Ob beim Geldabheben am Automaten oder beim Bezahlen mit Kreditkarte: Trotz umfangreicher technischer Sicherheitsvorkehrungen ist es möglich, dass Kriminelle sich Zugang zu Kreditkartendaten beschaffen und unberechtigt Geld vom Konto abziehen. Das Tückische daran: Vielfach bemerken Verbraucher zunächst gar nicht, dass Fremde ihre Kreditkarte benutzt haben. Dann kann es beispielsweise passieren, dass sie am Ende ihres Urlaubs die Hotelrechnung begleichen möchten – und dies nicht möglich ist, weil das Kreditkartenlimit wegen dieser illegalen Abbuchungen bereits ausgeschöpft ist. Schlimmstenfalls kann das Hin und Her an der Rezeption dann noch dazu führen, dass die Opfer des Betrugsversuchs ihren Rückflug verpassen.
Kartenbetrug: Augen auf beim bargeldlosen Bezahlen
Auf einen Blick
- Datenklau bei Giro- und Kreditkarten wird auch als Skimming bezeichnet. Dazu kann es nicht nur beim Abheben am Geldautomaten kommen, sondern auch bei Kartenzahlung.
- Um Datendieben schnellstmöglich auf die Spur zu kommen und weitere Schäden zu verhindern, sollten Kreditkartenabrechnungen stets sorgfältig geprüft werden.
- Bei Verlust oder Missbrauch sollten Girocard und Kreditkarte so schnell wie möglich gesperrt werden. Das geht vielfach online, aber auch telefonisch.


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Warum bleibt der Datenklau oft unerkannt?
Es kommt häufig vor, dass die Kreditkartenanbieter Betrügern schneller auf die Schliche kommen als ihre Kunden. Dies ist der Fall, wenn sie eine Software verwenden, die ungewöhnliche Kontobewegungen registriert und automatisch eine Sperrung der Kreditkarte auslöst. Der Grund für diese Vorgehensweise: Bei Kartenmissbrauch haftet die jeweilige Bank oder der Kreditkartenanbieter. Sie haben also ein großes Interesse daran, unberechtigte Transaktionen so schnell wie möglich zu erkennen und weitere Schritte einzuleiten.
Darauf sollten Kreditkarteninhaber sich jedoch nicht verlassen – und auch selbst die Augen offen halten. Doch wie kann es eigentlich sein, dass viele Kartennutzer nichts vom sogenannten Skimming bemerken, wie Experten den Missbrauch von Kredit- und EC-Kartendaten bezeichnen? Möglich ist dies über das Manipulieren von Geldautomaten und Kartenlesegeräten – etwa über das Auslesen des Magnetstreifens auf den Karten. Das Tückische daran: "Leider ist oft nicht erkennbar, ob ein Automat manipuliert wurde. Hinweise darauf liegen möglicherweise vor, wenn Teile des Automaten locker sitzen oder eine Kamera aufs Tastaturfeld gerichtet ist", warnt David Riechmann, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).
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Zwar sind deutsche Karten schon seit Jahren mit sogenannten EMV-Chips ausgestattet (EMV = Europay International, MasterCard und Visa – eine Technik, die es ermöglichen, die Echtheit der Karten vor jeder Transaktion zu überprüfen). Gleichwohl sollte das niemanden dazu verleiten, sorglos mit seiner Kreditkarte umzugehen. So ist etwa im Ausland immer noch vielfach der für Missbrauch anfällige Magnetstreifen auf der Karte nötig, um Geld abzuheben. Insbesondere dort ist also besondere Vorsicht geboten.
Wie lässt sich Kartenmissbrauch verhindern?
Zuallererst sollten Verbraucher dafür sorgen, dass Betrüger nicht einfach an ihre geheime Kennzahl (PIN) herankommen. Das ist wichtig, weil es als grob fahrlässig gilt, einen Notizzettel mit der PIN zusammen mit der Kreditkarte in seinem Portemonnaie aufzubewahren.
Die teure Folge: Wer nachweislich so handelt, zahlt nicht den ansonsten üblichen Selbstbehalt von maximal 50 Euro, sondern haftet in vollem Umfang für den Schaden. Gleiches gilt bei Verlust der Karte, wenn sie nicht schnellstmöglich gesperrt wird. "Um die Sperrung im Ernstfall schnell veranlassen zu können und zeitnah an eine Ersatzkarte zu kommen, sollte gleich nach Erhalt einer neuen Kreditkarte eine Kopie von der Kreditkarte gemacht und die Nummer der Sperrhotline notiert werden, die nicht mit der Originalkarte aufbewahrt wird", empfiehlt Riechmann.
