Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst: So nutzen Sie Teilrente und Aktivrente

Rolf Winkel
Autor
Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 25.08.2026

Auf einen Blick

  • Zu einer Altersrente können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei vorgezogenen Altersrenten.
  • Eine Altersrente können Sie als Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente beziehen, etwa um bei Pflege zusätzliche Rentenansprüche zu sichern.
  • Seit 2026 können Sie mit der Aktivrente nach der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten.
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Auch im Rentenalter können Sie weiterarbeiten und unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen. Teilrente und Aktivrente eröffnen zusätzliche Möglichkeiten.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Die klare Trennung „Hier Arbeitnehmer, dort Rentner“ ist Schnee von gestern. Spätestens ab 63 können viele von Ihnen Rente und Job kombinieren. Bei Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Teilrente und Aktivrente eröffnen zusätzliche Möglichkeiten – bergen aber auch Risiken. So kann etwa ein Rentenantrag im Extremfall sogar den Job gefährden.

Wenn Sie Angehörige pflegen, weiterarbeiten oder im Alter Steuern sparen möchten, können Sie die neue Flexibilität bei der Rente nutzen. Wir zeigen Ihnen anhand konkreter Beispiele, wie schon ein minimaler Rentenverzicht zusätzliche Ansprüche sichern kann – und wo Renten-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht zusammenspielen.

Wie viel dürfen Sie als Rentner hinzuverdienen?

Seit 2023 sind die Regeln bei Altersrenten deutlich einfacher: Beziehen Sie eine Altersrente, dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Ihre Altersrente wird wegen des zusätzlichen Verdienstes nicht gekürzt.

Das ist ein entscheidender Unterschied zu den früheren Flexirentenregeln. Damals konnte ein höherer Hinzuverdienst eine vorgezogene Altersrente mindern. Auch künftig könnte sich beim vorgezogenen Rentenbeginn einiges ändern: Die Rentenkommission schlägt unter anderem Änderungen bei den Altersgrenzen und der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren vor.

Für andere Rentenarten gelten allerdings andere Regeln. Bei Erwerbsminderungsrenten bestehen weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Auch bei Hinterbliebenenrenten kann Einkommen oberhalb eines Freibetrags angerechnet werden.

biallo-Tipp: Sie beziehen keine Altersrente, sondern beispielsweise eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente? Dann gelten andere Hinzuverdienstregeln. Prüfen Sie deshalb zunächst, um welche Rentenart es sich handelt.

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Wie funktioniert die Teilrente?

Eine Teilrente ist keine eigenständige Rentenart. Sie setzt voraus, dass Sie Anspruch auf eine Altersrente haben. Grundsätzlich können Sie jede Altersrente auch als Teilrente beziehen.

Wie hoch die Teilrente ausfällt, bestimmen Sie selbst. Möglich sind mindestens zehn und höchstens 99,99 Prozent Ihrer Vollrente. Könnten Sie beispielsweise 1.000 Euro Vollrente im Monat erhalten, beträgt die kleinstmögliche Teilrente 100 Euro.

Den Rentenanteil, auf den Sie zunächst verzichten, können Sie später in Anspruch nehmen. Dieser Anteil wird dann mit einem geringeren oder gegebenenfalls ohne Abschlag gezahlt. Eine Ausnahme ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Sie ist ohnehin abschlagsfrei. Die Höhe Ihrer Teilrente können Sie jederzeit für die Zukunft neu festlegen.

Teilrente: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Die wichtigsten Regelungen zur Höhe, zum Hinzuverdienst und zum späteren Bezug des zunächst nicht genutzten Rentenanteils finden Sie hier auf einen Blick:

RegelTeilrente
Mindesthöhe10 Prozent der Vollrente
Höchsthöhe99,99 Prozent der Vollrente
Hinzuverdienstbei Altersrenten unbegrenzt
Höhe ändernjederzeit für die Zukunft
Nicht bezogener Rentenanteilkann später mit geringerem oder ohne Abschlag gezahlt werden
Pflegekann zusätzliche Rentenansprüche ermöglichen
Quelle: biallo.de; eigene Recherche; Stand: August 2026.

Wann kann eine Teilrente sinnvoll sein?

