kommen die Medikamentenzuzahlungen. Bei zweimal monatlich eingereichten Rezepten für günstige Präparate (Mindestbetrag):

  • Bisher: 24 × 5 Euro = 120 Euro
  • Ab 2027: 24 × 7,50 Euro = 180 Euro (+60 Euro)

Gesamtbelastung im Beispiel: bisher 195 Euro, ab 2027 270 Euro – ein Plus von 75 Euro im Jahr. Wenn Sie häufiger Heilmittel oder Medikamente verordnet bekommen, spüren Sie das entsprechend stärker. Zusammen mit Zahnersatz, Krankenhaustagen und der wegfallenden Familienversicherung kann sich das deutlich im Geldbeutel bemerkbar machen.

Wer befreit ist – und wo Ihre persönliche Grenze liegt

Die aus Verbrauchersicht entscheidende Nachricht: Die Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben laut Bundesgesundheitsministerium vollständig erhalten. Die jährliche Belastungsgrenze liegt für chronisch Kranke bei 1 Prozent des Haushaltsbruttojahreseinkommens, für alle anderen bei 2 Prozent.

Ein Beispiel: Ein Haushalt mit einem Bruttojahreseinkommen von 36.000 Euro und einem Kind zahlt nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge (Partner: 7.119 Euro, Kind: 9.756 Euro) höchstens rund 383 Euro im Jahr an Zuzahlungen. Für chronisch Kranke halbiert sich dieser Betrag auf rund 191 Euro. Haben Sie die Grenze erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus – und Sie zahlen bis Jahresende keine weiteren Zuzahlungen mehr.

Aber Vorsicht: Ihre Kasse benachrichtigt Sie nicht automatisch, wenn die Belastungsgrenze in Sicht kommt. Sie müssen aktiv werden: Quittungen über alle Zuzahlungen sammeln – aus Apotheke, Praxis, Physiotherapie und Krankenhaus – und den Befreiungsantrag selbst bei Ihrer Krankenkasse stellen. Viele Kassen ermöglichen das inzwischen online. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.

„Wenn Sie Ihre Belastungsgrenze nicht kennen, schenken Sie Ihrer Krankenkasse bares Geld. Gerade dann, wenn die Beträge steigen, lohnt es sich, konkret nachzurechnen.“
Franziska Baum, Redakteurin

Weitere Einschnitte: Homöopathie, Zahnersatz und Familienversicherung

Neben den Zuzahlungserhöhungen enthält die Reform drei weitere Einschnitte, die Kassenpatienten direkt betreffen.

Homöopathie und anthroposophische Medizin fallen als Pflichtleistung weg. Einige Kassen dürfen diese Leistungen weiterhin als freiwillige Satzungsleistung erstatten – ob Ihre Kasse das tut, steht in deren Satzung. Wer regelmäßig auf Homöopathie setzt, sollte das vor dem nächsten Kassenwechsel klären.

Zahnersatz wird teurer: Die Festzuschüsse sinken um 10 Prozentpunkte. Wenn Sie absehbar eine größere Zahnersatzmaßnahme planen, sollten Sie prüfen, ob ein erhöhter Festzuschuss durch den konsequenten Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) noch vor dem Stichtag erreichbar ist. Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen – bis zu 100 Prozent Zuschuss in bestimmten Fällen – bleibt bestehen.

Familienversicherung unter Druck: Der wohl folgenreichste Einschnitt für viele Haushalte kommt nicht 2027, sondern erst ab 2028 – und er betrifft rund 1,8 Millionen Ehepartner. Bislang können nicht oder kaum berufstätige Eheleute beitragsfrei über den verdienenden Partner mitversichert sein. Diese Regelung bleibt künftig nur noch erhalten, wenn Kinder unter sieben Jahren im Haushalt leben, ein Kind mit Behinderung betreut wird, ein Pflegefall versorgt wird oder das Rentenalter erreicht wurde. Für alle anderen Ehepaare wird ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Partners fällig – das können je nach Einkommen bis zu 204 Euro monatlich sein.

