





Auf einen Blick
Im Februar 2025 treten wieder einige Neuerungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Von Gehaltserhöhungen über strengere Regeln für Künstliche Intelligenz bis hin zu einer Bundestagswahl mit verändertem Wahlrecht – hier erfahren Sie, was sich ändert und inwiefern diese Änderungen auch Sie betreffen.
Eine gute Nachricht für Millionen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Ab Februar 2025 steigen die Gehälter um 5,5 Prozent. Diese Anpassung ist Teil einer umfassenden Lohnanpassung, die insgesamt eine durchschnittliche Erhöhung von rund 11 Prozent für die betroffenen Angestellten bedeutet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Diese Wahl steht unter besonderen Vorzeichen, denn das Wahlrecht wurde reformiert. Künftig wird die Anzahl der Sitze im Bundestag auf maximal 630 begrenzt. Das bedeutet, dass die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Diese Mandate hatten in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Bundestag deutlich größer wurde als ursprünglich vorgesehen.
Entscheidend für die Sitzverteilung ist nun ausschließlich das Zweitstimmenergebnis einer Partei. Während die Erststimme für die Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis genutzt wird, entscheidet die Zweitstimme über die Stärke der Parteien im Bundestag. Mit der Reform soll der Bundestag effizienter arbeiten können und weniger kostenintensiv sein.
Wer HD-Fernsehen nutzt, muss sich auf höhere Kosten einstellen. Die Gebühren für HD-Plus-Abonnements steigen ab Februar 2025 um 15 Prozent. Diese Preiserhöhung betrifft viele Haushalte, die hochauflösendes Fernsehen bevorzugen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung, die in den ohnehin steigenden Lebenshaltungskosten spürbar sein könnte. Es lohnt sich, die eigenen Abonnements zu überprüfen und gegebenenfalls Alternativen zu erwägen.
Ab dem 2. Februar 2025 treten in der Europäischen Union neue Vorschriften für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft. Der sogenannte AI Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und verbietet bestimmte Anwendungen vollständig. Betroffen sind insbesondere solche Programme, die Menschen anhand von Merkmalen oder Verhaltensweisen bewerten, wie es beispielsweise beim Social Scoring in China der Fall ist. Ziel dieser Regelung ist es, den Einsatz von KI sicherer und transparenter zu gestalten.
Unternehmen, die KI entwickeln oder nutzen, müssen künftig ihre Systeme nach Risikostufen bewerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Diese neue Verordnung soll nicht nur die Rechte der Verbraucher schützen, sondern auch sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt wird. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch zusätzlichen Aufwand und möglicherweise höhere Kosten.
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