Seit die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten abgeschafft wurden, benötigen Sie die Teilrente nicht mehr, um Rente und einen höheren Verdienst miteinander zu kombinieren. Interessant kann eine Teilrente aber aus ganz anderen Gründen sein. Besonders deutlich wird das bei der Pflege von Angehörigen.

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Pflege und Teilrente: Wie wenige Cent zusätzliche Rentenansprüche ermöglichen

Elvira S., 67, pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 4. Ihre Altersrente beträgt 1.500 Euro im Monat. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze würde die Pflegekasse bei Bezug einer vollen Altersrente grundsätzlich keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge für ihre Pflegetätigkeit zahlen.

Genau hier kann eine Teilrente interessant werden: Elvira verzichtet auf lediglich 0,01 Prozent ihrer Rente. Statt 1.500 Euro Vollrente erhält sie eine 99,99-Prozent-Teilrente – also 15 Cent weniger im Monat.

Dadurch kann die Pflegekasse weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die daraus entstehenden zusätzlichen Rentenansprüche erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt für diese Konstellation ausdrücklich, eine 99,99-Prozent-Teilrente zu prüfen.

Damit die Pflege rentenversicherungsrechtlich berücksichtigt werden kann, müssen allerdings weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb sollten Sie Ihren konkreten Fall mit der Pflegekasse beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung klären.

Wichtig: Prüfen Sie vor einer Umstellung außerdem mögliche Auswirkungen auf Ihre betriebliche Altersversorgung. Auch darauf weist die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich hin.

Beachten Sie: Die Möglichkeit, über eine Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitere Rentenansprüche aus der Pflege zu erwerben, steht derzeit politisch zur Diskussion. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, diese Möglichkeit künftig zu beenden.

Teilrente und Krankengeld: Funktioniert die 99,99-Prozent-Teilrente noch?

Peter G., 67, hatte vor zwei Jahren einen Herzinfarkt und arbeitet inzwischen wieder Vollzeit. Er verdient 3.500 Euro brutto und bezieht gleichzeitig eine Altersrente.

Der Unterschied zwischen Voll- und Teilrente kann hier wichtig sein: Beim Bezug einer Vollrente wegen Alters ist der Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Bei einer Teilrente kann dagegen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Krankengeld bestehen. Die Deutsche Rentenversicherung weist in ihrer aktuellen 2026er Broschüre ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin und empfiehlt, die Einzelheiten mit der Krankenkasse zu klären.

Geplante Änderung beim Krankengeld

Allerdings soll diese Gestaltungsmöglichkeit eingeschränkt werden. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll künftig kein Krankengeldanspruch mehr bestehen, wenn die bezogene Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Eine 99,99-Prozent-Teilrente würde den Krankengeldanspruch dann nicht mehr erhalten.

Bis eine entsprechende Neuregelung in Kraft tritt, sollten Sie vor der Wahl einer Teilrente die aktuelle Rechtslage unmittelbar bei Ihrer Krankenkasse prüfen.

biallo-Tipp: Gerade dieser Punkt kann sich kurzfristig ändern. Verlassen Sie sich deshalb bei der Gestaltung Ihrer Teilrente nicht auf ältere Informationen zum Krankengeld.

Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei

Seit 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente. Der Name kann allerdings in die Irre führen: Die Aktivrente ist keine zusätzliche Rente, sondern ein Steuerfreibetrag nach Paragraf 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz (EStG).

Haben Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und erfüllen Sie die weiteren Voraussetzungen, können bis zu 2.000 Euro Ihres Arbeitslohns pro Monat steuerfrei bleiben. Die Steuerbefreiung kann ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze genutzt werden.

Wichtig: Die Aktivrente ändert nichts an der Sozialversicherungspflicht. Die entsprechenden Beiträge können also weiterhin anfallen.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Nicht jede Tätigkeit im Rentenalter wird durch die Aktivrente begünstigt. Nutzen können den Steuerfreibetrag insbesondere Arbeitnehmer, die

  • ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und
  • daraus begünstigten Arbeitslohn beziehen.

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind von der Aktivrente nicht begünstigt.

Der Freibetrag von bis zu 2.000 Euro gilt für jeden Kalendermonat. Nicht ausgeschöpfte Beträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.

biallo-Lesetipp: Wer genau von den 2.000 Euro Steuerfreibetrag profitiert und welche Beschäftigungen ausgeschlossen sind, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Aktivrente.