Biallo-Tipp:
Eine weitere wirksame Vorsichtsmaßnahme – insbesondere auf Reisen: Es empfiehlt sich, immer wieder einen Blick aufs Konto zu werfen und die Buchungsvorgänge zu kontrollieren. Nur so lässt sich vermeiden, dass Betrüger zunächst unbemerkt kleinere Abbuchungen vornehmen– und schlimmstenfalls später höhere Beträge abziehen. Bietet die Bank einen Benachrichtigungsservice per SMS bei Abbuchungen von der Kreditkarte an, sollte dieser genutzt werden, denn so fallen unberechtigte Transaktionen sofort auf.
Aufmerksamkeit beim Nutzen von Geldautomaten ist ebenfalls ratsam, um Missbrauch vorzubeugen: "Wir empfehlen, Geldautomaten im Foyer der Banken zu nutzen. Zudem sollte die PIN immer verdeckt eingegeben werden. Drängen sich Personen auf, sollte die Auszahlung vorsichtshalber abgebrochen werden", erläutert der Bank- und Rechtsexperte. So lässt sich verhindern, dass Betrüger in der direkten Umgebung die Zahlenfolge erkennen können und sich Zugang zum Konto verschaffen. Auch E-Mails mit der Aufforderung, sensible Daten wie etwa die PIN einzugeben, sind mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Banken fragen solche Daten niemals per E-Mail ab – es handelt sich also um fingierte Nachrichten.
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Biallo-Tipp:
Um einen hohen finanziellen Schaden abzuwenden, ist es zudem empfehlenswert, das Kreditkartenlimit zu begrenzen. Das gilt vor allem fürs Ausland, weil Datenklau häufig von dort aus stattfindet. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass auch die dort anfallenden Zahlungen gewährleistet sein müssen – etwa für Hotel oder Mietwagen. Steht bereits fest, dass beispielsweise rund 2.000 Euro dafür fällig werden, muss das Kreditkartenlimit entsprechend hoch gewählt werden.
Auch beim kontaktlosen Bezahlen mit Kreditkarte oder Smartphone über die NFC-Technik ist Datenklau möglich. Das Kürzel steht für "Near Field Communications", eine Unterform der Radio-Frequency-Identification – kurz: RFID-Technologie, die eine drahtlose Datenübermittlung ermöglicht. Diese Übertragungstechnik gilt als sicher – jedoch nur, solange Fremde dem Gerät nicht zu nahe kommen. Ist dies der Fall, ist das Auslesen der Daten möglich. Verhindern lässt sich dies zumindest für Bezahlkarten durch den Kauf spezieller Portemonnaies, die mit sogenannten RFID-Blockern ausgestattet sind. Wer sich eine solche Geldbörse nicht extra anschaffen möchte, sollte auf einen ausreichenden Abstand zu Fremden achten – vor allem beim Bezahlen an der Kasse.
Biallo-Tipp:
Was gilt als Kreditkartenmissbrauch?
Kreditkartenmissbrauch liegt keineswegs nur in Fällen vor, in denen Betrüger die Kartendaten auf dem Magnetstreifen auslesen. Auch Transaktionen des Karteninhabers können zu Missbrauch führen – etwa, wenn er online Waren bestellt, diese mit Kreditkarte bezahlt und der Händler die Ware auch nach mehrfachem Nachhaken nicht verschickt.
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Ebenso verhält es sich bei falschen Rechnungsbeträgen, anderen Händlernamen oder einer doppelten Belastung der Kreditkarte. In diesen Fällen sollten Kunden schnell handeln und Kontakt zum Kreditkarteninstitut aufnehmen, um weitere unberechtigte Abbuchungen zu vermeiden. Denn dazu kommt es häufig, wenn sich die Betrüger erst einmal Zugang zu den Kartendaten verschafft haben.
Was tun bei fehlerhaften Transaktionen?
Können Buchungsvorgänge nicht geklärt werden, besteht die Möglichkeit, die Abbuchung über das so genannte Chargeback-Verfahren zu stornieren. "Meist ist dafür ein vorheriger erfolgloser Klärungsversuch mit dem Händler notwendig. Der Ablauf und die Voraussetzungen für das Chargeback-Verfahren variieren von Bank zu Bank, wichtig ist es dabei, zeitnah zu reagieren", betont Riechmann.
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Vielfach halten die Kreditkartenanbieter dafür auf ihrer Webseite Formulare bereit. Hilfreich ist es bei strittigen Transaktionen mit Händlern zudem, weitere Unterlagen beizufügen– etwa den Kaufbeleg. Wichtig: Für die Rückbuchung gilt eine Frist von acht Wochen. Danach besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Erstattung und es kommt auf die Kulanz des Kreditkartenanbieters an.