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Bezahlen mit Kreditkarte

Zehn Mythen rund um die Kreditkarte

Claudia Lindenberg
Autorin
Aktualisiert am: 05.02.2021

Auf einen Blick

  • Mit Kreditkarten verknüpfte Bezahl-Apps wie etwa Apple Pay sind noch nicht sehr verbreitet: So nutzen nur vier Prozent die dazugehörige Apple-App, die entsprechenden Apps der Sparkassen und VR-Banken nutzen immerhin elf Prozent.
  • Laut einer Studie der Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland besitzen mittlerweile 48 Prozent der Bundesbürger eine Karte von Anbietern wie Visa oder Mastercard, 40 Prozent von ihnen besitzen eine "Kontaktloskarte".
  • Bei Onlinekäufen greifen 37 Prozent der Verbraucher zur Kreditkarte.
  • Biallo.de räumt mit den gängigsten Mythen und Irrtümern rund um das Plastikgeld auf.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Irrtum 1: Die Girocard reicht aus
  2. Irrtum 2: Der Kunde haftet nur bei Fehlverhalten
  3. Irrtum 3: Das Versicherungspaket ist überflüssig
  4. Irrtum 4: Die Kreditkarte ist eine Erweiterung des Dispos und erhöht den finanziellen Spielraum
  5. Irrtum 5: Kreditkartenzahlungen kann man nicht widerrufen
  6. Irrtum 6: Kreditkartenzahlungen sind unsicher
  7. Irrtum 7: Kreditkarten sind übertragbar
  8. Irrtum 8: Geldabheben mit Kreditkarte im Urlaub ist teuer
  9. Irrtum 9: Die Kreditzinsen liegen immer im zweistelligen Bereich
  10. Irrtum 10: Virtuelle Kreditkarten können wie herkömmliche Kreditkarten eingesetzt werden

 

Irrtum 1: Die Girocard reicht aus

Das mag für das Bezahlen und Geldabheben in Deutschland weitestgehend stimmen – ob das auch fürs Ausland zutrifft, hängt vom Reiseziel ab: So funktionieren Girokarten mit V-Pay-Logo innerhalb der Europäischen Union reibungslos, in den übrigen Ländern sieht die Sache anders aus.

Wer etwa in den USA, Brasilien oder Russland Geld abheben will, benötigt stattdessen mindestens eine Girocard mit Maestro-Logo, um Bargeld zu erhalten. Wer auch Reisen außerhalb der EU plant, kommt um eine Kreditkarte daher nicht herum.

 

Irrtum 2: Der Kunde haftet nur bei Fehlverhalten

Falsch! Vielmehr gilt: Die Haftung ist Kulanzsache, wenn etwa die Karte gestohlen und das Konto leergeräumt wird. Kann dem Kunden kein Fehlverhalten nachgewiesen werden, beträgt die gesetzliche Haftung bis zu 50 Euro.

Häufig zeigen sich die Kartenanbieter kulant und übernehmen diesen Betrag. Bei schuldhaftem Fehlverhalten sehen sich die Anbieter aber meist nicht in der Pflicht – dann haftet der Kartennutzer komplett für den Schaden.

Lesen Sie auch: Kartenbetrug – Augen auf beim bargeldlosen Bezahlen oder auch unseren Ratgeber rund um das Thema Kartensperrung.

Biallo News

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Irrtum 3: Das Versicherungspaket ist überflüssig

Nicht unbedingt. Wer viel unterwegs ist, der kann mit Rabatten beim Tanken oderbeim Onlineshopping einiges sparen. Zudem können Zusatzversicherungen wie Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung im Ernstfall teure Stornokosten verhindern.

Hier gilt es, die Zusatzleistungen genau zu prüfen und die Kreditkarte auszuwählen, die individuelle Vorteile verspricht. Wichtig dabei: Mitunter greift die Versicherungsleistung nur, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Es ist daher wichtig, vor der Buchung noch einmal die Konditionen zu überprüfen. Wer keine Zusatzfunktionen benötigt, kann auch eine kostenlose Kreditkarte ohne Zusatzleistungen wählen, wie sie etwa ING*, DKB*, Consorsbank oder Comdirect anbieten.

Meistens haben Verbraucher die Wahl zwischen einer Visa- oder Mastercard. Wir haben uns daren Vor- und Nachteile in einem weiteren Artikel zu diesem Thema angesehen.

 

Irrtum 4: Die Kreditkarte ist eine Erweiterung des Dispos und erhöht den finanziellen Spielraum

Ein fataler Irrtum: Wer seinen Dispokredit bereits ausgereizt hat und dann weiter fleißig mit der Kreditkarte bezahlt, dem droht böses Erwachen. Denn sowohl der Dispo als auch das Kreditkartenkonto fordern die ausstehenden Beträge samt Zinsen ohne Aufschub ein. Und die Kreditzinsen sind in beiden Fällen meist üppig, häufig im zweistelligen Bereich. Schnell können Kreditnehmer die auflaufenden Forderungen nicht mehr bedienen und geraten hier in die Schuldenfalle. Daher gilt es: Kredite immer mit Augenmaß aufzunehmen und nicht beide Kreditmöglichkeiten gleichzeitig auszureizen.

Lesen Sie auchDispozinsen – Wo Sie besonders viel und wenig zahlen

Hinzu kommt: Wer sich Geld gleichzeitig bei mehreren Kreditkarten borgt, tappt schlimmstenfalls in die Schuldenfalle. Zudem kann der Besitz mehrerer Kreditkarten die Bonität des Verbrauchers verschlechtern, weil Auskunfteien wie die Schufa oder Creditreform dies als negativ bewerten und den Score-Wert des Kunden entsprechend herabsetzen. Das kann dazu führen, dass Banken den Kunden aufgrund seiner vielen Konten und Kreditkarten als riskant einstufen – mit der Folge, dass sie einen Zinsaufschlag verlangen.