Teilzeit, Teilrente und Aktivrente kombinieren

Hans L., 67, hat die Regelaltersgrenze erreicht und möchte weiterarbeiten. Statt Vollzeitjob plus Vollrente entscheidet er sich dafür, seine Arbeitszeit zu reduzieren und zunächst nur einen Teil seiner Altersrente zu beziehen.

Eine solche Kombination können auch Sie nutzen: Arbeitszeit, Teilrente und Aktivrente lassen sich grundsätzlich miteinander verbinden. Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Aktivrente, können bis zu 2.000 Euro begünstigter Arbeitslohn im Monat steuerfrei bleiben.

Ob Teilzeit plus Teilrente für Sie tatsächlich finanziell günstiger ist als Vollzeit plus Vollrente, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen. Entscheidend sind unter anderem Ihre Rentenhöhe, Ihr Arbeitslohn, der Besteuerungsanteil Ihrer Rente, weitere Einkünfte und Ihre Sozialversicherungsbeiträge.

Was passiert mit Ihren Rentenbeiträgen, wenn Sie weiterarbeiten?

Arbeiten Sie neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente in einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beiträge werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt und erhöhen dann Ihre Rente.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gelten andere Regeln: Beziehen Sie eine Vollrente, sind Sie grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Beitragsanteil, dieser erhöht Ihre Rente jedoch nicht. Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten und selbst weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dann wirken sich sowohl Ihre eigenen Beiträge als auch die Arbeitgeberbeiträge rentensteigernd aus. Die daraus resultierende Rentenerhöhung wird jeweils zum 1. Juli des Folgejahres berücksichtigt.

Teilrente und Betriebsrente: Vorher Versorgungsordnung prüfen

Wenn Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sollten Sie vor einem Teilrentenantrag Ihre Versorgungsordnung prüfen.

Entscheidend kann beispielsweise sein,

  • ob die Betriebsrente an den Bezug einer gesetzlichen Altersrente gekoppelt ist,
  • ob Sie dafür aus dem Unternehmen ausscheiden müssen,
  • ob zwischen Voll- und Teilrente unterschieden wird und
  • welche Voraussetzungen Ihre konkrete Versorgungsordnung vorsieht.

Die Teilrente sollte deshalb nie isoliert betrachtet werden. Ein Vorteil bei der gesetzlichen Rente kann Auswirkungen auf Ihre betriebliche Altersversorgung haben.

Gerade bei der 99,99-Prozent-Teilrente für Pflegepersonen empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich, mögliche Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung vorab beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu klären.

biallo-Lesetipp: Die betriebliche Altersvorsorge kann Ihre gesetzliche Rente ergänzen – bei Teilrente und Weiterbeschäftigung gibt es jedoch einige Besonderheiten. Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Kann ein Rentenantrag Ihren Job gefährden?

Die rentenrechtliche Flexibilität kann an einer ganz anderen Stelle an Grenzen stoßen: in Ihrem Arbeitsvertrag.

Ein 1960 geborener Anlagentechniker wollte trotz Rentenbezug weiterarbeiten und beantragte eine 99,99-Prozent-Teilrente. Sein Arbeitsvertrag enthielt jedoch eine Rentenbezugsklausel, nach der das Arbeitsverhältnis mit Beginn einer Altersrente enden sollte.

Der Fall zeigt: Bevor Sie während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses eine Altersrente beantragen, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen.

Arbeitsverträge oder Tarifverträge können Regelungen zum Ende des Arbeitsverhältnisses bei Rentenbezug enthalten. Ob eine solche Regelung auch greift, wenn Sie lediglich eine Teilrente beziehen, hängt insbesondere von ihrer konkreten Formulierung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Check: Arbeitsvertrag

  • Enthält Ihr Vertrag eine Regelung zum Rentenbeginn?
  • Ist dort allgemein von „Altersrente“ oder ausdrücklich von „Vollrente“ die Rede?
  • Gibt es tarifvertragliche Regelungen?
  • Haben Sie die Weiterbeschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber geklärt?
  • Können Sie sich eine Vereinbarung zur Weiterbeschäftigung schriftlich bestätigen lassen?

Welche Kombination aus Rente und Arbeit passt zu Ihnen?

Welche Gestaltung sinnvoll sein kann, hängt vor allem davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, weiterarbeiten, Angehörige pflegen oder eine Betriebsrente beziehen.

