Nach der Registrierung geht es mit folgenden Schritten durch den Investitionsprozess:
- Unternehmen auswählen: Auf der Plattform entscheiden Sie sich für ein Unternehmen, in welches Sie investieren wollen.
- Nach Bestätigung der Anlage werden Sie durch den weiteren Prozess geleitet, der vollständig digital abläuft und in wenigen Minuten erledigt ist. Dabei können Sie sich auch für eine Zahlart (Überweisung oder Lastschrift) entscheiden.
- Je nach Projekt erhalten Sie entweder den Darlehensvertrag oder das Wertpapier wird nach entsprechender Zuteilung durch den Emittenten in Ihr Depot oder Wallet eingeliefert.
Da bei Invesdor unterschiedliche Anlagearten angeboten werden, sollten Sie sich über die jeweiligen Besonderheiten vor Abschluss informieren. Einen ersten Überblick geben die folgenden Absätze.
Nachrangdarlehen
Nachrangige Darlehen (Mezzanine-Kapital) sind eine Finanzierungsform mit höheren Zinssätzen für Unternehmen. Das Risiko dieser Finanzierungsform liegt zum einen in der Möglichkeit der endfälligen Rückzahlung. Zum anderen stehen die Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz immer "hinten an". Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, werden zunächst die vorrangigen Darlehen (häufig Banken) bedient.
Die Nachrangdarlehen bei Invesdor sind unterschiedlich ausgestaltet. Details sind beim jeweiligen Investitionsprojekt zu finden. Teilweise kann zwischen Geld- und Sachzinsen (etwa Zinsen in Form von Gutscheinen) gewählt werden. Der Rückzahlungs- und Zinsrhythmus kann für jedes Projekt unterschiedlich sein, von vierteljährlich, halbjährlich bis jährlich oder endfällig.
Ein Nachrangdarlehen, dessen Verzinsung vom Gewinn abhängig ist, wird als partiarisches Nachrangdarlehen bezeichnet. Projekte mit gewinnabhängigen Komponenten werden entsprechend gekennzeichnet.
Aktien
Die genaue Art und Weise, wie die Aktien gelagert werden, ist immer vertraglich festgelegt. Manche Aktien werden direkt in einem vom Anleger angegebenen Wertpapierdepot gelagert. Andere werden elektronisch in einem Anteilsregisterdienst geführt. Zu beachten ist, dass die Aktien nicht an einer Börse gehandelt werden können. Über einen möglichen späteren Börsengang entscheidet der Emittent.
Digitale Wertpapiere
Für die Vermittlung digitaler Wertpapiere wird eine KWG-Vermittlerlizenz benötigt. Invesdor arbeitet dazu mit der Wevest Vermögensverwaltung zusammen. Ein digitales Wertpapier ist ein innovatives Finanzprodukt, das den Anlegern ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten über eine sichere Blockchain-Technologie aufzuzeichnen. Die Zeichnung des Wertpapiers wird somit extrem vereinfacht.
Genussrechte
Sie haben als Anleger mit dem Genussrecht einen Anspruch darauf, am Gewinn (Jahresüberschuss) des Unternehmens teilzuhaben. Ihr Anteil berechnet sich aus der Höhe Ihrer Investition. Auch bei etwaigen Verlusten (Jahresfehlbeträgen) nimmt das gezeichnete Kapital in voller Höhe teil.
Alle Genussrechte, die über Invesdor vermittelt werden, enthalten einen sogenannten qualifizierten Nachrang. Daher haben Anleger keinen Anspruch auf Vergütungen oder Rückzahlung ihres Investments, solange die Bilanz des Unternehmens ein negatives Eigenkapital ausweist oder die Zahlungen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit herbeiführen könnten.
Das Genussrecht verleiht den Inhabern einen Anspruch auf die Gewinne der Gesellschaft, ohne dass sie jedoch an deren Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Damit hat es den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung ohne Stimmrecht.
Konditionen und Rendite
Der Mindestanlagebetrag auf Invesdor ist projektabhängig und beträgt derzeit mindestens 250 Euro. Privatanleger können bis zu 1.000 Euro nach den gesetzlichen Regelungen ohne weitere Angaben anlegen. Oberhalb 1.000 Euro sind Anforderungen hinsichtlich des Nettoeinkommens sowie des verfügbaren Vermögens einzuhalten und bei der Investition in einer Selbstauskunft anzugeben. Maximal dürfen im Crowdinvesting von Privatpersonen 25.000 Euro angelegt werden.
Die bei den Projekten erzielbaren Zinsen bewegen sich bei Invesdor zwischen etwa 4,5 und 9,0 Prozent bei Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren. Zu beachten ist, dass die Bedingungen je nach Projekt sehr unterschiedlich gestaltet sind. Die Nachrangdarlehen werden bei einigen Projekten als Annuitätendarlehen (vierteljährliche, halbjährlich oder jährliche Zahlung) angeboten. In anderen Fällen sind die Zinsen und Darlehen endfällig, also ohne laufende Tilgung.
Wunschzins und Höchstzins-Prinzip
Anlegerinnen und Anleger können bei einigen Nachrangprojekten die gewünschte Verzinsung im Rahmen der Investition mit ihrem Wunschzins festlegen. Dazu wird eine Bandbreite von Zinsschritten vorgegeben (zum Beispiel 3,00 Prozent bis 7,00 Prozent jährlich). Nach einer genauen Prüfung des Anlageprojekts können Anleger selbst einen Zinssatz wählen, der das individuelle Risiko des Projekts widerspiegelt (zum Beispiel 4,50 Prozent pro Jahr).
Zum Investitionsende entscheidet das Unternehmen sich für einen Zinssatz, aus den abgegebenen Sätzen. Dabei wird das Invesdor-Höchstzins-Prinzip angewendet: Den Zinssatz, den das Unternehmen festlegt, erhalten nicht nur die Anleger, die diesen ausgewählt haben, sondern auch die Anleger, die einen niedrigeren Zinssatz angegeben haben. Anleger mit einem höheren Wunschzins werden bei dem Funding nicht mitberücksichtigt.
Fundingschwelle und Finanzierungsziel
Wie auf den meisten Crowdinvesting-Plattformen wird bei Invesdor für jedes Projekt eine Fundingschwelle festgelegt, die erreicht werden muss, damit die Finanzierung zustande kommt. Das Finanzierungsziel gibt das gewünschte Finanzierungsvolumen vor.
Auf der Invesdor-Plattform werden erfahrungsgemäß häufig auch kleine Projekte angeboten. Hierbei ist das Finanzierungsziel oft in kürzester Zeit erreicht und es kann nicht mehr investiert werden.
Aktuelle Projekte bei Invesdor Crowdinvesting
Im Vergleich zu anderen Crowdinvesting Plattformen fällt die sehr hohe Branchenvielfalt der angebotenen Projekte auf. Unternehmen der Medizintechnik sind ebenso vertreten, wie Anbieter von Geschirr.