Häufige Fragen zu Rente, Hinzuverdienst und Teilrente
Rente und Weiterarbeit lassen sich heute wesentlich flexibler miteinander kombinieren als früher. Die wichtigsten Regeln beantworten wir Ihnen kompakt.
Wie viel darf ich zur Altersrente hinzuverdienen?
Bei einer Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Die frühere Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Wie hoch darf eine Teilrente sein?
Sie bestimmen die Höhe grundsätzlich selbst. Möglich sind zehn bis 99,99 Prozent Ihrer Vollrente.
Muss ich eine Teilrente beziehen, wenn ich neben der Rente arbeite?
Nein. Weil es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, können Sie grundsätzlich auch eine Vollrente beziehen und unbegrenzt hinzuverdienen.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein seit 2026 geltender Steuerfreibetrag. Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und erfüllen Sie die weiteren Voraussetzungen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei bleiben.
Kann sich eine 99,99-Prozent-Teilrente lohnen?
Ja, beispielsweise wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze Angehörige pflegen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann die Pflegekasse dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für Ihre Pflegetätigkeit zahlen.
Sichert eine 99,99-Prozent-Teilrente den Krankengeldanspruch?
Nach derzeitiger Rechtslage kann bei einer Teilrente unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeldanspruch bestehen. Eine geplante Gesetzesänderung soll dies jedoch bei Teilrenten von mehr als zwei Dritteln der Vollrente ausschließen. Informieren Sie sich deshalb vor einer entsprechenden Gestaltung bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Rechtsstand.
Kann eine Teilrente Auswirkungen auf meine Betriebsrente haben?
Ja. Die konkrete Versorgungsordnung kann Bedingungen an den Rentenbezug knüpfen. Prüfen Sie diese deshalb vor einem Teilrentenantrag. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt dies ausdrücklich.