Ihre SituationDas sollten Sie prüfen
Vorgezogene Altersrente + Jobunbegrenzter Hinzuverdienst möglich
Pflege nach Regelaltersgrenze99,99-Prozent-Teilrente prüfen
Arbeiten nach RegelaltersgrenzeAktivrente prüfen
Teilrente + BeschäftigungKrankenversicherung und Krankengeld prüfen
Teilrente + BetriebsrenteVersorgungsordnung prüfen
Rentenantrag während BeschäftigungArbeits- und gegebenenfalls Tarifvertrag prüfen
Rente zunächst nur teilweise beziehenAuswirkungen auf Abschläge prüfen
Quelle: biallo.de; eigene Recherche; Stand: August 2026.

Checkliste: Rente und Job richtig kombinieren

Ob Vollrente, Teilrente oder Weiterarbeit die beste Lösung ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie deshalb einige Punkte systematisch prüfen.

  • Welche Altersrente können Sie bereits beziehen?
  • Haben Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht?
  • Möchten Sie Vollrente oder Teilrente beziehen?
  • Wie viel möchten Sie weiterarbeiten?
  • Können Sie die Aktivrente nutzen?
  • Pflegen Sie einen Angehörigen?
  • Welche Auswirkungen hat die Teilrente auf Ihren Krankenversicherungsschutz?
  • Haben Sie Anspruch auf eine Betriebsrente?
  • Was steht zum Rentenbezug in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag?
  • Welche steuerlichen Folgen hat Ihre Kombination aus Rente und Arbeitslohn?
  • Benötigen Sie für Ihre konkrete Gestaltung eine individuelle Beratung?

Häufige Fragen zu Rente, Hinzuverdienst und Teilrente

Rente und Weiterarbeit lassen sich heute wesentlich flexibler miteinander kombinieren als früher. Die wichtigsten Regeln beantworten wir Ihnen kompakt.

Wie viel darf ich zur Altersrente hinzuverdienen?

Bei einer Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Die frühere Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.

Wie hoch darf eine Teilrente sein?

Sie bestimmen die Höhe grundsätzlich selbst. Möglich sind zehn bis 99,99 Prozent Ihrer Vollrente.

Muss ich eine Teilrente beziehen, wenn ich neben der Rente arbeite?

Nein. Weil es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, können Sie grundsätzlich auch eine Vollrente beziehen und unbegrenzt hinzuverdienen.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein seit 2026 geltender Steuerfreibetrag. Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und erfüllen Sie die weiteren Voraussetzungen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei bleiben.

Kann sich eine 99,99-Prozent-Teilrente lohnen?

Ja, beispielsweise wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze Angehörige pflegen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann die Pflegekasse dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für Ihre Pflegetätigkeit zahlen.

Sichert eine 99,99-Prozent-Teilrente den Krankengeldanspruch?

Nach derzeitiger Rechtslage kann bei einer Teilrente unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeldanspruch bestehen. Eine geplante Gesetzesänderung soll dies jedoch bei Teilrenten von mehr als zwei Dritteln der Vollrente ausschließen. Informieren Sie sich deshalb vor einer entsprechenden Gestaltung bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Rechtsstand.

Kann eine Teilrente Auswirkungen auf meine Betriebsrente haben?

Ja. Die konkrete Versorgungsordnung kann Bedingungen an den Rentenbezug knüpfen. Prüfen Sie diese deshalb vor einem Teilrentenantrag. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt dies ausdrücklich.

Fazit: Rente und Arbeit lassen sich heute flexibel kombinieren

Die frühere starre Trennung zwischen Berufsleben und Ruhestand gibt es so nicht mehr. Bei einer Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen, Ihre Altersrente als Teilrente beziehen und nach Erreichen der Regelaltersgrenze unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich von der Aktivrente profitieren.

Gerade die Teilrente eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie Angehörige pflegen, können beispielsweise bereits wenige Cent Rentenverzicht zusätzliche Rentenansprüche ermöglichen.

Entscheidend ist aber, nicht nur auf die gesetzliche Rente zu schauen. Prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung auch Krankenversicherung, Steuern, Betriebsrente und Ihren Arbeitsvertrag. Was rentenrechtlich möglich ist, muss für Ihre persönliche Situation nicht automatisch die beste Lösung sein.

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Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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Stefanie Engelmann
Redakteurin

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