Besonders hart trifft das Ehepartner mit Minijobs, die heute von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind und über die Familienversicherung abgesichert wurden. Eine konkrete Alternative: der Midijob (603,01 bis 2.000 Euro brutto im Monat). Wer knapp über die Minijob-Grenze wechselt, erhält vollwertigen Versicherungsschutz – inklusive Kranken- und Arbeitslosengeld – und zahlt im Übergangsbereich anfangs reduzierte Beiträge. Was das im Detail bedeutet und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hat biallo.de in einem ausführlichen Ratgeber zur Familienversicherung zusammengefasst.

Ist die Erhöhung wirklich so dramatisch? Ein kritischer Blick

"50 Prozent mehr Zuzahlung" klingt nach einem harten Einschnitt. Der Blick auf den Hintergrund ist aber aufschlussreich: Die Zuzahlungsbeträge wurden zuletzt im Jahr 2004 festgelegt und seitdem 22 Jahre nicht angepasst. In denselben 22 Jahren sind die Löhne um rund 50 bis 60 Prozent gestiegen, die Verbraucherpreise ebenfalls erheblich. Die Erhöhung holt also nach, was das System über zwei Jahrzehnte versäumt hat.

Hinzu kommt eine nüchterne Verteilung der Gesamtlast: Das Entlastungsvolumen des Reformpakets beträgt für 2027 laut Deutschem Ärzteblatt insgesamt 16,3 Milliarden Euro. Davon schultern Praxen, Kliniken und Pharmaunternehmen durch Vergütungsbegrenzungen 11,2 Milliarden Euro (rund 69 Prozent). Patienten tragen 2,5 Milliarden Euro – das sind 15 Prozent des Gesamtentlastungsvolumens. Arbeitgeber steuern 3,1 Milliarden Euro (rund 19 Prozent) bei. Der Bund leistet 2027 unter dem Strich keinen Entlastungsbeitrag – er kürzt den regulären GKV-Zuschuss sogar um 2 Milliarden Euro.

Trotzdem ist Kritik berechtigt: ver.di und Gewerkschaften beanstanden, dass Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen einseitig belastet werden, während der Bund seinen GKV-Zuschuss ab 2027 um 2 Milliarden Euro kürzt statt ihn zu erhöhen. AOK-Verbandschefin Dr. Carola Reimann fordert eine faire Bundesbeteiligung an den Kosten für Bürgergeld-Empfänger – ein strukturelles Problem, das die Reform nicht löst.

Für Sie als Kassenpatient bedeutet das: Die Erhöhung ist historisch erklärbar und im Verhältnis zur Gesamtlast des Systems begrenzt. Die Belastungsgrenze schützt Sie vor übermäßigen Kosten – aber nur, wenn Sie sie kennen und aktiv beantragen.

LeistungZuzahlung bisherZuzahlung ab 2027Veränderung
Medikamente (Minimum)5 Euro7,50 Euro+50 %
Medikamente (Maximum)10 Euro15 Euro+50 %
Krankenhaus (pro Tag)10 Euro15 Euro+50 %
Heilmittel – Pauschale je Verordnung (+ 10 % der Kosten, bleibt unverändert)10 Euro15 Euro+50 %
Häusliche Krankenpflege (je Verordnung)10 Euro15 Euro+50 %
Quelle: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Kabinettsentwurf 29. April 2026. Stand: Mai 2026, Gesetz noch nicht verabschiedet.

Jetzt handeln: Drei Wege, Ihr Gesundheitsbudget zu schützen

Sie müssen die Mehrbelastung nicht einfach hinnehmen. Wir zeigen Ihnen, wo konkret Hebel ansetzen:

  1. Belastungsgrenze ausschöpfen:
    Sammeln Sie ab sofort alle Zuzahlungsquittungen – aus Apotheke, Praxis, Physiotherapie und Krankenhaus. Sobald die 2-Prozent-Grenze (chronisch Krank: 1 Prozent) Ihres Haushaltsbruttoeinkommens in Sicht kommt, reichen Sie die Belege bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen die Befreiungsbescheinigung. Viele Kassen ermöglichen diesen Schritt per App oder Online-Portal.
  2. Kasse wechseln und vergleichen: 
    Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen sind gleich. Einige erstatten Homöopathie freiwillig, bieten Bonusprogramme, Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme oder erweiterte Heilmittelleistungen. Ein Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel nach zwölf Monaten Mitgliedschaft möglich.
  3. Lücken durch Zusatzversicherungen schließen: 
    Wenn Sie absehbar viele Heilmittel, aufwendigen Zahnersatz oder Krankenhausaufenthalte haben, sollten Sie prüfen, ob eine private Ergänzung sinnvoll ist. Besonders für Zahn- und stationäre Zusatzleistungen sind die monatlichen Prämien oft überschaubar – der Unterschied im Ernstfall aber spürbar.

Bleiben Sie über die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden: Mit dem Biallo-Newsletter erfahren Sie, wenn das Gesetz final verabschiedet wurde.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

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FAQ: Häufige Fragen zur GKV-Reform 2027

Ab wann greift die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung?

Die neuen Beträge sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten, sofern das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wie geplant noch vor der Sommerpause 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 11. Juni 2026 angesetzt. Bis zur endgültigen Verabschiedung können noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden.

Wie hoch ist die neue Zuzahlung für Medikamente?

Ab 2027 beträgt die Mindestzuzahlung für Arzneimittel 7,50 Euro pro Packung (bisher 5 Euro), die Höchstzuzahlung steigt auf 15 Euro (bisher 10 Euro). Grundlage bleibt, dass die Zuzahlung 10 Prozent des Packungspreises beträgt, jedoch nicht unter den Mindest- und nicht über den Höchstbetrag liegt. Gesetzlich festgelegte Zuzahlungsbefreiungen gelten weiterhin.

Zahlt meine Kasse weiterhin Homöopathie?

Als Pflichtleistung entfällt Homöopathie ab 2027. Einige Kassen können sie weiterhin als freiwillige Satzungsleistung anbieten – das ist von Kasse zu Kasse verschieden. Schauen Sie in die Satzung Ihrer Krankenkasse.

Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung?

Sammeln Sie alle Originalquittungen über geleistete Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr. Sobald Sie die Belastungsgrenze (2 Prozent Ihres Haushaltsbruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 Prozent) erreicht haben, reichen Sie die Belege bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen die Befreiungsbescheinigung. Viele Kassen bieten dafür eine Online-Einreichung an. Die Befreiung gilt jeweils für den Rest des Kalenderjahres.

Was gilt, wenn in einer Familie zwei Menschen chronisch krank sind?

Die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V gilt immer für den gesamten Familienverbund – nicht für jede Person einzeln. Sobald auch nur ein Familienmitglied chronisch krank ist, greift die reduzierte 1-Prozent-Grenze für die gesamte Familie. Bei zwei chronisch Kranken im Haushalt sinkt die Grenze nicht weiter unter 1 Prozent. Der entscheidende Vorteil liegt woanders: Die Zuzahlungen beider Personen fließen in einen gemeinsamen Topf und werden zusammen gegen die eine 1-Prozent-Grenze gerechnet – die Befreiung greift dadurch früher im Jahr. 

Ein Beispiel: Bei einem bereinigten Familieneinkommen von 19.125 Euro liegt die Jahresgrenze bei rund 191 Euro für den gesamten Haushalt. Zahlen beide Partner zusammen mehr als diesen Betrag, ist die gesamte Familie für den Rest des Jahres befreit. Die Chronikerbescheinigung muss von jedem betroffenen Familienmitglied separat bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Lohnt sich wegen der Reform ein Kassenwechsel?

Das hängt von Ihrem persönlichen Leistungsbedarf ab. Wenn Sie häufig Heilmittel oder alternative Behandlungen in Anspruch nehmen, finden Sie je nach Kasse deutlich bessere Konditionen – sowohl beim Beitragssatz als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen. Ein Wechsel ist in der Regel nach zwölf Monaten Mitgliedschaft möglich.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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