Lesen Sie auchSchufa-Eintrag – So vermeiden Sie böse Überraschungen

 

Irrtum 5: Kreditkartenzahlungen kann man nicht widerrufen

Im Gegenteil: Zu Unrecht abgebuchte Beträge können bei Kreditkarten recht problemlos storniert werden. Dazu zählen nicht nur unrechtmäßige Abbuchungen, sondern auch doppelt gebuchte Beträge oder zu hoch abgebuchte Summen. Voraussetzung ist allerdings zeitnahes Handeln, da gesetzliche Frist für eine Zurückbuchung acht Wochen beträgt. Danach nehmen Kartenanbieter die Stornierung nur noch aus Kulanz vor – einen Rechtsanspruch haben Geschädigte dann jedoch nicht mehr.

Es ist daher sinnvoll, zeitnah und regelmäßig die Kreditkartenbuchungen zu kontrollieren. Das gilt insbesondere auf Reisen, weil im Ausland die Gefahr des Kartenmissbrauchs – etwa über manipulierte Geldautomaten – größer ist als hierzulande.

 

Irrtum 6: Kreditkartenzahlungen sind unsicher

Das stimmt zumindest in Deutschland nicht. Die Kreditkartenanbieter haben die Sicherheitsstandards ständig erhöht. Für hohe Zahlungssicherheit sorgt heute der EMV-Chip, der anders als der frühere Magnetstreifen nur sehr schwer kopiert oder manipuliert werden kann.

Des Weiteren erhöhen Hologramme, versteckte Schriftzeichen und die Kartenprüfnummer die Sicherheit im Zahlungsverkehr. Mehr Vorsicht ist hingegen im Ausland angebracht, doch auch dort lässt sich Kreditkartenmissbrauch mit ein paar einfach Vorsichtsmaßnahmen weitgehend verhindern.

Lesen Sie auch: Wie Sie Ihr Bankkonto schützen

 

Irrtum 7: Kreditkarten sind übertragbar

Nein, Kreditkarten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Fährt der Ehepartner oder das Kind in den Urlaub, benötigt diese Person auch eine eigene Kreditkarte oder passende Girocard. Bei Kindern ist zu beachten, dass sie volljährig sein müssen. Erst dann dürfen sie eine solche Karte nutzen.

Lesen Sie auch: So klappt es mit dem Gemeinschaftskonto

 

Irrtum 8: Geldabheben mit Kreditkarte im Urlaub ist teuer

Nicht mit der richtigen Kreditkarte. Während bei vielen Kreditkarten für Bargeldabhebungen an Geldautomaten im Ausland fünf bis sechs Euro Servicegebühr anfallen, entstehen bei den Visa-Karten von DKB*, Santander Bank (1plus Karte)* oder der Mastercard Gold der Advanzia Bank weltweit keine Gebühren, gleiches gilt für die Barclaycard*. Vielreisende können hiermit rings um den Globus kostenfrei an Automaten Geld ziehen – bei ING* in allen Euro-Ländern.

Versteckte Gebühren können außerhalb des Euro-Raums allerdings indirekt über einen ungünstigen Umtauschkurs entstehen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich das Geldabheben und Bezahlen in der jeweiligen Landeswährung. Auf welche Punkte Sie noch beim bargeldlosen Bezahlen mit Ihrer Kreditkarte im Ausland achten sollten haben wir in einem ausführlichen Artikel zu diesem Thema zusammengefasst.

 

Irrtum 9: Die Kreditzinsen liegen immer im zweistelligen Bereich

Auch hierbei kommt es auf die Kreditkarte an. Während manche Anbieter bis zu knapp 20 Prozent Kreditzinsen berechnen, fallen beispielsweise bei der Mastercard der Deutschen Skatbank weniger als fünf Prozent Zinsen an, bei der Comdirect Visa-Karte sind es 6,5 Prozent, bei der ING Visa-Karte 6,99 Prozent.

 

Irrtum 10: Virtuelle Kreditkarten können wie herkömmliche Kreditkarten eingesetzt werden

Das stimmt nicht. Sie können ausschließlich im Inland und für Onlinekäufe genutzt werden, während klassische Kreditkarten weltweit auch in Geschäften und an Geldautomaten einsetzbar sind und beispielsweise die Onlinebuchung eines Mietwagens mit ihnen möglich ist.

Zudem handelt es sich ausschließlich um Prepaid- oder Debitkarten. Einige Anbieter verzichten daher auf eine Bonitätsprüfung. Die Vorteile solcher Karten: Nutzer haben die Kosten besser unter Kontrolle, da die Kreditfunktion entfällt. Und da sie nur virtuell existieren, können sie zudem nicht geklaut werden.

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Deutschland
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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 22.01.2025

Über die Autorin Claudia Lindenberg

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Sie hat Volkswirtschaftslehre in Kiel und Hamburg studiert und 1998 bis 1999 ein Volontariat bei einem Wirtschaftsmagazin absolviert. Es folgten rund 15 Jahre als fest angestellte Redakteurin. Mittlerweile ist sie als freie Finanzjournalistin für verschiedene Auftraggeber tätig. Wie funktionieren Investmentfonds? Nachhaltigkeit und Geldanlage – was ist dabei zu beachten? Was zeichnet eine gut durchdachte Baufinanzierung aus? Solche Fragestellungen sowie weitere Verbraucherthemen wie zum Beispiel „Erben und Immobilien“ bearbeitet sie seit mehr als 20 Jahren anschaulich und auch für Laien gut verständlich auf – nachzulesen unter anderem beim Magazin „Verbraucherblick“ und seit Anfang 2019 auch bei Biallo.

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